German Desk in Amsterdam

MAAK Advocaten ist eine spezialisierte niederländische Anwaltskanzlei in Amsterdam, deren German Desk Sie durchgehend auf Deutsch berät. Wir beschäftigen native deutsche und deutschsprachige niederländische Anwälte (Advocaten) und vertreten Ihre Interessen in ganz Nederland. Von der Vertragsgestaltung bis zu Gerichtsverfahren in den Niederlanden vor sämtlichen niederländischen Gerichten und Schiedsgerichten. Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung erfolgen dabei stets nach niederländischem Recht (Nederlands recht), jedoch in Ihrer Sprache.

Unser German Desk unterstützt deutsche und internationale Unternehmen bei deutsch-niederländischen Wirtschaftsbeziehungen. Dabei verbinden wir juristische Präzision im niederländischen Vertragsrecht, in der Prozessführung vor niederländischen Gerichten sowie im Product & Supply Chain Compliance mit einem tiefen Verständnis der deutschen und niederländischen Geschäftskultur. Geleitet wird der Desk von Gründungspartner Martin Krüger, der in Heidelberg aufgewachsen ist.

Was ist ein German Desk für niederländisches Recht in Amsterdam?

Ein German Desk ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer niederländischen Anwaltskanzlei, die deutschsprachige Unternehmen auf Deutsch berät und dabei vollständig nach niederländischem Recht contracteert sowie prozessiert. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass Vertragsgestaltung und Prozessführung direkt in Ihrer Sprache und nach dem Recht Ihres Zielmarktes in den Niederlanden erfolgen.

Die Niederlande sind der fünftgrößte Handelspartner Deutschlands. Mehr als 5.000 deutsche Tochtergesellschaften sind daher auf dem niederländischen Markt aktiv. Viele dieser Unternehmen stoßen jedoch auf Vertragsklauseln, Kündigungsregeln und Haftungsbestimmungen, die im niederländischen Recht anders funktionieren als im deutschen BGB. Untersuchungen zeigen nämlich, dass über 60 % der B2B-Vertragsstreitigkeiten auf unklare Klauseln zu Haftung, höherer Gewalt (Overmacht) und Vertragswidrigkeit (Non-Conformiteit) zurückzuführen sind.

Ob es um einen Handelsvertrag nach niederländischem Recht geht oder um eine Rechtsstreitigkeit vor einem niederländischen Gericht: Unser deutschsprachiges Team in Amsterdam ist daher Ihr direkter Ansprechpartner in ganz Nederland.

Wir bearbeiten Erstanfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden und bieten ein kostenloses Erstgespräch von bis zu 30 Minuten. Rufen Sie unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam an: +31 (0)20 210 31 38.

Warum MAAK Advocaten als German Desk in den Niederlanden wählen?

MAAK Advocaten ist keine Mehrspartenkanzlei, die nebenbei einen German Desk betreibt, sondern eine spezialisierte Anwaltskanzlei in Amsterdam mit klarem Fokus auf Vertragsrecht in den Niederlanden und Prozessführung vor niederländischen Gerichten. Rund 95 % unserer Mandate fallen nämlich in diese Kerngebiete. Konkret unterscheiden wir uns von anderen German Desks durch folgende Merkmale:

  • Deutschsprachig mit native deutschen Anwälten: Gründungspartner Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen; mehrere unserer niederländischen Anwälte sprechen fließend Deutsch oder haben deutsche Wurzeln. Wir verstehen daher nicht nur juristisch, sondern auch kulturell, was DACH-Mandanten bewegt.
  • Vertretung in ganz Nederland: Unsere Prozessanwälte treten vor allen niederländischen Rechtbanken und Gerechtshoven auf – Amsterdam, Rotterdam, Den Haag und Arnhem-Leeuwarden – sowie bei NAI, ICC und LCIA.
  • Tiefes Spezialwissen im niederländischen Vertragsrecht: Wir gestalten täglich Handelsverträge, Vertriebsverträge und Handelsvertreterverträge nach niederländischem Recht.
  • Direkter Kontakt mit Ihrem Anwalt: Sie arbeiten stets mit dem Spezialisten zusammen, der Ihre Akte bearbeitet – keine Zwischenhändler, keine langen Eskalationswege.
  • Transparente Kostenstruktur: Wir geben Ihnen vorab eine ehrliche Einschätzung zu Zeitaufwand und erwarteten Kosten.

