Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am
Schadensersatz wegen Vertragsverletzung in den Niederlanden können Sie verlangen, wenn Ihr Vertragspartner eine Pflicht nicht oder nicht richtig erfüllt, ihm dies zuzurechnen ist und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht (Art. 6:74 Abs. 1 BW). Solange die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, muss er außerdem in Verzug sein, meist nach einer schriftlichen Mahnung (Art. 6:82 BW). Ein vertraglicher Haftungsausschluss kann den Anspruch begrenzen, aber nicht grenzenlos. Unsere niederländischen Anwälte in Amsterdam besprechen die wichtigsten Angelegenheiten.
Vertragsverletzungen sind eine häufige Ursache von Streitigkeiten. Unternehmen haben etwa mit Lieferanten zu tun, die nicht liefern, mit Vertragspartnern, die Vereinbarungen nicht einhalten, oder mit mangelhaft ausgeführten Arbeiten. Wer die rechtlichen Schritte kennt, kann seine Schadensersatzansprüche gezielt geltend machen.
Artikel 6:74 BW regelt den Schadensersatzanspruch bei zurechenbarer Nichterfüllung. Das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek, BW) spricht allgemein von einer Nichterfüllung (tekortkoming). In der Praxis unterscheidet man verspätete Leistung, mangelhafte Ausführung und vollständige Nichterfüllung. Ein Lieferant, der vereinbarte Waren drei Wochen zu spät liefert, kann für den Verspätungsschaden haften, allerdings nur für die Zeit, in der er in Verzug war (Art. 6:85 BW). Eine ordnungsgemäße Mahnung ist deshalb oft ausschlaggebend für eine erfolgreiche Schadensforderung (Artikel 6:74 Abs. 2 und 6:82 BW).
Was ist eine Vertragsverletzung nach niederländischem Recht?
Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn der Schuldner seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Das Gesetz spricht von „jeder Nichterfüllung“ (iedere tekortkoming) einer Verbindlichkeit; zum Schadensersatz verpflichtet sie, wenn sie dem Schuldner zuzurechnen ist (Artikel 6:74 Abs. 1 BW). Dieser Rechtsbegriff bildet die Grundlage für Schadensersatz bei Vertragsbruch.
Die Nichterfüllung manifestiert sich in verschiedenen Formen: Verspätete Lieferung von Waren oder Dienstleistungen tritt auf, wenn vereinbarte Termine nicht eingehalten werden. Mangelhafte Ausführung bedeutet, dass die Leistung nicht den vertraglichen Standards entspricht. Bei vollständiger Nichterfüllung bleibt die Leistung gänzlich aus, während bei unvollständiger Leistung nur ein Teil erbracht wird.
Beispiel: Ein Großhändler hat einen Lieferanten, der regelmäßig wochenlang zu spät liefert. Verliert er dadurch Kunden, kann das ein ersatzfähiger Verzugsschaden sein, wenn der Lieferant in Verzug war und der Verlust ihm als Folge der Verspätung zuzurechnen ist (Art. 6:98 BW). Außerdem spielt die Unterscheidung zwischen Erfolgs- und Sorgfaltspflicht eine entscheidende Rolle im niederländischen Recht.
Bei einer Erfolgspflicht (resultaatsverbintenis) muss der Schuldner ein bestimmtes Endergebnis erreichen. Gelingt dies nicht, liegt eine Nichterfüllung vor; ob der Schuldner Schadensersatz schuldet, hängt dann noch davon ab, ob sie ihm zuzurechnen ist. Ein Auftragnehmer, der innerhalb von 8 Wochen eine Website liefern muss, hat eine Erfolgspflicht. Bei einer Sorgfaltspflicht (inspanningsverplichting) muss der Schuldner die gebotene Sorgfalt aufwenden, garantiert jedoch kein Ergebnis. Ein Rechtsanwalt verpflichtet sich zu sorgfältigem Rechtsbeistand, garantiert aber keinen Prozessgewinn.
Bei Erfolgspflichten ist die Nichterfüllung leichter nachzuweisen: Es genügt, dass das Ergebnis nicht erreicht wurde. Bei Sorgfaltspflichten muss in der Regel der Gläubiger darlegen und beweisen, dass der Schuldner nicht die gebotene Sorgfalt aufgewendet hat (Art. 150 Rv).
