Martin Krüger ist Anwalt für Produktkonformität und geschäftsführender Partner bei MAAK Advocaten in Amsterdam. Er leitet das Team Produktrecht sowie den German Desk in Amsterdam und ist als Product Law Officer der International Bar Association (IBA) tätig. Martin wurde in Heidelberg geboren und ist dort aufgewachsen. Anschließend studierte er Europäisches und Internationales Recht in den Niederlanden und verbindet heute seine deutsche Herkunft mit einer langjährigen Spezialisierung auf das niederländische und europäische Wirtschaftsrecht.
Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im europäischen Produktrecht berät und vertritt Martin insbesondere deutschsprachige Unternehmen, Hersteller, Importeure, Händler und Online-Plattformen bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften zwischen Deutschland und den Niederlanden. Seine Tätigkeit umfasst die Bereiche Produktkonformität und Compliance, Produkthaftung sowie Verfahren gegenüber der niederländischen Lebensmittel- und Warenaufsichtsbehörde (NVWA), der Rijksinspectie Digitale Infrastructuur (RDI), der Inspektion für Umwelt und Verkehr (ILT), der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde und weiteren Aufsichtsbehörden. Mandanten schätzen Martin für seine analytische Arbeitsweise, seinen strategischen Blick und seine pragmatische Beratung.
Was macht Martin Krüger zu einem einzigartigen Spezialisten für Produktkonformität?
Martin Krüger beherrscht das Thema Produktkonformität wie kein anderer in den Niederlanden. Sein Hintergrund verbindet fundierte Kenntnisse der europäischen Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen mit maßgeschneiderter Beratung. Darüber hinaus kann er auf langjährige Prozesserfahrung vor niederländischen Gerichten und in verwaltungsrechtlichen Verfahren zurückgreifen. Diese Kombination macht seine Arbeit besonders effektiv: Er übersetzt komplexe technische Vorschriften in konkrete rechtliche Schritte und tritt bei Bedarf selbst vor Gericht oder bei der Aufsichtsbehörde auf.
Als Product Law Officer bei der IBA verfügt Martin über ein weltweites Netzwerk spezialisierter juristischer Partner. Er begleitet daher grenzüberschreitende Fragestellungen zu CE-Kennzeichnung, PPWR, REACH oder Produkthaftung umfassend in mehreren Märkten gleichzeitig. Zudem arbeitet er eng mit Spezialisten für Vertragsrecht sowie für Streitigkeiten und Verfahren innerhalb von MAAK Advocaten zusammen. Dadurch profitieren seine Mandanten von einem integrierten Ansatz, bei dem Compliance, Verträge und Verfahren konsequent gesteuert werden.
Martin berät auf Niederländisch, Deutsch und Englisch. Er wickelt Fälle mit deutschem oder internationalem Charakter nämlich selbst ab, ohne dass zusätzliche Vermittler eingeschaltet werden müssen. Möchten Sie direkt mit ihm sprechen? Nehmen Sie Kontakt auf oder rufen Sie unter +31 (0) 20 210 31 38 an.
Was versteht man unter Produktvorschriften und Compliance und warum sind diese für Ihr Unternehmen unverzichtbar?
Produktvorschriften und Compliance bezeichnen die gesetzliche Verpflichtung, während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts alle geltenden europäischen und nationalen Vorschriften einzuhalten: vom Entwurf über die Herstellung bis hin zur Markteinführung und zum Ende der Lebensdauer. Zu den Verpflichtungen gehören die Konformitätsbewertung, die technische Dokumentation, die CE-Kennzeichnung, Kennzeichnungsvorschriften und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen.
Der Druck durch die Durchsetzungsbehörden nimmt strukturell zu. Mehr als 60 % der bei der Marktüberwachung durch die NVWA und RDI festgestellten Nichtkonformitäten sind auf unvollständige technische Dokumentation oder ein falsch angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren zurückzuführen. Zudem kommen strukturell neue europäische Rahmenvorschriften in den Bereichen digitale Produkte, Cybersicherheit, Nachhaltigkeit und chemische Stoffe hinzu. Martin Krüger verfolgt diese Entwicklungen aktiv für seine Mandanten und hilft ihnen, sich rechtzeitig auf anstehende Vorschriften einzustellen, damit sie keine Marktposition verlieren.