Aus der niederländischen Rechtsprechung ergibt sich beispielsweise, dass eine Berufung auf allgemeine Geschäftsbedingungen (Algemene Voorwaarden) in mehr als 30 % der Fälle an formellen Voraussetzungen scheitert. Die Bedingungen waren nämlich nicht wirksam einbezogen oder nicht rechtzeitig übergeben worden. Folglich prüfen unsere Anwälte in Amsterdam nicht nur den Inhalt Ihrer Verträge, sondern auch die korrekte Einbeziehung nach Nederlands recht.

Wie hilft unser German Desk im niederländischen Vertragsrecht?

Das niederländische Vertragsrecht (Dutch Contract Law) ist im Burgerlijk Wetboek (BW) geregelt und weist Parallelen zum deutschen BGB auf, jedoch auch wesentliche Unterschiede. Beim Verzug (Ingebrekestelling), bei der Vertragsauflösung (Ontbinding) und bei den Haftungsvoraussetzungen gelten in den Niederlanden eigene Regeln.

Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert Verträge, die vor einem niederländischen Gericht nicht standhalten. Studien zeigen nämlich, dass 1 von 3 grenzüberschreitenden Handelsverträgen zwischen deutschen und niederländischen Parteien wesentliche Haftungslücken aufweist. Nachfolgend sind die Vertragstypen beschrieben, die unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam daher täglich gestalten und prüfen:

Über 45 % der produktbezogenen B2B-Ansprüche entstehen nämlich aus unzureichend ausgearbeiteten Konformitätsbestimmungen im zugrundeliegenden Kaufvertrag nach niederländischem Recht. Folglich prüfen unsere Anwälte nicht nur, was im Vertrag steht, sondern auch, was fehlt.

Praxisbeispiel: Vertriebsvertrag und Geschil vor dem Rechtbank Amsterdam

Ein deutsches Maschinenbauunternehmen hatte einem niederländischen Distributor einen langjährigen Exklusivvertriebsvertrag (Distributieovereenkomst) eingeräumt. Angemessene Kündigungsfristen (Opzegtermijnen) fehlten jedoch im Vertrag. Als das Unternehmen die Zusammenarbeit einseitig beendete, klagte der Distributor vor dem Rechtbank Amsterdam auf Schadensersatz.

Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam analysierten daraufhin den Vertrag, entwickelten eine Strategie auf Basis der aktuellen niederländischen Rechtsprechung und erzielten letztendlich eine außergerichtliche Einigung (Schikking) innerhalb von acht Wochen – erheblich günstiger als ein drohender Hauptsacheprozess. Das Beispiel zeigt nämlich, warum Kenntnisse des niederländischen Rechts und der Praxis der Gerichte für deutsche Unternehmen unverzichtbar sind. Prüfen Sie deshalb frühzeitig die Beendigung Ihres Vertriebsvertrags in den Niederlanden mit unseren Spezialisten.

Wie führt unser German Desk Geschillen und Procedures in ganz Nederland?

Unser German Desk vertritt deutsche Unternehmen bei Geschillen und Procedures vor sämtlichen niederländischen Gerichten – von Eilverfahren über Hauptsacheverfahren bis zur Berufung – jeweils auf Deutsch und nach niederländischem Zivilprozessrecht (Burgerlijk Procesrecht). Statistisch erzielen Parteien mit früher Anwaltsvertretung nämlich in rund 35 % mehr Fällen eine außergerichtliche Einigung.

