Email  |   +31 20 – 210 31 38  |    NL    |    EN

Vertragsrecht Niederlande

blokje-maak-1.png

Schadenersatz nach niederländischem Recht

Inhaltsverzeichnis

Schadensersatz nach niederländischem Recht steht einer geschädigten Partei zu, wenn ein Schuldner eine vertragliche Pflicht schuldhaft nicht erfüllt oder eine unerlaubte Handlung begeht — und zwar in Höhe der tatsächlichen Vermögensdifferenz zwischen dem Zustand mit und ohne Schadensereignis. Für deutsche Unternehmer mit niederländischen Geschäftspartnern ist dieses Prinzip in der Praxis häufig relevant: Vertragsbrüche, Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Leistungen begründen regelmäßig Ansprüche, die vor niederländischen Gerichten oder außergerichtlich durchgesetzt werden können.

Was versteht das niederländische Recht unter Schadensersatz?

Schadensersatz (schadevergoeding) nach niederländischem Recht ist der Ausgleich des tatsächlichen Vermögensschadens, den eine geschädigte Partei infolge einer Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung erlitten hat. Rechtsgrundlage ist Artikel 6:95 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, BW).

Grundsätzlich erfolgt die Schadensregulierung in Geld. Nur auf ausdrücklichen Antrag der geschädigten Partei — und nach richterlichem Ermessen — ist eine Naturalrestitution möglich. Bleibt die haftende Partei mit der Naturalrestitution in Verzug, kann die geschädigte Partei jederzeit zur Geldforderung zurückkehren. In der Praxis bedeutet das: Ohne aktives Handeln erhalten Gläubiger fast immer eine Geldentschädigung, keine Sachleistung.

Welche Schäden können nach niederländischem Recht geltend gemacht werden?

Nach Artikel 6:96 Absatz 1 BW sind zwei Hauptkategorien von Vermögensschäden ersatzfähig:

  • Tatsächlicher Verlust (geleden verlies): bereits eingetretene, bezifferbare Einbußen im Vermögen des Geschädigten.
  • Entgangener Gewinn (gederfde winst): Vermögensvorteile, die ohne das Schadensereignis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eingetreten wären.

Entgangener Gewinn umfasst dabei alle Vermögenszuwächse, die zum Zeitpunkt der Schädigung noch nicht realisiert waren, ohne das schädigende Ereignis aber mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eingetreten wären. Für deutsche Unternehmer ist dies besonders relevant bei entgangenen Folgeaufträgen oder aufgelösten Lieferverträgen.

Darüber hinaus nennt Artikel 6:96 Absatz 2 BW drei weitere ersatzfähige Kostenkategorien:

  1. Angemessene Kosten zur Schadensverhinderung oder -minderung
  2. Angemessene Kosten zur Feststellung von Schaden und Haftung
  3. Angemessene Kosten für die außergerichtliche Durchsetzung des Anspruchs

Wie wird die Höhe des Schadensersatzes in den Niederlanden berechnet?

Die Schadenshöhe in den Niederlanden entspricht der Differenz zwischen dem hypothetischen Vermögen ohne Schadensereignis und dem tatsächlichen Vermögen nach Schadenseintritt — dem sogenannten Differenzprinzip. Kann der Schaden nicht exakt beziffert werden, schätzt das Gericht nach Artikel 6:97 BW den Betrag, der dem Charakter des Schadens am nächsten kommt.

Wichtig: Das niederländische Gericht kann die Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen reduzieren, wenn ein volles Ersetzen unter den konkreten Umständen unverhältnismäßig wäre. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in Ausnahmefällen und ändert nichts am Grundsatz des vollständigen Schadensausgleichs.

Schadenskomponente Ersatzfähig? Rechtsgrundlage
Tatsächlicher Vermögensverlust Ja Art. 6:96 Abs. 1 BW
Entgangener Gewinn Ja Art. 6:96 Abs. 1 BW
Außergerichtliche Anwaltskosten Ja (angemessen) Art. 6:96 Abs. 2 BW
Gewinn der haftenden Partei Unter Umständen Art. 6:104 BW

Kann der Gewinn der haftenden Partei in Holland abgeschöpft werden?

