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Bürgschaft in den Niederlanden

Auch nach niederländischem Recht sind bei einem Rechtsgeschäft bzw. Vertrag grundsätzlich die Vertragsparteien einbezogen, die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen verantwortlich. Wenn eine Vertragspartei die eigenen Verpflichtungen nicht erfüllen sollte, stehen der anderen Seite natürlich rechtliche Mittel zur Verfügung, um die Erfüllung durchzusetzen. Unter Umständen kann aber die Situation entstehen, dass eine Partei z.B. den Kaufpreis nicht zahlen, bzw. weder liefern noch Schadensersatz zahlen kann, da schlichtweg die Liquidität fehlt. Falls diesbezüglich beim Abschluss des Vertrages ein Risiko besteht, kann eine Bürgschaft in den Niederlanden (borgtocht) einer dritten Partei für einen Gläubiger hilfreich sein.

Bürgschaft nach niederländischem recht

Die deutschsprachigen, niederländischen Anwälte von MAAK Advocaten in Amsterdam erläutern in diesem Beitrag, was eine zivilrechtliche Bürgschaft nach niederländischem Recht beinhaltet, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und, wann der Bürge in den Niederlanden in Anspruch genommen werden kann.

Definition

Eine Bürgschaft nach niederländischem Recht ist eine Vereinbarung, in der ein Dritter die Erfüllung einer Verpflichtung eines anderen garantiert. Bei einer Bürgschaft nach niederländischem Recht bestehen daher immer drei Parteien:

  1. der Schuldner,
  2. der Gläubiger; und
  3. der Bürge.

Eine Bürgschaft in den Niederlanden kann z.B. innerhalb eines Konzerns, oder aber unter bekannten Parteien vereinbart werden.  Auch wenn dieser Fall in der Praxis in Holland nicht oft vorkommt, ist es nach niederländischem Recht nicht erforderlich, dass der Schuldner damit bekannt ist, dass jemand für ihn bürgt, damit die Bürgschaft nach niederländischem Recht gültig ist (Artikel 7:850 Abs. 2 BW).

Bürgschaften durch den Bürgen können für bereits bestehende Verpflichtungen, aber auch für zukünftige Verpflichtungen abgeschlossen werden. Diese zukünftigen Verpflichtungen müssen jedoch hinreichend bestimmbar sein (Artikel 7:851 Abs. 2 BW).

Nach niederländischem Recht wird zwischen zwei Arten von Bürgschaften unterschieden, die beide unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Eigenarten haben:

  1. Eine Bürgschaft im Geschäftsverkehr, oder
  2. eine Bürgschaft, die außerhalb des Geschäftsbereichs durch eine Privatperson abgeschlossen wird.

Für eine Bürgschaft, die durch eine Privatperson außerhalb des Geschäftsverkehrs abgeschlossen wird, gelten prinzipiell auch die Regelungen der Bürgschaft im Geschäftsverkehr, aber zudem ergänzende Regelungen, die z.B. den Bürgen schützen sollen. 

Unsere deutschsprachigen Anwälte erläutern zunächst anhand eines Beispiels die allgemeinen Regelungen der Bürgschaft nach niederländischem Recht.

Bürgschaft nach niederländischem Recht

A und B wollen nach niederländischem Recht vertraglich vereinbaren, dass A für EUR 1 Millionen eine Produktionslinie an B liefert. B soll eine Anzahlung in Höhe von 40% leisten. Weiter 40% sollen nach Lieferung in der Fabrik von B in Holland gezahlt werden. Die restlichen 20% nach Installation und Abnahme der Produktionslinie durch B.   

Da A und B aber zum ersten Mal zusammenarbeiten und A keine Sicherheit hat, dass B nach der Anzahlung die restlichen 60% zahlt bzw. zahlen kann, verlangt A eine Bürgschaft der Muttergesellschaft von B, die niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung C.

A und C vereinbaren daher, dass C offene Beträge aus diesem Vertrag an A zahlen muss, falls B fällige Zahlungen innerhalb einer bestimmten Zahlungsfrist nicht leistet. A hat daher neben dem Anspruch auf Zahlung auf B eine weitere Sicherheit. Nämlich, dass C anstelle von B zahlt, falls B die eigene Zahlungsverpflichtung nicht einhält.

Bürgschaft in Holland

Kommt der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Bürge in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass der Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Schuldner seine Verpflichtung nicht erfüllt hat (Artikel 7:855 Abs. 1 BW). Setzt der Gläubiger den Schuldner in Verzug, muss er dies dem Bürgen gleichzeitig mitteilen (Artikel 7:855 Abs. 2 BW). Dies kann z.B. dadurch passieren, dass ein an den Schuldner gerichtetes Mahnschreiben auch an den Bürgen gesendet wird. Welcher Weg hierbei der Beste ist, hängt vom Einzelfall ab. Unsere niederländischen und deutschsprachigen Anwälte beraten Sie diesbezüglich gerne.

