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Englische AGB in den Niederlanden: Was gilt?

Englische AGB dürfen Sie gegenüber niederländischen Vertragspartnern verwenden: Das niederländische Recht schreibt keine Sprache vor. Es kommt darauf an, ob Ihr Vertragspartner Ihren Verweis verstehen und die Bedingungen zur Kenntnis nehmen konnte. Liefern Sie als deutsches Unternehmen in die Niederlande, sollten Sie Ihre englischen oder deutschen AGB prüfen lassen, bevor ein Streit über ihre Geltung entsteht.

Dürfen Sie AGB auf Englisch oder Deutsch nach niederländischem Recht verwenden?

AGB auf Englisch oder Deutsch sind nach niederländischem Recht zulässig. Die Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Artikeln 6:231 bis 6:247 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) enthält keine Sprachvorgabe. Maßgeblich sind die Kenntnisnahme und, gegenüber Verbrauchern, die Verständlichkeit.

Die eigentliche Frage lautet daher: Können Sie nachweisen, dass Ihre AGB Vertragsbestandteil geworden sind? Ausgangspunkt sind Angebot und Annahme (Art. 6:217 BW). Hat Ihr Angebot klar auf Ihre AGB verwiesen? Und durften Sie die Reaktion Ihres Vertragspartners als Zustimmung verstehen (Art. 3:35 BW)? Ein Verweis in einer Sprache, die Ihr Vertragspartner nicht liest, erschwert diesen Nachweis.

Unkenntnis des Inhalts allein hilft dem Vertragspartner nicht weiter. Nach Art. 6:232 BW ist er auch dann gebunden, wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass er den Inhalt nicht kannte. Die Sprache spielt aber bei zwei anderen Fragen eine Rolle: Wurde der Verweis verstanden, und hatte der Vertragspartner eine zumutbare Möglichkeit, den Text zu lesen? Den Gesetzestext finden Sie in Buch 6 des Burgerlijk Wetboek auf wetten.overheid.nl (auf Niederländisch).

Gelten die niederländischen AGB-Regeln für ein deutsches Unternehmen?

Zwischen Unternehmen, die nicht beide in den Niederlanden niedergelassen sind, gelten die Artikel 6:231 bis 6:247 BW nicht. Das bleibt so, wenn niederländisches Recht den Vertrag beherrscht (Art. 6:247 Abs. 2 BW). Dann entscheiden die allgemeinen Regeln über Angebot und Annahme, ob Ihre AGB gelten.

Für ein deutsches Unternehmen mit niederländischem Geschäftspartner hat das Folgen. Die Aushändigungspflicht aus Art. 6:234 BW gilt dann nicht, und Ihr Vertragspartner kann sich auch nicht auf die Anfechtungsgründe aus Art. 6:233 BW berufen. Es bleibt aber die Frage, ob er Ihren Verweis vernünftigerweise als Vorschlag verstehen durfte, Ihre AGB einzubeziehen (Art. 3:35 BW). Dabei zählt die Sprache dieses Verweises mit. Auch die Begrenzung durch Treu und Glauben bleibt bestehen (Art. 6:248 Abs. 2 BW).

Anders ist es, wenn die Leistung über eine niederländische Niederlassung erbracht wird. Maßgeblich ist die Hauptniederlassung oder die Niederlassung, die die Leistung nach dem Vertrag erbringen muss (Art. 6:247 Abs. 3 BW). Sind danach beide Parteien in den Niederlanden niedergelassen, gilt die AGB-Regelung unabhängig vom anwendbaren Recht (Abs. 1).

Wählen Sie niederländisches Recht, beurteilt das Gericht das Zustandekommen des Vertrags und einer Klausel grundsätzlich nach diesem Recht (Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008, Rom I). Ihr Vertragspartner kann sich jedoch für die Behauptung, er habe nicht zugestimmt, auf das Recht seines Aufenthaltsstaats berufen. Voraussetzung ist, dass eine Beurteilung nach dem gewählten Recht nicht gerechtfertigt wäre (Abs. 2). Beim grenzüberschreitenden Warenkauf kommt außerdem das UN-Kaufrecht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Spiel.

Wann hatte Ihr Vertragspartner eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme?

