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Wenn Sie ein Boot oder eine Yacht in den Niederlanden kaufen, prüfen Sie vor der Unterschrift fünf Dinge: wer verkauft, ob der Verkäufer Eigentümer ist, ob Hypothek oder Pfändung auf der Yacht lastet, ihren Zustand sowie die Papiere zu Mehrwertsteuer und CE-Kennzeichnung. Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten in Amsterdam begleite ich Käufer aus Deutschland durch diesen Kauf.
Dieser Beitrag gehört zu unserer Seite Yachting-Anwalt in den Niederlanden und beschreibt den Ablauf des Kaufs. Die Klauseln des Kaufvertrags behandeln wir in einem eigenen Beitrag.
Welche Schritte hat ein Bootskauf in den Niederlanden?
Ein Bootskauf in den Niederlanden hat sechs Schritte: Verkäufer prüfen, Eigentum und Lasten prüfen, Zustand untersuchen lassen, Papiere prüfen, Übergabe und Zahlung regeln, danach die Registrierung. Für jeden Schritt gibt es eine Regel im niederländischen oder europäischen Recht.
| Schritt | Was Sie prüfen | Regel im niederländischen Recht |
|---|---|---|
| 1. Verkäufer | Händler, Makler oder Privatperson; Handelsregister | Verbrauchskauf, Art. 7:5 Abs. 1 und 2 BW |
| 2. Eigentum und Lasten | Eigentumsnachweis, Auszug aus dem Kadaster | Art. 3:84, 3:86 und 3:23 BW; Art. 85 Kadasterwet |
| 3. Zustand | Gutachter (Survey) mit Probefahrt | Art. 7:17 Abs. 5 und 7:18 Abs. 6 BW |
| 4. Papiere | Rechnungen, Konformitätserklärung, Handbuch | Art. 7:9 Abs. 1 BW; Richtlinie 2013/53/EU |
| 5. Übergabe und Zahlung | Besitz oder notarielle Urkunde mit Eintragung | Art. 3:89, 3:90 und 7:10 BW |
| 6. Registrierung | Eintragung behalten oder löschen | Art. 8:784 und 8:786 BW |
Wer verkauft Ihnen das Boot: Händler, Makler oder Privatperson?
Davon hängt Ihr Schutz ab. Kaufen Sie als Privatperson von einem Händler, ist das nach niederländischem Recht ein Verbrauchskauf (consumentenkoop) mit zwingenden Käuferrechten. Beim Kauf von privat gilt dieser Schutz nicht.
Voraussetzung ist ein gewerblicher Verkäufer und ein Käufer, der als natürliche Person privat kauft (Artikel 7:5 Abs. 1 BW). Von den Käuferrechten darf dann nicht zu Ihrem Nachteil abgewichen werden (Artikel 7:6 Abs. 1 BW). Kaufen Sie über Ihre GmbH, sind Sie kein Verbraucher.
Verkauft ein gewerblicher Yachtmakler als Bevollmächtigter für einen privaten Eigentümer an Sie als Privatperson, gilt der Kauf ebenfalls als Verbrauchskauf, es sei denn, Sie wussten bei Vertragsschluss, dass der Eigentümer privat verkauft (Artikel 7:5 Abs. 2 BW). Diese Regeln gelten, wenn niederländisches Recht auf den Kauf anwendbar ist; dazu unten mehr.
Einen Händler prüfen Sie im niederländischen Handelsregister (KvK-Auszug).
Wie prüfen Sie, ob der Verkäufer Eigentümer ist und ob Lasten auf der Yacht ruhen?
Lassen Sie sich den Eigentumsnachweis zeigen und, wenn die Yacht im niederländischen Schiffsregister eingetragen ist, einen aktuellen Auszug aus dem Kadaster abrufen. So sehen Sie, ob der Verkäufer als Eigentümer eingetragen ist und welche Hypotheken und Pfändungen eingetragen sind.