Darüber hinaus ist die Vertretung durch einen Advocaat bei Streitwerten über EUR 25.000 in den Niederlanden gesetzlich vorgeschrieben. In den letzten 3 Jahren führten wir deutsch-niederländische Mandate an 9 verschiedenen Rechtbanken. Konkret vertreten wir Sie in folgenden Verfahrensarten:

  • Einstweiliger Rechtsschutz (Kort Geding): Dringliche Maßnahmen binnen 2 bis 4 Wochen, beispielsweise bei drohenden Lieferstopps oder einer unmittelbaren Vertragsverletzung.
  • Hauptsacheverfahren (Bodemprocedure): Rechtskräftige Urteile über Nakoming, Ontbinding oder Schadevergoeding – in der Regel innerhalb von 12 bis 24 Monaten.
  • Berufung (Hoger Beroep): Vollständige Neubeurteilung durch das Gerechtshof; die Berufungsfrist beträgt drei Monate ab Urteilsdatum.
  • Sicherungsbeschlag (Conservatoir Beslag): Sicherung von Vermögenswerten oder Beweisen vor einem Urteil, ohne vorherige Benachrichtigung der Gegenpartei.
  • Schiedsverfahren: Vertretung bei NAI, ICC, LCIA und SIAC auf Deutsch, sowohl als Kläger als auch als Beklagter.
  • Mediation und ADR: Wenn eine gütliche Einigung im Interesse Ihrer Geschäftsbeziehung liegt.

Unsere Prozessanwälte treten vor allen niederländischen Rechtbanken – Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Midden-Nederland, Noord-Holland und weiteren – und vor allen Gerechtshoven in ganz Nederland auf. Bei Nichtbefolgung eines Urteils fordern wir zudem ein Dwangsom (Zwangsgeld) ein. Seit dem 1. Januar 2025 gilt außerdem das neue Gesetz zur Modernisierung des Beweisrechts (Wet VMB), das den Beweissicherungsbeschlag (Conservatoir Bewijsbeslag) nunmehr für alle Verfahrensarten in Artikel 194 Rv verankert.

Welche Rechtsrisiken drohen Unternehmen nach niederländischem Recht?

Nach niederländischem Recht drohen deutschen Unternehmen vier besonders häufige Risikobereiche: Vertragswidrigkeit unter dem CISG, das zwingende Handelsvertreterrecht, die formstrenge Vertragsauflösung sowie ESG-Pflichten in der Lieferkette. Bemerkenswert ist dabei, dass rund 80 % dieser Risiken durch eine professionelle Vertragsgestaltung im Vorfeld vollständig vermeidbar gewesen wären.

Vertragswidrigkeit und CISG

Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt automatisch für Kaufverträge zwischen deutschen und niederländischen Parteien, sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Rund 95 Länder sind dem CISG beigetreten, darunter Deutschland und die Niederlande. Das CISG sieht jedoch andere Rügefristen (Klachttermijnen) vor. Unsere Spezialisten beraten Sie daher gezielt, ob ein Ausschluss des UN-Kaufrechts vorteilhaft ist.

Handelsvertreterrecht

Gemäß Artikel 7:442 des niederländischen BW hat ein Handelsvertreter bei Vertragsbeendigung grundsätzlich Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung (Klantenvergoeding). Dieses Recht ist zwingend und kann vertraglich nämlich nicht ausgeschlossen werden. In der Praxis führt das bei Beendigung langjähriger Handelsvertreterbeziehungen zu erheblichen Vergütungsansprüchen – ein Anspruch, der viele deutsche Auftraggeber überrascht.

Vertragsauflösung und Verzug

Das niederländische Recht setzt für eine wirksame Ontbinding nach Artikel 6:265 BW in der Regel eine schriftliche Ingebrekestelling (Mahnung mit Nachfrist) voraus. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert nicht nur den Verlust des Auflösungsrechts, sondern gerät möglicherweise selbst in Verzug. Über 70 % der deutschen Unternehmen, die uns in einer Vertragsstörung kontaktieren, haben diesen Schritt noch nicht vollzogen. Folglich ist frühzeitige anwaltliche Beratung keine Option, sondern eine Notwendigkeit.

