Yachtkauf in den Niederlanden: Welches Recht gilt?

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Sie haben ein Boot oder eine Yacht in Holland gekauft oder lassen bauen? Es gilt das gewählte Recht. Ohne Wahl gilt grundsätzlich das Recht des Verkäufers. Kaufen Sie privat bei einem Händler, der in Deutschland tätig ist oder sich darauf ausrichtet, gilt ohne Wahl deutsches Recht, mit Wahl dessen zwingender Schutz. Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten in Amsterdam prüfe ich diese Klauseln vor der Unterschrift oder im Streitfall.

Dieser Beitrag gehört zu unserer Seite Yachting-Anwalt in den Niederlanden.

Welches Recht gilt, wenn der Kaufvertrag nichts regelt?

Bei einem Kauf beweglicher Sachen grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat; bei einer Gesellschaft ist das der Ort ihrer Hauptverwaltung. Für Privatkäufer kann Artikel 6 Rom I vorgehen.

So bestimmen es Artikel 4 Abs. 1 Buchst. a und Artikel 19 Abs. 1 der Rom-I-Verordnung. Kaufen Sie als Unternehmen bei einem Händler in den Niederlanden, gilt grundsätzlich niederländisches Recht. „Grundsätzlich“ aus zwei Gründen: Artikel 4 gilt „unbeschadet der Artikel 5 bis 8“. Ist ein Privatkäufer nach Artikel 6 Abs. 1 geschützt, gilt ohne Wahl das Recht seines gewöhnlichen Aufenthalts. Außerdem lässt Artikel 4 Abs. 3 ein anderes Recht zu, wenn der Vertrag eine „offensichtlich engere Verbindung“ zu einem anderen Staat aufweist.

Welches Recht gilt beim Bau oder Refit bei einer niederländischen Werft?

Ohne Rechtswahl grundsätzlich das Recht des Staates, in dem die Werft ihre Hauptverwaltung hat, gleich ob der Vertrag als Kauf oder als Dienstleistung gilt: Beide Regeln verweisen auf die Werft. Für einen Privatkunden kann Artikel 6 Rom I vorgehen.

Artikel 4 Abs. 1 Buchst. a und b Rom I knüpfen an den Verkäufer beziehungsweise an den Dienstleister an. Gilt der Bau als Dienstleistung, die ausschließlich in den Niederlanden erbracht wird, kann Artikel 6 Abs. 4 Buchst. a den Verbraucherschutz ausschließen. Gilt niederländisches Recht, ist ein Bauvertrag (aanneming van werk) eines Privatkunden mit einer gewerblichen Werft dort zusätzlich ein Verbrauchskauf (consumentenkoop, Artikel 7:5 Abs. 4 Burgerlijk Wetboek, BW).

Können Sie das Recht für Ihren Yachtkauf selbst wählen?

Ja. Käufer und Verkäufer können das Recht eines Staates wählen, für den ganzen Vertrag oder nur einen Teil, und die Wahl später ändern. Die Rechtswahl muss ausdrücklich erfolgen oder sich eindeutig aus dem Vertrag oder den Umständen ergeben.

Das regelt Artikel 3 Abs. 1 und 2 Rom I. Eine Grenze zieht der Verbraucherschutz (Artikel 6 Abs. 2, unten). Mehr dazu unter Rechtswahl in den Niederlanden und Wahl des niederländischen Rechts.

Sie kaufen eine Yacht in einem anderen Land, und der Vertrag kommt vom Verkäufer. Mein erster Schritt ist eine klare Streitklausel: welches Recht gilt, welches Gericht entscheidet und ob das UN-Kaufrecht anwendbar ist. Diese drei Punkte gehören zusammen, an eine Stelle im Vertrag.

Liegt die Yacht in den Niederlanden und wird sie dort übergeben, rate ich einem gewerblichen Käufer zu niederländischem Recht und einem niederländischen Gericht: Dort sind Yacht und Unterlagen. Als Privatkäufer verlieren Sie durch diese Wahl Ihren zwingenden Schutz nicht, wenn der Verkäufer in Deutschland tätig ist oder sich darauf ausrichtet.

Behalten Sie als privater Käufer aus Deutschland Ihren Verbraucherschutz?

Ja, unter Voraussetzungen. Ist der Händler oder die Werft in Deutschland tätig oder richtet sich darauf aus und fällt der Kauf in diesen Bereich, gilt ohne Rechtswahl das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts; bei einer Wahl behalten Sie dessen zwingenden Schutz.