Übertragen kann nur, wer über die Yacht verfügen darf (Artikel 3:84 Abs. 1 BW). Eine eingetragene Yacht ist ein Registergut (registergoed, Artikel 8:199 und 8:790 BW); auf ihr kann eine Schiffshypothek lasten (Artikel 8:197 und 8:788 BW). Die Schiffsregistrierung beim Kadaster nennt Eigentümer, beschränkte Rechte wie Hypotheken und Pfändungen (beslag) (Artikel 85 Kadasterwet). Auf guten Glauben können Sie sich als Käufer nicht berufen, soweit Sie den Registerinhalt durch Einsicht hätten kennen können (Artikel 3:23 BW).
Bei einer nicht eingetragenen Yacht schützt Sie das Gesetz grundsätzlich, wenn Sie gutgläubig und gegen Entgelt kaufen und die Yacht übergeben bekommen, auch wenn der Verkäufer nicht Eigentümer war (Artikel 3:86 Abs. 1 und 2 BW). Ein gestohlenes Boot kann der Eigentümer aber drei Jahre lang ab dem Diebstahl zurückverlangen, mit engen Ausnahmen (Abs. 3).
Sie haben Ihr Boot gefunden und möchten weiter. Meine erste Frage ist trotzdem nicht der Preis, sondern: Wer verkauft hier, und darf er das? Ich lasse mir zeigen, wer der Verkäufer ist, die Kaufrechnung und bei einer eingetragenen Yacht den Registerauszug. Erst wenn das stimmt, lohnen Gutachten und Preisgespräch.
Warum sollten Sie die Yacht vor dem Kauf untersuchen lassen?
Weil Sie sich nach niederländischem Recht später grundsätzlich nicht auf einen Mangel berufen können, den Sie bei Vertragsschluss kannten oder vernünftigerweise kennen konnten. Ein unabhängiger Gutachter (Surveyor) mit Probefahrt zeigt Ihnen, was Sie kaufen, bevor Sie gebunden sind.
Die Yacht muss die Eigenschaften haben, die Sie nach dem Vertrag erwarten durften; was Sie beim Vertragsschluss kannten oder vernünftigerweise kennen konnten, zählt grundsätzlich nicht als Vertragswidrigkeit (Artikel 7:17 Abs. 1, 2 und 5 BW). Beim Verbrauchskauf ist das Gesetz strenger: Eine Abweichung von dem, was Sie normalerweise erwarten dürfen, zählt nur dann nicht als Mangel, wenn Sie bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen wurden und sie ausdrücklich und gesondert akzeptiert haben (Artikel 7:18 Abs. 6 BW).
Ein Boot sieht am Steg oft besser aus, als es ist. Deshalb lasse ich die Yacht untersuchen, aus dem Wasser und mit Probefahrt, bevor Sie unterschreiben. Das Ergebnis nutzen wir: für den Preis, für Reparaturen vor der Übergabe oder um vom Kauf abzusehen.
Reserviert der Verkäufer nur gegen Unterschrift, gehört ein Gutachtenvorbehalt in den Vertrag. Zeigt sich ein Mangel erst nach der Übergabe, rügen Sie ihn rechtzeitig (Artikel 7:23 Abs. 1 BW); mehr unter Mängel an Ihrer Yacht nach dem Kauf.
Sie haben in den Niederlanden ein Boot gefunden und möchten es sicher kaufen? Lassen Sie den Kauf von einem Yachting-Anwalt in den Niederlanden prüfen, bevor Sie unterschreiben oder anzahlen.
Welche Papiere brauchen Sie für Mehrwertsteuer und CE-Kennzeichnung?
Verlangen Sie die Rechnungen der Vorbesitzer, die EU-Konformitätserklärung, das Handbuch für den Eigner und bei einer eingetragenen Yacht den Registerauszug. Vorhandene Eigentumsnachweise und Unterlagen gehören nach niederländischem Recht zur Lieferung (Artikel 7:9 Abs. 1 BW).
