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Höhere Gewalt nach niederländischem Recht

Höhere Gewalt nach niederländischem Recht tritt ein, wenn ein Schuldner eine Vertragspflicht nicht erfüllen kann und ihm dies gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) nicht zugerechnet werden kann — mit der Folge, dass er keinen Schadensersatz schuldet. Der Gläubiger kann den Vertrag allerdings trotzdem auflösen (Artikel 6:265 BW). Unser Team berät auch zu Höhere Gewalt (Force Majeure) für ukrainische Unternehmen.

Dies ist besonders relevant für internationale Unternehmen und Unternehmensgruppen, die grenzüberschreitende Verträge nach niederländischem Recht schließen. MAAK Advocaten in Amsterdam berät deutschsprachig zu Verträgen nach niederländischem Recht.

Was bedeutet höhere Gewalt nach niederländischem Recht?

Höhere Gewalt (overmacht) nach niederländischem Recht ist ein Rechtsinstitut, das einem Schuldner Schutz vor Schadensersatzansprüchen gewährt, wenn die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung weder auf sein Verschulden zurückzuführen ist noch nach Gesetz, Rechtsakt oder Verkehrsauffassung in seinen Risikobereich fällt. Die Grundlage bildet Artikel 6:75 BW — das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch.

Wie auch im deutschen Recht gilt in den Niederlanden der Grundsatz pacta sunt servanda: geschlossene Vereinbarungen sind einzuhalten. Höhere Gewalt ist die gesetzlich geregelte Ausnahme davon. Die Hürde für eine erfolgreiche Berufung auf overmacht ist allerdings hoch.

Voraussetzungen im Überblick:

Kriterium Erläuterung
Keine Schuld Die Nichterfüllung ist dem Schuldner nicht persönlich vorwerfbar
Kein gesetzliches Risiko Das Gesetz weist das Risiko nicht dem Schuldner zu
Kein vertragliches Risiko Der Vertrag weist das Risiko nicht dem Schuldner zu
Keine Verkehrsauffassung Die allgemeine Praxis belastet den Schuldner nicht

Ob ein Ereignis höhere Gewalt ist, hängt vom Vertrag und von der Verkehrsauffassung ab (Artikel 6:75 BW); Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder staatliche Verbote kommen häufig in Betracht. Lieferschwierigkeiten gehen zu Ihren Lasten, wenn der Vertrag oder die Verkehrsauffassung Ihnen dieses Risiko zuweist.

Wann liegt in den Niederlanden kein Fall von höherer Gewalt vor?

Keine höhere Gewalt liegt vor, wenn die Ursache nach Gesetz, Vertrag oder Verkehrsauffassung zu Ihrem Risiko gehört (Artikel 6:75 BW). Ein Mangel an Geldmitteln ist nach der Rechtsprechung des Hoge Raad keine höhere Gewalt (ECLI:NL:HR:2026:239). Ob ein Streik oder ein Lieferproblem zu Ihrem Risiko gehört, hängt vom Vertrag und den Umständen ab.

Konkret scheidet höhere Gewalt in den Niederlanden aus, wenn:

  • die Nichterfüllung durch Erfüllungsgehilfen verursacht wurde — der Schuldner haftet für den Einsatz Dritter (Artikel 6:76 BW)
  • der Schuldner eine ungeeignete Sache zur Vertragserfüllung eingesetzt hat; das geht grundsätzlich zu seinen Lasten (Artikel 6:77 BW)

Beispiel: Ein Logistikunternehmen kann wegen eines Hafenstreiks vereinbarte Liefertermine nicht einhalten und beruft sich auf höhere Gewalt. Ob das durchgreift, hängt davon ab, ob ein solcher Arbeitskonflikt nach Vertrag oder Verkehrsauffassung zu seinem Risikobereich gehört. Gelingt die Berufung nicht, haftet es dem Gläubiger auf Schadensersatz.

Welche Folgen hat eine gerechtfertigte höhere Gewalt in den Niederlanden?

Eine gerechtfertigte höhere Gewalt bewirkt, dass der Schuldner dem Gläubiger keinen Schadensersatz schuldet. Der Gläubiger kann den Vertrag dennoch auflösen (ontbinding), denn jede Nichterfüllung – auch eine nicht zurechenbare – berechtigt grundsätzlich zur Auflösung (Artikel 6:265 Abs. 1 BW).

Dies ergibt sich direkt aus Artikel 6:265 BW in Verbindung mit Artikel 6:75 BW. Liegt höhere Gewalt vor, schuldet der Schuldner grundsätzlich keinen Schadensersatz; hat er durch die Nichterfüllung einen Vorteil erlangt, muss er bis zu dessen Höhe ersetzen (Artikel 6:78 BW). Nach einer Auflösung gilt dasselbe (Artikel 6:277 Abs. 2 BW).

