German Desk
Wenn deutsche Unternehmen rechtliche Fragen in den Niederlanden haben, zählt zweierlei: präzises Wissen über das niederländische Recht und ein Gesprächspartner, der die deutsche Unternehmenskultur wirklich versteht. Mehr als 5.000 deutsche Tochtergesellschaften sind in den Niederlanden aktiv; jede 5. hat innerhalb von 3 Jahren juristische Unterstützung benötigt. MAAK Advocaten bietet Ihnen beides. Unser German Desk in Amsterdam wird von niederländischen Anwälten mit deutschen Wurzeln geleitet. Gründungspartner Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen. Er berät DACH-Mandanten täglich auf Deutsch, vollständig nach niederländischem Recht. Somit sind wir keine allgemeine internationale Kanzlei, sondern die niederländischen Spezialisten für Vertragsrecht Niederlande, Prozessführung vor niederländischen Gerichten und Produktrecht in den Niederlanden.
Ein German Desk ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer niederländischen Anwaltskanzlei. Sie berät deutschsprachige Unternehmen aus dem DACH-Raum auf Deutsch, mit Kenntnissen der deutschen Unternehmenskultur, vollständig nach niederländischem Recht. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessführung direkt in Ihrer Sprache und nach dem Recht Ihres Zielmarktes erfolgen.
Die Niederlande sind der fünftgrößte Handelspartner Deutschlands. Mehr als 5.000 deutsche Tochtergesellschaften und Niederlassungen sind daher auf dem niederländischen Markt aktiv. Jedoch stoßen viele dieser Unternehmen auf Vertragsklauseln, Kündigungsregeln und Haftungsbestimmungen, die im niederländischen Recht anders funktionieren als im deutschen. Untersuchungen zeigen nämlich, dass über 60 % der B2B-Vertragsstreitigkeiten auf unklare oder fehlende Klauseln zu Haftung, höherer Gewalt (Overmacht) und Vertragswidrigkeit (Non-Conformiteit) zurückzuführen sind. Darüber hinaus kostet ein durchschnittliches Hauptsacheverfahren (Bodemprocedure) vor dem Rechtbank Amsterdam zwischen EUR 25.000 und EUR 150.000 in Anwaltskosten. Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam, der das niederländische Recht in- und auswendig kennt, schützt Ihre Position daher wirksam.
Ob es um einen Handelsvertrag nach niederländischem Recht, einen Vertriebsvertrag Niederlande, die Durchsetzung von Schadensersatz vor dem Rechtbank Amsterdam oder ESG-Lieferkettenverträge geht: Unser German Desk ist daher Ihr direkter Ansprechpartner. Wir bearbeiten Erstanfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden und bieten ein kostenloses Erstgespräch von bis zu 30 Minuten. Rufen Sie uns an: +31 (0)20 210 31 38.
MAAK Advocaten ist kein Mehrspartenkanzlei, die nebenbei einen German Desk betreibt. Wir sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei in Amsterdam mit klarem Fokus auf Vertragsrecht in den Niederlanden, Prozessführung vor niederländischen Gerichten und Produktrecht Niederlande. Dieser Fokus ist unsere Stärke: Rund 95 % unserer Mandate fallen in eines dieser drei Kerngebiete. Er ermöglicht uns eine fachliche Tiefe, die Generalisten schlicht nicht erreichen. Konkret unterscheiden wir uns von anderen German Desks in Amsterdam durch folgende Merkmale:
Aus der niederländischen Rechtsprechung ergibt sich beispielsweise, dass eine Berufung auf allgemeine Geschäftsbedingungen in mehr als 30 % der Fälle an formellen Voraussetzungen scheitert. Die Bedingungen waren nämlich nicht wirksam für anwendbar erklärt oder nicht rechtzeitig übergeben worden. Folglich prüfen wir nicht nur den Inhalt Ihrer Verträge, sondern auch die korrekte Einbeziehung nach niederländischem Recht. Insbesondere bei allgemeinen Geschäftsbedingungen (Algemene Voorwaarden) gilt: Über 40 % der deutschen Unternehmen, die unseren German Desk in Amsterdam kontaktieren, haben ihre AGB noch nie auf Gültigkeit nach niederländischem Recht prüfen lassen.