Mehrwertsteuer bei einer neuen Yacht. Ein Wasserfahrzeug über 7,5 m gilt als neu, wenn es binnen drei Monaten nach der ersten Inbetriebnahme geliefert wird oder höchstens 100 Stunden zu Wasser zurückgelegt hat (Artikel 2 Abs. 2 Mehrwertsteuer-Richtlinie 2006/112/EG). Wird es in einen anderen Mitgliedstaat gebracht, befreien die Mitgliedstaaten nach der Richtlinie die Lieferung (Artikel 138 Abs. 2 Buchst. a); den Erwerb versteuert dann auch eine Privatperson dort, wo der Transport endet (Artikel 2 Abs. 1 Buchst. b Ziffer ii und Artikel 40). Bei einer gebrauchten Yacht klären Sie die Steuerfrage mit Ihrem Steuerberater anhand der Rechnungen.
CE-Kennzeichnung. Die Sportbootrichtlinie gilt, mit Ausnahmen etwa für bestimmte historische Boote und Eigenbauten, für Sportboote von 2,5 bis 24 m Rumpflänge und für Boote nach einem größeren Umbau (Artikel 2 und 3 Richtlinie 2013/53/EU). Ihre Anforderungen gelten, wenn ein Boot gewerblich bereitgestellt oder in der EU erstmals in Betrieb genommen wird (Artikel 3 Nr. 11 und 13, Artikel 4 Abs. 1). Der Hersteller stellt die Konformitätserklärung aus, bringt das CE-Zeichen an und liefert ein Eignerhandbuch mit (Artikel 7 Abs. 2 und 7).
Papiere wirken wie eine Nebensache, aber sie bestimmen, was Ihre Yacht später wert ist. Ich bitte den Verkäufer vorab um eine Mappe mit allen Unterlagen. Fehlt etwas, ist das kein Grund aufzugeben, aber ein Punkt für Preis oder Vertrag.
Wie laufen Übergabe, Zahlung und Eigentumsübergang ab?
Nach niederländischem Recht geht eine nicht eingetragene Yacht mit der Übergabe des Besitzes auf Sie über. Eine eingetragene Yacht geht erst mit einer notariellen Urkunde und deren Eintragung in die öffentlichen Register über. Daran knüpfen Sie die Zahlung.
Rechtsgrundlage sind Artikel 3:90 Abs. 1 BW für die Besitzverschaffung und Artikel 3:89 Abs. 1 und 4 BW für Urkunde und Eintragung. Ab der Übergabe (aflevering, Besitzerhalt nach Artikel 7:9 Abs. 2 BW) tragen Sie das Risiko, auch wenn das Eigentum noch nicht übergegangen ist (Artikel 7:10 Abs. 1 BW).
Sie möchten Ihr Geld erst hergeben, wenn die Yacht wirklich Ihnen gehört. Ich verknüpfe die Zahlung deshalb mit der Übertragung. Bei einer nicht eingetragenen Yacht zahlen Sie bei der Übergabe und nehmen Papiere und Schlüssel gleich mit. Bei einer eingetragenen Yacht zahlen Sie den Rest beim Notar, und ich lasse vorher vereinbaren, dass eine Hypothek bei der Übertragung gelöscht wird.
Was gilt für die Registrierung nach dem Kauf?
Ob die niederländische Eintragung nach dem Kauf bestehen bleibt, hängt auch von Ihnen ab: Bei einem Binnenschiff zählen Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit des Eigentümers oder der Ort, von dem aus es betrieben wird.
Ein fertiges Binnenschiff kann nur eingetragen werden, wenn es gewöhnlich von den Niederlanden aus betrieben wird oder der Eigentümer Niederländer ist oder hier wohnt; bei Gesellschaften zählt der Sitz (Artikel 8:784 Abs. 1 BW). Ist keine Voraussetzung mehr erfüllt, muss der Eigentümer das binnen drei Monaten anzeigen. Gelöscht wird auf Anzeige oder von Amts wegen und nur mit Ermächtigung des Gerichts; widerspricht ein eingetragener Dritter wie eine Hypothekenbank, unterbleibt die Löschung (Artikel 8:786 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 2 bis 4 BW). Für Seeschiffe gelten eigene Regeln.
