ESPR, digitaler Produktpass: Was gilt in den Niederlanden?

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Die ESPR, die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781, schafft den Rahmen für Ökodesign-Anforderungen und den digitalen Produktpass; Pflichten dazu entstehen erst durch delegierte Rechtsakte je Produktgruppe. Schon jetzt gilt das Verbot, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten: seit dem 19. Juli 2026 für große Unternehmen, auch in Ihrem niederländischen Lager. Regeln Sie die Rollen in Ihren Verträgen.

Siehe auch Product Compliance in den Niederlanden.

Für wen gilt die ESPR?

Die ESPR gilt für alle physischen Waren, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, einschließlich Bauteile und Zwischenprodukte, mit Ausnahmen unter anderem für Lebensmittel, Futtermittel und Arzneimittel, und für jeden Wirtschaftsteilnehmer in der Lieferkette (Art. 1 Abs. 2, Art. 2 Nr. 46).

RolleWer das istKernpflichtArtikel
Herstellervermarktet unter eigenem Namen oder eigener Marke, etwa Ihr UnternehmenEntwurf nach den Anforderungen, Produktpass, technische UnterlagenArt. 2 Nr. 42, Art. 27
Bevollmächtigterschriftlich beauftragt; freiwilligUnterlagen binnen 15 Tagen an die BehördeArt. 2 Nr. 43, Art. 28
Importeurbringt ein Produkt aus einem Drittstaat in Verkehrvorab Konformitätsbewertung, Produktpass und CE-Kennzeichnung prüfenArt. 2 Nr. 44, Art. 29
Vertreiberetwa Ihr niederländischer Großhändlervorab CE-Kennzeichnung und Produktpass prüfenArt. 2 Nr. 45, Art. 30
Fulfilment-Dienstleisteretwa Ihr niederländisches LagerLagerung und Versand ohne Beeinträchtigung der KonformitätArt. 33

Die Pflichten aus Art. 27 bis 33 greifen erst für Produkte, die unter einen delegierten Rechtsakt fallen. Vernichtungsverbot und Offenlegung (Art. 24, 25) gelten dagegen schon heute, je nach Unternehmensgröße. Für Verpackungen gilt eine eigene Verordnung, die Verpackungsverordnung (PPWR).

Welche ESPR-Pflicht gilt schon heute?

Seit dem 19. Juli 2026 dürfen große Unternehmen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe aus Anhang VII nicht mehr vernichten (Art. 25 Abs. 1). Das Verbot gilt in der ganzen Union, also auch in einem niederländischen Lager.

Als unverkauftes Verbraucherprodukt gelten Warenüberschuss, überhöhte Lagerbestände und totes Inventar, aber auch Produkte, die ein Verbraucher aufgrund seines Widerrufsrechts zurückgegeben hat (Art. 2 Nr. 37). Widerrufsretouren aus dem Onlinehandel fallen also darunter. Vernichtung ist die vorsätzliche Beschädigung oder Entsorgung als Abfall; die Abgabe allein zur Vorbereitung zur Wiederverwendung, Instandsetzung oder Wiederaufarbeitung zählt nicht dazu (Art. 2 Nr. 34).

Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt das Verbot nicht, für mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030 (Art. 25 Abs. 1). Wer selbst nicht darunter fällt, etwa ein kleineres niederländisches Lager, darf Ware, die ihm zur Umgehung geliefert wird, trotzdem nicht vernichten (Art. 25 Abs. 2).

Die Ausnahmen stehen in der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296. Sie nennt zehn Fälle, sofern die Unterlagen nach Art. 3 vorgelegt werden können, darunter ein gefährliches Produkt im Sinne der Verordnung (EU) 2023/988 (siehe Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in den Niederlanden), eine festgestellte und ordnungsgemäß begründete Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums sowie Schäden wie physische Beschädigung, Verschlechterung oder Kontaminierung, einschließlich Hygienemängeln,, wegen derer das Produkt vernünftigerweise als unannehmbar für die Verwendung durch Verbraucher gilt, wenn Reparatur und Aufarbeitung technisch nicht machbar oder nicht kosteneffizient sind (Art. 2 Buchst. a, c, f). Erst wenn keiner der Fälle a bis g zutrifft, genügt ein mindestens acht Wochen bestehendes Spendenangebot, entweder direkt an mindestens drei geeignete sozialwirtschaftliche Einrichtungen mit Sitz in der Union oder über eine leicht zugängliche Seite Ihrer Website, das nicht angenommen wurde (Art. 2 Buchst. h). Die Unterlagen bewahren Sie fünf Jahre nach der Vernichtung auf und legen sie auf Anfrage binnen 30 Tagen elektronisch vor (Art. 3).

Große Unternehmen, die unverkaufte Verbraucherprodukte entsorgen oder entsorgen lassen, legen jährlich Anzahl, Gewicht, Gründe samt Ausnahme, Verwertungswege und Vorbeugemaßnahmen auf ihrer Website offen; für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt das nicht, für mittlere Unternehmen ab dem 19. Juli 2030 (Art. 24 Abs. 1). Das Format regelt ab dem 2. März 2027 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2.

Wann kommt der digitale Produktpass?

Der digitale Produktpass wird erst Pflicht, wenn ein delegierter Rechtsakt ihn für Ihre Produktgruppe vorschreibt (Art. 9 Abs. 1). Stand 31. Oktober 2026 ist noch kein delegierter Rechtsakt mit Anforderungen für eine Produktgruppe erlassen.

Ein solcher Rechtsakt gilt frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten, außer in hinreichend begründeten Ausnahmefällen (Art. 4 Abs. 4). Der Arbeitsplan der Kommission nennt unverbindliche Jahre für die Annahme: Eisen und Stahl 2026; Textilien und Bekleidung, Reifen und Aluminium 2027; Möbel 2028; Matratzen 2029.

Der Pass ist ein produktspezifischer Datensatz, abrufbar über einen Datenträger wie einen Strichcode (Art. 2 Nr. 28 und 29). Inhalt, Zugang und Zuständigkeiten legt der delegierte Rechtsakt fest (Art. 9 Abs. 2). Hersteller und Importeur sorgen dann für den Pass und eine Sicherungskopie bei einem unabhängigen Digitalproduktpass-Drittdienstleister (Art. 27 Abs. 1 Buchst. c, Art. 29 Abs. 2 Buchst. c).

Für das Register der Kommission (Art. 13 Abs. 1; Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778) lädt hoch, wer das Produkt in Verkehr bringt; die Registrierungskennung ist kein Nachweis der Einhaltung (Art. 13 Abs. 4 und 5). Wer ein solches Produkt aus einem Drittstaat in den zollrechtlich freien Verkehr überführen will, teilt dem Zoll diese Kennung mit, sobald das Register einsatzbereit ist (Art. 15 Abs. 1).

Zuerst die Absprachen in der Lieferkette. Unter der ESPR gilt noch für keine Produktgruppe eine Pflicht zum Produktpass; sie kommt je Produktgruppe, und dann haben Sie in der Regel mindestens anderthalb Jahre. Was schon heute zählt: das Vernichtungsverbot und die Frage, wer in Ihrer Lieferkette Hersteller, Importeur oder Fulfilment-Partner ist. Diese Rollen bestimmen, wer später den Pass erstellt, wer ihn ins Register stellt und wer gegenüber einem Verbraucher haftet. Halten Sie das jetzt in Ihren Verträgen fest. Die Daten für den Pass sammeln Sie parallel; das ist vor allem Sache von Technik und Einkauf.

Ab wann gilt die ESPR?

Die ESPR ist seit Juli 2024 in Kraft und greift gestaffelt: Vernichtungsverbot seit 19. Juli 2026, Offenlegungsformat ab 2. März 2027, Produktanforderungen erst mit delegierten Rechtsakten (Art. 4, 25, 80 ESPR; Art. 7 Durchführungsverordnung (EU) 2026/2).

EreignisDatumGrundlage
Annahme und Veröffentlichung13. und 28. Juni 2024ABl. L, 2024/1781
Inkrafttretenzwanzigster Tag nach Veröffentlichung; Richtlinie 2009/125/EG aufgehoben zum 18. Juli 2024Art. 80, Art. 79 Abs. 1
Register für den digitalen Produktpassbis 19. Juli 2026 zu erstellenArt. 13 Abs. 1; Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778
Vernichtungsverbot für große Unternehmen, mit Ausnahmenseit 19. Juli 2026Art. 25 Abs. 1, Anhang VII; Art. 6 Delegierte Verordnung (EU) 2026/296
Format der Offenlegung, Durchführungsverordnung (EU) 2026/2ab 2. März 2027Art. 7 Durchführungsverordnung (EU) 2026/2
Vernichtungsverbot und Offenlegung für mittlere Unternehmenab 19. Juli 2030Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1
Ökodesign-Anforderungen und Produktpass je ProduktgruppeStand 31. Oktober 2026 noch kein delegierter Rechtsakt erlassen; Geltung in der Regel frühestens 18 Monate nach dessen Inkrafttreten, früher nur in hinreichend begründeten AusnahmefällenArt. 4 Abs. 4; Arbeitsplan COM(2025) 187 (unverbindlich)

Wie wird die ESPR in den Niederlanden durchgesetzt?

Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest und müssen mindestens Geldbußen und den befristeten Ausschluss von öffentlichen Aufträgen verhängen können (Art. 74 Abs. 1 und 3). Laut ihrem Jahresplan 2026 wird die Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) die Aufsicht über die Ökodesign-Verordnung führen.

Ihr erster Schwerpunkt 2026 ist danach die Textilkette, darunter das Verbot, unverkaufte Kleidung zu vernichten. Eine niederländische Vorschrift, die Aufsicht und Sanktionen für die ESPR gesetzlich festlegt, haben wir noch nicht gefunden.

Ist mit einem Produkt unter einem delegierten Rechtsakt ein Risiko verbunden und stellen die Marktüberwachungsbehörden eine Nichtkonformität fest, verlangen sie Korrekturmaßnahmen; bleiben diese aus, können sie das Produkt vom Markt nehmen oder zurückrufen (Art. 69 Abs. 1 und 4). Gegen die Entscheidung einer niederländischen Behörde stehen in der Regel bezwaar (Einwendung bei der Behörde selbst) und danach beroep (gerichtliche Klage) nach niederländischem Verwaltungsrecht offen.

Ein deutsches Unternehmen denkt oft, es genüge, die Dinge in Deutschland gut zu regeln. Die Verordnung gilt aber in der ganzen EU: Liegt Ihre Ware in einem niederländischen Lager, gelten die Regeln auch dort, und in den Niederlanden wird laut ihrem Jahresplan die ILT darauf achten. Ihre Verträge mit niederländischen Partnern unterliegen oft niederländischem Recht; regeln Sie darin, wer was tut.

Liegt Ware bereits in einem niederländischen Lager? Ein deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden prüft Lagerpolitik und Verträge.

Was tun Sie, wenn Ihr niederländisches Fulfilment-Lager Retouren nicht mehr entsorgen will?

Will Ihr niederländisches Lager Retouren oder Überbestände an Kleidung und Schuhen nicht mehr entsorgen, hat es oft gute Gründe: Seit dem 19. Juli 2026 gilt das Vernichtungsverbot mit eng gefassten Ausnahmen (Art. 25 Abs. 1, Delegierte Verordnung (EU) 2026/296).

Werfen Sie nichts weg, bevor klar ist, was erlaubt ist. Ich beginne mit drei Fragen:

  1. Fällt Ihr Unternehmen unter das Verbot, als großes Unternehmen, oder liefert ein großes Unternehmen diese Ware, um das Verbot zu umgehen?
  2. Geht es um Kleidung oder Schuhe aus der Liste?
  3. Gibt es eine Ausnahme, die passt?

Danach regeln Sie den Weg: über einen anderen Kanal verkaufen, aufarbeiten oder zur Wiederverwendung vorbereiten lassen, oder spenden. Recycling gilt nach der Verordnung als Vernichtung und ist nur möglich, wenn eine Ausnahme greift. Für jede Partie, die doch vernichtet wird, halten Sie fest, welche Ausnahme gilt, und bewahren die Unterlagen fünf Jahre auf. Wer das jetzt einrichtet, hat später auch die Zahlen für die jährliche Offenlegung bereit.

Die Aufbewahrung über fünf Jahre nach der Vernichtung und die Vorlage binnen 30 Tagen regelt Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296. Davon zu unterscheiden: Ab dem 2. März 2027 bewahren Sie außerdem Belege über Lieferung und Empfang entsorgter Ware fünf Jahre nach der jeweiligen Offenlegung auf (Art. 4 und 7 Durchführungsverordnung (EU) 2026/2).

Was regeln Sie im Vertrag mit Ihrem niederländischen Partner?

Im Vertrag mit Ihrem niederländischen Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister regeln Sie Rollen, Produktpass, Register, Unterlagen und den Umgang mit unverkaufter Ware, denn die Verordnung knüpft Pflichten und Haftung an Rollen (Art. 29 bis 34, Art. 76).

Den größten Unterschied macht die Frage, wer haftet und wer das am Ende bezahlt. Vereinbaren Sie, wer den Produktpass erstellt und aktualisiert, wer ins Register hochlädt, wer die technischen Unterlagen aufbewahrt und was mit unverkaufter Ware und Retouren geschieht. Und achten Sie darauf: Verkauft Ihr Partner das Produkt unter eigener Marke oder verändert er es, wird er selbst Hersteller.

Grundlage ist Art. 34: Er greift für Produkte, die unter einen delegierten Rechtsakt fallen, und bei einer Veränderung nur, wenn dadurch die Konformität beeinträchtigt wird.

Die Haftung gegenüber Verbrauchern nach Art. 76 greift erst, sobald für Ihre Produktgruppe Ökodesign-Anforderungen aus einem delegierten Rechtsakt gelten. Dann haftet für Schäden des Verbrauchers der Hersteller (Buchst. a), also Sie als in Deutschland niedergelassener Hersteller. Importeur oder Bevollmächtigter haften nur zusätzlich, wenn der Hersteller nicht in der Union niedergelassen ist; die Haftung des Herstellers bleibt dabei unberührt (Buchst. b). Den Fulfilment-Dienstleister erfasst Buchst. c, wenn der Importeur nicht in der Union niedergelassen ist oder der Hersteller keinen Bevollmächtigten hat. Zur Haftung für fehlerhafte Produkte lesen Sie Produkthaftungsrichtlinie in den Niederlanden.

Was können Sie selbst regeln?

Selbst können Sie Ihre Lager- und Retourenströme erfassen und Wege für Weiterverkauf, Aufarbeitung und Spende einrichten (Art. 23 ESPR); außerdem können Sie Daten zu Materialien und Herkunft sammeln und den Arbeitsplan der Kommission verfolgen.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Schalten Sie einen Anwalt in den Niederlanden ein, bevor unverkaufte Ware vernichtet wird, wenn Sie Verträge mit niederländischen Partnern schließen oder ändern und sobald eine niederländische Behörde Unterlagen verlangt (Art. 24, 25, 34, 76).

Ihre SituationWas auf dem Spiel stehtWarum ein niederländischer AnwaltWas wir zuerst tun
Unverkaufte Ware oder Retouren in einem niederländischen LagerVerbot und Umgehungsverbot (Art. 25); Ausnahmen und Unterlagen (Art. 2, 3 Delegierte Verordnung (EU) 2026/296); Offenlegung (Art. 24)ob eine Ausnahme greift und die Unterlagen reichen, ist eine rechtliche PrüfungAusnahmen prüfen, Dokumentation festlegen, Absprachen mit dem Lager
Vertrag mit niederländischem Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-DienstleisterRollen und Pflichten, Rollenwechsel bei eigener Marke (Art. 29, 30, 33, 34); Haftung gegenüber Verbrauchern, sobald ein delegierter Rechtsakt gilt (Art. 76)Rollen, Haftung und Pass gehören in den Vertrag, oft nach niederländischem RechtVertrag prüfen oder entwerfen, Freistellung, Pass und Register
Niederländische Behörde fragt Sie oder Ihren Partner nach UnterlagenNachweise binnen 30 Tagen (Art. 24 Abs. 2; Art. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2026/296); Sanktionen (Art. 74)zienswijze, bezwaar und beroep folgen niederländischem VerwaltungsrechtUnterlagen ordnen, Stellungnahme

Praxisbeispiel: Retouren eines Modelabels im niederländischen Lager

Auch nach Widerruf zurückgesandte Onlinebestellungen sind unverkaufte Verbraucherprodukte. Ein großes Modelabel darf sie in einem niederländischen Lager nur vernichten lassen, wenn eine Ausnahme greift und belegt ist (Art. 2 Nr. 37, Art. 25 Abs. 1).

Angenommen, ein großes Modelabel aus Nordrhein-Westfalen beliefert niederländische Onlinekunden über einen niederländischen Fulfilment-Dienstleister, der selbst nicht unter das Verbot fällt. Er will verschmutzte Widerrufsretouren und Restposten der Vorsaison einem Abfallverwerter übergeben.

FrageErgebnisGrundlage
Fallen die Retouren unter das Verbot?ja, Rückgaben nach Widerruf sind unverkaufte VerbraucherprodukteArt. 2 Nr. 37, Art. 25 Abs. 1, Anhang VII
Hilft es, dass der Dienstleister selbst nicht unter das Verbot fällt?nein; das Label bleibt gebunden, und der Dienstleister darf Ware, die ihm zur Umgehung geliefert wird, nicht vernichtenArt. 25 Abs. 1 und 2
Dürfen verschmutzte Teile vernichtet werden?ja, wenn sie dadurch vernünftigerweise unannehmbar für Verbraucher sind und Reparatur und Aufarbeitung technisch nicht machbar oder nicht kosteneffizient sind; mit NachweisArt. 2 Buchst. f, Art. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2026/296
Und die Restposten in gutem Zustand?weiterverkaufen, aufarbeiten oder spenden; Vernichtung erst nach einem mindestens acht Wochen erfolglosen SpendenangebotArt. 2 Buchst. h Delegierte Verordnung (EU) 2026/296

Dies ist ein hypothetisches Beispiel zur Veranschaulichung, keine Beschreibung eines Mandats von MAAK Advocaten N.V.

Wie arbeitet MAAK Advocaten bei der ESPR?

MAAK Advocaten N.V. in Amsterdam berät deutsche Hersteller und Markeninhaber zur Ökodesign-Verordnung, vor allem zu Vernichtungsverbot (Art. 24, 25), Rollen (Art. 34) und Haftung (Art. 76) in Verträgen mit niederländischen Partnern, und vertritt sie gegenüber niederländischen Behörden.

Wir klären Rolle und Produkt, entwerfen und verhandeln Verträge in der Lieferkette, prüfen Ihre Vernichtungspolitik und Unterlagen und führen Streitigkeiten in erster Instanz und im Berufungsverfahren (hoger beroep). Die Kosten hängen vom Umfang ab und davon, ob ein Verfahren nötig wird.

Fragt eine niederländische Behörde nach Unterlagen oder kündigt sie eine Maßnahme an, gehen wir so vor:

Ruhig und vollständig:

  1. Zuerst halte ich die Frist fest und lese, was genau verlangt wird.
  2. Dann liefern wir geordnet, was vorhanden ist: welche Produkte, welche Rolle Sie haben, was mit unverkaufter Ware geschehen ist und welche Ausnahme Sie genutzt haben, mit den Unterlagen dazu.
  3. Kündigt die Behörde eine Maßnahme an, reichen wir zuerst eine Stellungnahme (zienswijze) ein.
  4. Kommen wir im Gespräch nicht weiter, folgen bezwaar und beroep.