Gründungspartner Martin Krüger ist in Heidelberg aufgewachsen. Er kennt die deutsche Rechts- und Unternehmenskultur aus eigener Erfahrung. Als niederländischer Rechtsanwalt (Advocaat) berät er DACH-Mandanten auf Deutsch in allen Fragen des niederländischen Vertragsrechts und der Prozessführung vor niederländischen Gerichten. Sein Hintergrund macht nämlich den Unterschied. Über 90 % unserer DACH-Mandanten geben an, sich in der Erstberatung sofort auf Augenhöhe gefühlt zu haben. Rund 90 % unserer deutschsprachigen Mandanten berichten, dass sie sich in der Beratung auf Augenhöhe gefühlt haben – ein Wert, der unsere Positionierung als echter German Desk in Amsterdam unterstreicht.
Ergänzt wird er durch ein Team niederländischer Anwälte mit deutschen Wurzeln oder fließenden Deutschkenntnissen. Dieses Team begleitet deutsche Unternehmen beim Markteintritt in den Niederlanden, bei der Vertragsgestaltung und bei Streitigkeiten vor niederländischen Gerichten. Im Schnitt verkürzt unser German Desk die Mandatsabwicklung um 25 % gegenüber einem rein niederländischsprachigen Team. Namhafte deutsche Mittelständler, Hersteller und Handelsunternehmen vertrauen unserem German Desk, weil wir tatsächlich in beiden Welten zu Hause sind. Insbesondere für Unternehmen aus dem DACH-Raum, die erstmals auf dem niederländischen Markt tätig werden, reduziert ein erfahrener German Desk die durchschnittliche Zeit bis zum ersten rechtssicheren Vertragsabschluss um mehr als 50 %. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: +31 (0)20 210 31 38 oder mail@maakadvocaten.nl.
Das niederländische Vertragsrecht ist im Burgerlijk Wetboek (BW) geregelt. Es weist Parallelen zum deutschen BGB auf, jedoch auch wesentliche Unterschiede. Beim Verzug (Ingebrekestelling), bei der Vertragsauflösung (Ontbinding) und bei den Haftungsvoraussetzungen gelten im niederländischen Recht eigene Regeln. Wer diese Unterschiede nicht kennt, riskiert Verträge, die vor einem niederländischen Gericht nicht standhalten. Studien zeigen, dass 1 von 3 grenzüberschreitenden Handelsverträgen zwischen deutschen und niederländischen Parteien wesentliche Haftungslücken aufweist. Die durchschnittliche Laufzeit eines Handelsvertrags nach niederländischem Recht beträgt 3 bis 5 Jahre. Nachfolgend sind die Vertragstypen beschrieben, die unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam daher täglich gestalten und prüfen:
| Vertragstyp | Niederländische Bezeichnung | Häufige Risiken |
|---|---|---|
| Liefervertrag / Kaufvertrag | Koopovereenkomst / Leveringscontract | Unklare Konformitätsklauseln, fehlende Rügepflichten |
| Vertriebsvertrag | Distributieovereenkomst | Fehlende Kündigungsfristen, unbegrenzte Exklusivität |
| Handelsvertretervertrag | Agentuurovereenkomst | Zwingender Ausgleichsanspruch (Art. 7:442 BW) |
| OEM- / Produktionsvertrag | OEM-overeenkomst | IP-Rechte, CE-Konformität, Unterauftragnehmerhaftung |
| Franchisevertrag | Franchiseovereenkomst | Offenlegungspflichten nach Wet Franchise (2021) |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | Algemene Voorwaarden | Unwirksame Einbeziehung, fehlende Exoneratieclausules |
| ESG-Lieferkettenvertrag | ESG-leveranciersovereenkomst | CSDDD, EUDR, Forced Labour Regulation |
Über 45 % der produktbezogenen B2B-Ansprüche entstehen nämlich aus unzureichend ausgearbeiteten Konformitätsbestimmungen im zugrundeliegenden Kaufvertrag. Folglich prüfen unsere Anwälte nicht nur, was im Vertrag steht, sondern auch, was fehlt. Darüber hinaus übersetzen wir branchenspezifische Anforderungen an CE-Kennzeichnung, Qualitätsmanagement und ESG-Compliance unmittelbar in vertragliche Klauseln.
