Marken­verletzung in den Niederlanden

Eine Markenverletzung in den Niederlanden (merkinbreuk) liegt vor, wenn ein Dritter ein geschütztes Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers (merkhouder) für Waren oder Dienstleistungen benutzt und dadurch dessen Markenrechte verletzt.

Wörter, Buchstaben, Zahlen, Farben oder Klänge können nämlich unter den Schutz des Markenrechts (merkenrecht) fallen. Die Eintragung Ihrer Marke (merk) in das Markenregister stellt sicher, dass bestehende Marken erkennbar sind und dass Sie gegen Verletzungen vorgehen können. Vorbeugen ist dabei stets besser als heilen – daher profitiert auch ein potenzieller Verletzer, wenn er das System des Markenrechts in den Niederlanden im Vorfeld kennt. In diesem Beitrag erläutert unser Team den Schutz von Marken und die Markenverletzung in den Niederlanden.

Wann ist eine Marke in den Niederlanden geschützt?

Eine Marke ist in den Niederlanden geschützt, sobald sie darstellbar ist und Unterscheidungskraft besitzt sowie beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) oder als EU-Marke beim EUIPO eingetragen wurde. Das Markenrecht in den Niederlanden richtet sich namentlich nach dem Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum (Benelux-verdrag inzake de intellectuele eigendom, BVIE) sowie den EU-Markenvorschriften. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Darstellbarkeit (weergave): Die Marke muss so dargestellt werden können, dass das Publikum den Schutzgegenstand klar und deutlich erkennt. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat beispielsweise entschieden, dass die bloße Beschreibung von Geräuschen in Worten für eine Klangmarke (klankmerk) nicht ausreicht; eine Darstellung im Notensystem hingegen genügt.
  • Unterscheidungskraft (onderscheidend vermogen): Die Marke muss die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer unterscheiden. Rein beschreibende Wörter wie „Fahrrad“ oder „Tisch“ besitzen daher keine Unterscheidungskraft.

Ein wesentlicher Vorteil für Unternehmen: Ein Benelux- oder EU-Markenrecht gilt zunächst zehn Jahre und ist anschließend beliebig oft um jeweils zehn Jahre verlängerbar. Damit lässt sich eine eingetragene Marke, anders als etwa ein Patent, zeitlich unbegrenzt aufrechterhalten. Möchten Sie Ihre Marke rechtssicher registrieren? Unsere Spezialisten für Markenschutz in den Niederlanden unterstützen Sie dabei.

Welche Formen der Markenverletzung gibt es in den Niederlanden?

Eine Markenverletzung in den Niederlanden liegt vor, wenn Sie ein Zeichen verwenden, das von einer anderen Partei als Marke eingetragen wurde – etwa durch identische Produktnamen, gefälschte Produkte oder die Nutzung eines fremden Markennamens in Google-Anzeigen. Das niederländische Recht kennt namentlich vier Kategorien, geregelt in Artikel 2.20 Absatz 2 BVIE:

Kategorie Rechtsgrundlage Voraussetzung Typisches Beispiel
A – Doppelidentität Art. 2.20 Abs. 2 sub a BVIE Identisches Zeichen für identische Waren/Dienstleistungen (Eins-zu-eins-Kopie) Gefälschtes Markenprodukt
B – Verwechslungsgefahr Art. 2.20 Abs. 2 sub b BVIE Identisches/ähnliches Zeichen für identische/ähnliche Waren mit Verwechslungsgefahr (verwarringsgevaar) Ähnlicher Name im selben Marktsegment
C – bekannte Marke Art. 2.20 Abs. 2 sub c BVIE Ausnutzung/Beeinträchtigung einer bekannten Marke (bekend merk) – auch bei unähnlichen Waren Trittbrettfahren am Ruf einer Top-Marke
D – sonstige Nutzung Art. 2.20 Abs. 2 sub d BVIE Nutzung anders als zur Unterscheidung von Waren/Dienstleistungen Verwendung als Handelsname, Parodie, vergleichende Werbung

Bei Kategorie B wird zur Feststellung der Verwechslungsgefahr der Gesamteindruck von Marke und Zeichen geprüft – namentlich die auditive Ähnlichkeit, die visuelle Ähnlichkeit und die begriffliche Bedeutung. Dabei kann eine direkte Verwechslung vorliegen (die Verkehrskreise verwechseln die Waren tatsächlich) oder eine indirekte Verwechslung (die Verkehrskreise glauben, die Waren stammten von verbundenen Unternehmen).