ESG-Pflichten in der Lieferkette

Mehr als 70 % der mittelgroßen Industrieunternehmen in den Niederlanden haben noch keine angemessenen ESG-Bestimmungen in ihre Lieferantenverträge aufgenommen. CSRD, CSDDD, EUDR und die Forced Labour Regulation haben jedoch unmittelbare vertragliche Konsequenzen. Unser German Desk berät Sie daher zu den ESG-Pflichten und verteidigt Sie bei Vorwürfen des Greenwashings nach niederländischem Recht.

Wie läuft ein Kort Geding in den Niederlanden ab?

Ein Kort Geding ist das schnellste Instrument des niederländischen Zivilprozessrechts – ein Eilverfahren vor dem Voorzieningenrechter des zuständigen niederländischen Bezirksgerichts, in dem eine vorläufige Maßnahme beantragt wird. Ein Urteil liegt dabei in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen vor.

Die Gerichtsgebühren (Griffierecht) für Unternehmen betragen dabei in der Regel zwischen EUR 2.837 und EUR 5.672, abhängig vom Streitwert. In etwa 65 % der von MAAK geführten Kort-Geding-Verfahren in den Niederlanden zieht die Gegenpartei daraufhin eine außergerichtliche Einigung vor. Der Ablauf gestaltet sich typischerweise wie folgt:

  1. Strategieentwicklung: Unsere Anwälte in Amsterdam analysieren Ihre Rechtsposition und prüfen, ob ein Spoedeisend Belang (dringendes Interesse) vorliegt.
  2. Zustellung der Dagvaarding: Die formelle Einleitung des Verfahrens; ein Termin wird unmittelbar festgelegt.
  3. Verhandlung: Beide Parteien tragen ihre Standpunkte vor; der Voorzieningenrechter stellt gezielte Fragen.
  4. Urteil: In der Regel innerhalb einer Woche nach der Verhandlung, mit sofortiger Vollstreckbarkeit (Uitvoerbaarheid bij Voorraad).
  5. Vollstreckung: Wir überwachen die Umsetzung und fordern bei Nichtbefolgung ein Dwangsom (Zwangsgeld) ein.

Jedoch kann der Voorzieningenrechter ausschließlich vorläufige Maßnahmen anordnen. Für eine abschließende Sachentscheidung ist daher ein Hauptsacheverfahren (Bodemprocedure) erforderlich. Unsere Prozessanwälte in Amsterdam kombinieren beide Verfahrensarten deshalb häufig strategisch.

Welche Leistungen bietet unser German Desk in den Niederlanden?

Unser German Desk deckt das gesamte Spektrum des niederländischen Wirtschaftsrechts für DACH-Unternehmen ab – mit bewusstem Fokus auf Vertragsrecht, Geschillen und Procedures nach Nederlands recht. Im Jahr 2024 betrafen mehr als 55 % unserer deutsch-niederländischen Mandate Fragen des Vertragsrechts, rund 30 % die Prozessführung und etwa 15 % ESG-Lieferkettenfragen.

Im Bereich Vertragsrecht erstellen, prüfen und verhandeln wir Handelsverträge nach niederländischem Recht (in der Regel 1–4 Wochen) und führen systematische Vertragsaudits (Contractaudit) bestehender Portfolios durch (2–6 Wochen). Im Bereich Geschillen und Procedures vertreten wir Sie im Kort Geding vor dem Rechtbank Amsterdam (2–4 Wochen), im Bodemprocedure (12–24 Monate), in der Berufung (Hoger Beroep) vor dem Gerechtshof (12–18 Monate) sowie im Schiedsverfahren bei NAI, ICC, LCIA und SIAC.

