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Wenn Sie eine Yacht in den Niederlanden bauen lassen, ist Ihr Vertrag mit der Werft nach niederländischem Recht in der Regel ein Werkvertrag (aanneming van werk). Legen Sie Spezifikation, Zusatzarbeiten, Raten mit Sicherheit, Eigentum am Rumpf, Probefahrt und Gerichtsstand vorab fest. Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten in Amsterdam prüfe ich diesen Yachtbauvertrag oder setze ihn für Sie auf.
Dieser Beitrag gehört zu unserer Seite Yachting-Anwalt in den Niederlanden. Den allgemeinen Rahmen finden Sie unter Werkvertrag nach niederländischem Recht.
Ist der Yachtbauvertrag ein Werkvertrag oder ein Kauf?
Meist ein Werkvertrag: Die Werft stellt ein Werk stofflicher Art her und liefert es ab, Sie zahlen den Preis. Gilt niederländisches Recht und bauen Sie als Privatperson bei einer gewerblichen Werft, gilt zusätzlich das Verbrauchskaufrecht (consumentenkoop).
Die Definition steht in Artikel 7:750 Burgerlijk Wetboek (BW). Nach Artikel 7:5 Abs. 4 BW gilt ein Vertrag über eine noch herzustellende bewegliche Sache dann auch als Verbrauchskauf, wenn Sie als natürliche Person außerhalb Ihres Berufs oder Gewerbes handeln. Beide Regelwerke gelten nebeneinander; im Konfliktfall gehen die Kaufregeln vor.
Lassen Sie über Ihre GmbH bauen, greift dieser Verbraucherschutz nicht. Welches Recht gilt, lesen Sie unten bei der Rechtswahl. Auch ein Umbau (Refit) bei einer Werft ist in der Regel ein Werkvertrag; die Verbrauchskaufregeln gelten dafür nicht, weil keine neue Sache hergestellt wird.
Was gehört in den Yachtbauvertrag mit der niederländischen Werft?
Ein guter Yachtbauvertrag regelt sieben Punkte: Spezifikation, Preis und Zusatzarbeiten, Zahlung und Sicherheit, Eigentum am Rumpf, Liefertermin, Probefahrt und Übergabe sowie Gewährleistung und Streitbeilegung. Für jeden Punkt hat das niederländische Recht eine Auffangregel.
| Punkt | Was Sie festlegen | Gesetzliche Auffangregel (Niederlande) |
|---|---|---|
| Spezifikation | Bauspezifikation und Zeichnungen als Anlage, mit Rangfolge | Warnpflicht der Werft, Art. 7:754 BW |
| Preis und Zusatzarbeiten | Festpreis; Zusatzarbeiten nur schriftlich und vorab bepreist | Richtpreis max. 10 % Überschreitung, Art. 7:752 BW; Zusatzarbeiten, Art. 7:755 BW |
| Raten und Sicherheit | Zahlung je Bauabschnitt, Bankgarantie oder Rechte am Rumpf | Privatperson ohne andere Absprache max. die Hälfte im Voraus, Art. 7:26 und 7:6 Abs. 2 BW |
| Eigentum am Rumpf | Eintragung im Bau, Übertragung oder Hypothek | Art. 8:194 und 8:784 BW |
| Liefertermin | Fixtermin und Vertragsstrafe | Art. 6:83, 6:91 und 6:92 BW |
| Probefahrt und Übergabe | Testprogramm, Mängelliste, Vorbehalt | Art. 7:758 BW; Privatperson auch Art. 7:23 BW |
| Gewährleistung und Streit | Frist, Rechtswahl, Gericht oder Schiedsgericht | Art. 7:761 BW; Art. 1020 Rv |
Wie regeln Sie Festpreis und Zusatzarbeiten?
Vereinbaren Sie einen Festpreis und legen Sie fest, dass Zusatzarbeiten (meerwerk) nur zählen, wenn Sie sie schriftlich beauftragt haben, mit Preis und Folgen für den Liefertermin. Bei einem bloßen Richtpreis darf die Werft ohne Warnung bis zu 10 % darüber liegen.