Was ist eine Force-Majeure-Klausel nach niederländischem Recht?

Eine Force-Majeure-Klausel legt im Vertrag fest, welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten und was dann geschieht. Die gesetzliche Regelung gilt automatisch für jeden Vertrag nach niederländischem Recht; die Parteien können davon abweichen (Artikel 6:75 BW).

Grenzen gibt es trotzdem. Ein Haftungsausschluss gilt nicht, soweit seine Anwendung nach Treu und Glauben unannehmbar wäre (Artikel 6:248 Abs. 2 BW). Steht er in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann er außerdem bei unangemessener Benachteiligung vernichtbar sein (Artikel 6:233 Buchst. a BW).

Regeln Sie in der Klausel insbesondere:

  • welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten, etwa Naturkatastrophen, staatliche Verbote oder Cyberangriffe
  • welche Ereignisse ausdrücklich nicht darunter fallen, etwa Preissteigerungen, Lieferverzögerungen durch Dritte oder Währungsrisiken
  • eine kurze, feste Frist, innerhalb derer die betroffene Partei das Ereignis meldet
  • nach welcher Dauer der höheren Gewalt jede Partei den Vertrag beenden darf

Musterklausel Force Majeure nach niederländischem Recht

Die folgende Klausel ist ein Beispiel. Die Frist von dreißig Tagen ist ein Beispielwert, den Sie an Ihren Vertrag anpassen.

In dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff höhere Gewalt die Verhinderung der Erfüllung der Vereinbarung infolge von Feuer, Explosion, Embargo, Aufstand, Aufruhr, Krieg (ob Angriffskrieg oder nicht) und Naturkatastrophen (einschließlich Sturmflut).

Bei höherer Gewalt wird die Erfüllung des Vertrags ausgesetzt. Die Vertragsparteien teilen sich so bald wie möglich schriftlich die Art und die Umstände der höheren Gewalt, das Datum, an dem die Situation eingetreten ist, und falls möglich die voraussichtliche Dauer mit.

Wenn die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage gedauert hat oder vernünftigerweise voraussichtlich länger als dreißig (30) Kalendertage andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung und ohne Einschaltung eines Gerichts aufzulösen.

Beachten Sie: Bei höherer Gewalt schuldet die betroffene Partei keinen Schadensersatz; nach einer Auflösung muss sie nur einen Vorteil herausgeben, den sie durch die Nichterfüllung erlangt hat (Artikel 6:277 Abs. 2 und 6:78 BW). MAAK Advocaten prüft Ihre Force-Majeure-Klausel, am besten schon während der Vertragsverhandlung.

Ist eine Pandemie oder eine behördliche Schließung höhere Gewalt?

Das hängt davon ab, ob der Vertrag oder die Verkehrsauffassung Ihnen dieses Risiko zuweist (Artikel 6:75 BW). Eine feste Regel, dass eine Pandemie oder eine behördliche Schließung immer höhere Gewalt ist, gibt es nicht.

Parallel dazu greift das niederländische Recht auf den Grundsatz von Treu und Glauben (redelijkheid en billijkheid, Artikel 6:2 und 6:248 BW) zurück. Bei unvorhergesehenen Umständen kann der Richter den Vertrag außerdem auf Antrag einer Partei ändern oder auflösen, wenn die andere Partei nach Treu und Glauben eine unveränderte Fortsetzung nicht erwarten darf (Artikel 6:258 BW) — auch ohne einen klassischen Fall von höherer Gewalt. Der Richter ändert den Vertrag nicht, wenn der Umstand nach der Art des Vertrags oder der Verkehrsauffassung zu Ihrem Risiko gehört (Artikel 6:258 Abs. 2 BW). Mehr dazu lesen Sie unter unvorhergesehene Umstände nach niederländischem Recht.

Wie beweist ein Schuldner höhere Gewalt?

Der Schuldner trägt die Beweislast. Er muss die Tatsachen beweisen, aus denen folgt, dass die Nichterfüllung weder sein Verschulden ist noch nach Gesetz, Vertrag oder Verkehrsauffassung zu seinen Lasten geht (Artikel 6:75 BW).

Gelingt der Nachweis nicht, gilt die Nichterfüllung als zurechenbar, und Sie schulden Schadensersatz (Artikel 6:74 BW). MAAK Advocaten unterstützt Sie dabei, die relevanten Umstände zu dokumentieren und gegenüber dem Gläubiger oder dem Gericht darzulegen.

Wann sollten Sie einen niederländischen Anwalt einschalten?

Sind Sie als Gläubiger oder als Schuldner mit möglicher höherer Gewalt konfrontiert? Ob in Ihrem Fall höhere Gewalt vorliegt, prüft MAAK Advocaten in Amsterdam gern mit Ihnen.

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