Was ist Gläubigerverzug in den Niederlanden?

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

Gläubigerverzug (schuldeisersverzuim) liegt nach niederländischem Recht vor, wenn der Gläubiger die Erfüllung verhindert, etwa weil er die Ware nicht abnimmt oder nötige Angaben nicht liefert (Art. 6:58 BW). Für deutsche Lieferanten mit niederländischen Kunden ist das ein starkes Verteidigungsmittel: Lassen Sie prüfen, ob Ihr Kunde selbst im Verzug ist, bevor Sie Vertragsstrafe, Schadensersatz oder eine Vertragsauflösung akzeptieren.

Diese Seite richtet sich an Geschäftsführer, Vertriebs- und Projektleiter deutscher Unternehmen, die an niederländische Abnehmer liefern oder für sie Leistungen erbringen. Sie lesen, wann Gläubigerverzug eintritt, welche Folgen er hat, warum Ihr Kunde während seines Verzugs den Vertrag nicht auflösen kann (Art. 6:266 BW) und wie Sie den Verzug beweissicher dokumentieren. Den Überblick über Pflichtverletzungen auf der Gegenseite finden Sie unter Vertragsverletzung in den Niederlanden.

Wann gerät ein Gläubiger nach niederländischem Recht in Verzug?

Wenn die Erfüllung daran scheitert, dass der Gläubiger die nötige Mitwirkung nicht leistet oder ein anderes Hindernis auf seiner Seite liegt, es sei denn, ihm ist die Ursache nicht zuzurechnen (Art. 6:58 BW). Eine Mahnung ist dafür nicht erforderlich.

Typische Fälle im Geschäftsverkehr zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen:

  • Der Kunde nimmt die vereinbarte Lieferung am Liefertermin nicht ab, etwa weil sein Lager voll ist.
  • Der Auftraggeber stellt Zeichnungen, Spezifikationen, Zugang zur Baustelle oder Testdaten nicht rechtzeitig bereit.
  • Der Besteller ruft bei einem Abrufvertrag die vereinbarten Mengen nicht ab.
  • Der Kunde verweigert eine ordnungsgemäß angebotene Leistung ohne Grund.

Daneben gibt es eine zweite Form: Der Gläubiger erfüllt eine eigene Pflicht nicht, die ihm zuzurechnen ist, und Sie halten deshalb Ihre Leistung berechtigt zurück. Auch dann ist er im Verzug (Art. 6:59 BW). Das betrifft vor allem den Kunden, der eine fällige Anzahlung nicht leistet, während Sie die Lieferung zu Recht zurückhalten (Art. 6:262 BW).

Wie unterscheidet sich Gläubigerverzug vom Schuldnerverzug?

Schuldnerverzug (verzuim van de schuldenaar) betrifft den, der nicht leistet; er tritt in der Regel erst nach einer schriftlichen Mahnung mit angemessener Frist ein (Art. 6:82 BW). Gläubigerverzug betrifft den, der die Leistung verhindert, und tritt ohne Mahnung ein.

Schuldnerverzug Gläubigerverzug
Wer? Partei, die ihre Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbringt Partei, die die Leistung der anderen verhindert
Eintritt nach Mahnung (Art. 6:82 BW) oder ohne Mahnung in den Fällen des Art. 6:83 BW sobald die Erfüllung an ihrer Seite scheitert (Art. 6:58, 6:59 BW)
Folge Schadensersatz wegen Verzögerung, Auflösungsrecht der Gegenseite (Art. 6:85, 6:265 BW) Schutz des Schuldners: kein Schuldnerverzug, keine Auflösung, keine Vollstreckung (Art. 6:61, 6:62, 6:266 BW)

Beide Formen schließen sich gegenseitig aus. Gläubigerverzug beendet einen bereits bestehenden Schuldnerverzug, und solange der Gläubiger im Verzug ist, kann der Schuldner nicht in Verzug geraten (Art. 6:61 BW). Mehr zur Mahnung und zum Schuldnerverzug lesen Sie unter Mahnschreiben in den Niederlanden.

Welche Folgen hat der Gläubigerverzug für Sie als Lieferanten?

Sie sind weitgehend geschützt. Ihr Kunde kann während seines Verzugs nicht vollstrecken (Art. 6:62 BW), Sie geraten nicht in Schuldnerverzug, und Sie können Ersatz der Kosten verlangen, die Ihnen durch den Verzug entstehen (Art. 6:63 BW).