Wann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz im niederländischen Recht?
Schadensersatz bei Vertragsverletzung setzt nach Artikel 6:74 BW voraus: eine Nichterfüllung, die dem Schuldner zuzurechnen ist, einen Schaden und einen Zusammenhang zwischen Nichterfüllung und Schaden, der es erlaubt, den Schaden dem Schuldner als Folge zuzurechnen (Art. 6:98 BW). Solange die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, muss der Schuldner außerdem in Verzug sein (Art. 6:74 Abs. 2 BW).
Der Schuldner kann sich auf höhere Gewalt (overmacht) nach Artikel 6:75 BW berufen. Höhere Gewalt bedeutet, dass die Nichterfüllung nicht dem Schuldner anzulasten ist und nach Gesetz, Vertrag oder Verkehrsauffassung nicht zu seinen Lasten geht. Naturkatastrophen, Krieg oder plötzliche Krankheit können darunter fallen.
Gerichte prüfen eine Berufung auf höhere Gewalt im Einzelfall und nehmen sie nicht ohne Weiteres an. Hätte ein Lieferant etwa auf andere Bezugsquellen ausweichen können, kann das gegen höhere Gewalt sprechen.
Eine Rolle kann spielen, ob die Umstände bei Vertragsschluss vorhersehbar waren und ob der Schuldner ihre Folgen hätte vermeiden können; als Voraussetzungen nennt das Gesetz diese Punkte aber nicht. Personalmangel geht nach der Verkehrsauffassung in der Regel zulasten des Unternehmers, weil er in seinem Einflussbereich liegt. Für Personen, die er bei der Erfüllung einsetzt, haftet der Schuldner wie für eigenes Verhalten (Art. 6:76 BW).
Verzug als Voraussetzung nach niederländischem Recht
Solange die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, muss der Schuldner für Schadensersatz in Verzug (verzuim) sein (Art. 6:74 Abs. 2 BW). Verzug tritt in der Regel ein, wenn Sie den Schuldner schriftlich mahnen, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und er innerhalb dieser Frist nicht erfüllt (Artikel 6:82 Abs. 1 BW). Kein Verzug besteht, soweit die Verspätung dem Schuldner nicht zuzurechnen ist (Art. 6:81 BW).
Ohne Mahnung tritt Verzug in folgenden Fällen ein (Art. 6:83 BW):
- Eine für die Erfüllung bestimmte Frist läuft ab, ohne dass erfüllt wurde, es sei denn, die Frist hat eine andere Bedeutung (Buchst. a). Beispiel: „Lieferung spätestens am 1. März; diese Frist ist eine feste Endfrist (fatale termijn).“
- Die Verpflichtung folgt aus einer unerlaubten Handlung oder ist eine Pflicht zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung und wird nicht sofort erfüllt (Buchst. b).
- Sie müssen aus einer Mitteilung des Schuldners ableiten, dass er nicht erfüllen wird (Buchst. c).
Ist die Erfüllung dauerhaft unmöglich geworden, etwa weil das zu liefernde Kunstwerk verbrannt ist oder der Hochzeitsfotograf am Hochzeitstag nicht erschienen ist, ist kein Verzug erforderlich (Art. 6:74 Abs. 2 BW). Kann der Schuldner vorübergehend nicht erfüllen oder zeigt sein Verhalten, dass eine Mahnung nutzlos wäre, genügt eine schriftliche Mitteilung, dass Sie ihn haftbar machen (Art. 6:82 Abs. 2 BW).
Nach Eintritt des Verzugs können Sie Erfüllung und zusätzlich Ersatz des Verspätungsschadens verlangen. Sie können stattdessen auch Schadensersatz anstelle der Erfüllung (vervangende schadevergoeding) verlangen. Dazu teilen Sie dem Schuldner schriftlich mit, dass Sie Schadensersatz statt Erfüllung fordern; bei einer Nichterfüllung von untergeordneter Bedeutung ist das ausgeschlossen (Art. 6:87 BW). Außerdem geht eine Unmöglichkeit, die während des Verzugs entsteht und nicht Ihnen zuzurechnen ist, zulasten des Schuldners, es sei denn, Ihr Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Erfüllung entstanden (Art. 6:84 BW).
Benötigen Sie rechtliche Unterstützung bei Vertragsverletzungen? Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam kann Ihre Situation nach niederländischem Recht analysieren und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.
