Was schützt das niederländische Urheberrecht genau?
Das niederländische Urheberrecht schützt Werke (werken), die einen eigenen, ursprünglichen Charakter aufweisen und die persönliche Handschrift ihres Urhebers (maker) tragen – kodifiziert im Urheberrechtsgesetz (Auteurswet). Der entscheidende Rechtsbegriff ist der sogenannte „werkbegrip“ (Werksbegriff), der durch jahrzehntelange Rechtsprechung des Hoge Raad (Oberster Gerichtshof der Niederlande) und des Europäischen Gerichtshofs geprägt wurde.
Ein Werk muss nämlich zwei kumulative Anforderungen erfüllen:
- Hinreichende Identifizierbarkeit: Das Objekt muss hinreichend genau und objektiv identifizierbar sein – ein Kriterium, das der EuGH insbesondere in den Entscheidungen Levola Hengelo und Cofemel herausgearbeitet hat.
- Origineller Charakter (eigen oorspronkelijk karakter en persoonlijk stempel): Das Werk muss das Ergebnis freier kreativer Entscheidungen sein und die persönliche Handschrift seines Urhebers tragen.
Als praktische Faustregel gilt: Ist es für zwei unabhängige Schöpfer objektiv unmöglich, denselben Gegenstand unabhängig voneinander zu schaffen, spricht dies in der Regel für ein schutzfähiges Werk. Banale oder triviale Schöpfungen ohne erkennbare kreative Leistung genießen hingegen keinen Schutz – etwa rein funktionale Datentabellen oder standardisierte Formulare. Die folgende Übersicht verdeutlicht die Abgrenzung:
| In der Regel geschützt | In der Regel nicht geschützt |
|---|---|
| Software und Quellcode (broncode) | Bloße Ideen und Konzepte (ideeën) |
| Produktdesign mit eigenem Charakter | Rein technisch bedingte Formen |
| Fotos, Texte, Baupläne, Grafiken | Banale Datentabellen und Standardformulare |
| Werbetexte mit kreativer Eigenleistung | Reine Fakten, Daten und Methoden |
In der Praxis bedeutet dies: Anders als in manchen anderen Rechtsordnungen gibt es in den Niederlanden keine Untergrenze für den wirtschaftlichen Wert eines Werkes. Entscheidend ist allein die schöpferische Eigenleistung. Sind Sie unsicher, ob Ihr Werk schutzfähig ist? Unsere Anwälte in den Niederlanden prüfen das für Sie.
Sind Ideen und Konzepte durch das Urheberrecht in den Niederlanden geschützt?
Das niederländische Urheberrecht schützt keine bloßen Ideen, Konzepte oder Methoden, sondern ausschließlich deren konkrete Ausformung. Dieser Grundsatz – die sogenannte Idee-Ausdrucks-Dichotomie – ist im niederländischen Recht ebenso anerkannt wie im europäischen und internationalen Urheberrecht (vgl. Art. 2 WIPO Copyright Treaty).
Ohne eine konkrete, hinreichend identifizierbare Ausarbeitung ist ein Gegenstand urheberrechtlich folglich nicht greifbar. Wer jedoch Konzepte oder Geschäftsideen schützen möchte, die noch nicht vollständig ausgearbeitet sind, hat unter Umständen andere rechtliche Möglichkeiten – etwa durch eine Geheimhaltungsvereinbarung (geheimhoudingsovereenkomst/NDA), den Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen oder das Design- und Musterrecht (tekeningen- en modellenrecht). Wir beraten Sie gerne zu den Optionen, die in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind.
Wie funktioniert das niederländische Urheberrecht in der Praxis für Unternehmen?
Das niederländische Urheberrecht verschafft dem Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen (verveelvoudiging) und zu veröffentlichen (openbaarmaking) sowie Dritten diese Handlungen zu untersagen. Dieses Recht entsteht kraft Gesetzes, automatisch, ohne Anmeldung oder Eintragung in ein Register. Für internationale Unternehmen sind namentlich drei Bereiche relevant:
Produktdesign
Im Bereich der Fertigungsindustrie wird Produktdesign häufig urheberrechtlich geschützt. Urheberrecht und Geschmacksmusterrechte (modellenrecht) können dabei kumulativ angewendet werden – ein in der niederländischen Rechtspraxis gängiger Ansatz. Ergänzend wird bei der Übernahme von Produktdesigns regelmäßig die Doktrin der „slaafse nabootsing“ (sklavische Nachahmung) herangezogen, die als unerlaubte Handlung (onrechtmatige daad, Art. 6:162 BW) auch ohne vollständigen Urheberrechtsschutz Ansprüche begründen kann.