Die 10 % stehen in Artikel 7:752 Abs. 2 BW. Für gewünschte Änderungen gilt Artikel 7:755 BW: Die Werft kann nur dann mehr verlangen, wenn sie Sie rechtzeitig auf die Preiserhöhung hingewiesen hat, es sei denn, Sie mussten sie selbst erkennen. Davon kann die Werft nicht zu Ihrem Nachteil abweichen, außer in einer Standardregelung (standaardregeling). Auch bei einem Festpreis kann die Werft das Gericht bitten, den Preis an unvorhersehbare Kostensteigerungen anzupassen, wenn sie Sie so früh wie möglich gewarnt hat (Artikel 7:753 BW).
Meine erste Frage ist nicht der Preis, sondern was genau gebaut wird. Danach rate ich zu einem Festpreis mit einer klaren Regelung für Zusatzarbeiten. Jede Änderung kommt auf Papier, mit Preis und neuem Termin, bevor die Werft beginnt. So wissen Sie jederzeit, was Ihre Yacht kostet und wann sie fertig ist.
Wie sichern Sie Ihre Ratenzahlungen an die Werft?
Knüpfen Sie jede Rate an einen sichtbaren Bauabschnitt und stellen Sie ihr eine Sicherheit gegenüber: eine Bankgarantie für die Rückzahlung oder Rechte am Rumpf selbst. Ohne andere Absprache zahlen Sie als Privatperson höchstens die Hälfte des Preises im Voraus.
Diese Grenze steht in Artikel 7:26 Abs. 2 BW und gilt über Artikel 7:5 Abs. 4 BW auch beim Yachtbau. Sie ist nicht zwingend: Im Vertrag selbst kann man anders vereinbaren. Eine Abweichung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werft gilt dagegen als onredelijk bezwarend (unangemessen belastend) (Artikel 7:6 Abs. 2 BW). Verfehlt die Werft einen Bauabschnitt, dürfen Sie die zugehörige Rate grundsätzlich zurückhalten (opschorting, Artikel 6:262 BW).
Eine Bankgarantie (Refund Guarantee) regelt das Gesetz nicht; was die Bank zahlt, steht allein in der Garantie.
Sie zahlen einen großen Teil des Preises, bevor Ihre Yacht existiert. Ich knüpfe Raten deshalb an Bauabschnitte, nicht an Kalenderdaten. Wird in den Niederlanden gebaut, vereinbare ich, dass der Rumpf als Schiff im Bau eingetragen wird. Dann bekommen Sie Eigentum oder eine Hypothek an der Yacht selbst. Eine Bankgarantie ist eine gute Ergänzung.
Liegt Ihnen der Vertragsentwurf einer niederländischen Werft vor? Lassen Sie den Yachtbauvertrag von einem Yachting-Anwalt in den Niederlanden prüfen, bevor Sie unterschreiben.
Wem gehört der Rumpf während des Baus?
Das regeln Sie im Vertrag; das Gesetz gibt keine fertige Antwort. Ein Rumpf, der in den Niederlanden im Bau ist, kann aber im Schiffsregister eingetragen werden. Dann geht das Eigentum durch notarielle Urkunde und Eintragung über.
Nach Artikel 5:16 Abs. 2 BW wird Eigentümer, wer für sich aus Sachen, die ihm nicht gehören, eine neue Sache bildet oder bilden lässt. Wer das bei einem Bauvertrag ist, hängt von den Absprachen ab.
Sicherheit gibt die Eintragung (teboekstelling). Ein See- oder Binnenschiff im Bau kann eingetragen werden, wenn es in den Niederlanden gebaut wird (Artikel 8:194 BW, Artikel 8:784 BW). Übertragen wird das Schiff dann durch notarielle Urkunde und Eintragung in die öffentlichen Register (Artikel 3:89 Abs. 4 BW); die Schiffsregistrierung führt das Kadaster (Artikel 85 Kadasterwet). Auch eine Schiffshypothek (scheepshypotheek) ist möglich (Artikel 8:197 und 8:788 BW; Artikel 24 Kadasterwet).
Was passiert mit Ihrer Yacht, wenn die Werft insolvent wird?