Bei einer Bürgschaft in Holland gilt, dass der Bürge z.B. zwar für Zahlung eines Kaufpreises in Anspruch genommen werden kann, aber prinzipiell nicht für die Lieferverpflichtung einer Ware eines Schuldners. In diesem Fall kann der Gläubiger vom Bürgen grundsätzlich nur Schadensersatz in Geld fordern, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (Artikel 7:854 BW).

Verteidigung des Bürgen bei Inanspruchnahme

Nach niederländischem Recht muss der Bürge die Forderung des Gläubigers nicht einfach erfüllen, sondern kann die Einwendungen des Schuldners erheben, die Bestehen, Inhalt oder Fälligkeit der Hauptverbindlichkeit betreffen (Artikel 7:852 Abs. 1 BW). Ein Beispiel wäre z.B. die Aufforderung des Bürgen zur Zahlung des Kaufpreises, obwohl der Schuldner zurecht eine Schlechtleistung gerügt hat.

So gilt nach niederländischem Recht auch, dass ein Bürge nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn die Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner bereits verjährt ist; die Bürgschaft erlischt dann (Artikel 7:853 BW).

Rechtsverhältnis zwischen Schuldner und Bürge nach Inanspruchnahme eines Bürgen

Wird der Bürge durch den Gläubiger in Anspruch genommen und, wenn der Bürge einen Geldbetrag an den Gläubiger zahlt, hat der Bürge grundsätzlich ein Rückgriffsrecht / Regressrecht den gesamten Betrag vom Schuldner zurückfordern. Dies schließt nach niederländischem Recht Zinsen und Kosten ein, die er an den Gläubiger zahlen musste (Artikel 7:866 Abs. 1 BW).

Wichtig ist natürlich, dass der Bürge und der Schuldner gut kommunizieren, so dass nicht beide die Zahlung an den Gläubiger leisten. In diesem Fall würde zwar eine Forderung auf Rückzahlung entstehen, da eine Partei ohne Rechtsgrundlage gezahlt hat, aber diese Forderung müsste wiederum erst gegenüber dem Gläubiger durchgesetzt werden. 

Ergänzende Regelungen im Privatbereich

Wie bereits erwähnt, gelten die bisher erläuternden Regelungen nach niederländischem Recht sowohl für Bürgschaften im Geschäfts- sowie Privatbereich. Wenn der Bürge aber eine Privatperson außerhalb des Geschäftsbereichs ist, gelten ergänzende Regelungen, die einen zusätzlichen Schutz für den privaten Bürgen bieten sollen (Artikel 7:857 ff. BW). Sie gelten nicht für einen Geschäftsführer, der allein oder mit seinen Mitgeschäftsführern die Mehrheit der Anteile seiner BV oder NV hält und für deren normalen Geschäftsbetrieb bürgt. Eine anwaltliche Beratung durch einen niederländischen Anwalt ist daher zu empfehlen.

Eine der ergänzenden Regelungen beinhaltet, dass der vom Schuldner zu zahlende Betrag im Voraus festgelegt wird. Ist dies nicht der Fall, ist die Bürgschaft nur gültig, wenn ein Höchstbetrag vereinbart wurde. Ohne die Festlegung eines Höchstbetrags ist die Bürgschaft insoweit nicht gültig (Artikel 7:858 Abs. 1 BW). Einem privaten Bürgen können zudem keine Bedingungen auferlegt werden, die im Vergleich zu den Bedingungen, die für den Schuldner gelten, erschwerende Konsequenzen für den Bürgen haben (Artikel 7:860 BW).

Auch bezüglich der Laufzeit der Bürgschaft gibt es bei einer Privatbürgschaft spezifische Regelungen. Eine Bürgschaft für zukünftige Verbindlichkeiten kann jederzeit gekündigt werden, wenn sie unbefristet ist; ist sie befristet, kann sie nach fünf Jahren gekündigt werden. Für bereits entstandene Verbindlichkeiten bleibt die Bürgschaft auch nach der Kündigung bestehen (Artikel 7:861 BW).

Bei einer Privatbürgschaft gilt zu beachten, dass von diesen ergänzenden Regelungen nicht abgewichen werden kann, da diese nach niederländischem Recht zwingend sind (Artikel 7:862 BW). 