Welches Recht gilt für Ihren Bootskauf in den Niederlanden?
Für den Eigentumsübergang gilt niederländisches Recht, wenn die Yacht hier eingetragen ist oder, ohne Eintragung, hier liegt. Für den Kaufvertrag können Sie das Recht wählen; ohne Wahl gilt grundsätzlich das Recht des Verkäufers.
Das Sachenrecht folgt dem Recht des Lageorts, bei eingetragenen Schiffen dem des Registerstaats (Artikel 10:127 Abs. 1 und 2 BW); zum Vertrag siehe Artikel 3 und 4 Rom-I-Verordnung. Kaufen Sie privat bei einem Händler, der in Deutschland tätig ist oder seine Tätigkeit dorthin ausrichtet, und fällt der Kauf darunter, behalten Sie grundsätzlich den zwingenden Schutz des Rechts Ihres gewöhnlichen Aufenthalts (Artikel 6 Abs. 1 und 2 Rom I). Mehr unter Rechtswahl in den Niederlanden.
Ich möchte, dass Sie vorher wissen, woran Sie sind. Deshalb vereinbare ich im Vertrag ausdrücklich, welches Recht gilt. Ist die Yacht hier eingetragen oder liegt sie ohne Eintragung hier, geht das Eigentum ohnehin nach niederländischem Recht über. Dann wähle ich auch für den Kauf niederländisches Recht, damit Kauf und Übertragung einem System folgen.
Praxisbeispiel: Motoryacht über einen Makler in Friesland
Angenommen: Ein Ehepaar aus Osnabrück findet über einen Yachtmakler in Friesland eine gebrauchte, im Kadaster eingetragene Motoryacht. Die Anzeige nennt den Eigentümer als Privatperson.
Der Registerauszug zeigt eine Hypothek der Bank des Eigentümers, das Gutachten Feuchtigkeit im Rumpf; der Preis wird angepasst. Der Makler verkauft als Bevollmächtigter; weil die Käufer wussten, dass privat verkauft wird, ist es nach niederländischem Recht kein Verbrauchskauf (Artikel 7:5 Abs. 2 BW). Beim Notar wird vereinbart, dass aus dem Kaufpreis die Bank abgelöst und die Hypothek gelöscht wird. Erst mit der Eintragung der notariellen Urkunde gehört die Yacht den Käufern (Artikel 3:89 BW).
Dies ist ein hypothetisches Beispiel zur Veranschaulichung, kein echter Fall.
Wann sollten Sie einen Anwalt in den Niederlanden einschalten?
Am besten, bevor Sie etwas unterschreiben oder anzahlen. Spätestens dann, wenn der Registerauszug eine Hypothek oder Pfändung zeigt, Papiere fehlen, ein Makler für einen unbekannten Eigentümer verkauft oder das Gutachten Mängel findet.
Nach der Unterschrift sind Sie gebunden; was Sie dann wussten oder vernünftigerweise wissen konnten, zählt später grundsätzlich nicht mehr als Mangel (Artikel 7:17 Abs. 5 BW). Beim Verbrauchskauf gilt das nur, wenn Sie ausdrücklich hingewiesen wurden und gesondert zugestimmt haben (Artikel 7:18 Abs. 6 BW).
Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten prüfe ich, wer verkauft, was das Register sagt, die Papiere und den Kaufvertrag. Ich stimme mich mit dem Notar ab und, wenn nötig, mit dem Makler des Verkäufers. Sie wählen das Boot; die juristische Seite übernehmen wir.
Zum Konflikt nach dem Kauf: Streit über eine Yacht in den Niederlanden.
Wie begleiten wir Ihren Yachtkauf in den Niederlanden?
Unser Ziel: dass Sie wissen, was Sie kaufen, und erst zahlen, wenn die Yacht lastenfrei übertragen wird. Wir arbeiten in drei Schritten.