Wie stellen Sie Schaden bei Vertragsverletzung nach niederländischem Recht fest?
Vermögensschaden umfasst sowohl erlittenen Verlust als auch entgangenen Gewinn (Art. 6:96 Abs. 1 BW). Ersatzfähig sind außerdem angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung des Schadens, zur Feststellung von Schaden und Haftung und zur außergerichtlichen Beitreibung (Art. 6:96 Abs. 2 BW). Der Gläubiger muss nachweisen, welchen Schaden er durch den Vertragsbruch erleidet. In der Regel vergleicht das Gericht Ihre Vermögenslage: Wie wäre Ihre finanzielle Position bei korrekter Erfüllung im Vergleich zur aktuellen Situation?
Verzugsschaden entsteht während der Verzögerung bei der Erfüllung. Ein Webshop, der durch Serverausfall 5 Tage offline ist, erleidet Umsatzverlust. Ersatzfähig ist er für die Zeit, in der der Schuldner in Verzug ist, bis zur Erfüllung oder zur Auflösung des Vertrags (Art. 6:85 BW). Blockiert umgekehrt der Gläubiger selbst die Erfüllung, dann gelten die Regeln aus Gläubigerverzug in den Niederlanden.
Folgeschaden betrifft indirekten Schaden durch die Nichterfüllung. Beispielsweise führt mangelhafte Lieferung zu einem Produktionsstopp, wodurch Sie Verträge mit Abnehmern nicht erfüllen können und Schadensforderungen erhalten. Oder: Falsch gelieferte Materialien verursachen Schäden an Maschinen während der Verarbeitung. Das Gesetz unterscheidet allerdings nicht zwischen direktem und indirektem Schaden. Entscheidend ist, ob der Schaden mit der Nichterfüllung so zusammenhängt, dass er dem Schuldner als deren Folge zugerechnet werden kann, auch mit Blick auf die Art der Haftung und des Schadens (Art. 6:98 BW). Die Unterscheidung spielt aber oft in vertraglichen Haftungsbeschränkungen eine Rolle.
Bei Ersatzschadensersatz verlangen Sie Kompensation anstelle der Erfüllung (Art. 6:87 BW). Sie verlangen dann nicht mehr die Leistung, sondern zum Beispiel die Mehrkosten eines Deckungskaufs. Ein fiktives Beispiel: Sie bestellten Maschinen für € 40.000, aber durch Nichtlieferung müssen Sie diese anderswo für € 52.000 kaufen. Der Ersatzschadensersatz kann dann € 12.000 betragen, zuzüglich eines Folgeschadens, soweit er dem Lieferanten zuzurechnen ist.
Begründung des Schadens im niederländischen Recht
Wissenschaftlich exakte Berechnung ist oft unmöglich, aber Sie müssen Schaden plausibel machen mit konkreten Daten. Gerichte verlangen eine konkrete Begründung:
- Finanzielle Unterlagen: Rechnungen, Angebote, Buchhaltung, Jahresabschlüsse
- Zahlenmäßige Vergleiche: Umsatz vor/nach Vorfall, historische Daten
- Sachverständigengutachten: Wirtschaftsprüfer, Schätzer, Branchenexperten
- Korrespondenz: E-Mails über verpasste Chancen, Kundenbeschwerden
Das Gericht bemisst den Schaden auf die Weise, die seiner Art am besten entspricht. Lässt sich sein Umfang nicht genau feststellen, schätzt es ihn (Art. 6:97 BW). Ein Sachverständigengutachten kann die Schätzung auf eine solide Grundlage stellen. Investitionen in gute Begründung lohnen sich also.
Beispiel: Ein Marketingbüro dokumentiert nach der Vertragsverletzung eines IT-Lieferanten Umsatzverluste, verzögerte Projekte und Kundenbeschwerden sorgfältig. Eine solche Dokumentation macht den Schaden nachvollziehbar und erhöht die Chance auf eine Zuerkennung.
Welche konkreten Schritte müssen Sie nach niederländischem Recht unternehmen?
Effektives Vorgehen bei Vertragsverletzung erfordert systematisches Handeln nach niederländischen Rechtsgrundsätzen. Dokumentieren Sie alles sorgfältig und handeln Sie nach juristisch verantwortbaren Verfahren.