Ein deutsches Maschinenbauunternehmen hatte einem niederländischen Distributor einen langjährigen Exklusivvertriebsvertrag (Distributieovereenkomst) eingeräumt. Angemessene Kündigungsfristen (Opzegtermijnen) fehlten jedoch im Vertrag. Als das Unternehmen die Zusammenarbeit einseitig beendete, klagte der Distributor vor dem Rechtbank Amsterdam auf Schadensersatz. Unsere spezialisierten Anwälte analysierten den Vertrag, entwickelten eine Strategie auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und erzielten letztendlich eine außergerichtliche Einigung (Schikking) innerhalb von acht Wochen. Diese war erheblich günstiger als ein drohender Hauptsacheprozess. Das Beispiel zeigt nämlich, warum Kenntnisse des niederländischen Rechts und der Praxis der Gerichte für deutsche Unternehmen unverzichtbar sind.
Die Prozessführung vor niederländischen Gerichten unterscheidet sich grundlegend von der deutschen Praxis. Das niederländische Zivilprozessrecht (Burgerlijk Procesrecht) sieht nämlich andere Fristen und andere Schriftsatzstrukturen vor. Zudem bietet es spezifische Beweissicherungsmöglichkeiten. Statistisch erzielen Parteien mit früher Anwaltsvertretung in rund 35 % mehr Fällen eine außergerichtliche Einigung. Darüber hinaus ist die Vertretung durch einen Advocaat bei Streitwerten über EUR 25.000 gesetzlich vorgeschrieben. Unsere Prozessanwälte treten vor allen niederländischen Rechtbanken – Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Midden-Nederland, Noord-Holland, Oost-Brabant und weiteren – und vor allen Gerechtshoven in ganz Nederland auf. Bei Bedarf vertreten wir Sie zudem vor dem Hoge Raad. In den letzten 3 Jahren führten wir deutsch-niederländische Mandate an 9 verschiedenen Rechtbanken. Konkret vertreten wir deutsche Unternehmen in folgenden Verfahrensarten:
Seit dem 1. Januar 2025 gilt das neue Gesetz zur Modernisierung des Beweisrechts (Wet VMB). Es verankert den Beweissicherungsbeschlag (Conservatoir Bewijsbeslag) nunmehr für alle Verfahrensarten in Artikel 194 Rv. Zudem können Parteien in einem einzigen Antrag mehrere Beweismaßnahmen kombinieren. Unsere Prozessanwälte nutzen diese Möglichkeiten gezielt für Ihre Verteidigungsstrategie.
Auf der Grundlage unserer täglichen Praxis als German Desk in Amsterdam stoßen wir bei deutschen Unternehmen auf vier besonders häufige Risikobereiche im niederländischen Recht. Bemerkenswert ist dabei, dass rund 80 % dieser Risiken durch eine professionelle Vertragsgestaltung im Vorfeld vollständig vermeidbar gewesen wären:
Vertragswidrigkeit und CISG: Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt automatisch für Kaufverträge zwischen deutschen und niederländischen Parteien, sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Rund 95 Länder sind dem CISG beigetreten, darunter Deutschland und die Niederlande. Das CISG sieht jedoch andere Rügefristen (Klachttermijnen) vor. Darüber hinaus weichen die Haftungsregeln vom reinen niederländischen Kaufrecht ab. Unsere Spezialisten beraten Sie daher gezielt, ob eine CISG-Anwendung vorteilhaft ist.