Verträge und holländischem Recht

Unsere niederländischen Anwälte empfehlen, keine mündlichen Vereinbarungen über eine Bürgschaft abzuschließen. Dafür gibt es nach niederländischem Recht u.a. die folgenden Gründe:

  1. Eine mündliche Vereinbarung wird nicht alle erforderlichen Vertragsbestimmungen erhalten und ist daher oftmals undeutlich bzw. nicht vollständig.
  2. Bei mündlichen Vereinbarungen besteht ein erhebliches Beweisproblem, sowohl bezüglich der Existenz, aber auch des Inhalts. Bei einer Privatbürgschaft kann die Bürgschaft gegenüber dem Bürgen sogar nur durch ein von ihm unterzeichnetes Schriftstück bewiesen werden (Artikel 7:859 Abs. 1 BW).

Daher empfehlen unsere niederländischen Anwälte, einen deutlichen Bürgschaftsvertrag nach niederländischem Recht auszuarbeiten bzw. ausarbeiten zu lassen. Falls Sie selbst keinen solchen Bürgschaftsvertrag nach niederländischem Recht ausarbeiten können oder wollen, ist es angesichts der Wichtigkeit und Interessen zu empfehlen, diesbezüglich einen niederländischen Anwalt zu konsultieren. Unsere deutschsprachigen Anwälte in Holland unterstützen Sie dabei gerne.

Praktische Empfehlungen von unseren deutschen Anwälten

Die Tipps unserer niederländischen Anwälte zur Bürgschaft nach niederländischem Recht richten sich in erster Linie an die Parteien, die bei einer Bürgschaft das Risiko tragen: den Bürgen und den Gläubiger.

Empfehlungen für den Bürgen

Nach niederländischem Recht ist Vorsicht geboten, wenn Sie als Bürge auftreten wollen. Wenn der Schuldner seine Verpflichtungen nicht einhält, kann das für den Bürgen weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Der Bürge hat nach niederländischem Recht zwar ein Rückgriffsrecht bzw. Regressrecht auf den eigentlichen Schuldner, aber der Schuldner erfüllt seine Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger oftmals nicht grundlos. Der Gläubiger nimmt einen Bürgen oftmals auch nicht grundlos in Anspruch. Das Risiko ist daher groß, dass die Forderung des Bürgen auf den Schuldner nicht durchsetzbar ist.

Zudem hat ein Bürge das Risiko, dass er sich gegenüber den Ansprüchen des Gläubigers nicht verteidigen kann, wenn der Schuldner nicht kooperiert. Der Bürge weiß oftmals nicht, warum der Schuldner nicht zahlt und kennt die genauen Details des Rechtsverhältnisses zwischen Gläubiger und Schuldner nicht.

Empfehlungen für den Gläubiger

Als Gläubiger ist es bei einer Bürgschaft sehr wichtig, dass der Gläubiger sicherstellt, dass der Bürge tatsächlich zahlungsfähig ist. Wenn der Bürge nicht über ausreichend Liquidität verfügt, ist die Bürgschaft schlussendlich wertlos. Eine Methode, um ein solches Risiko zu beschränken ist z.B. einen Bürgen für den eigentlichen Bürgen zu finden. Zudem kann natürlich mit den nach niederländischem Recht verfügbaren Sicherheitsrechten gearbeitet werden.

Für einen Gläubiger ist es bei einer Bürgschaft nach niederländischem Recht wichtig zu beachten, dass es im Normalfall einfacher ist, die Forderung beim Schuldner einzutreiben. Es ist daher in erster Instanz zu prüfen, ob wirklich ein Vertrag mit einer Partei geschlossen werden soll, die nicht über ausreichende Liquidität bzw. Sicherheit verfügt, dass die Verpflichtungen erfüllt werden können. 

Unsere niederländischen Anwälte empfehlen unter allen Umständen etwaige Vereinbarungen immer schriftlich festzuhalten, so dass Probleme und Undeutlichkeiten im Nachhinein vermieden werden können.

Anwaltskanzlei in Amsterdam

Unsere deutschsprachigen, niederländischen Anwälte haben in diesem Beitrag das Thema „Bürgschaften nach niederländischem Recht“ besprochen. Wie in diesem Beitrag erörtert, gibt es bei Bürgschaften nach niederländischem Recht viel zu beachten.

Die wichtigste Basis ist eine gute, schriftliche Vereinbarung, wenn eine Bürgschaft vereinbart werden soll. Fehler in einem solchen Bürgschaftsvertrag können nach niederländischem Recht weitreichende Konsequenzen haben, da ein solcher Fehler dazu führen kann, dass der Bürge nicht in Anspruch genommen werden kann.

Daher ist es zu empfehlen, einen niederländischen Anwalt zu konsultieren, der Sie bei den Fragestellungen einer Bürgschaft nach niederländischem Recht berät und unterstützt. Dies gilt auch, bei Streitigkeiten bezüglich einer Bürgschaft, so dass die Rechtslage nach niederländischem Recht beurteilt werden kann.

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