Schritt 1: Dokumentieren Sie die Nichterfüllung
Halten Sie sofort fest, wann, wie und in welchem Ausmaß nicht erfüllt wurde. Sammeln Sie Beweismittel wie Verträge, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine und Korrespondenz. Machen Sie Fotos bei mangelhafter Leistung. Notieren Sie Daten, Uhrzeiten und beteiligte Personen. Diese Dokumentation bildet später Ihren Beweis.
Schritt 2: Versenden Sie eine Mahnung gemäß niederländischem Recht
Senden Sie eine schriftliche Mahnung (ingebrekestelling), am besten per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können: Die Mahnung wirkt erst, wenn sie den Schuldner erreicht hat (Art. 3:37 Abs. 3 BW). Beschreiben Sie darin die Nichterfüllung und setzen Sie eine angemessene Frist für die nachträgliche Erfüllung. Erwähnen Sie, dass Sie bei ausbleibender Erfüllung Schadensersatz fordern oder den Vertrag auflösen.
Die Frist muss angemessen sein: Einfache Lieferungen erlauben eine kürzere Frist als komplexe Leistungen (Artikel 6:82 Abs. 1 BW). Oft führt eine ordnungsgemäße Mahnung bereits zu einer Reaktion des Schuldners.
Eine effektive Mahnung enthält:
- Präzise Beschreibung der Nichterfüllung mit Verweis auf vertragliche Bestimmungen
- Konkretes Enddatum für die Erfüllung (kein vages „bald“)
- Folgen bei Ausbleiben: Schadensforderung, Auflösung, Einschaltung eines Gerichtsvollziehers
- Professioneller, sachlicher Ton ohne emotionale Anschuldigungen
Schritt 3: Berechnen und fordern Sie Ihren Schaden
Erstellen Sie eine spezifizierte Schadensaufstellung mit unterstützenden Unterlagen. Unterscheiden Sie direkten Schaden (z.B. zusätzliche Einkaufskosten) und indirekten Schaden (z.B. Umsatzverlust, Reputationsschaden). Fügen Sie hinzu:
- Rechnungen für Ersatzkäufe
- Berechnung des entgangenen Gewinns mit historischen Zahlen
- Kosten für Reparatur oder Problemlösung
- Angemessene Kosten der außergerichtlichen Beitreibung (Art. 6:96 Abs. 2 Buchst. c BW). Die gesetzliche Staffel für Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) gilt für vertragliche Geldforderungen; auf eine Schadensersatzforderung nur, wenn diese in einem Vergleichsvertrag (vaststellingsovereenkomst) festgelegt ist oder auf einer Umwandlung nach Art. 6:87 BW beruht (Art. 1 des Besluit).
Schritt 4: Verhandeln oder klagen Sie nach niederländischem Recht
Versuchen Sie zunächst eine gütliche Einigung. Eine Verhandlungslösung kann Zeit und Kosten sparen. Bleibt eine Regelung aus, folgt das Gerichtsverfahren.
Für Forderungen bis € 25.000, einschließlich der bis zur Klageerhebung aufgelaufenen Zinsen, ist der Kantonrichter (kantonrechter) zuständig, es sei denn, der zugrunde liegende Rechtsgrund übersteigt diesen Betrag und wird bestritten. Für bestimmte Verträge, etwa Arbeits-, Miet-, Agentur- und Verbraucherkaufverträge, ist er unabhängig vom Betrag zuständig (Art. 93 Rv). Andere Sachen behandelt die Zivilkammer des Bezirksgerichts (rechtbank). Die Gerichtsgebühr (griffierecht) für juristische Personen und andere nicht natürliche Personen reicht 2026 von € 139 beim Kantonrichter bis € 10.487 beim Bezirksgericht, abhängig von der Höhe der Forderung; für natürliche Personen gelten niedrigere Sätze (Anlage zur Wet griffierechten burgerlijke zaken). Der Beklagte zahlt beim Kantonrichter keine Gerichtsgebühr (Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Wgbz).
Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam kann Sie im Verfahren nach niederländischem Recht vertreten. Vor dem Bezirksgericht müssen Sie sich durch einen Anwalt vertreten lassen (Art. 79 Abs. 2 Rv); vor dem Kantonrichter können Sie selbst auftreten (Art. 79 Abs. 1 Rv). Im Eilverfahren (kort geding) kann der Beklagte auch ohne Anwalt auftreten (Art. 255 Abs. 1 Rv). Die unterlegene Partei wird in die Prozesskosten verurteilt (Art. 237 Abs. 1 Rv); den Betrag setzt das Gericht im Urteil fest (Abs. 3). Verlieren beide Parteien in einzelnen Punkten, können die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.
Lassen Sie sich von unserem deutschsprachigen Anwaltsteam in Amsterdam beraten, um Ihre Rechte nach niederländischem Recht zu schützen. Wir analysieren Ihre vertragliche Situation und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Was sind häufige Fallstricke im niederländischen Recht?
Zu spätes Handeln nach niederländischem Recht
Ansprüche auf Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zu einem Geben oder Tun verjähren in fünf Jahren ab dem Tag nach der Fälligkeit (Artikel 3:307 Abs. 1 BW). Schadensersatzansprüche verjähren fünf Jahre nach dem Beginn des Tages, der auf den Tag folgt, an dem Sie sowohl den Schaden als auch den Verantwortlichen kennen, spätestens aber zwanzig Jahre nach dem schädigenden Ereignis (Artikel 3:310 Abs. 1 BW). Beim Kauf müssen Sie Mängel außerdem rechtzeitig rügen (Rügepflicht, klachtplicht): binnen angemessener Frist, nachdem Sie den Mangel entdeckt haben oder vernünftigerweise hätten entdecken müssen. Fehlt der Ware eine Eigenschaft, die der Verkäufer zugesichert hat, oder betrifft der Mangel Tatsachen, die er kannte oder kennen musste, aber nicht mitgeteilt hat, beginnt die Frist erst mit der Entdeckung. Beim Verbraucherkauf ist eine Rüge binnen zwei Monaten nach der Entdeckung rechtzeitig (Artikel 7:23 Abs. 1 BW). Ansprüche wegen des Mangels verjähren zwei Jahre nach der Rüge; einer Kaufpreisforderung können Sie Minderung oder Schadensersatz aber weiterhin entgegenhalten (Abs. 2). Die Frist läuft nicht, solange Sie Ihre Rechte wegen Vorsatzes des Verkäufers nicht ausüben können (Abs. 3). Für andere Leistungen gilt eine vergleichbare Rügepflicht (Art. 6:89 BW). Daher ist schnelles Handeln wichtig. Eine schriftliche Mahnung kann die Verjährung unterbrechen; die genauen Voraussetzungen hängen von der Art des Anspruchs ab (Artikel 3:317 BW). Ebenso unterbricht eine Anerkennung durch den Schuldner die Verjährung (Artikel 3:318 BW). Danach beginnt eine neue Frist, die der ursprünglichen entspricht, höchstens aber fünf Jahre beträgt und nicht früher endet als die ursprüngliche Frist (Artikel 3:319 BW).
Unklare Verträge nach niederländischen Rechtsgrundsätzen
Bei Verträgen zwischen professionellen Parteien kann der sprachlichen Bedeutung der gewählten Worte großes Gewicht zukommen. Entscheidend bleibt aber nach dem sogenannten Haviltex-Maßstab, welchen Sinn die Parteien den Bestimmungen unter den gegebenen Umständen gegenseitig vernünftigerweise beimessen durften und was sie insoweit vernünftigerweise voneinander erwarten durften. Auch andere Umstände können daher zu einer vom Wortlaut abweichenden Auslegung führen (Hoge Raad 5.4.2013, ECLI:NL:HR:2013:BY8101, Lundiform/Mexx, r.o. 3.4.3). Der Hoge Raad hob in diesem Fall das Urteil des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache an ein anderes Berufungsgericht.
Schaden nicht begründet
Schadensforderungen scheitern oft an unzureichenden Beweisen. Ohne ordentliche Begründung kann das Gericht eine Forderung abweisen oder den Schaden niedriger schätzen als gefordert.
Ist ein Haftungsausschluss in den Niederlanden wirksam?
Ein Haftungsausschluss (exoneratiebeding) ist im niederländischen Recht grundsätzlich zulässig. Er gilt aber nicht, soweit die Berufung darauf unter den gegebenen Umständen nach Maßstäben der Redlichkeit und Billigkeit (redelijkheid en billijkheid) unannehmbar wäre (Art. 6:248 Abs. 2 BW). Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (algemene voorwaarden) enthalten oft solche Klauseln. Ein Lieferant kann beispielsweise die Haftung für Folgeschäden ausschließen oder sie auf den Rechnungswert begrenzen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihres Vertragspartners deshalb vor Vertragsschluss.