- Verkäufer, Registerauszug und Papiere prüfen und die Risiken benennen.
- Gutachten einplanen und das Ergebnis in Preis oder Vertrag umsetzen.
- Kaufvertrag prüfen oder aufsetzen, verhandeln und die Übergabe begleiten, bei einer eingetragenen Yacht mit dem Notar.
Kommt es später zum Streit, vertreten wir Sie in Verhandlungen und vor dem niederländischen Gericht in erster Instanz und in der Berufung.
Häufig gestellte Fragen zum Bootskauf in den Niederlanden
Ist der Kauf eines Boots von privat in Holland ein Verbrauchskauf?
Nach niederländischem Recht nicht, wenn Sie direkt von einer Privatperson kaufen (Artikel 7:5 Abs. 1 BW). Verkauft aber ein gewerblicher Makler als Bevollmächtigter des privaten Eigentümers an Sie als Privatperson, ist es ein Verbrauchskauf, es sei denn, Sie wussten, dass privat verkauft wird (Abs. 2).
Wie erfahre ich, ob auf einer niederländischen Yacht eine Hypothek liegt?
Ist die Yacht im niederländischen Schiffsregister eingetragen, zeigt die Registrierung beim Kadaster Eigentümer, Hypotheken und Pfändungen (Artikel 85 Kadasterwet). Auf guten Glauben können Sie sich nicht berufen, soweit Sie den Registerinhalt hätten kennen können (Artikel 3:23 BW).
Wann gehört mir die in den Niederlanden gekaufte Yacht?
Eine nicht eingetragene Yacht gehört Ihnen, sobald Sie den Besitz erhalten (Artikel 3:90 BW). Eine eingetragene Yacht gehört Ihnen erst nach der notariellen Urkunde und deren Eintragung in die öffentlichen Register (Artikel 3:89 Abs. 1 und 4 BW).
Muss ich Mehrwertsteuer zahlen, wenn ich eine neue Yacht in Holland kaufe?
Ja. Bringen Sie die neue Yacht (über 7,5 m) in einen anderen Mitgliedstaat, wird der Erwerb nach der Richtlinie auch bei Privatpersonen dort besteuert, wo der Transport endet, und die Lieferung in den Niederlanden ist befreit (Artikel 2, 40 und 138 Mehrwertsteuer-Richtlinie). Bleibt sie hier, gilt diese Befreiung nicht.
Was passiert, wenn das Boot, das ich in Holland kaufe, gestohlen war?
Ist die Yacht nicht eingetragen, kann der Eigentümer sie nach niederländischem Recht drei Jahre ab dem Diebstahl auch von einem gutgläubigen Käufer zurückverlangen; die Ausnahmen sind eng (Artikel 3:86 Abs. 3 BW). Lassen Sie sich deshalb die Kaufbelege der Vorbesitzer zeigen.
Primärquellen
- Burgerlijk Wetboek Buch 7, Kauf: Artikel 7:5, 7:6, 7:9, 7:10, 7:17, 7:18, 7:23
- Burgerlijk Wetboek Buch 3, Übertragung und Register: Artikel 3:23, 3:84, 3:86, 3:89, 3:90
- Burgerlijk Wetboek Buch 8, Schiffe: Artikel 8:197, 8:199, 8:784, 8:786, 8:788, 8:790
- Burgerlijk Wetboek Buch 10, Internationales Sachenrecht: Artikel 10:127
- Kadasterwet: Artikel 85
- Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I), Artikel 3, 4 und 6
- Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Artikel 2, 40 und 138
- Richtlinie 2013/53/EU über Sportboote und Wassermotorräder, Artikel 2, 3, 4 und 7
Sie möchten ein Boot oder eine Yacht in den Niederlanden kaufen und vorher sicher sein, dass alles stimmt? Legen Sie mir Ihre Situation vor: Rufen Sie an unter +31 20 210 31 38 oder schreiben Sie über die Seite Yachting-Anwalt in den Niederlanden. — Remko Roosjen