Darüber hinaus begleitet unser German Desk Sie im gesamten niederländischen Haftungs- und Produktrecht (Productrecht). Ebenso vertreten wir bei Streitigkeiten über die Geschäftsführerhaftung nach niederländischem Recht sowie bei Konflikten innerhalb einer niederländischen BV. Kurz: Sie erhalten den vollständigen deutsch-niederländischen Rechtsservice aus einer Hand in Amsterdam.

Warum wählen DACH-Unternehmen MAAK Advocaten in Amsterdam?

DACH-Unternehmen wählen MAAK Advocaten, weil wir uns konsequent auf niederländisches Vertragsrecht sowie Geschillen und Procedures vor niederländischen Gerichten spezialisieren und dies mit einem deutschsprachigen Team aus native deutschen und niederländischen Anwälten verbinden. Über 85 % unserer DACH-Mandanten beauftragen uns nach dem ersten Mandat erneut – ein Indikator dafür, dass unsere Beratung tatsächlich einen messbaren Unterschied macht.

Bei MAAK arbeiten Sie stets mit einem erfahrenen Anwalt in Amsterdam zusammen, der:

  • täglich Hersteller, Importeure, Händler und Lieferanten nach niederländischem Recht berät und die Anforderungen des deutschen Mittelstands kennt;
  • das Burgerlijk Wetboek und die aktuelle Rechtsprechung der niederländischen Gerichte nicht nur kennt, sondern täglich anwendet;
  • vor allen niederländischen Rechtbanken und Gerechtshoven in ganz Nederland prozessiert – nicht nur in Amsterdam, sondern auch in Rotterdam, Den Haag und Arnhem-Leeuwarden;
  • proaktiv auf neue niederländische und europäische Gesetze hinweist, die Ihre Verträge oder Ihre Marktposition betreffen;
  • klar kommuniziert und direkt erreichbar ist – auf Deutsch, ohne Umwege.

Wir bauen langfristige Mandantenbeziehungen auf. Das bedeutet nämlich, dass wir Ihre Organisation kennen, Ihre Lieferkette verstehen und Ihre kommerziellen Interessen in jede Beratung aktiv einbeziehen. Denn letztendlich ist gute Rechtsberatung eine strategische Partnerschaft, keine bloße Dienstleistung.

Haben Sie eine rechtliche Frage zu einem Handelsvertrag, einem laufenden Geschil oder ESG-Pflichten nach niederländischem Recht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren deutschsprachigen Anwälten in Amsterdam auf – wir antworten innerhalb eines Werktages und laden Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.

Wie hilft unser German Desk im niederländischen Produktrecht?

Das niederländische Produktrecht (Productrecht) umfasst alle Regeln rund um Sicherheit, Konformität, Kennzeichnung und Haftung von Produkten auf dem niederländischen Markt und ist eng mit dem Vertragsrecht verknüpft. Über 40 % der produktbezogenen Rechtsstreitigkeiten in der niederländischen Fertigungsindustrie entstehen nämlich aus unklaren vertraglichen Konformitätsregelungen in Kombination mit behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen.

Unser German Desk in Amsterdam berät und vertritt deutsche Unternehmen daher in folgenden Bereichen:

  • CE-Kennzeichnung und Produktkonformität: Beratung zu Konformitätsanforderungen nach niederländischem Recht, insbesondere zur Maschinenverordnung und Bauprodukteverordnung.
  • Marktüberwachung (Markttoezicht): Rechtliche Verteidigung bei Prüfmaßnahmen der NVWA und anderer niederländischer Behörden sowie bei Bußgeldern oder Verkaufsverboten.
  • Produkthaftung (Productaansprakelijkheid): Vertretung von Herstellern, Importeuren und Händlern bei Ansprüchen wegen unsicherer oder vertragswidriger Produkte, vor allen niederländischen Rechtbanken sowie in Schiedsverfahren.
  • Produktrückrufe (Product Recalls): Strategische Begleitung von der Risikobewertung über die Behördenkommunikation bis zur Haftungsabwehr.
  • Produktsicherheitsrecht (GPSR): Beratung zur neuen EU-Produktsicherheitsverordnung und deren Auswirkungen auf Ihre Vertriebs- und Lieferkettenverträge nach niederländischem Recht.