Martin betreut Unternehmen in den folgenden Branchen: Automobilindustrie, Maschinenbau, Life Sciences, Bauprodukte, Elektronik und Konsumgüter. Dabei vertritt er Hersteller, Importeure, Händler, Online-Plattformen und Behörden.
Wie begleitet Martin das CE-Kennzeichnungsverfahren Schritt für Schritt?
Die CE-Kennzeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung, mit der Hersteller und Importeure nachweisen, dass ihr Produkt alle geltenden europäischen Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Es handelt sich dabei nicht um ein Gütesiegel, sondern um eine rechtliche Erklärung des verantwortlichen Marktteilnehmers. Eine unsachgemäße Verwendung oder eine unvollständige technische Dokumentation führt zu Durchsetzungsmaßnahmen, Verkaufsverboten und Zwangsgeldern durch die NVWA oder RDI.
Martin Krüger begleitet das CE-Kennzeichnungsverfahren in sechs Schritten:
- Ermittlung der geltenden Richtlinien: Welche europäischen Richtlinien und Verordnungen gelten für Ihr Produkt und in welchen Märkten?
- Durchführung der Konformitätsbewertung: auch bei Produkten, für die eine unabhängige benannte Stelle erforderlich ist, wie z. B. Maschinen, Medizinprodukte und Druckgeräte
- Erstellung der technischen Dokumentation: Risikoanalysen, Prüfergebnisse und Konstruktionsunterlagen, die einer NVWA-Inspektion standhalten
- Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung (DoC): rechtsgültig und vollständig, damit die Erklärung im Falle einer Durchsetzungsmaßnahme Bestand hat
- Anbringen der CE-Kennzeichnung: einschließlich Etikettierung, Anforderungen an die digitale Kennzeichnung und QR-Verpflichtungen gemäß den neuen Vorschriften
- Umsetzung der Marktüberwachung: proaktive Überwachung, Meldepflichten und Unterstützung bei Korrekturmaßnahmen
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechzehn Wochen, abhängig von der Produktkategorie und dem Risikoprofil. Martin berät auch zur CE-Kennzeichnung bei innovativen Produkten und Produkten, die unter mehrere Richtlinien gleichzeitig fallen, wie beispielsweise die Maschinenverordnung 2027, die KI-Verordnung und die Batterieverordnung.
Wann ist ein Produktrückruf vorgeschrieben und wie begleitet Martin Sie durch eine Krise?
Ein Produktrückruf ist vorgeschrieben, sobald ein Produkt ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellt und Korrekturmaßnahmen nicht ausreichen, um dieses Risiko zu beseitigen. Gemäß der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR, EU 2023/988) besteht eine Meldepflicht gegenüber den zuständigen Behörden innerhalb von vier Werktagen nach Feststellung eines schwerwiegenden Risikos. Die NVWA oder RDI ordnet zudem einen Rückruf an, wenn der Hersteller oder Importeur nicht rechtzeitig selbst handelt.
Die finanziellen Auswirkungen sind erheblich. Die durchschnittlichen Kosten eines Produktrückrufs in Europa belaufen sich auf 500.000 € bis zu über 10 Millionen €, je nach Branche, Produktionsvolumen und geografischer Reichweite. Eine rechtzeitige und strategische rechtliche Begleitung begrenzt jedoch in vielen Fällen den finanziellen Schaden, die Haftung und den Reputationsschaden erheblich. Schnelles Handeln ist dafür unerlässlich. Martin Krüger ist im Falle einer Rückrufkrise sofort einsatzbereit und koordiniert den gesamten Prozess.