Gilt die niederländische AGB-Regelung, hat Ihr Vertragspartner diese Möglichkeit, wenn Sie ihm die AGB vor oder bei Vertragsschluss ausgehändigt haben (Art. 6:234 Abs. 1 BW). Bei einem elektronisch geschlossenen Vertrag genügt eine digitale Bereitstellung, die er speichern und später abrufen kann.

Art. 6:234 BW sieht folgende Wege vor:

  • Sie übergeben den Text auf Papier oder als Anlage, vor oder bei Vertragsschluss (Abs. 1).
  • Sie stellen den Text elektronisch so bereit, dass Ihr Vertragspartner ihn speichern und später abrufen kann (Abs. 2).
  • Kommt der Vertrag nicht elektronisch zustande, brauchen Sie für diesen digitalen Weg die ausdrückliche Zustimmung Ihres Vertragspartners (Abs. 3).
  • Ist die Aushändigung vernünftigerweise nicht möglich, teilen Sie vorab mit, dass die AGB bei Ihnen einsehbar oder bei der niederländischen Handelskammer oder einer Gerichtskanzlei hinterlegt sind. Auf Anfrage senden Sie sie dann zu (Abs. 1).

Zur Sprache sagt Art. 6:234 BW nichts. Ob ein englischer oder deutscher Text einem Vertragspartner, der diese Sprache nicht liest, eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme bietet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Denken Sie etwa an die Verhandlungssprache, die Sprache von Angebot und Auftragsbestätigung und die Sprache, in der Ihr Vertragspartner selbst korrespondiert.

Nicht jeder Vertragspartner kann sich auf diesen Anfechtungsgrund berufen. Art. 6:235 Abs. 1 BW schließt größere Unternehmen aus: juristische Personen, die ihren Jahresabschluss offenlegen, und Parteien mit fünfzig oder mehr Beschäftigten. Auch wer selbst mehrfach dieselben oder nahezu dieselben AGB verwendet, hat diesen Schutz nicht (Abs. 3). Wann AGB grundsätzlich gelten, erläutern wir unter wann Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden anwendbar sind. Verweisen beide Seiten auf eigene Bedingungen, lesen Sie unseren Beitrag zum Battle of Forms nach niederländischem Recht.

Welche Anforderungen gelten gegenüber niederländischen Verbrauchern?

Gegenüber Verbrauchern müssen die Klauseln klar und verständlich abgefasst sein. Im Zweifel gilt die für den Verbraucher günstigste Auslegung (Art. 6:238 Abs. 2 BW). Ein englischer oder deutscher Text, den ein niederländischer Verbraucher nicht gut versteht, wirkt sich daher zu Ihren Lasten aus.

Diese Regel beruht auf Art. 5 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Hat der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Niederlanden, gilt die niederländische AGB-Regelung immer, unabhängig vom gewählten Recht (Art. 6:247 Abs. 4 BW).

Verkaufen Sie über einen Onlineshop, nennen Sie vor der Bestellung die Sprachen, in denen der Vertrag geschlossen werden kann (Art. 6:227b Abs. 1 Buchst. d BW). Kommt ein Vertrag unter dem Einfluss fehlender Angaben dazu zustande, ist er anfechtbar (Abs. 4). Zwischen Unternehmen darf von dieser Informationspflicht abgewichen werden (Abs. 6).

Richten Sie Ihre Tätigkeit auf Verbraucher in den Niederlanden aus, dürfen Sie zwar deutsches Recht wählen. Diese Wahl nimmt dem Verbraucher aber nicht den Schutz der zwingenden Vorschriften seines Aufenthaltsstaats (Art. 6 Abs. 2 Rom I). AGB in einer Sprache, die der Verbraucher liest, verringern deshalb das Streitrisiko.

Sind Sie unsicher, ob Ihre englischen oder deutschen AGB gegenüber niederländischen Kunden tragen? MAAK Advocaten berät deutsche Unternehmen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden prüfen lassen möchten. Dabei achten wir auch darauf, wie Sie die AGB übermitteln.

Welche Sprachfassung gilt bei AGB in zwei Sprachen?

Das Gesetz regelt nicht, welche Sprachfassung Vorrang hat. Das legen Sie selbst in einer Vorrangklausel fest, etwa dass bei Abweichungen die englische Fassung entscheidet. Eine solche Klausel ist selbst Teil Ihrer AGB im Sinne von Art. 6:231 Buchst. a BW.