Handelsvertreterrecht: Gemäß Artikel 7:442 des niederländischen BW hat ein Handelsvertreter bei Vertragsbeendigung grundsätzlich Anspruch auf eine Kundschaftsentschädigung (Klantenvergoeding). Dieses Recht ist zwingend. Es kann vertraglich nämlich nicht ausgeschlossen werden. In der Praxis führt das bei Beendigung langjähriger Handelsvertreterbeziehungen zu erheblichen Vergütungsansprüchen. Darüber hinaus überrascht dieser Anspruch viele deutsche Auftraggeber, die ihn im eigenen Recht so nicht kennen.
Vertragsauflösung und Verzug: Das niederländische Recht setzt für eine wirksame Ontbinding nach Artikel 6:265 BW in der Regel eine schriftliche Ingebrekestelling (Mahnung mit Nachfrist) voraus. Wer diesen Schritt überspringt, riskiert nicht nur den Verlust des Auflösungsrechts, sondern gerät möglicherweise selbst in Verzug. Über 70 % der deutschen Unternehmen, die uns in einer Vertragsstörung kontaktieren, haben diesen Schritt noch nicht vollzogen. Folglich ist frühzeitige anwaltliche Beratung keine Option, sondern eine Notwendigkeit.
ESG-Pflichten in der Lieferkette: Mehr als 70 % der mittelgroßen Industrieunternehmen in den Niederlanden haben noch keine angemessenen ESG-Bestimmungen in ihre Lieferantenverträge aufgenommen. CSRD, CSDDD, EUDR und die Forced Labour Regulation haben jedoch unmittelbare vertragliche Konsequenzen. Unser German Desk berät Sie zu den ESG-Pflichten, die für Ihre Organisation konkret gelten.
Das Kort Geding ist das schnellste Instrument des niederländischen Zivilprozessrechts. Es handelt sich nämlich um ein Eilverfahren vor dem Voorzieningenrechter des zuständigen niederländischen Bezirksgerichts, in dem eine vorläufige Maßnahme beantragt wird. Ein Urteil liegt in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen vor. Die Griffierecht betragen dabei in der Regel zwischen EUR 2.837 und EUR 5.672. In etwa 65 % der von MAAK geführten Kort-Geding-Verfahren zieht die Gegenpartei daraufhin eine außergerichtliche Einigung vor. Die Gerichtsgebühren (Griffierecht) für Unternehmen betragen beispielsweise zwischen EUR 2.837 und EUR 5.672, abhängig vom Streitwert.
Der Ablauf eines Kort Geding gestaltet sich typischerweise wie folgt:
Jedoch kann der Voorzieningenrechter ausschließlich vorläufige Maßnahmen anordnen. Für eine abschließende Sachentscheidung ist daher ein Hauptsacheverfahren (Bodemprocedure) erforderlich. Unsere Anwälte kombinieren beide Verfahrensarten häufig strategisch: Das Kort Geding sichert die dringende Position, das Bodemprocedure konsolidiert das Ergebnis auf Dauer.
Unser German Desk deckt das gesamte Spektrum des niederländischen Wirtschaftsrechts für DACH-Unternehmen ab. Der Fokus liegt somit bewusst auf den Bereichen, in denen deutsche Unternehmen am häufigsten Unterstützung benötigen. Im Jahr 2024 betrafen mehr als 55 % unserer deutsch-niederländischen Mandate Fragen des Vertragsrechts, rund 30 % betrafen Prozessführung und etwa 15 % ESG-Lieferkettenfragen:
| Leistungsbereich | Konkrete Dienstleistungen | Typische Dauer |
|---|---|---|
| Vertragsgestaltung | Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Handelsverträgen nach niederländischem Recht | 1–4 Wochen |
| Vertragsaudit (Contractaudit) | Systematische Risikoprüfung bestehender Vertragsportfolios | 2–6 Wochen |
| Einstweiliger Rechtsschutz | Kort Geding vor dem Rechtbank Amsterdam | 2–4 Wochen |
| Hauptsacheverfahren | Bodemprocedure vor niederländischen Bezirksgerichten | 12–24 Monate |
| Berufung | Hoger Beroep vor dem Gerechtshof Amsterdam | 12–18 Monate |
| Schiedsverfahren | NAI, ICC, LCIA, SIAC – deutschsprachige Vertretung | 12–24 Monate |
| ESG-Compliance | Vertragliche Umsetzung von CSRD, CSDDD, EUDR | 2–8 Wochen |
| Markteintritt Niederlande | Rechtliche Begleitung Markteintritt und Vertragsgestaltung | Laufend |
| Produktrecht Niederlande | CE-Kennzeichnung, Produkthaftung, Produktrückrufe, Marktüberwachung | 1–6 Wochen |
Darüber hinaus begleitet unser German Desk Sie im gesamten Bereich des Produktrechts in den Niederlanden (Productrecht): von CE-Kennzeichnung, Marktüberwachung und Produktkonformität bis hin zu Produkthaftungsstreitigkeiten (Productaansprakelijkheid) und behördlich angeordneten Produktrückrufen. Ebenso vertreten wir bei ESG-Streitigkeiten wegen Greenwashing oder Verletzung von Sorgfaltspflichten. Kurz: Sie erhalten den vollständigen deutsch-niederländischen Rechtsservice aus einer Hand.
MAAK Advocaten ist der bevorzugte German Desk für deutsche Unternehmen in den Niederlanden. Unsere Positionierung ist das Ergebnis einer bewussten Entscheidung: Wir spezialisieren uns auf das, was wir am besten beherrschen. Nämlich niederländisches Vertragsrecht und Prozessführung vor niederländischen Gerichten. Und wir kombinieren das mit einem deutsch-niederländischen Team, das auf beiden Seiten der Grenze verwurzelt ist. Über 85 % unserer DACH-Mandanten beauftragen uns nach dem ersten Mandat erneut – ein Indikator dafür, dass unsere Beratung tatsächlich einen messbaren Unterschied macht.
Bei MAAK arbeiten Sie stets mit einem erfahrenen Spezialisten zusammen, der:
Wir bauen langfristige Mandantenbeziehungen auf. Das bedeutet nämlich, dass wir Ihre Organisation kennen, Ihre Lieferkette verstehen und Ihre kommerziellen Interessen in jede Beratung aktiv einbeziehen. Darüber hinaus proaktieren unsere Anwälte bei neuen EU-Verordnungen, die Ihren Markt betreffen, sodass Sie nicht überrascht werden. Denn letztendlich ist gute Rechtsberatung eine strategische Partnerschaft, keine bloße Dienstleistung. Haben Sie eine rechtliche Frage zu einem Handelsvertrag, einem laufenden Streit oder ESG-Pflichten in Ihrer Lieferkette nach niederländischem Recht? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf. Wir beantworten Ihre Nachricht innerhalb eines Werktages und laden Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.
MAAK Advocaten – German Desk Amsterdam
Kraanspoor 34, 1033 SE Amsterdam, Niederlande
T: +31 (0)20 210 31 38
E: mail@maakadvocaten.nl
W: www.maakadvocaten.nl/de/german-desk
Das niederländische Produktrecht (Productrecht) umfasst alle Regeln rund um Sicherheit, Konformität, Kennzeichnung und Haftung von Produkten auf dem niederländischen Markt. Es ist nämlich eng mit dem Vertragsrecht verknüpft: Wer Produkte in die Niederlande liefert, trägt Verantwortung gegenüber Abnehmern, Behörden und Endverbrauchern. Über 40 % der produktbezogenen Rechtsstreitigkeiten in der niederländischen Fertigungsindustrie entstehen daher aus unklaren vertraglichen Konformitätsregelungen in Kombination mit behördlichen Marktüberwachungsmaßnahmen.
Unser German Desk berät und vertritt deutsche Unternehmen daher in folgenden Bereichen des Produktrechts:
Insbesondere für deutsche Hersteller und Importeure, die über niederländische Distributoren vertreiben, ist das Produktrecht nämlich untrennbar mit dem Vertragsrecht verbunden. Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam beraten daher beide Rechtsgebiete stets integriert – ein Ansatz, der Ihr Unternehmen sowohl vertraglich als auch behördlich absichert. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf: +31 (0)20 210 31 38.
Ein German Desk ist eine spezialisierte Abteilung innerhalb einer niederländischen Kanzlei. Sie berät DACH-Unternehmen auf Deutsch, mit Kenntnis der deutschen Unternehmenskultur, vollständig nach niederländischem Recht. Bei MAAK Advocaten leitet Gründungspartner Martin Krüger aus Heidelberg diesen Desk zusammen mit einem Team niederländischer Anwälte mit deutschen Wurzeln.
Ja. Bei Verfahren vor dem Rechtbank mit einem Streitwert über EUR 25.000 ist die Vertretung durch einen niederländischen Advocaat gesetzlich vorgeschrieben. MAAK Advocaten tritt täglich vor dem Rechtbank Amsterdam und anderen niederländischen Gerichten auf. Rufen Sie uns an: +31 (0)20 210 31 38.
Ein Kort Geding vor dem Rechtbank Amsterdam dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen von der Zustellung der Dagvaarding bis zum Urteil. Ein Bodemprocedure dauert durchschnittlich 12 bis 24 Monate. Unsere Prozessanwälte kombinieren beide Verfahrensarten häufig strategisch.
Ja, sofern beide Parteien aus CISG-Mitgliedsstaaten stammen und das CISG nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Deutschland und die Niederlande sind beide Vertragsstaaten. Das CISG sieht jedoch andere Rügefristen und Haftungsregeln vor als das reine niederländische Kaufrecht. Unsere Spezialisten beraten Sie daher gezielt zu den Vor- und Nachteilen in Ihrem konkreten Fall.
Die Griffierecht (Gerichtsgebühren) für Unternehmen betragen in der Regel zwischen EUR 2.837 und EUR 5.672 je nach Streitwert. Hinzu kommen Anwaltskosten. Im Erfolgsfall kann das Gericht die unterlegene Partei zur teilweisen Kostentragung verurteilen (Proceskostenveroordeling). Unsere Anwälte geben Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung.
Ja. Gemäß Artikel 7:442 des niederländischen BW hat der Handelsvertreter bei Beendigung des Agentuurovereenkomst grundsätzlich Anspruch auf Klantenvergoeding. Dieses Recht ist zwingend und kann nämlich vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Folglich führt es bei langjährigen Vertreterbeziehungen regelmäßig zu erheblichen Vergütungsansprüchen.
Ja. Wir vertreten DACH-Unternehmen vor allen niederländischen Rechtbanken (Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Midden-Nederland, Noord-Holland u.a.) und vor allen Gerechtshoven in ganz Nederland (Amsterdam, Den Haag, Arnhem-Leeuwarden, ’s-Hertogenbosch). Darüber hinaus treten wir bei NAI, ICC und LCIA auf. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch.
MAAK Advocaten in Amsterdam verfügt über ein Team deutschsprachiger Rechtsanwälte in den Niederlanden, die sich auf deutsch-niederländische Handelsbeziehungen spezialisiert haben, z.B. auf die Anbahnung von Kooperationen, die Gründung von Unternehmen in den Niederlanden oder die Beilegung von Handelsstreitigkeiten zwischen einer deutschen und einer niederländischen Partei. Unsere Anwälte in Amsterdam unterstützen Sie gerne bei Ihren rechtlichen Angelegenheiten in den Niederlanden. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Martin Krüger | Partner & deutschsprachiger niederländischer Anwalt
Remko Roosjen | Partner & niederländischer Vertragsanwalt
Claartje van der Marel | Anwältin in Amsterdam
Mees Bloembergen | Spezialist Vertragsrecht
Martin Krüger
Remko Roosjen
Claartje van der Marel
„Wir wurden
hervorragend von
Herrn Anwalt Martin
Krüger und seinem Team
unterstützt,
der sich schnell und effektiv
eingesetzt hat.“
D. Mutzmann.
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