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Gerichtsverfahren in den Niederlanden

Gerichtsverfahren in den Niederlanden

Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden sind auf das niederländische Prozessrecht spezialisiert und Experten wenn es um das Führen von Gerichtsverfahren in den Niederlanden geht. Die Anwälte von MAAK Advocaten können Sie sowohl bei der Analyse des Sachverhaltes und eventuell vorliegender Verträge und weiteren Vereinbarungen unterstützen und für Sie die Klageschrift einreichen. Danach vertreten wir Ihre Interessen niederlandeweit sowohl vor Gericht als auch vor der Unternehmenskammer in Amsterdam. Unsere deutschsprachigen Anwälte erläutern nachstehend den Ablauf und die Dauer eines typischen niederländischen Zivilverfahrens.


Anwalt für Gerichtsverfahren in den Niederlanden?

In den Niederlanden wird die unterlegene Partei zur Zahlung der Verfahrenskosten der obsiegenden Partei verurteilt. Allerdings gilt zu beachten, dass die Höhe der zu vergütenden Verfahrenskosten nicht im Zusammenhang mit den tatsächlichen Verfahrenskosten steht. In den Niederlanden haben wir kein Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Die Höhe der zu vergütenden Verfahrenskosten besteht aus Pauschalbeträgen, die durch das Gericht im Urteil festgelegt werden. Im Vergleich zu anderen Ländern, vor allem mit Common Law Rechtssystemen, sind die Gerichtsgebühren in den Niederlanden moderat. Vor allem bei Verfahren über höhere Streitwerte sind die Gerichtskosten vergleichsweise niedrig, da der Höchstsatz der Gerichtkosten in Zivilverfahren bereits bei einem Streitwert von EUR 100.000 erreicht ist. Daher wären nach niederländischem Recht für einen Streitwert von EUR 100.010 prinzipiell die gleichen Gerichtskosten fällig, wie für einen Streitwert von EUR 1 Millionen.Die Gerichtskosten für spezielle Kammern weichen allerdings ab. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden vor dem Netherlands Commercial Court sind z.B. höher, aber im internationalen Vergleich immer noch moderat. Generell besteht ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden aus der Klage (auf niederländisch: ‚Dagvaarding‘), der Klageerwiderung (auf niederländisch: ‚Conclusie van Antwoord‘) (ggfs. mit Widerklage, auf niederländisch: ‚Eis in Reconventie‘), der mündlichen Verhandlung oder Plädoyer (auf niederländisch: ‚comparitie‘ of ‚pleidooi‘) und dann dem Urteil (vonnis). Unser Anwalt für Gerichtsverfahren in den Niederlanden steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerichtsverfahren einleiten in Holland

Das Hauptverfahren in Holland einem Zivilprozess wird in erster Instanz vor einem der  niederländischen Amtsgerichte durchgeführt. Der größte Unterschied in der Praxis liegt wohl bei der größtenteils schriftlichen Abwicklung eines Verfahrens in den Niederlanden. Anders als in Deutschland wird die Klage zu Beginn nicht nur beim zuständigen Gericht eingereicht. Ein Gerichtsvollzieher übermittelt im Auftrag eines niederländischen Anwalts (Advocaat) eine Klage welche inhaltlich einer Klageschrift gleich kommt, an sowohl die gegnerische Partei als an das Gericht. Diese Ladung enthält den Anspruch und zugehörige Begründung sowie ein Datum für die Verhandlung. Abhängig von der Höhe und der Art des Anspruchs kann der Beklagte persönlich zum Gerichtstermin erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Dauer von einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden

Ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden fängt mit der Klage der Klägerin an, auf die die Beklagte mit einer schriftlichen Klageerwiderung reagieren darf. Aufgrund der Fristen in der niederländischen Zivilprozessordnung und den möglichen Fristverlängerungen, dauert die Phase der Klage und Reaktion mit Klageerwiderung in der Regel drei bis sechs Monate. Nach niederländischem Prozessrecht sind in Nebensachen diverse Rügen möglich, wie z.B. die Rüge der Zuständigkeit des Gerichts. Eine Nebensache kann die Dauer eines Verfahrens verlängern. Nach Klage und schriftlicher Klageerwiderung wird das Gericht in der Regel eine mündliche Verhandlung anberaumen, bei der die Parteien ihre Standpunkte erläutern können und der Richter Fragen stellen kann. Zudem werden während einer mündlichen Verhandlung die Fortführung des Verfahrens und ein möglicher Vergleich besprochen. Nach der mündlichen Verhandlung wird das Gericht entweder ein Urteil fällen, oder aber den Parteien auftragen ihre Standpunkte näher zu erläutern bzw. weitere Beweismittel bei Gericht einzureichen, wie z.B. Zeugenbeweis oder durch ein Gutachten.