Insbesondere für deutsche Hersteller und Importeure, die über niederländische Distributoren vertreiben, ist das Produktrecht nämlich untrennbar mit dem Vertragsrecht verbunden. Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam beraten daher beide Rechtsgebiete stets integriert. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: +31 (0)20 210 31 38.

Häufig gestellte Fragen zu Vertragsrecht und Procedures in den Niederlanden

Was ist ein German Desk bei einer niederländischen Anwaltskanzlei?

Ein German Desk ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer niederländischen Kanzlei, die DACH-Unternehmen auf Deutsch und vollständig nach niederländischem Recht berät. Bei MAAK Advocaten leitet Gründungspartner Martin Krüger aus Heidelberg diesen Desk zusammen mit einem deutschsprachigen Team niederländischer Anwälte in Amsterdam.

Sprechen Ihre Anwälte Deutsch und vertreten sie in ganz Nederland?

Ja. Unser German Desk arbeitet durchgehend auf Deutsch mit native deutschen und deutschsprachigen niederländischen Anwälten. Wir vertreten Ihre Interessen vor allen Rechtbanken und Gerechtshoven in ganz Nederland – von Amsterdam über Rotterdam bis Arnhem-Leeuwarden.

Brauche ich einen niederländischen Anwalt für Procedures vor niederländischen Gerichten?

Ja. Bei Verfahren vor dem Rechtbank mit einem Streitwert über EUR 25.000 ist die Vertretung durch einen niederländischen Advocaat gesetzlich vorgeschrieben. MAAK Advocaten tritt täglich vor dem Rechtbank Amsterdam und anderen niederländischen Gerichten auf. Rufen Sie uns an: +31 (0)20 210 31 38.

Wie lange dauert ein Kort Geding in den Niederlanden?

Ein Kort Geding vor dem Rechtbank Amsterdam dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen von der Zustellung der Dagvaarding bis zum Urteil. Ein Bodemprocedure dauert durchschnittlich 12 bis 24 Monate. Unsere Prozessanwälte kombinieren beide Verfahrensarten häufig strategisch.

Was kostet eine Procedure vor einem niederländischen Gericht?

Die Griffierecht (Gerichtsgebühren) für Unternehmen betragen in der Regel zwischen EUR 2.837 und EUR 5.672 je nach Streitwert; hinzu kommen Anwaltskosten. Im Erfolgsfall kann das Gericht die unterlegene Partei zur teilweisen Kostentragung verurteilen (Proceskostenveroordeling). Unsere Anwälte geben Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung.

Gilt das UN-Kaufrecht (CISG) automatisch für Verträge mit niederländischen Parteien?

Ja, sofern beide Parteien aus CISG-Mitgliedsstaaten stammen und das CISG nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Deutschland und die Niederlande sind beide Vertragsstaaten. Das CISG sieht jedoch andere Rügefristen und Haftungsregeln vor als das reine niederländische Kaufrecht. Unsere Spezialisten beraten Sie daher gezielt zu den Vor- und Nachteilen.

Kann MAAK in Deutschland ansässige Unternehmen vor niederländischen Gerichten vertreten?

Ja. Wir vertreten DACH-Unternehmen vor allen niederländischen Rechtbanken (Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Midden-Nederland, Noord-Holland u. a.) und vor allen Gerechtshoven in ganz Nederland. Darüber hinaus treten wir bei NAI, ICC und LCIA auf – die Kommunikation erfolgt stets auf Deutsch.

 

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MAAK Advocaten N.V. („MAAK“) ist eine AG nach niederländischem Recht. MAAK ist im Handelsregister der Amsterdamer Handelskammer unter dem Nummer 75953668 eingetragen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Aufträge an MAAK, einschließlich Folgeaufträge. Der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des

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