Ja — unter bestimmten Voraussetzungen. Artikel 6:104 BW erlaubt es dem Gericht, den Schadensersatz auf Basis des Gewinns zu bemessen, den die haftende Partei durch ihre Pflichtverletzung erzielt hat. Der Kläger muss lediglich nachweisen, dass ihm irgendein Schaden entstanden ist — nicht dessen genaue Höhe. Diese Regelung wird in der Praxis vor allem bei Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (intellectuele eigendomsrechten) und bei schwerwiegenden Vertragsbrüchen angewendet. Im Vergleich zum deutschen Recht ist diese Gewinnabschöpfungsmöglichkeit im niederländischen Zivilrecht ausdrücklich kodifiziert und damit direkt anwendbar.

Welche Optionen hat ein Gläubiger bei Vertragsbruch in den Niederlanden?

Bei schuldhafter Nichterfüllung eines Vertrags stehen dem Gläubiger nach niederländischem Recht mehrere Rechtsbehelfe zur Verfügung — diese können kombiniert oder alternativ geltend gemacht werden:

  1. Erfüllung verlangen nach niederländischem Recht (nakoming vorderen)
  2. Vertragsauflösung nach niederländischem Recht(ontbinding van de overeenkomst)
  3. Anfechtung nach niederländischem Recht (vernietiging) bei Willensmängeln
  4. Beendigung der Vereinbarung nach niederländischem Recht
  5. Schadensersatz nach niederländischem Recht (schadevergoeding)

In der Praxis empfiehlt es sich, zunächst den außergerichtlichen Weg zu versuchen: Eine formelle Mahnung (ingebrekestelling) mit angemessener Nachfrist ist in vielen Fällen Voraussetzung, um den Schuldner in Verzug zu setzen und Schadensersatzansprüche auszulösen.

Wie läuft ein Schadensersatzverfahren in den Niederlanden ab?

Ein niederländisches Schadensersatzverfahren gliedert sich typischerweise in folgende Schritte:

Schritt 1 — Mahnung und Fristsetzung: Schriftliche ingebrekestelling mit konkreter Nachfrist (in der Regel 14 Tage).

Schritt 2 — Außergerichtliche Verhandlung: Verhandlungen über einen Vergleich (schikking), oft unter Einbeziehung eines niederländischen Anwalts.

Schritt 3 — Gerichtliches Verfahren in den Niederlanden oder Klage: Bei Forderungen unter €25.000 ist die kantonrechter (Amtsgericht) zuständig; darüber die rechtbank (Landgericht).

Schritt 4 — Urteil und Vollstreckung: Niederländische Urteile sind innerhalb der EU nach der Brüssel-Ia-Verordnung vollstreckbar — auch in Deutschland.

Eine Schadensersatzklage in den Niederlanden dauert im gerichtlichen Verfahren erfahrungsgemäß zwischen 6 und 18 Monate, je nach Komplexität des Falls. Außergerichtliche Einigungen werden in der Regel innerhalb von 4 bis 12 Wochen erzielt, wenn beide Parteien verhandlungsbereit sind.

Niederländischer Anwalt für Schadensersatzrecht

Wir bei MAAK Advocaten in Amsterdam beraten deutsche Unternehmer regelmäßig bei Schadensersatzansprüchen nach niederländischem Recht — sowohl als Gläubiger als auch als Schuldner. Unser deutschsprachiges Team kennt die Besonderheiten des Burgerlijk Wetboek und die Praxis der niederländischen Gerichte aus erster Hand.

Haben Sie einen finanziellen Schaden durch einen niederländischen Geschäftspartner erlitten, oder wird gegen Sie eine unberechtigte Forderung in den Niederlanden geltend gemacht? Kontaktieren Sie uns unverbindlich — wir prüfen Ihren Fall und zeigen Ihnen die realistischen Durchsetzungsmöglichkeiten auf.

Niederländische Anwälte für Vertragsrecht

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam verfügen unsere Anwälte über umfassende Erfahrung im niederländischen Vertragsrecht (niederländisches Vertragsrecht, Handelsverträge, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlungen, Geschäftsbedingungen).

Ob es um die Gestaltung wasserdichter Verträge nach niederländischem Recht, die Prüfung grenzüberschreitender Vereinbarungen oder die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte in den Niederlanden geht – unsere Anwälte in Amsterdam stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte kombinieren juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf – per E-Mail unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren vertragsrechtlichen Anliegen in den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

Verwandte Artikel

Was suchen Sie?