Nach dem Hoge Raad bleibt ein Haftungsausschluss in der Regel außer Anwendung, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit (bewuste roekeloosheid) des Schuldners oder der mit der Leitung seines Unternehmens betrauten Personen zurückgeht (Hoge Raad 12.12.1997, ECLI:NL:HR:1997:ZC2524, r.o. 3.6.1). Ob die Berufung auf eine Klausel im Übrigen unannehmbar ist, kann von vielen Umständen abhängen, etwa von der Schwere des Verschuldens, der Art und dem weiteren Inhalt des Vertrags, der Stellung der Parteien zueinander, der Art, wie die Klausel zustande kam, und davon, inwieweit sich die andere Partei ihrer Tragweite bewusst war (Hoge Raad 19.5.1967, ECLI:NL:HR:1967:AC4745, Saladin/HBU, noch zum alten Recht).
Steht der Haftungsausschluss in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann eine unangemessen belastende Klausel vernichtbar sein (Art. 6:233 Buchst. a BW). Darauf können sich aber unter anderem juristische Personen, die zuletzt ihren Jahresabschluss offengelegt haben, Parteien mit fünfzig oder mehr Beschäftigten und Parteien, die selbst wiederholt dieselben oder nahezu dieselben Bedingungen verwenden, nicht berufen (Art. 6:235 Abs. 1 und 3 BW). Wichtig für deutsche Unternehmen: Zwischen Unternehmen, die nicht beide in den Niederlanden niedergelassen sind, gelten die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen (Art. 6:231 bis 6:247 BW) nicht, unabhängig davon, welches Recht den Vertrag beherrscht. Maßgeblich ist die Hauptniederlassung oder, wenn eine andere Niederlassung die Leistung erbringen soll, diese (Art. 6:247 Abs. 2 und 3 BW). Gilt niederländisches Recht, bleiben dann vor allem Art. 6:248 Abs. 2 BW und die allgemeinen Grenzen des Art. 3:40 BW (Verstoß gegen die guten Sitten, die öffentliche Ordnung oder zwingendes Recht). Gegenüber Verbrauchern wird eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Verwender ganz oder teilweise von einer gesetzlichen Schadensersatzpflicht befreit, als unangemessen belastend vermutet (Art. 6:237 Buchst. f BW).
Was geschieht, wenn der Schuldner nach niederländischem Recht nicht zahlt?
Nach Zuspruch durch das Gericht folgt bei Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung. Ein Gerichtsvollzieher (deurwaarder) pfändet Bankkonten, Lagerbestände oder andere Vermögenswerte des Schuldners. Die Kosten der Pfändung trägt grundsätzlich der Schuldner, der Gläubiger muss sie aber zunächst vorstrecken.
Bei vermögenslosen Schuldnern stockt die Vollstreckung. Sie können die Insolvenz des Schuldners beantragen, wenn er aufgehört hat zu zahlen (Artikel 1 Abs. 1 Faillissementswet); in der Praxis muss dazu neben Ihrer Forderung mindestens eine weitere Forderung bestehen.
Präventiv können Sie sich mit Sicherheiten wie Bankgarantien, Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalten schützen. Ein Eigentumsvorbehalt bedeutet, dass gelieferte Waren Ihr Eigentum bleiben, bis der Kaufpreis bezahlt ist (Art. 3:92 BW). Wird der Abnehmer zahlungsunfähig, können Sie die Waren unter Umständen zurückverlangen. Im Konkurs kann der zuständige Richter (rechter-commissaris) allerdings eine Wartefrist (afkoelingsperiode) von höchstens zwei Monaten anordnen und einmal um höchstens zwei Monate verlängern (Art. 63a Abs. 1 Fw).
Wie vermeiden Sie Risiken durch Vertragsverletzung nach niederländischem Recht?