Das hängt davon ab, was Sie vorher geregelt haben. Sind Sie Eigentümer des Rumpfs, können Sie ihn grundsätzlich herausverlangen. Haben Sie eine Hypothek, können Sie diese grundsätzlich ausüben, als gäbe es keinen Konkurs (faillissement).
Ein Eigentümer kann seine Sache von jedem herausverlangen, der sie ohne Recht besitzt (Artikel 5:2 BW). Ein Hypothekengläubiger kann sein Recht ausüben, „als ob es keinen Konkurs gäbe“ (Artikel 57 Faillissementswet). Der Insolvenzverwalter (curator) kann Ihnen aber eine angemessene Frist zur Verwertung setzen (Artikel 58 Faillissementswet). Über den Vertrag selbst entscheidet der curator; Sie können ihm eine Frist für diese Entscheidung setzen (Artikel 37 Faillissementswet).
Sie haben schon viel gezahlt, und Ihre Yacht liegt bei der Werft. Zuerst kommen die Fakten: Wie weit ist der Bau, was haben Sie gezahlt und was steht auf Ihren Namen? Zahlen Sie keine Rate für einen Bauabschnitt, der nicht erreicht ist. Ich spreche lieber mit der Werft über einen machbaren neuen Zeitplan, als sofort zu eskalieren.
Wie legen Sie Liefertermin und Vertragsstrafe fest?
Vereinbaren Sie einen Fixtermin (fatale termijn) mit einer Vertragsstrafe je Woche Verzug. Verstreicht er, ist die Werft ohne ingebrekestelling (Inverzugsetzung) in Verzug. Wird schon vorher wahrscheinlich, dass sie es nicht schafft, kann das Gericht den Vertrag auflösen.
Verzug ohne ingebrekestelling folgt aus Artikel 6:83 Buchst. a BW. Sonst ist eine schriftliche Aufforderung mit angemessener Frist nötig (Artikel 6:82 BW). Die Vertragsstrafe ist ein boetebeding (Artikel 6:91 BW). Ohne andere Absprache tritt sie an die Stelle des gesetzlichen Schadensersatzes (Artikel 6:92 Abs. 2 BW). Die Auflösung vor dem Liefertermin regelt Artikel 7:756 Abs. 1 BW.
Worauf achten Sie bei Probefahrt, Übergabe und Gewährleistung?
Legen Sie eine Probefahrt mit vorab vereinbarten Tests fest und eine Mängelliste mit Nachbesserungsfristen. Nach der Übergabe (oplevering) trägt die Yacht Ihr Risiko. Als Unternehmer können Sie die Werft dann nicht mehr für Mängel belangen, die Sie dabei hätten entdecken müssen.
Das bestimmt Artikel 7:758 Abs. 2 und 3 BW. Meldet die Werft die Yacht als fertig und prüfen Sie nicht in angemessener Frist, gilt das Werk als stillschweigend angenommen (Abs. 1). Bauen Sie als Privatperson nach niederländischem Recht, gehen im Konfliktfall die Kaufregeln vor (Artikel 7:5 Abs. 4 BW). Sie können sich dann auch nach der Übergabe auf einen Mangel berufen, wenn Sie binnen zwei Monaten nach Entdeckung rügen (Artikel 7:23 Abs. 1 BW).
Bei einem Mangel erhält die Werft grundsätzlich zuerst Gelegenheit zur Nachbesserung (Artikel 7:759 BW). Als Unternehmer rügen Sie innerhalb angemessener Frist (klachtplicht, Artikel 6:89 BW). Ein Anspruch wegen eines Mangels verjährt zwei Jahre nach Ihrer Rüge, spätestens zehn Jahre nach der Übergabe. Zwanzig Jahre nennt das Gesetz nur für Bauwerke (Artikel 7:761 BW).
Mit der Übergabe geht die Verantwortung für die Yacht auf Sie über. Lassen Sie einen eigenen Gutachter (Surveyor) mitfahren. Alles, was er findet, kommt auf die Mängelliste mit einer Frist. Unterschreiben Sie nie ohne Vorbehalt, solange Punkte offen sind.
Zeigen sich Mängel erst später, lesen Sie Mängel an Ihrer Yacht.
Welches Recht und welches Gericht gelten für Ihren Yachtbauvertrag?