Gegenüber Verbrauchern bietet eine Vorrangklausel weniger Halt. Ist eine Klausel in einer der Fassungen unklar, gilt im Zweifel die für den Verbraucher günstigste Auslegung (Art. 6:238 Abs. 2 BW). Verlassen Sie sich daher nicht darauf, dass eine Vorrangklausel eine ungenaue Übersetzung auffängt.

Zwischen Unternehmen funktioniert eine Vorrangklausel am besten, wenn die maßgebliche Fassung auch die Sprache ist, die Ihr Vertragspartner liest. Hat ein niederländischer Abnehmer nur die englische Fassung erhalten, hilft Ihnen eine Klausel wenig, nach der die deutsche Fassung entscheidet.

Achten Sie bei der Übersetzung auf Begriffe, die das niederländische Recht anders füllt. Der Eigentumsvorbehalt ist in Art. 3:92 BW geregelt und heißt im Englischen meist „retention of title“. Begriffe wie „consequential loss“ oder „best endeavours“ haben im englischen Recht eine eigene Bedeutung. Verwenden Sie sie nur, wenn Sie sie in Ihren AGB definieren.

Wie hängt die Sprache der AGB mit der Rechtswahl zusammen?

Die Sprache Ihrer AGB bestimmt nicht das anwendbare Recht. Die Parteien wählen es selbst, ausdrücklich oder eindeutig aus dem Vertrag oder den Umständen (Art. 3 Abs. 1 Rom I). Englische AGB machen aus Ihrem Vertrag also nicht automatisch einen Vertrag nach englischem Recht.

Ohne Rechtswahl bestimmt Rom I das anwendbare Recht. Nehmen Sie deshalb eine ausdrückliche Rechtswahl auf, etwa: „These general terms and conditions and all agreements to which they apply are governed by Dutch law.“ Das gewählte Recht ist auch für die Auslegung des Vertrags maßgebend (Art. 12 Abs. 1 Buchst. a Rom I). Englische Fachbegriffe werden dann nach niederländischem Recht ausgelegt. Das ist ein weiterer Grund, sie zu vermeiden oder zu definieren.

Verbinden Sie die Rechtswahl mit einer Gerichtsstandsvereinbarung, damit auch das zuständige Gericht feststeht. Gegenüber Verbrauchern gelten dafür zusätzliche Grenzen, etwa Art. 6:236 Buchst. n BW. Hintergründe finden Sie in unseren Beiträgen zur Rechtswahl in den Niederlanden und zur Gerichtsstandswahl bei internationalen Handelsgeschäften.

Wie sorgen Sie dafür, dass Ihre AGB gegenüber niederländischen Partnern gelten?

Verweisen Sie vor Vertragsschluss in der Verhandlungssprache auf Ihre AGB und übergeben Sie den Text oder stellen Sie ihn digital bereit. So erfüllen Sie Art. 6:234 BW, soweit er gilt, und Ihr Vertragspartner kann den Verweis verstehen.

  1. Nehmen Sie in Angebot und Auftragsbestätigung einen Verweis in der Verhandlungssprache auf, zum Beispiel: „Our general terms and conditions apply to this offer and are attached.“
  2. Fügen Sie den vollständigen Text als Anlage bei oder senden Sie einen Link zu einer Fassung, die Ihr Vertragspartner herunterladen und speichern kann.
  3. Verwenden Sie auf Website, Angebot und Rechnung dieselbe Fassung, mit Datum oder Versionsnummer.
  4. Halten Sie fest, wann und wie Sie die AGB versandt haben, damit Sie es später belegen können.
  5. Haben Sie mehrere Sprachfassungen, übergeben Sie jedenfalls die Fassung in der Sprache Ihres Vertragspartners und nehmen Sie eine Vorrangklausel auf.

Was passiert bei einem deutschen Verweis in englischer Korrespondenz?

Ein Verweis, den Ihr Vertragspartner nicht lesen kann, kann dazu führen, dass Ihre AGB nicht gelten. Zwischen Unternehmen, die nicht beide in den Niederlanden niedergelassen sind, prüft das Gericht dann nach den allgemeinen Regeln über Angebot und Annahme (Art. 6:217 BW).