  • Keine Verzugsfolgen für Sie: Vertragsstrafen für verspätete Lieferung oder Verzögerungsschaden kann der Kunde für die Zeit seines eigenen Verzugs grundsätzlich nicht geltend machen, weil Sie in dieser Zeit nicht im Verzug sein können (Art. 6:61 Abs. 2 BW).
  • Kostenersatz: Lager-, Transport- und Verwahrungskosten, die durch den Verzug entstehen, muss der Kunde in den Grenzen der Angemessenheit ersetzen (Art. 6:63 BW).
  • Risiko: Wird die Erfüllung während des Gläubigerverzugs unmöglich, etwa weil die eingelagerte Ware beschädigt wird, trifft Sie das nur, wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter die gebotene Sorgfalt nicht beachtet haben (Art. 6:64 BW). Beim Kauf geht die Gefahr mit dem Abnahmeverzug des Käufers auf diesen über (Art. 7:10 Abs. 2 BW); bei Gattungsware erst, wenn Sie die bestimmten Stücke ausgesondert und dem Käufer mitgeteilt haben.
  • Keine Zurückbehaltung gegen Sie: Der Kunde kann seine Zahlung nicht mit dem Argument zurückhalten, Sie hätten nicht geliefert, soweit er die Lieferung selbst verhindert (Art. 6:54 Buchst. a BW).

Kann Ihr Kunde den Vertrag während seines Gläubigerverzugs auflösen?

Nein. Eine Auflösung (ontbinding) kann nicht auf eine Nichterfüllung gestützt werden, für die der Gläubiger selbst im Verzug ist (Art. 6:266 Abs. 1 BW).

Normalerweise darf eine Partei den Vertrag bei einer nicht nur geringfügigen Nichterfüllung der Gegenseite durch schriftliche Erklärung auflösen, wenn diese im Verzug ist (Art. 6:265 BW, 6:267 BW). Art. 6:266 BW nimmt dem Gläubiger dieses Recht, wenn er die Nichterfüllung selbst verursacht hat. Erklärt Ihr Kunde trotzdem die Auflösung, ist die Erklärung unwirksam, und der Vertrag besteht fort.

Es gibt eine Ausnahme: Wird die Erfüllung während des Gläubigerverzugs ganz oder teilweise unmöglich und haben Sie oder Ihre Mitarbeiter dabei die gebotene Sorgfalt verletzt, kann der Kunde den Vertrag doch auflösen (Art. 6:266 Abs. 2 BW). Die Sorgfaltspflicht entspricht der des Art. 6:64 BW. Wer abgelehnte Ware ordentlich einlagert und versichert, ist auf der sicheren Seite.

Hinweis zur Bezeichnung: „BW“ steht hier für das niederländische Burgerlijk Wetboek, nicht für das deutsche BGB. Die Kriterien der Auflösung erläutert die Seite Auflösung wegen Vertragsverletzung.

Wann endet der Gläubigerverzug?

Wenn der Gläubiger die Leistung annimmt oder seine Mitwirkung nachholt. Haben Sie die Ware oder den Geldbetrag hinterlegt, kann er seinen Verzug nur noch dadurch beenden, dass er das Hinterlegte annimmt (Art. 6:69 Abs. 1 BW).

Bleibt der Kunde dauerhaft untätig, müssen Sie nicht unbegrenzt warten. Der Richter kann auf Ihren Antrag bestimmen, dass Sie von Ihrer Pflicht befreit sind, auch unter Bedingungen (Art. 6:60 BW). Das ist sinnvoll bei Sonderanfertigungen, die Sie nicht anderweitig verkaufen können, oder bei Dauerlieferverträgen, deren Abrufe ausbleiben.

Wie können Sie sich bei Gläubigerverzug konkret schützen?

Durch Hinterlegung, Notverkauf oder Befreiung durch den Richter. Bei einer Geld- oder Lieferschuld dürfen Sie das Geschuldete für den Gläubiger in Verwahrung geben (Art. 6:66 BW); während der Verwahrung eines Geldbetrags laufen keine Zinsen zu Ihren Lasten (Art. 6:68 BW).

  1. Bieten Sie die Leistung ordnungsgemäß an: zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und in vertragsgemäßer Beschaffenheit. Dokumentieren Sie das Angebot (Lieferschein, Fotos, Speditionsprotokoll).
  2. Teilen Sie dem Kunden schriftlich mit, dass er die Leistung verhindert, welche Mitwirkung fehlt und dass Sie die Kosten der Einlagerung nach Art. 6:63 BW in Rechnung stellen.
  3. Lagern Sie die Ware sorgfältig ein, mit Versicherung. Bei Gattungsware weisen Sie dem Kunden die bestimmten Stücke zu und teilen ihm das mit; dann müssen Sie nur noch diese liefern (Art. 6:65 BW).
  4. Ist die Ware verderblich oder die Lagerung unzumutbar, dürfen Sie sie auf geeignete Weise verkaufen lassen; der Nettoerlös tritt an ihre Stelle (Art. 6:90 BW).
  5. Verlangen Sie die Kaufpreiszahlung, soweit sie fällig ist, und behalten Sie bei Bedarf weitere Leistungen zurück. Bei längerem Verzug beantragen Sie die Befreiung nach Art. 6:60 BW.

Wehrt sich Ihr niederländischer Kunde gegen Ihre Rechnung mit dem Vorwurf verspäteter Lieferung, obwohl er selbst nicht abgenommen hat? Lassen Sie den Fall von einem Anwalt für niederländisches Vertragsrecht prüfen, bevor Sie auf eine Auflösungserklärung oder eine Vertragsstrafe reagieren.

Wie beweisen Sie den Gläubigerverzug im Streitfall?

Mit Unterlagen aus der Zeit, als die Leistung scheiterte. Nach der allgemeinen Beweisregel trägt die Partei, die sich auf eine Rechtsfolge beruft, die Beweislast (Art. 150 Rv); wer sich auf Gläubigerverzug beruft, muss Angebot und fehlende Mitwirkung belegen.

  • Schriftliche Lieferavise und Bestätigungen des Liefertermins.
  • Speditionsprotokolle, CMR-Frachtbriefe mit Vermerk der Annahmeverweigerung, Fotos der Ware.
  • E-Mails, in denen Sie fehlende Zeichnungen, Freigaben oder Abrufe anmahnen.
  • Rechnungen des Lagerhalters und der Versicherung für die Einlagerung.

Halten Sie die Korrespondenz sachlich und ordnen Sie jede fehlende Mitwirkung einem Datum zu. Niederländische Gerichte beurteilen den Verzug nach den Umständen; eine lückenlose Zeitleiste ist im Prozess oft entscheidend.

Praxisbeispiel: Maschinenlieferung nach Eindhoven

Ein deutscher Sondermaschinenbauer soll eine Fertigungslinie an einen niederländischen Hersteller liefern. Der Kunde muss vorher das Fundament fertigstellen und die Produktionshalle freigeben. Am Liefertermin ist die Halle nicht bereit; der Kunde verlangt dennoch eine Vertragsstrafe für jede Woche Verspätung und droht mit der Auflösung des Vertrags.

Der Maschinenbauer dokumentiert die fehlende Freigabe, lagert die Anlage versichert ein und stellt die Lagerkosten in Rechnung. Weil der Kunde im Gläubigerverzug ist, kann der Lieferant für diese Zeit nicht in Verzug geraten (Art. 6:61 BW), und eine Auflösungserklärung des Kunden wäre unwirksam (Art. 6:266 BW). Das Beispiel ist vereinfacht; ob der Kunde die Verzögerung zu verantworten hat, hängt vom Vertrag und den Umständen ab.

Wann sollten Sie einen niederländischen Anwalt einschalten?

Sobald Ihr Kunde mit Auflösung, Vertragsstrafe oder Schadensersatz droht, obwohl er die Leistung selbst verhindert hat, oder wenn Sie Ware für ihn länger einlagern müssen. Dann zählt jede schriftliche Mitteilung.

MAAK Advocaten in Amsterdam berät deutsche Lieferanten zu Streitigkeiten mit niederländischen Abnehmern und vertritt sie vor niederländischen Gerichten in erster Instanz und in der Berufung. Mehr zu den Rechten bei Pflichtverletzungen lesen Sie unter Nichterfüllung eines Vertragsanspruchs; für ein Gespräch auf Deutsch erreichen Sie unseren deutschsprachigen Anwalt in den Niederlanden.

Häufig gestellte Fragen zum Gläubigerverzug in den Niederlanden

Braucht es für den Gläubigerverzug eine Mahnung?

Nein. Der Gläubiger ist im Verzug, sobald die Erfüllung daran scheitert, dass er nicht mitwirkt oder ein Hindernis auf seiner Seite liegt (Art. 6:58 BW). Eine Mahnung ist nur beim Schuldnerverzug die Regel (Art. 6:82 BW).

Darf der Kunde eine Vertragsstrafe verlangen, wenn er die Lieferung selbst verhindert?

Grundsätzlich nicht für die Zeit seines eigenen Verzugs: Solange der Gläubiger im Verzug ist, kann der Schuldner nicht in Verzug geraten (Art. 6:61 Abs. 2 BW). Prüfen Sie die Formulierung der Strafklausel im Einzelfall.

Kann der Kunde den Vertrag auflösen, obwohl er selbst im Gläubigerverzug ist?

Nein, außer die Erfüllung wird während des Verzugs unmöglich und Sie haben die gebotene Sorgfalt verletzt (Art. 6:266 BW).

Wer trägt die Lagerkosten bei Abnahmeverweigerung?

Der Gläubiger, in den Grenzen der Angemessenheit (Art. 6:63 BW). Halten Sie die Kosten durch Rechnungen des Lagerhalters fest.

Wie werde ich bei dauerhaftem Gläubigerverzug von meiner Pflicht frei?

Der Richter kann auf Ihren Antrag bestimmen, dass Sie von Ihrer Verbindlichkeit befreit sind, auch unter Bedingungen (Art. 6:60 BW). Bis dahin können Sie das Geschuldete hinterlegen (Art. 6:66 BW).

Primärquellen

Niederländische Gesetze sind amtlich nur auf Niederländisch verfügbar (wetten.overheid.nl). EU-Rechtsakte finden Sie in allen Amtssprachen auf EUR-Lex. Rechtsstand geprüft am 28. Oktober 2026.

Bleiben Sie über unsere News und Veranstaltungen auf dem Laufenden
Zu welchen Themen möchten Sie Updates erhalten?
In welcher Branche oder welchem Sektor sind Sie tätig? (optional)

Wonach suchen Sie?