Software
Computerprogramme sind in den Niederlanden als Werke der Literatur urheberrechtlich geschützt – gemäß der EU-Softwarerichtlinie (2009/24/EG) und deren Umsetzung in der Auteurswet (Art. 10 Abs. 1 Nr. 12 Auteurswet). Die Zahl der Streitigkeiten rund um maßgeschneiderte Software und SaaS-Verträge ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen – mit erheblichen Haftungsfolgen für Unternehmen.
Vertragsgestaltung
Bei der Lizenzierung (licentie) oder Übertragung (overdracht) von Urheberrechten gilt eine strenge Formvorschrift: Eine wirksame Übertragung ist nach Artikel 2 Auteurswet nur durch eine dafür bestimmte Urkunde (akte) möglich – mündliche Abreden genügen nicht. Wer Softwareentwickler, Designer oder andere Kreativschaffende beauftragt, sollte daher darauf achten, dass die Rechteübertragung schriftlich klar geregelt ist. Andernfalls verbleiben die Urheberrechte beim Schöpfer, nicht beim Auftraggeber.
Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Konflikte. Unser Team unterstützt Sie bei der Gestaltung von Lizenzverträgen, beim niederländischen Urheberrecht in Verträgen sowie bei der Lizenzierung Ihres Contents in den Niederlanden – sprechen Sie uns an, bevor ein Streit entsteht.
Wie lange dauert der Urheberrechtsschutz in den Niederlanden?
Der urheberrechtliche Schutz in den Niederlanden besteht grundsätzlich für die Lebenszeit des Urhebers zuzüglich 70 Jahre nach seinem Tod: konform mit der EU-Richtlinie 2006/116/EG zur Schutzdauer und geregelt in Artikel 37 Auteurswet. Bei anonymen oder pseudonymen Werken (anonieme of pseudonieme werken) sowie bei Werken juristischer Personen gelten abweichende Fristen gemäß Artikel 38 und 37 Auteurswet.
Für Unternehmen als Urheber gilt zudem: Wird ein Werk im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen, gilt der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen als Urheber (werkgeversauteursrecht, Art. 7 Auteurswet). Bei selbstständigen Auftragnehmern (ZZP’ers) ist dies hingegen nicht automatisch der Fall – hier ist eine explizite vertragliche Regelung unerlässlich. Bei Fotos spielt darüber hinaus das Recht am eigenen Bild (portretrecht) eine Rolle, wie wir im Beitrag zum niederländischen Urheberrecht an Fotos erläutern.
Was tun bei einer Verletzung des Urheberrechts in den Niederlanden?
Bei einer Verletzung Ihres Urheberrechts können Sie in den Niederlanden Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz verlangen – außergerichtlich per Abmahnung (sommatie) oder gerichtlich, gegebenenfalls im Eilverfahren. Insbesondere das niederländische Eilverfahren (kort geding) ermöglicht ein zügiges Verbot. Weitere Einzelheiten finden Sie in unseren Beiträgen zur Urheberrechtsverletzung in den Niederlanden und zu den Folgen einer Urheberrechtsverletzung.
Zur Durchsetzung stehen namentlich folgende Instrumente zur Verfügung:
- Einstweilige Verfügung: siehe einstweilige Verfügung in den Niederlanden und Eilverfahren nach niederländischem Recht.
- Schadensersatz und Gewinnabschöpfung – mehr dazu unter Schadensersatz nach niederländischem Recht.
- Vollständige Prozesskostenerstattung in IP-Verfahren nach Artikel 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) – anders als im gewöhnlichen Zivilprozess.
Warum einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht in den Niederlanden beauftragen?
Das niederländische Urheberrecht ist ein dynamisches Rechtsgebiet, in dem zentrale Regelungen durch höchstrichterliche Rechtsprechung – insbesondere des Hoge Raad und des Europäischen Gerichtshofs – kontinuierlich weiterentwickelt werden. Generische Rechtsberatung ohne spezifische Kenntnisse des niederländischen Rechts birgt daher für internationale Unternehmen erhebliche Risiken.
Wir beraten internationale Unternehmen, In-house Counsel und Expats zu sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes in den Niederlanden: von der Vertragsgestaltung bei Softwareprojekten über die Durchsetzung von Urheberrechten vor niederländischen Gerichten bis hin zur Abwehr unberechtigter Abmahnungen. Was ein Fachanwalt konkret leistet, lesen Sie im Beitrag Was macht ein auf Urheberrecht spezialisierter niederländischer Anwalt?
Kontaktieren Sie Arnout Gieske oder Martin Krüger, deutschsprachiger Rechtsanwalt in den Niederlanden und spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Über unseren German Desk in Amsterdam helfen wir Ihnen, Ihre Rechte in den Niederlanden wirksam zu schützen und durchzusetzen – nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.