Ein gut geführtes Dossier ist in dieser Phase Ihr stärkstes Argument.

Häufige Fragen zur ESPR

Fallen Widerrufsretouren aus Onlinebestellungen unter das Vernichtungsverbot?

Widerrufsretouren fallen unter das Vernichtungsverbot, denn als unverkauftes Verbraucherprodukt gilt auch Ware, die ein Verbraucher aufgrund seines Widerrufsrechts zurückgegeben hat (Art. 2 Nr. 37 ESPR). Für Kleidung und Schuhe aus Anhang VII gilt das Verbot seit dem 19. Juli 2026 für große Unternehmen, vorbehaltlich der Ausnahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2026/296.

Ab wann brauche ich einen digitalen Produktpass?

Einen digitalen Produktpass brauchen Sie erst, wenn ein delegierter Rechtsakt ihn für Ihre Produktgruppe vorschreibt (Art. 9 Abs. 1 ESPR). Stand 31. Oktober 2026 ist noch kein solcher Rechtsakt erlassen. Er gilt in der Regel frühestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten, früher nur in hinreichend begründeten Ausnahmefällen (Art. 4 Abs. 4).

Wer überwacht das Vernichtungsverbot in den Niederlanden?

Laut ihrem Jahresplan 2026 wird die Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT) die Aufsicht über die Ökodesign-Verordnung führen; ihr erster Schwerpunkt ist die Textilkette, einschließlich des Verbots, unverkaufte Kleidung zu vernichten. Eine niederländische Vorschrift, die Behörde und Sanktionen für die ESPR gesetzlich festlegt, haben wir noch nicht gefunden.

Wird mein niederländischer Vertriebspartner zum Hersteller, wenn er unter eigener Marke verkauft?

Ihr niederländischer Vertriebspartner wird zum Hersteller, sobald er ein Produkt, das unter einen delegierten Rechtsakt fällt, unter seinem Namen oder seiner Handelsmarke in Verkehr bringt oder es so verändert, dass die Konformität beeinträchtigt wird (Art. 34 ESPR). Dann treffen ihn die Herstellerpflichten.

Wann brauche ich einen Anwalt in den Niederlanden?

Einen Anwalt in den Niederlanden sollten Sie einschalten, bevor Kleidung oder Schuhe aus einem niederländischen Lager vernichtet werden, wenn Sie Verträge mit einem niederländischen Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister schließen und sobald eine niederländische Behörde Unterlagen verlangt.

Primärquellen

  • Verordnung (EU) 2024/1781 vom 13. Juni 2024 (Ökodesign-Verordnung, ESPR), ABl. L, 2024/1781, 28.6.2024, mit Berichtigungen; Art. 1, 2, 4, 9, 13, 15, 23 bis 30, 33, 34, 69, 74, 76, 79, 80, Anhang VII
  • Delegierte Verordnung (EU) 2026/296 der Kommission vom 9. Februar 2026 (Ausnahmen vom Vernichtungsverbot), ABl. L, 2026/296, 22.4.2026
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 der Kommission vom 9. Februar 2026 (Offenlegung über entsorgte unverkaufte Verbraucherprodukte), ABl. L, 2026/2, 10.2.2026
  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 der Kommission vom 16. Juli 2026 (digitales Produktpassregister), ABl. L, 2026/1778, 17.7.2026
  • Mitteilung der Kommission COM(2025) 187 vom 16. April 2025, Ecodesign for Sustainable Products and Energy Labelling Working Plan 2025-2030
  • Inspectie Leefomgeving en Transport, Jaarplan 2026

Zuletzt geprüft am 31. Oktober 2026 · nächstes relevantes Datum: 2. März 2027 (Format der Offenlegung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2)

Möchten Sie Ihre Lagerpolitik und Ihre Verträge mit niederländischen Partnern auf die ESPR ausrichten? Legen Sie mir Ihre Situation vor, über die Seite deutschsprachiger Anwalt für Produktrecht in den Niederlanden. — Martin Krüger

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