Nach Artikel 6 Abs. 1 und 2 Rom I bleibt eine Wahl des niederländischen Rechts gültig, darf Ihnen aber nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften Ihres Aufenthaltsstaats entziehen. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, nicht die Staatsangehörigkeit: Ein in den Niederlanden lebender Deutscher ist kein „deutscher Verbraucher“. Drei Grenzen gelten:

  1. Sie kaufen als natürliche Person privat. Kaufen Sie über Ihre GmbH, gilt Artikel 6 nicht.
  2. Der Verkäufer handelt gewerblich. Kaufen Sie von einem privaten Eigner, greift Artikel 6 nicht. Ob ein Verkauf über einen gewerblichen Makler im Namen eines privaten Eigners darunter fällt, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut.
  3. Ist der Verkäufer in Deutschland weder tätig noch richtet er sich darauf aus, gelten die Artikel 3 und 4 (Abs. 3).

Gilt niederländisches Recht und verkauft ein gewerblich handelnder Bevollmächtigter (gevolmachtigde), etwa ein Makler, für einen privaten Eigner an Sie als Privatperson, ist der Kauf ein consumentenkoop, außer Sie wussten beim Vertragsschluss, dass der Eigner privat verkauft (Artikel 7:5 Abs. 2 BW). Ihre gesetzlichen Rechte wegen einer Nichterfüllung durch den Verkäufer können dann weder beschränkt noch ausgeschlossen werden (Artikel 7:6 Abs. 1 BW).

Als Privatkäufer wollen Sie wissen, ob Sie im Ausland noch geschützt sind. Das hängt an zwei Fragen: Kaufen Sie von einem Unternehmen oder von einer Privatperson, und richtet sich das Unternehmen auf Deutschland aus, zum Beispiel mit Werbung in Ihrer Sprache? Halten Sie fest, wie der Verkäufer Sie angesprochen hat und ob ein Makler beteiligt ist.

Liegt Ihnen der Kaufvertrag des niederländischen Händlers vor? Lassen Sie die Rechtswahl von einem Yachting-Anwalt in den Niederlanden prüfen, bevor Sie unterschreiben.

Gilt das UN-Kaufrecht für den Kauf einer Yacht?

Nicht unbedingt. Das Übereinkommen nimmt den Kauf von „ships, vessels, hovercraft or aircraft“ aus (so der englische Wortlaut, eine der authentischen Fassungen), ohne zu sagen, ob eine Freizeityacht darunter fällt. Auch Käufe für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich ausgenommen. Regeln Sie es im Vertrag.

Die Ausnahmen stehen in Artikel 2 Buchst. e und a CISG; die Ausnahme für den persönlichen Gebrauch greift nicht, wenn der Verkäufer ihn weder kannte noch kennen musste. Das Übereinkommen gilt für Kaufverträge zwischen Parteien, die in verschiedenen Vertragsstaaten niedergelassen sind (Artikel 1 Abs. 1). Ein Neubau kann als Kauf gelten; ein Vertrag, der überwiegend Arbeit betrifft, fällt heraus, und das kann bei einem Refit der Fall sein (Artikel 3). Die Parteien können das Übereinkommen ausschließen (Artikel 6). Hintergrund: UN-Kaufrecht in den Niederlanden.

Bei einer Yacht wollen Sie keine Diskussion darüber, welches Kaufrecht gilt, wenn ein Mangel auftaucht. Deshalb schreibe ich es in den Vertrag: Gilt das UN-Kaufrecht, ja oder nein. Mein Rat bei einer Gebrauchtyacht oder einem Privatkäufer: ausdrücklich ausschließen.

Welcher Gerichtsstand gilt bei einem Streit mit Händler oder Werft?

Zwischen Unternehmen das Gericht, das die Parteien wirksam vereinbart haben, etwa schriftlich. Für Privatkäufer gelten Sonderregeln (unten). Ohne Vereinbarung wird ein Unternehmen grundsätzlich an seinem Wohnsitz verklagt, ein gewerblicher Käufer aus Deutschland auch dort, wo die Yacht zu liefern war.

Haben die Parteien, unabhängig von ihrem Wohnsitz, ein Gericht eines Mitgliedstaats vereinbart, ist es zuständig, außer die Vereinbarung ist nach dem Recht dieses Staates materiell nichtig, und zwar ausschließlich, sofern nichts anderes vereinbart ist (Artikel 25 Abs. 1 Brüssel-Ia-Verordnung). Die Form: schriftlich, entsprechend den Gepflogenheiten der Parteien oder einem Handelsbrauch; eine E-Mail mit dauerhafter Aufzeichnung steht der Schriftform gleich (Abs. 2). Ohne Vereinbarung gilt der Wohnsitz des Beklagten (Artikel 4 Abs. 1). Beim Verkauf beweglicher Sachen kommt, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Ort in einem Mitgliedstaat hinzu, an dem nach dem Vertrag geliefert wurde oder hätte geliefert werden müssen (Artikel 7 Nr. 1 Buchst. b). Mehr: Wann ist ein niederländisches Gericht international zuständig?