Dauer eines Zivilverfahrens in den Niederlanden in erster Instanz

Statistisch gilt, dass ca. 70% aller zivilen Gerichtsverfahren in den Niederlanden beim Amtsgericht bzw. Landesgericht in erster Instanz in weniger als 12 Monaten entschieden wird. Ungefähr 90% aller zivilen Gerichtsverfahren in den Niederlanden beim Amtsgericht bzw. Landesgericht werden innerhalb von 24 Monaten entschieden.

Berufungsverfahren in den Niederlanden

Interessant ist, dass in den Niederlanden statistisch gesehen gegen 10 – 15 Prozent aller erstinstanzlichen Urteile in Zivilverfahren Berufung eingelegt wird. In weniger als 50 Prozent der Berufungsverfahren in den Niederlanden wird innerhalb von 12 Monaten entschieden. Ungefähr 80 Prozent aller Berufungsverfahren werden innerhalb von 24 Monaten abgerundet. Die Fälle vor dem niederländischen Obersten Gerichtshof dauern im Durchschnitt 24 Monate.

Landgericht Amsterdam – Pilot eines schnelleren Zivilverfahrens

Das Landgericht Amsterdam experimentiert mit einem schnelleren Gerichtsverfahren in den Niederlanden in einfachen Fällen, in denen die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigengutachten nicht erforderlich ist. Das Verfahren ist im Ablauf vergleichbar mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren, führt aber zu einer endgültigen Entscheidung. In diesen Fällen findet die mündliche Verhandlung in der Regel innerhalb von sechs bis zehn Wochen nach Beginn des Verfahrens statt. Hierbei gilt aber zu beachten, dass ein solches schnelles Verfahren nur möglich ist, wenn beide Parteien dies vereinbaren bzw. diesem zustimmen.

Niederländisches Gerichtsverfahren

Unsere deutschsprachigen Anwälte werden oft gefragt, inwieweit die Parteien in einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden den Ablauf bzw. Zeitplan kontrollieren oder beeinflussen können. Die Antwort ist, dass die Parteien den zeitlichen Ablauf eines niederländischen Gerichtsverfahrens bis zu einem gewissen Grad kontrollieren können, wenn sie sich darauf einigen können, von den festgelegten Fristen oder dem normalen Ablauf des Verfahrens abzuweichen. Die Erfahrung unserer niederländischen Anwälte ist, dass vor allem in komplexen Gerichtsverfahren nach Rücksprache mit dem Gericht von den gewöhnlichen Fristen abgewichen werden kann, dies aber nur in Ausnahmefällen passiert. Die Regel ist, dass eine Partei eine Frist von vier bzw. sechs Wochen erhält, um einen Schriftsatz bei Gericht einzureichen. In Verfahren beim Amtsgericht kann einseitig eine Fristverlängerung bei Gericht beantragt werden. In niederländischen Gerichtsverfahren beim Landgericht wird eine erste Fristverlängerung nur mit Zustimmung der Gegenseite gewährt. Eine zweite Fristverlängerung bedarf einer guten Begründung bzw. höherer Gewalt und ist eine Ausnahme.