Legen Sie Recht und Gericht oder Schiedsgericht ausdrücklich fest. Die Parteien dürfen das Recht wählen. Ein privater Auftraggeber behält aber grundsätzlich den zwingenden Schutz des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthalts, wenn die Werft ihre Tätigkeit auf dieses Land ausrichtet.
Ein Vertrag unterliegt dem gewählten Recht (Artikel 3 Abs. 1 Rom-I-Verordnung). Für Verbraucher gilt Artikel 6 Abs. 1 und 2, wenn der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt; sonst gelten die allgemeinen Regeln (Abs. 3). Bei einem Refit, der ausschließlich in den Niederlanden ausgeführt wird, kann die Ausnahme für Dienstleistungen greifen (Abs. 4 Buchst. a). Mehr unter Rechtswahl in den Niederlanden.
Eine schriftliche Gerichtsstandsvereinbarung für die Gerichte eines EU-Mitgliedstaats ist grundsätzlich ausschließlich (Artikel 25 Abs. 1 Brüssel-Ia-Verordnung). Gegenüber einer Privatperson aus einem anderen Mitgliedstaat wirkt eine vorab getroffene Vereinbarung in der Regel nicht. Die Werft kann die Privatperson nur in deren Wohnsitzstaat verklagen; diese kann dort oder im Staat der Werft klagen (Artikel 17 bis 19 und 25 Abs. 4 Brüssel Ia). Ein Schiedsverfahren vereinbaren Sie vorab in einer Schiedsklausel oder nach Entstehen des Streits (compromis), bewiesen durch ein Schriftstück (Artikel 1020 und Artikel 1021 Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering). Steht die Schiedsklausel gegenüber einer Privatperson in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bekommt diese einen Monat, um doch das staatliche Gericht zu wählen (Artikel 6:236 Buchst. n BW).
Praxisbeispiel: Motoryacht-Neubau für eine deutsche GmbH
Angenommen: Ein Unternehmer aus Hamburg lässt über seine GmbH eine Motoryacht in Holland bauen. Der Vertragsentwurf der Werft ist auf Englisch, nennt Raten nach Kalenderdaten und sagt nichts zum Rumpf. Weil eine GmbH bestellt, gelten die Verbraucherregeln nicht.
Bei der Prüfung werden aus den Daten Bauabschnitte. Der Rumpf wird mit einer Hypothek für die GmbH eingetragen, dazu kommt ein Fixtermin mit Vertragsstrafe. Fällt die Werft später in Konkurs, kann die GmbH ihre Hypothek grundsätzlich ausüben, als gäbe es keinen Konkurs (Artikel 57 Faillissementswet).
Dies ist ein hypothetisches Beispiel zur Veranschaulichung, kein echter Fall.
Wann sollten Sie einen Anwalt in den Niederlanden einschalten?
Am besten, bevor Sie unterschreiben: wenn der Vertragsentwurf der Werft vorliegt. Außerdem, sobald ein Bauabschnitt ausbleibt, die Werft unbeauftragte Zusatzarbeiten berechnet oder Nachrichten über ihre Finanzen Sie beunruhigen.
Die Werft muss Sie zwar vor Fehlern in Ihren Plänen und Zeichnungen warnen (Artikel 7:754 BW). Diese Warnpflicht ersetzt aber keine eigene Prüfung des Vertrags.
Ein Bauvertrag, der stimmt, verhindert die meisten Streitigkeiten. Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten lese ich den Vertrag der Werft oder setze ihn auf. Ich konzentriere mich auf die Punkte, die später entscheiden: Spezifikation, Zusatzarbeiten, Sicherheit, Eigentum am Rumpf, Übergabe und Streitbeilegung.
Kommt es trotzdem zum Streit, lesen Sie Streit über eine Yacht in den Niederlanden.
Wie arbeitet MAAK Advocaten bei einem Yachtbauvertrag?
Wir beginnen bei Ihrem Ziel: einer Yacht, die pünktlich und nach Spezifikation übergeben wird. Danach arbeiten wir in vier Schritten.
- Vertrag (auch auf Englisch), Spezifikation und Zahlungsplan lesen und die Risiken benennen.