Angenommen, ein Hersteller aus Nordrhein-Westfalen schließt mit einem Großhändler in Utrecht einen Rahmenvertrag, der niederländisches Recht wählt. Verhandelt wird auf Englisch. Die Auftragsbestätigungen verweisen nur auf Deutsch auf die „Allgemeinen Verkaufsbedingungen“, ohne Anlage. Nach einer Lieferung entsteht Streit über die Haftungsbegrenzung in diesen Bedingungen.

Der Hersteller ist nicht in den Niederlanden niedergelassen, also gelten die Art. 6:233 und 6:234 BW nicht (Art. 6:247 Abs. 2 BW). Es kommt auf eine Frage an: Musste der Großhändler den deutschen Hinweis als Vorschlag verstehen, die AGB einzubeziehen? Mit einem englischen Verweis und dem Text als Anlage hätte der Hersteller diesen Streit vermeiden können.

Wann sollten Sie Ihre AGB für die Niederlande anwaltlich prüfen lassen?

Lassen Sie Ihre englischen oder deutschen AGB prüfen, bevor Sie sie erstmals gegenüber niederländischen Kunden einsetzen. Das gilt auch, wenn Sie eine Übersetzung neben eine bestehende Fassung stellen oder ein Vertragspartner ihre Geltung bestreitet. Prüfen Sie dabei Rechtswahl und Gerichtsstand mit.

Achten Sie auch auf den Zeitpunkt, wenn die niederländische AGB-Regelung gilt. Die Verjährungsfrist für die Anfechtung einer Klausel beginnt erst am Tag, nachdem Sie sich auf die Klausel berufen haben (Art. 6:235 Abs. 4 BW). Ein Vertragspartner kann die Sprachfrage also noch Jahre später aufwerfen.

Verwenden Sie bereits englische oder deutsche AGB im Geschäft mit den Niederlanden, oder planen Sie den Markteintritt? MAAK Advocaten berät deutsche Unternehmen zu Inhalt, Sprachfassungen und Übermittlung ihrer AGB nach niederländischem Recht. Einen Überblick gibt unser Beitrag zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihre Situation zu besprechen.

Häufig gestellte Fragen zu englischen AGB in den Niederlanden

Müssen AGB gegenüber niederländischen Kunden auf Niederländisch sein?

Eine niederländische Fassung ist nicht vorgeschrieben: Die Artikel 6:231 bis 6:247 BW enthalten keine Sprachvorgabe. Ihr Vertragspartner muss die AGB aber zur Kenntnis nehmen können, und gegenüber Verbrauchern müssen die Klauseln klar und verständlich sein (Art. 6:238 Abs. 2 BW).

Gilt Art. 6:234 BW, wenn ich in Deutschland niedergelassen bin?

Im Geschäft mit einem niederländischen Unternehmen grundsätzlich nicht. Sind die Parteien nicht beide in den Niederlanden niedergelassen, gilt die AGB-Regelung des BW nicht, auch wenn niederländisches Recht anwendbar ist (Art. 6:247 Abs. 2 BW). Gegenüber Verbrauchern mit Aufenthalt in den Niederlanden gilt sie dagegen immer (Abs. 4).

Ist mein Vertragspartner gebunden, wenn er die englischen AGB nicht gelesen hat?

Grundsätzlich ist er gebunden. Nach Art. 6:232 BW gilt das auch, wenn der Verwender wusste oder wissen musste, dass der Vertragspartner den Inhalt nicht kannte. Zu prüfen bleibt aber, ob Sie die AGB wirksam einbezogen haben und ob eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme bestand, soweit Art. 6:233 BW anwendbar ist.

Welche Fassung gilt, wenn die deutsche und die englische Fassung abweichen?

Das bestimmen Sie mit einer Vorrangklausel in Ihren AGB; das Gesetz regelt es nicht. Gegenüber Verbrauchern gilt im Zweifel die für sie günstigste Auslegung (Art. 6:238 Abs. 2 BW). Verlassen Sie sich dann nicht darauf, dass eine Vorrangklausel eine unklare Übersetzung zu Ihren Gunsten korrigiert.

Führen englische AGB automatisch zu englischem Recht?

Englische AGB führen nicht von selbst zu englischem Recht. Das anwendbare Recht folgt aus der Rechtswahl der Parteien (Art. 3 Abs. 1 Rom I) und ohne Wahl aus den übrigen Regeln der Rom-I-Verordnung. Nehmen Sie daher eine ausdrückliche Wahl für niederländisches Recht auf, wenn dieses gelten soll.

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