Sein Vorgehen bei einem Produktrückruf umfasst:
- Strategische Planung und Risikoanalyse in den ersten Stunden nach Feststellung des Problems
- Sofortige Meldungen an die NVWA, RDI und die zuständigen Behörden in allen betroffenen Ländern
- Umfassende rechtliche Krisenbegleitung, einschließlich Kommunikation in Zusammenarbeit mit Krisenkommunikationsexperten
- Rechtliche Unterstützung bei der Rücklogistik, bei Verbraucherschutzvorschriften und Nachhaltigkeitsanforderungen
- Bearbeitung von Haftungsansprüchen, die sich aus dem Rückruf ergeben
- Nachverfolgung von RAPEX-/Safety-Gate-Meldungen und Koordinierung der EU-Marktüberwachung
- Schadensbegrenzung und Reputationsmanagement vor, während und nach dem Rückruf
Stehen Sie vor einem Produktrückruf? Jeder Tag zählt. Rufen Sie Martin Krüger direkt unter +31 (0) 20 210 31 38 an.
Wie schützt Martin Ihr Unternehmen vor Produkthaftung in den Niederlanden?
Die Produkthaftung in den Niederlanden ist die gesetzliche Haftung eines Herstellers, Importeurs oder Vertreibers für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. Gemäß der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie (EU 2024/2853) fallen mittlerweile auch Schäden durch fehlerhafte Software, KI-Systeme und digitale Dienste, die in ein Produkt integriert sind, unter diese Regelung. Jedes Glied in der Kette kann haftbar gemacht werden, auch bei Schäden, die erst lange nach der Markteinführung entstehen.
Martin Krüger verfolgt eine präventive Strategie. Er identifiziert Haftungsrisiken bereits in der Entwurfsphase, deckt diese vertraglich über Lieferantenverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsbeschränkungen ab und berät bei der Aufteilung der Haftung zwischen Hersteller, Importeur und Vertreiber. Entsteht dennoch ein Haftungsanspruch, koordiniert er die internationale Verteidigungsstrategie, überwacht technische Sachverständige und Gerichtssachverständige und führt gegebenenfalls Gerichtsverfahren.
Seine Beratung berücksichtigt von Anfang an zusammenhängende Fragen im Bereich der Haftpflichtversicherung und strafrechtlicher Risiken. Diese ganzheitliche Herangehensweise verhindert, dass Sie nach einem Vorfall mit Überraschungen konfrontiert werden.
Praxisbeispiel: MAAK Advocaten vertrat erfolgreich eine Mandantin in einem REACH-Verfahren, in dem ein Wettbewerber geltend machte, die Mandantin habe sich zu Unrecht nicht an den Registrierungskosten beteiligt und gegen ein Registrierungsdossier verstoßen. Martins Team argumentierte, dass es sich um eine gültige Opt-out-Registrierung mit einem eigenen Dossier handelte und dass keine geschützten Daten verwendet worden seien. Das Gericht wies alle Ansprüche zurück (ECLI:NL:RBAMS:2025:4436). Im Hauptsacheverfahren schloss sich das Gericht dieser Verteidigung voll und ganz an und verurteilte den Wettbewerber zudem zur Tragung der Prozesskosten (ECLI:NL:RBAMS:2025:6489).
Welche REACH-, RoHS- und PFAS-Verpflichtungen begleitet Martin für Ihr Unternehmen?
Die REACH-Verordnung (EG 1907/2006), die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) und die sich rasch ausweitenden PFAS-Beschränkungen der ECHA bilden zusammen den strengsten Rechtsrahmen für chemische Produkte in Europa. REACH verpflichtet Hersteller und Importeure, die chemische Stoffe in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr herstellen oder importieren, diese bei der ECHA zu registrieren. Darüber hinaus gelten Informationspflichten bezüglich SVHC-Stoffen in Erzeugnissen. Diese Verpflichtung wird in der Praxis von vielen Akteuren der Lieferkette unterschätzt.
RoHS beschränkt die Verwendung von zehn spezifischen gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten. Die PFAS-Vorschriften erleben zudem den tiefgreifendsten Wandel der letzten Jahre: Die ECHA hat eine pauschale Beschränkung für mehr als 10.000 PFAS-Verbindungen vorgeschlagen. Unternehmen in der Textil-, Beschichtungs- und Medizinproduktebranche müssen ihre Produktformulierungen und Lieferketten dafür grundlegend anpassen.
Martin Krüger unterstützt Sie bei:
- Analyse der Registrierungs-, Kommunikations- und Zulassungspflichten pro Stoff und pro Rolle in der Lieferkette
- Beurteilung der RoHS-Konformität und Unterstützung bei der technischen Dokumentation und den Prüfergebnissen
- PFAS-Expositionsanalyse und Beratung zu Übergangsstrategien und Substitutionspflichten
- Vertragliche Verankerung von REACH- und RoHS-Verpflichtungen in Ihrer Lieferkette
- Unterstützung bei Durchsetzungsmaßnahmen der NVWA, der ILT, der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde (NLA) oder der ECHA im Bereich chemischer Stoffe
Wie vertritt Martin Ihr Unternehmen bei Kontrollmaßnahmen der NVWA, des RDI oder der ILT?
Bei Kontrollmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden steht nämlich viel auf dem Spiel: finanziell, aber auch hinsichtlich des Rufs und der Marktposition Ihres Unternehmens. Martin Krüger vertritt Unternehmen bei Durchsetzungsmaßnahmen der NVWA, des Rijksdienst voor Digitale Infrastructuur (RDI), des Zolls, der niederländischen Arbeitsaufsichtsbehörde (NLA) und der Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr (ILT).
Die niederländischen Aufsichtsbehörden verfügen über ein breites Spektrum an Durchsetzungsinstrumenten. Martin vertritt Ihr Unternehmen bei allen Formen der verwaltungsrechtlichen Durchsetzung:
- Schriftliche Abmahnungen: Martin prüft umgehend die rechtliche Tragfähigkeit und formuliert eine inhaltliche Stellungnahme, die eine Eskalation verhindert
- Zwangsgeld: Er analysiert, ob das Zwangsgeld rechtmäßig verhängt wurde, überwacht die Frist für die Erfüllung und legt gegebenenfalls Widerspruch oder Berufung ein
- Verwaltungsstrafen: Er prüft die Rechtsgrundlage, beanstandet die Höhe der Strafe, soweit möglich, und klagt vor dem Verwaltungsgericht, wenn die Strafe ungerechtfertigt ist
- Produktrückrufe und Rückrufaktionen: Er begleitet das gesamte Rückrufverfahren und begrenzt die Haftung sowie den Reputationsschaden
- Verkaufsverbote: Er beantragt gegebenenfalls im Eilverfahren die Aussetzung des Verbots, während das Hauptsacheverfahren läuft
- Beschlagnahme oder Vernichtung von Produkten: Er wahrt Ihre Rechte und fordert Rückgabe oder Schadensersatz, wenn die Beschlagnahme rechtswidrig ist
- Veröffentlichung von Verstößen („Naming and Shaming“): Er tritt ein, um die Veröffentlichung zu verhindern oder einzuschränken, und fordert gegebenenfalls eine Richtigstellung
- Verstärkte Überwachung und Nachinspektionen: Er begleitet Ihr Unternehmen bei der Vorbereitung und achtet darauf, dass die Aufsichtsbehörde im Rahmen ihrer Befugnisse bleibt
- Entzug von Genehmigungen oder andere Abhilfemaßnahmen: Er legt Widerspruch und Berufung ein und beantragt gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung, um die Maßnahme auszusetzen
Das Motto bei jeder Durchsetzungsmaßnahme lautet immer gleich: Lassen Sie Ihre Lage so schnell wie möglich prüfen und begrenzen Sie so (Reputations-)Schäden. Je früher Martin einbezogen wird, desto mehr rechtlicher Spielraum besteht, um den Schaden zu begrenzen. Daher legt er gemeinsam mit Ihnen die effektivste Vorgehensweise fest: von konstruktiven Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde bis hin zu einem zügigen verwaltungsrechtlichen Verfahren.
Aufsichtsbehörden können jedoch auch ein strategisches Instrument sein. Wenn ein Wettbewerber systematisch gegen Produktvorschriften verstößt und sich dadurch einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschafft, begleitet Martin Ihr Unternehmen bei der gezielten Einbeziehung der NVWA, der RDI oder der ILT, um wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen.
Seine Dienstleistungen im Bereich der Durchsetzung umfassen außerdem:
- Übernahme des Kontakts mit der Aufsichtsbehörde und Überwachung gesetzlicher Fristen
- Einspruch und Berufung gegen Vollstreckungsbescheide, einschließlich einstweiliger Verfügungen vor dem Verwaltungsgericht
- Proaktive Compliance-Beratung und Aufbau einer vertretbaren Compliance-Position vor der Vollstreckung
- Weiterverfolgung von RAPEX-/Safety-Gate-Meldungen und Begleitung bei gemeinsamen Maßnahmen
- Strategische Einreichung von Meldungen bei Aufsichtsbehörden über Verstöße von Wettbewerbern
Sind Sie mit einer Durchsetzungsmaßnahme der NVWA, RDI oder ILT konfrontiert? Nehmen Sie direkt Kontakt auf unter +31 (0) 20 210 31 38 oder . Martin Krüger ist kurzfristig einsetzbar und antwortet innerhalb eines Werktags.
Wie hilft Martin bei Vertragsverletzungen und Vereinbarungen in der Lieferkette?
Vertragsverletzungen in der Lieferkette haben andere Dimensionen als in einer gewöhnlichen Handelsbeziehung. Ein nicht konformes Produkt, ein Lieferant, der keine CE-Unterlagen vorlegt, oder ein Abnehmer, der Ansprüche wegen Nichtkonformität geltend macht: All diese Situationen berühren sowohl das Vertragsrecht als auch die Produktvorschriften. Martin Krüger beherrscht beide Bereiche und bietet Ihnen daher aus einer Hand eine umfassende Beratung.
Bei Vertragsverletzungen analysiert er umgehend, welcher Weg am effektivsten ist: die Erfüllung einfordern, den Vertrag auflösen oder Schadensersatz verlangen. Bei dringendem Interesse leitet er ein Eilverfahren ein. Zur endgültigen Streitbeilegung führt er ein Hauptsacheverfahren oder ein internationales Schiedsverfahren vor dem NAI oder der ICC durch. Bei einem Rechtsstreit mit einem niederländischen Lieferanten verbindet er dabei die vertragsrechtliche und die produktrechtliche Perspektive.
Wie verfasst Martin einen Vertrag, der Ihre Compliance-Situation stärkt?
Die Ausarbeitung eines Vertrags in der Fertigungsindustrie erfordert Kenntnisse sowohl im Vertragsrecht als auch in den Produktvorschriften, die für Ihre Produkte und Ihre Lieferkette gelten. Martin Krüger vereint dieses Wissen. Er entwirft Verträge, die nicht nur wirtschaftlich stichhaltig sind, sondern auch die Compliance-Verantwortlichkeiten in der Lieferkette klar verteilen und Ihr Haftungsrisiko begrenzen.
Konkret entwirft oder prüft er: Lieferantenverträge mit Compliance-Verpflichtungen, Vertriebsvereinbarungen mit Produkthaftungsklauseln, Allgemeine Geschäftsbedingungen mit rechtlich wasserdichten Haftungsausschlüssen, OEM-Verträge mit Schutz des geistigen Eigentums und Qualitätsanforderungen sowie ESG-Lieferkettenverträge mit Sorgfaltspflichten gemäß CSRD und CSDDD. Zudem berät er Sie zur Kündigung von Dauerverträgen in der Produktionskette und zu den rechtlichen Folgen für Ihre Compliance-Situation.
Welche Kosten entstehen bei einer Rechtsberatung zur Produktkonformität?
Die Kosten für die Beratung und die Verfahren im Bereich der Produktkonformität hängen von der Komplexität des Falles und dem Arbeitsaufwand ab. Martin Krüger arbeitet bei MAAK Advocaten in der Regel auf Stundenbasis. Zudem bietet MAAK den LAAP-Ansatz (Law As A Product) zu einem Festpreis pro abgegrenztem Rechtsprodukt an, wie beispielsweise eine CE-Kennzeichnungsprüfung, ein Vertrags-Audit oder einen Compliance-Scan Ihrer Lieferkette. So weiß Ihr Unternehmen im Voraus genau, welche Kosten anfallen.
Martin bespricht die Kosten stets im Voraus und auf transparente Weise. Dabei berücksichtigt er, welche Einsparungen eine proaktive Compliance-Beratung im Vergleich zu den Kosten einer Durchsetzungsmaßnahme, eines Produktrückrufs oder eines Haftungsprozesses mit sich bringt. Ein kostenloses Kennenlerngespräch ist jederzeit möglich. Rufen Sie unter +31 (0) 20 210 31 38 an oder senden Sie eine E-Mail an .
Warum entscheiden sich Unternehmen für Martin Krüger als Anwalt für Produkt-Compliance in Amsterdam?
Martin Krüger ist der am stärksten spezialisierte Anwalt für Produkt-Compliance in den Niederlanden. Seine Kombination aus mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich der europäischen Produktvorschriften, fundiertem Prozesswissen, einem internationalen IBA-Netzwerk und mehrsprachiger Beratung in Niederländisch, Deutsch und Englisch macht ihn in seinem Fachgebiet einzigartig. Das heißt: Er berät Sie nicht nur darüber, was das Gesetz vorschreibt, sondern auch darüber, was strategisch sinnvoll für Ihre Marktposition, Ihr Haftungsrisiko und Ihre Geschäftskontinuität ist.
Mandanten entscheiden sich für Martin, weil er analytisch und taktisch vorgeht und direkt erreichbar ist. Er erklärt komplexe Produktvorschriften in verständlicher Sprache, gibt konkrete Ratschläge und reagiert schnell, wenn eine Krise oder eine Durchsetzungsmaßnahme dies erfordert. Ob es um die CE-Kennzeichnung für ein neues Produkt, die Verteidigung bei einer Durchsetzungsmaßnahme der NVWA, die Begleitung bei einem Produkthaftungsanspruch, eine Frage zur REACH-Konformität oder das Krisenmanagement bei einem Produktrückruf geht: MAAK Advocaten in Amsterdam steht Ihnen zur Seite.
Haben Sie eine Frage zur Produktkonformität, zu Produktvorschriften oder zur Produkthaftung? Kontaktieren Sie Martin Krüger für ein unverbindliches Gespräch. Er antwortet innerhalb eines Werktags und gibt Ihnen umgehend eine klare Beratung zu Ihrer Lage und dem für Ihre Situation am besten geeigneten Vorgehen.
Rechtsanwalt in den Niederlanden, der Deutsch spricht
Sie suchen einen niederländischen Anwalt, der Deutsch spricht? Martin ist auf den deutsch-niederländischen Handel spezialisiert. Als Anwalt in den Niederlanden führt er Verfahren vor den niederländischen Gerichten und berät deutschsprachige Mandanten im niederländischen Recht. Natürlich in Ihrer deutschen Muttersprache.
Martin berät seine Mandanten zudem in Handelsverträge, vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Kaufverträge Lieferantenverträge, Agenturverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Er ist außerdem spezialisiert auf das Haftungsrecht, Versicherungsrecht, Produktsicherheit und hat viel Erfahrung in juristischen Prozessen vor niederländischen Gerichten.
Martin vertritt dabei alle Marktteilnehmer der Industrie, vom (internationalen) Produzenten über den Importeur bis Lieferant und Verbraucher. Zudem arbeitet Martin für die niederländische Regierung in diversen Haftungsfragen.
Martin’s Muttersprache ist Deutsch. Martin spricht außerdem fließend Niederländisch und Englisch.
Deutsch-niederländischer Rechtsanwalt
Unser deutsch-niederländischer Anwalt Martin Krüger arbeitet für viele deutsche, österreichische und schweizerische Mandanten und Rechtsanwaltskanzleien.
Durch gute Kenntnisse der deutschen Sprache und der Unterschiede zu den Niederlanden kann Martin Krüger Sie optimal beraten und in niederländischen Zivilprozessen begleiten.
Martin Krüger hat als Spezialist die folgenden Rechtsgebiete in das Rechtsgebietsregister der niederländischen Rechtsanwaltskammer eingetragen:
– Zivilrecht (allgemeine Praxis)
– Zivilprozessrecht (Litigation)
Aufgrund dieser Eintragung ist er verpflichtet pro Kalenderjahr zehn Fortbildungspunkte pro Rechtsgebiet zu erwerben.
Kanzlei: +31 (0)20 – 210 31 38
Direkt: +31 (0)681474665