Kann der niederländische Händler Sie in den Niederlanden verklagen?

Als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland in der Regel nicht, wenn der Händler in Deutschland tätig ist oder sich darauf ausrichtet. Er kann Sie dann grundsätzlich nur in Deutschland verklagen. Sie selbst können in Deutschland oder in den Niederlanden klagen.

Das folgt aus Artikel 17 Abs. 1 Buchst. c und Artikel 18 Abs. 1 und 2 Brüssel Ia. Hier zählt der Wohnsitz, nicht der gewöhnliche Aufenthalt wie bei Rom I. Eine vorab vereinbarte Gerichtsstandsklausel, die davon abweicht, hat keine rechtliche Wirkung (Artikel 25 Abs. 4). Abweichen kann man nur in drei Fällen (Artikel 19): nach Entstehen des Streits, zugunsten zusätzlicher Gerichte für Sie, oder wenn beide Parteien bei Vertragsschluss Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im selben Mitgliedstaat hatten und dessen Gerichte vereinbaren. Klagen Sie selbst in den Niederlanden, kann der Händler dort Widerklage erheben (Artikel 18 Abs. 3). Lassen Sie sich als Beklagter ein, ohne die Zuständigkeit zu rügen, wird das Gericht zuständig; es muss Sie vorher über Ihr Rügerecht belehren (Artikel 26).

Was gilt, wenn eine Partei außerhalb der EU wohnt?

Die wirksame Wahl eines niederländischen Gerichts gilt auch dann. Ohne Vereinbarung entscheidet gegenüber einem Beklagten außerhalb der EU das niederländische Prozessrecht, sofern kein Abkommen gilt; die vertragliche Lieferung in den Niederlanden genügt dann grundsätzlich.

Gegen einen Beklagten ohne Wohnsitz in einem Mitgliedstaat gilt, vorbehaltlich der Artikel 18 Abs. 1 und 25, das nationale Recht (Artikel 6 Abs. 1 Brüssel Ia). Die niederländischen Zuständigkeitsregeln gelten unbeschadet völkerrechtlicher Verträge und EU-Verordnungen (Artikel 1 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Rv). Danach ist ein niederländisches Gericht zuständig, wenn die Verpflichtung in den Niederlanden zu erfüllen ist, beim Kauf beweglicher Sachen am vertraglichen Lieferort, sofern nichts anderes vereinbart ist (Artikel 6 Buchst. a und Artikel 6a Rv). Für Parteien in der Schweiz, Norwegen und Island kann das Lugano-Übereinkommen gelten; dieser Beitrag behandelt sie nicht.

Entscheidet der Kaufvertrag, wem die Yacht gehört?

Nicht allein. Nach niederländischem internationalem Privatrecht richtet sich das Eigentum nach dem Recht des Staates, in dem die Yacht liegt. Bei einem eingetragenen Schiff gilt das Recht des Staates, in dem es eingetragen ist.

Das bestimmt Artikel 10:127 Abs. 1 und 2 BW. Auch das UN-Kaufrecht regelt das Eigentum nicht (Artikel 4 Buchst. b CISG). Hält eine Werft Ihre Yacht bis zur Zahlung zurück, richten sich Entstehung und Inhalt dieses Zurückbehaltungsrechts nach dem Recht des zugrunde liegenden Rechtsverhältnisses. Geltend machen kann die Werft es nur, soweit das Recht des Liegeorts es zulässt (Artikel 10:129 BW). Mehr zum Zurückbehaltungsrecht in den Niederlanden.

Praxisbeispiel: Privatkäufer aus Münster und ein niederländischer Händler

Angenommen: Ein Privatkäufer aus Münster kauft eine gebrauchte Motoryacht bei einem niederländischen Händler, der auf einer deutschsprachigen Website und auf Messen in Deutschland wirbt. Wir unterstellen, dass er sich damit auf Deutschland ausrichtet. Seine Geschäftsbedingungen wählen niederländisches Recht und den Gerichtsstand Amsterdam.

Die Wahl des niederländischen Rechts gilt, aber der Käufer behält den zwingenden Schutz des deutschen Rechts (Artikel 6 Abs. 2 Rom I). Bei einem Mangel kann er in Deutschland oder in den Niederlanden klagen; der Händler kann ihn grundsätzlich nur in Deutschland verklagen (Artikel 18 Brüssel Ia). Kauft er über seine GmbH, gilt die Wahl des niederländischen Rechts ohne Verbraucherschutz (Artikel 3 Rom I), und der Gerichtsstand Amsterdam bindet, wenn er wirksam vereinbart ist (Artikel 25 Brüssel Ia).

Dies ist ein hypothetisches Beispiel zur Veranschaulichung, kein echter Fall.

Wann sollten Sie einen Anwalt in den Niederlanden einschalten?

Am besten, bevor Sie unterschreiben: wenn der Vertragsentwurf des Händlers, Maklers oder der Werft vorliegt. Außerdem, wenn ein Mangel auftritt und Sie entscheiden müssen, wo Sie klagen, oder wenn die Gegenseite Sie verklagt.

Bei Mängeln nach der Übergabe: Mängel an der Yacht nach dem Kauf. Wo Sie klagen können, bestimmt Brüssel Ia.

Eine passende Streitklausel ist schnell geschrieben; ein Streit darüber, welches Gericht zuständig ist, nicht. Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten prüfe ich Rechtswahl, Gerichtsstand und die Regelung zum UN-Kaufrecht anhand Ihrer Situation.

Wie läuft die Prüfung eines grenzüberschreitenden Yachtvertrags ab?

Wir beginnen bei Ihrem Ziel: einer Yacht, die wie vereinbart übergeben wird, und einem Gerichtsstand, der für Sie funktioniert. Dann folgen vier Schritte.

  1. Klären, wer kauft, wo die Yacht übergeben wird und ob Sie als Verbraucher handeln.
  2. Zu Recht, Gerichtsstand und UN-Kaufrecht in einer Klausel beraten.
  3. Die Formulierung mit Händler, Makler oder Werft verhandeln.
  4. Bei Streit: Verhandlung und, wenn niederländische Gerichte zuständig sind, ein Verfahren in erster Instanz und in der Berufung. Siehe auch Streit über eine Yacht in den Niederlanden.

Häufig gestellte Fragen: Welches Recht gilt beim Yachtkauf?

Gilt deutsches Recht, wenn ich eine Yacht in Holland gekauft habe?

Es gilt das im Vertrag gewählte Recht. Ohne Wahl gilt grundsätzlich das Recht des Verkäufers (Artikel 4 Abs. 1 Buchst. a Rom I). Haben Sie als Privatperson Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, gilt ohne Wahl deutsches Recht und bei einer Wahl zumindest der zwingende deutsche Schutz, wenn der Händler in Deutschland tätig ist oder sich darauf ausrichtet (Artikel 6 Abs. 1 und 2).

Gilt das UN-Kaufrecht beim Kauf einer Yacht?

Nicht unbedingt. Artikel 2 Buchst. e CISG nimmt den Kauf von „ships, vessels, hovercraft or aircraft“ aus, ohne Freizeityachten zu erwähnen; Käufe für den persönlichen Gebrauch sind grundsätzlich ebenfalls ausgenommen (Buchst. a). Die Parteien können das Übereinkommen ausdrücklich ausschließen (Artikel 6).

Muss ich bei einem Streit in Amsterdam klagen?

Zwischen Unternehmen ist eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung für Amsterdam grundsätzlich ausschließlich (Artikel 25 Abs. 1 Brüssel Ia). Als Privatperson mit Wohnsitz in Deutschland können Sie in der Regel auch in Deutschland klagen, wenn der Händler dort tätig ist oder sich darauf ausrichtet (Artikel 17 bis 19).

Macht es einen Unterschied, ob ich privat oder über meine GmbH kaufe?

Ja. Die Verbraucherregeln schützen nur, wer privat und nicht für sein Unternehmen kauft, und nur gegenüber einem gewerblichen Verkäufer, der in Deutschland tätig ist oder sich darauf ausrichtet (Artikel 6 Rom I, Artikel 17 Brüssel Ia). Kauft Ihre GmbH die Yacht, gelten die allgemeinen Regeln zu Rechtswahl und Gerichtsstand.

Wann brauche ich einen niederländischen Anwalt für den Yachtkauf?

Sobald der Vertragsentwurf des Verkäufers vorliegt und noch nicht unterschrieben ist. Wir prüfen Rechtswahl, Gerichtsstand und die Regelung zum UN-Kaufrecht anhand Ihrer Lage, damit Sie vor der Zahlung einschätzen können, welches Recht und welches Gericht voraussichtlich gelten.

Primärquellen

Sie kaufen oder bauen eine Yacht in den Niederlanden und möchten wissen, welches Recht gilt? Legen Sie mir den Vertragsentwurf vor: Rufen Sie an unter +31 20 210 31 38 oder schreiben Sie über die Seite Yachting-Anwalt in den Niederlanden. — Remko Roosjen

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