Niederländisches Beweisrecht in niederländischen Gerichtsverfahren

Unsere deutschsprachigen Anwälte erläutern die Fragen, wie das niederländische Beweisrecht gestaltet ist, ob eine Pflicht zur Aufbewahrung von Dokumenten und anderen Beweismitteln bis zur Verhandlung besteht und, ob die Parteien relevante Dokumente austauschen bzw. der Gegenseite zur Verfügung stellen müssen. In niederländischen Gerichtsverfahren sind Parteien grundsätzlich verpflichtet, wahrheitsgemäß alle relevanten Tatsachen und Beweise an das Gericht vorzulegen, die ihre Standpunkte erläutern, beweisen aber auch widerlegen. Eine solche Verpflichtung ist jedoch nicht mit Offenlegungspflichten vergleichbar, die in Common Law Rechtssystemen bestehen. Nach niederländischem Recht gilt zudem, dass die Partei, die bestimmte Standpunkte einnimmt, diese auch beweisen muss. Auf Antrag einer Partei oder aber auch von Amts wegen kann das Gericht einer Partei auferlegen, (weitere) Unterlagen / Dokumente bei Gericht einzubringen, die sich im Besitz dieser Partei befinden. Eine solche Partei kann die Einreichung solcher Dokumente oder Beweise bei Gericht zwar aus zwingenden Gründen verweigern, aber für eine solche Verweigerung besteht eine hohe Hürde. Nach niederländischem Recht gibt es keine allgemeine Verpflichtung zur Aufbewahrung von Dokumenten oder anderen Beweismitteln bis zur Verhandlung. Die Einbringung von Beweismitteln bleibt die Verantwortung jeder Partei. Eine Forderung auf allgemeine Offenlegung durch die gegnerische Partei ist bei einem Gerichtsverfahren in den Niederlanden nicht möglich. Eine Ausnahme ist Artikel 843a der Zivilprozessordnung, der es einer Partei ermöglicht die Einsicht in spezifische Dokumente zu fordern. Allerdings müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Für eine solche Forderung auf Einsicht, können bestimmte Beweise bzw. Unterlagen auch vorläufig gepfändet werden. Eine Partei kann eine solche Pfändung bei Gericht beantragen. Nach Genehmigung pfändet und bewahrt ein niederländischer Gerichtsvollzieher die entsprechenden Unterlagen bis das Gericht über die Forderung auf Einsicht der pfändenden Partei entschieden hat.

In den Niederlanden gibt es den Term „Missachtung des Gerichts“ nicht, aber das Gericht kann im Falle der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Einbringung relevanter Tatsachen, im Falle der Vernichtung von Beweisen oder bei Zurückhaltung von Beweisen Schlussfolgerungen ziehen, die nachteilig für die Partei ist, die die Verpflichtung nicht erfüllt. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den Niederlanden dürfen Beweisen / Dokumente / Unterlagen in englischer, französischer und deutscher Sprache ohne Übersetzung als Beweismittel bei Gericht eingebracht werden. Das Gericht kann allerdings anordnen, dass noch eine Übersetzung nachgereicht wird.

Beweis nach niederländischem Recht im Gerichtsverfahren

In niederländischen Gerichtsverfahren mit einer ausländischen Partei wird oft die Frage gestellt, ob bestimmte Unterlagen vor Zugriff durch die Gegenseite bzw. vor Verpflichtung zur Offenlegung geschützt sind. Nach niederländischem Recht gilt, dass ein niederländischer Anwalt nicht gezwungen werden kann, Informationen oder Dokumente, die er von seinem Mandanten erhalten hat, weiterzugeben bzw. offenzulegen. Dies gilt allerdings nicht für die Beratung durch einen internen Juristen, es sei denn, es handelt sich um einen Syndikusanwalt. Der Schutz von Unterlagen ist daher nicht an bestimmte Dokumente gebunden, sondern an die Frage, ob ein Rechtsanwalt in dieser Eigenschaft beraten hat. Die Partei selbst kann sich auf die Vertraulichkeit der Beratung als einen der zwingenden Gründe berufen, die einer Offenlegung nach Anordnung durch das Gericht im Wege stehen. Korrespondenz zwischen niederländischen Anwälten, die nicht im Zuge von Vergleichsverhandlungen bzw. unter einer Vertraulichkeitsvereinbarung geführt wurde, kann in niederländischen Zivilverfahren als Beweis eingebracht werden.

Die Rolle der Richter in niederländischen Zivilverfahren

Das niederländische Gerichtssystem kennt professionelle Richter, die als Beamte auf Lebenszeit ernannt werden, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ein Grundprinzip der niederländischen Zivilprozessordnung ist, dass Richter in Gerichtsverfahren lediglich eine passive Rolle spielen, insbesondere im Hinblick auf die Tatsachenfeststellung, die Festlegung der Grenzen des Rechtsstreits und der rechtlichen Debatte, die in die Parteiautonomie fallen. Es gibt jedoch eine Tendenz zu einer aktiveren Rolle der Richter. Dies spiegelt sich u.a. in den jüngsten Gesetzesinitiativen wider, die den Richtern eine aktivere Rolle im Hinblick auf die Beweisaufnahme, Hinwirkung auf einen Vergleich bzw. Mediation aber auch bei der Behandlung von Gerichtsverfahren einräumen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Prozessrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Prozessrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung  zum Gerichtsverfahren in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter.

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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden