Garantien in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

Nach niederländischem Recht muss eine verkaufte Sache dem Vertrag entsprechen (Art. 7:17 BW). Diese gesetzliche Gewährleistung (conformiteit) gilt auch ohne Garantie. Eine Garantie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zusätzliche Zusagen enthalten, etwa eine feste Garantiefrist. Gegenüber Verbrauchern darf sie die gesetzlichen Rechte nicht beschränken (Art. 7:6 Abs. 1 BW, Art. 7:6a BW); zwischen Unternehmen sind Beschränkungen in Grenzen möglich.
Garantiebestimmungen verteilen Risiken zwischen den Parteien und regeln, was bei Mängeln geschieht, etwa Reparatur, Ersatz oder Schadensersatz. Unsere niederländischen Anwälte in Amsterdam besprechen die wichtigsten Angelegenheiten.

Welche Garantien sollten Sie in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht aufnehmen?

Effektive Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten in der Regel Regelungen zur Garantiedauer, zum Schutzumfang, zu Ausschlüssen bei Missbrauch oder Verschleiß sowie zum Verfahren für die Einreichung von Garantieansprüchen innerhalb festgelegter Fristen.

Der Inhalt hängt von Ihren Geschäftsaktivitäten ab. Produktgarantien decken Eigenschaften und Funktionsfähigkeit gelieferter Waren ab. Leistungsgarantien sichern Qualität, Timing und Ergebnis von Dienstleistungen zu. Übernehmen Sie Standardbedingungen eines Branchenverbands nur, wenn sie zu Ihrem Geschäft passen.

Wie machen Sie Garantiebedingungen nach niederländischem Recht juristisch durchsetzbar?

Nach niederländischem Recht werden Garantiebedingungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt, wenn Ihr Vertragspartner ihre Geltung annimmt (Art. 6:217 Abs. 1 BW; vgl. die Definition in Art. 6:231 Buchst. c BW). Außerdem müssen Sie ihm eine angemessene Möglichkeit bieten, von den Bedingungen Kenntnis zu nehmen, in der Regel durch Aushändigung vor oder bei Vertragsschluss; sonst kann er die Klauseln vernichten, soweit die AGB-Regeln des BW gelten (Art. 6:233 Buchst. b BW).

Gilt die AGB-Regelung des BW, händigen Sie die Bedingungen deshalb vor oder bei Vertragsschluss aus oder stellen sie elektronisch speicherbar zur Verfügung (Art. 6:234 BW), und dokumentieren Sie das. Gebunden ist der Vertragspartner dann auch, wenn er den Inhalt nicht kannte (Art. 6:232 BW). Einzelheiten, auch zur Hinterlegung, zur Zusendung auf Verlangen und zur Zustimmung bei nicht elektronisch geschlossenen Verträgen, finden Sie in unserem Beitrag zur Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden.

Wichtig für deutsche Unternehmen: Zwischen Unternehmen, die nicht beide in den Niederlanden niedergelassen sind, gelten die Art. 6:231 bis 6:247 BW nicht, unabhängig davon, welches Recht den Vertrag beherrscht (Art. 6:247 Abs. 2 BW). Maßgeblich ist die Hauptniederlassung oder, wenn eine andere Niederlassung die Leistung erbringen soll, diese Niederlassung (Art. 6:247 Abs. 3 BW). Selbst wenn diese Regeln gelten, können sich unter anderem juristische Personen, die bei Vertragsschluss zuletzt ihren Jahresabschluss offengelegt hatten, Parteien mit fünfzig oder mehr Beschäftigten und Parteien, die selbst wiederholt dieselben oder nahezu dieselben Bedingungen verwenden, nicht auf die Art. 6:233 und 6:234 BW berufen (Art. 6:235 Abs. 1 und 3 BW).

Gilt beim Warenkauf zwischen Deutschland und den Niederlanden das UN-Kaufrecht?

Beim Kauf von Waren zwischen Parteien, die in verschiedenen Vertragsstaaten niedergelassen sind, gilt grundsätzlich das UN-Kaufrecht (Art. 1 Abs. 1 Buchst. a CISG). Deutschland und die Niederlande sind Vertragsstaaten. Zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen gilt deshalb in der Regel das CISG, auch bei Wahl des niederländischen Rechts, es sei denn, Sie schließen es aus (Art. 6 CISG). Auch die Einbeziehung Ihrer AGB beurteilt sich dann nach dem Übereinkommen (Hoge Raad 28.1.2005, ECLI:NL:HR:2005:AR4837, r.o. 3.3.2). Der Käufer verliert das Recht, sich auf eine Vertragswidrigkeit zu berufen, wenn er sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen, unter Angabe ihrer Art anzeigt (Art. 39 Abs. 1 CISG), in jedem Fall, wenn er sie nicht spätestens zwei Jahre nach der tatsächlichen Übergabe anzeigt, es sei denn, diese Frist ist mit einer vertraglichen Garantiefrist unvereinbar (Abs. 2). Mehr dazu: Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Was sind unzulässige Garantiebestimmungen im niederländischen Recht?

Der niederländische Gesetzgeber schützt Verbraucher vor unfairen Garantiebedingungen mit zwei Listen: Klauseln auf der „schwarzen Liste“ des Art. 6:236 BW gelten ohne Weiteres als unangemessen belastend, Klauseln auf der „grauen Liste“ des Art. 6:237 BW werden als unangemessen belastend vermutet. In beiden Fällen kann der Verbraucher die Klausel vernichten (Art. 6:233 Buchst. a BW).

Bei Klauseln der grauen Liste kann der Verwender die Vermutung widerlegen; ob die Klausel standhält, hängt dann vom konkreten Fall ab.

Gegenüber Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder stets unangemessen belastend nach niederländischem Recht:

  • Ausschluss oder Beschränkung des Auflösungsrechts (Artikel 6:236 Buchst. b BW)
  • Beschränkung der gesetzlichen Rechte bei Vertragswidrigkeit, etwa auf reine Reparatur (Artikel 7:6 Abs. 1 BW)
  • Verkürzung gesetzlicher Verjährungs- oder Verfallfristen auf weniger als ein Jahr (Artikel 6:236 Buchst. g BW)
  • Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss ohne Auflösungsrecht des Verbrauchers (Artikel 6:236 Buchst. i BW)
  • Klauseln, nach denen ein Streit nicht von dem gesetzlich zuständigen Gericht entschieden wird, etwa Schiedsklauseln, es sei denn, der Verbraucher hat nach der schriftlichen Berufung auf die Klausel mindestens einen Monat Zeit, sich für das zuständige Gericht zu entscheiden (Artikel 6:236 Buchst. n BW)

Kleine Unternehmer, etwa Einzelunternehmen oder offene Handelsgesellschaften (vennootschap onder firma), können eine unangemessen belastende Klausel unmittelbar vernichten (Art. 6:233 Buchst. a BW), soweit sie nicht unter Art. 6:235 BW fallen. Eine kleine BV (vergleichbar mit einer GmbH), die ihren Jahresabschluss offengelegt hat, kann das nicht. Bei der Prüfung kann sich ein Gericht im Einzelfall an den Listen für Verbraucher orientieren (Reflexwirkung, reflexwerking); eine feste Regel, dass Verbraucherregeln für kleine Unternehmer gelten, gibt es nicht.

Die Listen und die Vernichtbarkeit nach Art. 6:233 BW gelten nur, soweit der AGB-Abschnitt anwendbar ist: gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Niederlanden unabhängig vom anwendbaren Recht (Art. 6:247 Abs. 4 BW), zwischen Ihrem deutschen Unternehmen und einem niederländischen Geschäftspartner dagegen nicht (Abs. 2). Gilt niederländisches Recht, bleiben dann vor allem Art. 6:248 Abs. 2 BW und Art. 3:40 BW.

Welche Unterschiede bestehen zwischen Verbraucher- und Geschäftsgarantien im niederländischen Recht?

Beim Verbraucherkauf kann von den Abschnitten 1 bis 7 des Kaufrechts grundsätzlich nicht zum Nachteil des Käufers abgewichen werden, und seine gesetzlichen Rechte bei einer Nichterfüllung des Verkäufers können nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden (Art. 7:6 Abs. 1 BW; Ausnahmen in Abs. 2). Eine kommerzielle Garantie gilt zusätzlich zu diesen Rechten (Art. 7:6a Abs. 1 BW). Zwischen Unternehmen sind Abweichungen in der Regel möglich.

Wie weit Sie zwischen Unternehmen die Haftung in AGB beschränken können, erläutern wir unter Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden; die Berufung auf eine solche Klausel ist jedenfalls ausgeschlossen, soweit sie nach Redlichkeit und Billigkeit (redelijkheid en billijkheid) unannehmbar wäre (Art. 6:248 Abs. 2 BW), in der Regel bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit des Verkäufers oder der mit der Leitung seines Unternehmens betrauten Personen (Hoge Raad 12.12.1997, ECLI:NL:HR:1997:ZC2524, r.o. 3.6.1).

Wie formulieren Sie wirksame Garantieklauseln im niederländischen Recht?

Vage Begriffe wie „angemessene Qualität“ oder „normale Leistungen“ führen leicht zu Streit. Verwenden Sie konkrete Spezifikationen und präzise Zeitangaben, etwa „innerhalb von 14 Werktagen“ statt „innerhalb angemessener Zeit“.

Wesentliche Elemente einer Garantieklausel:

  1. Garantiezeitraum: Exakte Dauer mit Startdatum (beispielsweise „12 Monate ab Übergabe“)
  2. Geltungsbereich: Erfasste Produkte, Komponenten oder Dienstleistungen
  3. Ausschlüsse: Etwa Missbrauch, normaler Verschleiß, externe Beschädigung
  4. Anspruchsverfahren: Schriftform, Unterlagen (Kaufbeleg, Fehlerbeschreibung), Reaktionsfrist, Kosten für Versand und Prüfung
  5. Rechtsbehelfe: Reparatur, Ersatz, Preisminderung oder Auflösung (ontbinding)
  6. Meldefristen: Bis wann der Käufer Mängel unter der Garantie melden muss. Die gesetzliche Rügefrist des Verbrauchers (Art. 7:23 Abs. 1 BW) dürfen Sie damit nicht verkürzen (Art. 7:6 Abs. 1 BW).
  7. Wartungspflichten: Welche Wartung der Käufer durchführen muss, um die Garantie zu erhalten

Was unterscheidet eine Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung und von einer Freistellung?

Die gesetzliche Gewährleistung folgt aus Art. 7:17 BW: Die Sache muss die Eigenschaften haben, die der Käufer nach dem Vertrag erwarten durfte (Art. 7:17 Abs. 2 BW). Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage über Qualität oder Eigenschaften, oft für einen bestimmten Zeitraum. Eine Freistellung schützt dagegen vor Ansprüchen Dritter.

Eine feste gesetzliche Gewährleistungsfrist kennt das niederländische Recht nicht; es kommt auf diese Erwartungen und die rechtzeitige Rüge an (Art. 7:23 BW). Eine Garantie kann dagegen ausdrücklich zum Beispiel 5 Jahre Deckung für professionelle Geräte zusagen. Für den Verbraucherkauf definiert Artikel 7:6a Abs. 7 BW die kommerzielle Garantie als Verpflichtung, die neben die gesetzliche Pflicht zur Lieferung einer vertragsgemäßen Sache tritt.

Bei einer Freistellung übernimmt die freistellende Partei die Folgen von Ansprüchen Dritter, etwa aus Patenten. Bei Garantien muss in der Regel der Käufer den Mangel nachweisen (Art. 150 Rv; beim Verbraucherkauf mit der Vermutung des Art. 7:18a Abs. 2 BW). Bei Freistellungen hängt es vom Wortlaut der Klausel ab, ab wann und in welchem Umfang die freistellende Partei einstehen muss. Regeln Sie deshalb auch, wann der Käufer den Lieferanten über Ansprüche Dritter informieren muss.

Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer bei Mängeln nach niederländischem Recht?

Liefert der Verkäufer eine Sache, die nicht dem Vertrag entspricht, kann der Käufer Lieferung des Fehlenden, Reparatur oder Ersatz verlangen, ohne dafür Kosten tragen zu müssen (Art. 7:21 Abs. 1 und 2 BW). Daneben kommen die Auflösung des Vertrags (ontbinding), beim Verbraucherkauf auch eine Preisminderung (Art. 7:22 BW), und Schadensersatz in Betracht.

Reparatur kann der Käufer verlangen, sofern der Verkäufer sie vernünftigerweise leisten kann; Ersatz, es sei denn, die Abweichung ist dafür zu gering oder die Sache ist untergegangen oder hat sich verschlechtert, weil der Käufer nicht sorgfältig für ihre Erhaltung gesorgt hat, nachdem er mit einer Rückabwicklung rechnen musste (Art. 7:21 Abs. 1 BW). Eine gesetzliche Reihenfolge „erst Reparatur, dann Ersatz“ gibt es nicht. Der Verkäufer muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Käufer leisten (Art. 7:21 Abs. 3 BW). Beim Verbraucherkauf entfallen Reparatur und Ersatz nur, wenn sie unmöglich sind oder vom Verkäufer nicht verlangt werden können (Art. 7:21 Abs. 4 BW). Beim Verbraucherkauf muss die Sache außerdem die Haltbarkeit haben, die für Sachen dieser Art normal ist und die der Käufer vernünftigerweise erwarten darf (Art. 7:18 Abs. 2 Buchst. d BW).

Auflösen (ontbinden) kann der Käufer den Vertrag bei jeder Nichterfüllung, es sei denn, sie rechtfertigt wegen ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung die Auflösung mit ihren Folgen nicht (Art. 6:265 Abs. 1 BW). Solange die Erfüllung nicht unmöglich ist, setzt die Auflösung Verzug voraus (Art. 6:265 Abs. 2 BW). Verzug tritt in der Regel ein, wenn Sie den Verkäufer schriftlich mahnen, ihm eine angemessene Frist setzen und er innerhalb dieser Frist nicht erfüllt (Art. 6:82 Abs. 1 BW); in den Fällen des Art. 6:83 BW tritt er ohne Mahnung ein. Die Auflösung erfolgt durch schriftliche (bei elektronisch geschlossenen Verträgen auch elektronische) Erklärung oder durch das Gericht (Art. 6:267 BW). Beim Verbraucherkauf kommen Auflösung und Preisminderung erst in Betracht, wenn Reparatur und Ersatz unmöglich sind oder nicht verlangt werden können oder der Verkäufer seine Pflicht aus Art. 7:21 Abs. 3 BW verletzt hat (Art. 7:22 Abs. 2 BW), sofort in den Fällen des Abs. 5, etwa wenn die Sache trotz eines Reparaturversuchs nicht vertragsgemäß ist; bei geringfügiger Abweichung scheidet die Auflösung aus (Abs. 1 Buchst. a).

Ist die Nichterfüllung dem Verkäufer zuzurechnen, schuldet er Schadensersatz (Art. 6:74 Abs. 1 BW), soweit die Erfüllung nicht schon dauerhaft unmöglich ist, grundsätzlich erst ab Verzug (Art. 6:74 Abs. 2 BW). Ersatzfähig sind erlittener Verlust und entgangener Gewinn (Art. 6:96 Abs. 1 BW), soweit der Schaden dem Verkäufer als Folge der Nichterfüllung zugerechnet werden kann (Art. 6:98 BW). Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen direktem und indirektem Schaden.

Wie integrieren Sie Garantien in Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht?

Garantieklauseln müssen zu den übrigen Bestimmungen Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen passen. Weicht die Garantie davon ab, sagen Sie das ausdrücklich, etwa: „Abweichend von Artikel 8.2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für dieses Produkt eine verlängerte Garantiedauer von 36 Monaten.“

Eine gesetzliche Rangfolge zwischen Vertragsdokumenten enthält das niederländische Recht nicht. Bei Widersprüchen kommt es auf die Auslegung an, also darauf, welchen Sinn die Parteien den Bestimmungen unter den gegebenen Umständen vernünftigerweise beimessen durften und was sie vernünftigerweise voneinander erwarten durften. Regeln Sie die Rangfolge daher ausdrücklich, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

Welche praktischen Schritte befolgen Sie bei Garantie-Implementierung nach niederländischem Recht?

Beim Verbraucherkauf erhält der Käufer den Garantieschein spätestens bei der Lieferung auf einem dauerhaften Datenträger. Der Garantieschein nennt klar und verständlich unter anderem die gesetzlichen Rechte des Käufers, die von der Garantie unberührt bleiben, Name und Anschrift des Verkäufers oder Herstellers, das Verfahren zur Geltendmachung, die erfassten Sachen und die Garantiebedingungen (Art. 7:6a Abs. 3 und 4 BW). Empfehlenswert sind außerdem die Garantiedauer mit Startdatum und das räumliche Geltungsgebiet.

Für Rüge und Verjährung gilt Art. 7:23 BW: Der Käufer muss den Mangel rechtzeitig rügen (zu den Fristen siehe die FAQ unten). Ansprüche wegen des Mangels verjähren zwei Jahre nach der Rüge; einer Kaufpreisforderung kann der Käufer Minderung oder Schadensersatz aber weiterhin entgegenhalten (Abs. 2). Die Frist läuft nicht, solange der Käufer seine Rechte wegen Vorsatzes des Verkäufers nicht ausüben kann (Abs. 3). Dass ein Ausschluss greift, etwa wegen falscher Verwendung oder unzureichender Wartung, muss grundsätzlich der Verkäufer beweisen: Wer sich auf die Rechtsfolgen von ihm behaupteter Tatsachen beruft, trägt dafür die Beweislast (Art. 150 Rv).


Möchten Sie Ihre Garantie- und Gewährleistungsklauseln für Geschäfte mit niederländischen Partnern prüfen oder neu fassen lassen? Unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam prüfen Ihre Verträge und entwerfen passende Klauseln. Mehr dazu: AGB für die Niederlande prüfen und erstellen lassen.

Häufig gestellte Fragen zu Gewährleistung und Garantien in den Niederlanden

Wie lange gilt die Gewährleistung in den Niederlanden?

Eine feste gesetzliche Gewährleistungsfrist gibt es nicht. Die Sache muss die Eigenschaften haben, die der Käufer nach dem Vertrag erwarten durfte (Art. 7:17 Abs. 2 BW). Einen Mangel muss der Käufer binnen angemessener Frist nach der Entdeckung oder der möglichen Entdeckung rügen. Fehlt der Sache eine vom Verkäufer zugesicherte Eigenschaft, betrifft die Abweichung Tatsachen, die er kannte oder kennen musste, aber nicht mitgeteilt hat, oder handelt es sich um einen Verbraucherkauf, läuft die Frist erst ab der Entdeckung; beim Verbraucherkauf ist eine Rüge binnen zwei Monaten nach der Entdeckung rechtzeitig. Ansprüche wegen des Mangels verjähren zwei Jahre nach der Rüge (Art. 7:23 Abs. 1 und 2 BW). Beim Verbraucherkauf wird vermutet, dass eine Abweichung, die sich binnen eines Jahres nach Lieferung zeigt, schon bei Lieferung bestand, es sei denn, der Verkäufer beweist das Gegenteil oder die Art der Sache oder der Abweichung steht dem entgegen (Art. 7:18a Abs. 2 BW). Unter dem UN-Kaufrecht gilt Art. 39 CISG (angemessene Frist; spätestens zwei Jahre nach der tatsächlichen Übergabe, es sei denn, diese Frist ist mit einer vertraglichen Garantiefrist unvereinbar).

Gilt für Warenlieferungen zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen das niederländische Gewährleistungsrecht?

In der Regel nicht unmittelbar. Zwischen Parteien in verschiedenen Vertragsstaaten, wie Deutschland und den Niederlanden, gilt für den Warenkauf das UN-Kaufrecht (Art. 1 Abs. 1 Buchst. a CISG), in der Regel auch bei Wahl des niederländischen Rechts, solange die Parteien es nicht ausschließen (Art. 6 CISG). Die Rügepflicht folgt dann aus Art. 39 CISG. Ist das CISG ausgeschlossen und gilt niederländisches Recht, gelten unter anderem Art. 7:17, 7:21 und 7:23 BW.

Kann die Gewährleistung in den Niederlanden in AGB ausgeschlossen werden?

Gegenüber Verbrauchern nicht: Beim Verbraucherkauf können die gesetzlichen Rechte des Käufers bei einer Nichterfüllung des Verkäufers nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden (Art. 7:6 Abs. 1 BW). Zwischen Unternehmen ist eine Beschränkung grundsätzlich möglich. Eine unangemessen belastende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist aber vernichtbar (Art. 6:233 Buchst. a BW), soweit Art. 6:235 und Art. 6:247 BW das nicht ausschließen. Außerdem ist die Berufung auf die Klausel ausgeschlossen, soweit sie nach Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar wäre (Art. 6:248 Abs. 2 BW).

Welche Gewährleistungsrechte hat der Käufer bei einem Mangel nach niederländischem Kaufrecht?

Er kann Lieferung des Fehlenden, Reparatur, sofern der Verkäufer sie vernünftigerweise leisten kann, oder Ersatz verlangen, es sei denn, die Abweichung ist dafür zu gering oder die Sache ist untergegangen oder hat sich verschlechtert, weil der Käufer nicht sorgfältig für ihre Erhaltung gesorgt hat; die Kosten dafür trägt der Verkäufer (Art. 7:21 Abs. 1 und 2 BW). Beim Verbraucherkauf entfallen Reparatur und Ersatz nur, wenn sie unmöglich sind oder vom Verkäufer nicht verlangt werden können (Art. 7:21 Abs. 4 BW). Außerdem kann er den Vertrag auflösen, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt das wegen ihrer besonderen Art oder geringen Bedeutung nicht (Art. 6:265 Abs. 1 BW); solange die Erfüllung nicht unmöglich ist, erst wenn der Verkäufer in Verzug ist (Art. 6:265 Abs. 2 BW); beim Verbraucherkauf kommen Auflösung und Preisminderung in der Regel erst in Betracht, wenn Reparatur und Ersatz ausscheiden oder scheitern (Art. 7:22 BW). Ist die Nichterfüllung dem Verkäufer zuzurechnen, schuldet er zudem Schadensersatz (Art. 6:74 BW).

Gelten die niederländischen AGB-Regeln, wenn Ihr Unternehmen in Deutschland sitzt?

Zwischen Unternehmen, die nicht beide in den Niederlanden niedergelassen sind, gelten die Art. 6:231 bis 6:247 BW nicht, unabhängig davon, welches Recht den Vertrag beherrscht (Art. 6:247 Abs. 2 BW); es kommt auf die Hauptniederlassung oder die leistende Niederlassung an (Abs. 3). Die Vernichtungsgründe der Art. 6:233 und 6:234 BW greifen dann nicht. Gilt niederländisches Recht, bleiben vor allem Art. 6:248 Abs. 2 BW und Art. 3:40 BW. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Niederlanden gelten die AGB-Regeln dagegen unabhängig vom anwendbaren Recht (Art. 6:247 Abs. 4 BW).

Primärquellen

Verwandte Artikel

Bleiben Sie über unsere News und Veranstaltungen auf dem Laufenden
Zu welchen Themen möchten Sie Updates erhalten?
In welcher Branche oder welchem Sektor sind Sie tätig? (optional)

Wonach suchen Sie?