Bei Kategorie C ist eine Marke bekannt, wenn sie einem bedeutenden Teil des relevanten Publikums in einem bedeutenden Teil des Beneluxgebiets bekannt ist.[2] Der EuGH unterscheidet hier folglich drei Verletzungssituationen:

  1. Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft (Verwässerung/verwatering);
  2. Rufschädigung (afbreuk aan de reputatie), wenn die angebotenen Waren das Image der Marke negativ beeinflussen können;
  3. unlauteres Ausnutzen der Unterscheidungskraft oder des Rufs (ongerechtvaardigd voordeel trekken).

Praxisbeispiel: Fälschungen und Google-Ads

Ein anschauliches Beispiel: Eine deutsche Modemarke stellt fest, dass ein niederländischer Webshop gefälschte Produkte unter ihrer eingetragenen EU-Marke verkauft und zusätzlich auf ihren Markennamen in Google-Anzeigen bietet. Hier greifen gleich mehrere Kategorien: die Doppelidentität nach Kategorie A für die Fälschungen und gegebenenfalls Kategorie D für die Nutzung in der Werbung. In solchen Fällen setzen unsere niederländischen Anwälte in Amsterdam die Rechte des Markeninhabers zügig durch – lesen Sie dazu auch unseren Beitrag zur Markenverletzung durch Wettbewerber.

Wie geht man im Eilverfahren gegen eine Markenverletzung vor?

Bei einer Markenverletzung in den Niederlanden können Sie ein niederländisches Eilverfahren (kort geding) einleiten – in der Regel liegt bereits innerhalb weniger Wochen eine Entscheidung vor. Dieses Verfahren eignet sich insbesondere, um eine fortlaufende Verletzung schnell zu stoppen. Unsere Anwälte in Amsterdam sind sehr erfahren in der Einleitung von Eilverfahren bei Markenrechtsverletzungen – mehr dazu erfahren Sie unter einstweilige Verfügung in den Niederlanden.

Zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte stehen namentlich folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Abmahnung (sommatie) mit Unterlassungsaufforderung als erster außergerichtlicher Schritt.
  • Eilverfahren (kort geding) für ein zügiges gerichtliches Verbot.
  • Schadensersatz und Gewinnabschöpfung – siehe Schadensersatz nach niederländischem Recht.
  • Vollständige Prozesskostenerstattung in IP-Verfahren nach Artikel 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv).

Ob eine Markenverletzung tatsächlich vorliegt und welcher Weg der richtige ist, sollte jedoch stets im Einzelfall geprüft werden. Zieht sich der Streit in die Länge, ist häufig ein Hauptsacheverfahren erforderlich – unser Beitrag zum Markenstreit in den Niederlanden zeigt, was dann zu beachten ist.

Anwalt für Markenrecht in den Niederlanden

Wie dargestellt, gibt es mehrere Möglichkeiten, gegen eine Markenverletzung vorzugehen. Unsere auf das Markenrecht in den Niederlanden spezialisierten Anwältinnen und Anwälte mit Sitz in Amsterdam unterstützen Markeninhaber bei Streitigkeiten über (mögliche) Rechtsverletzungen, aber auch bei Fragen zur Registrierung und zum Schutz Ihrer Marke in den Niederlanden. Ebenso beraten wir Sie, wenn Sie selbst wegen einer angeblichen Rechtsverletzung verklagt wurden.

Benötigen Sie Vertretung zu einer Markenverletzung in den Niederlanden? Kontaktieren Sie Arnout Gieske oder unsere weiteren Anwälte in den Niederlanden – über unseren German Desk in Amsterdam helfen wir Ihnen gerne weiter und setzen Ihre Rechte konsequent durch. Angrenzende Themen wie der gewerbliche Rechtsschutz, das Handelsnamenrecht und das Design- und Musterrecht runden unsere Beratung ab.

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