- Fehlende Klauseln vorschlagen: Zusatzarbeiten, Sicherheit, Eintragung im Bau, Übergabe, Rechtswahl.
- Mit der Werft verhandeln.
- Bei Streit: Verhandlung und, wenn nötig, ein Verfahren vor dem niederländischen Gericht in erster Instanz und in der Berufung, oder ein Schiedsverfahren, wenn es vereinbart ist.
Sie können sich auf Ihre Yacht konzentrieren; die juristische Seite übernehmen wir.
Häufig gestellte Fragen zum Yachtbauvertrag in den Niederlanden
Gilt deutsches Recht, wenn ich meine Yacht bei einer niederländischen Werft bauen lasse?
Das hängt von der Rechtswahl im Vertrag ab (Artikel 3 Rom-I-Verordnung). Wohnen Sie als Privatperson gewöhnlich in Deutschland und richtet die Werft ihre Tätigkeit dorthin aus, behalten Sie grundsätzlich den zwingenden Schutz des deutschen Rechts (Artikel 6 Rom-I-Verordnung).
Wie viel darf eine niederländische Werft im Voraus verlangen?
Eine Privatperson zahlt nach niederländischem Recht ohne andere Absprache im Vertrag höchstens die Hälfte des Preises im Voraus (Artikel 7:26 Abs. 2 BW). Weicht die Werft davon in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, gilt das als onredelijk bezwarend (Artikel 7:6 Abs. 2 BW).
Kann ich eine Yacht im Bau schon auf meinen Namen eintragen lassen?
Ein Rumpf, der in den Niederlanden im Bau ist, kann im Schiffsregister beim Kadaster eingetragen werden (Artikel 8:194 und 8:784 BW). Danach kann das Eigentum durch notarielle Urkunde und Eintragung auf Sie übergehen, oder eine Hypothek für Sie bestellt werden.
Wann darf die Werft Zusatzarbeiten berechnen?
Für Änderungen, die Sie wünschen, nur, wenn die Werft Sie rechtzeitig auf die Preiserhöhung hingewiesen hat, es sei denn, Sie mussten das selbst erkennen (Artikel 7:755 BW). Bei unvorhersehbaren Kostensteigerungen kann sie nach rechtzeitiger Warnung eine Preisanpassung beim Gericht beantragen (Artikel 7:753 BW).
Wann brauche ich einen niederländischen Anwalt für den Yachtbau?
Am besten, sobald der Vertragsentwurf der Werft vorliegt und noch nicht unterschrieben ist. Bei MAAK Advocaten in Amsterdam prüfen wir Spezifikation, Zusatzarbeiten, Raten, Sicherheit, Übergabe sowie Rechtswahl und Gerichtsstand, bevor der Bau beginnt.
Primärquellen
- Burgerlijk Wetboek Buch 7, Werkvertrag (aanneming van werk): Artikel 7:750, 7:752, 7:753, 7:754, 7:755, 7:756, 7:758, 7:759, 7:761
- Burgerlijk Wetboek Buch 7, Verbrauchskauf (consumentenkoop): Artikel 7:5, 7:6, 7:23, 7:26
- Burgerlijk Wetboek Buch 6: Artikel 6:82, 6:83, 6:89, 6:91, 6:92, 6:236, 6:262
- Burgerlijk Wetboek Buch 3 und 5: Artikel 3:89, 5:2, 5:16
- Burgerlijk Wetboek Buch 8, Schiff im Bau, Eintragung und Hypothek: Artikel 8:194, 8:197, 8:784, 8:788
- Kadasterwet: Artikel 24, Artikel 85
- Faillissementswet: Artikel 37, Artikel 57, Artikel 58
- Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering: Artikel 1020, Artikel 1021
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I), Artikel 3 und 6
- Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia), Artikel 17, 18, 19 und 25
Sie lassen eine Yacht in den Niederlanden bauen und möchten den Vertrag mit der Werft prüfen lassen? Legen Sie mir Ihre Situation vor: Rufen Sie an unter +31 20 210 31 38 oder schreiben Sie über die Seite Yachting-Anwalt in den Niederlanden. — Remko Roosjen