Vorbeugung ist oft günstiger als ein Gerichtsverfahren. Einige wirksame Maßnahmen im niederländischen Rechtskontext:
- Due Diligence bei neuen Vertragspartnern: Prüfen Sie Kreditwürdigkeit, Referenzen und Track Record
- Klare, detaillierte Verträge mit konkreten Leistungsanforderungen, Fristen und Sanktionen
- Zwischenzeitliches Monitoring der Erfüllung bei langfristigen Verträgen
- Eskalationsverfahren für frühzeitige Signalisierung von Problemen
- Juristische Prüfung von Verträgen vor Unterzeichnung durch deutschsprachige Rechtsexperten
Häufig gestellte Fragen zu Schadensersatz und Haftung in den Niederlanden
Wann haben Sie in den Niederlanden Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung?
Wenn Ihr Vertragspartner eine Pflicht nicht oder nicht richtig erfüllt, ihm das zuzurechnen ist und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht (Art. 6:74 Abs. 1 BW). Zuzurechnen ist die Nichterfüllung, wenn sie auf seinem Verschulden beruht oder nach Gesetz, Vertrag oder Verkehrsauffassung auf seine Rechnung geht (Art. 6:75 BW). Solange die Erfüllung nicht dauerhaft unmöglich ist, muss er außerdem in Verzug sein (Art. 6:74 Abs. 2 BW).
Kann die Haftung in den Niederlanden vertraglich ausgeschlossen werden?
Grundsätzlich ja. Die Berufung darauf ist aber ausgeschlossen, soweit sie nach Redlichkeit und Billigkeit unannehmbar wäre (Art. 6:248 Abs. 2 BW), in der Regel etwa bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit (HR 12.12.1997, ECLI:NL:HR:1997:ZC2524). Zwischen Unternehmen, die nicht beide in den Niederlanden niedergelassen sind, gelten die besonderen Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht (Art. 6:247 Abs. 2 BW).
Müssen Sie den Schuldner mahnen, bevor Sie Schadensersatz verlangen?
In der Regel ja. Verzug tritt ein, wenn Sie den Schuldner schriftlich mahnen, ihm eine angemessene Frist setzen und er nicht innerhalb dieser Frist erfüllt (Art. 6:82 Abs. 1 BW). Ohne Mahnung tritt Verzug unter anderem ein, wenn eine feste Erfüllungsfrist abläuft, sofern sie keine andere Bedeutung hat, oder wenn Sie aus einer Mitteilung des Schuldners ableiten müssen, dass er nicht erfüllen wird (Art. 6:83 BW). Ist die Erfüllung dauerhaft unmöglich, ist kein Verzug nötig (Art. 6:74 Abs. 2 BW).
Welche Fristen gelten für Rüge und Verjährung in den Niederlanden?
Beim Kauf müssen Sie einen Mangel binnen angemessener Frist nach der Entdeckung oder der möglichen Entdeckung rügen; Ansprüche wegen des Mangels verjähren zwei Jahre nach der Rüge (Art. 7:23 Abs. 1 und 2 BW). Schadensersatzansprüche verjähren im Allgemeinen fünf Jahre nach Kenntnis von Schaden und Verantwortlichem, spätestens zwanzig Jahre nach dem schädigenden Ereignis (Art. 3:310 Abs. 1 BW).
Gibt es in den Niederlanden Schmerzensgeld bei einer Vertragsverletzung?
Nur in Ausnahmefällen. Ersetzt wird vor allem Vermögensschaden; anderer Nachteil nur, soweit das Gesetz dies vorsieht (Art. 6:95 Abs. 1 BW). Ein Anspruch auf eine nach Billigkeit festzusetzende Entschädigung besteht etwa, wenn der Verantwortliche den Nachteil beabsichtigte oder der Geschädigte körperlich verletzt, in seiner Ehre oder seinem guten Namen verletzt oder auf andere Weise in seiner Person beeinträchtigt wurde (Art. 6:106 BW).
Primärquellen
- Burgerlijk Wetboek Buch 3: Art. 3:37, 3:40, 3:92, 3:307, 3:310, 3:317, 3:318 und 3:319
- Burgerlijk Wetboek Buch 6: Art. 6:74, 6:75, 6:76, 6:81, 6:82, 6:83, 6:84, 6:85, 6:87, 6:89, 6:95, 6:96, 6:97, 6:98, 6:106, 6:233, 6:235, 6:237, 6:247 und 6:248
- Burgerlijk Wetboek Buch 7: Art. 7:23
- Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering (Rv): Art. 79, 93, 150, 237 und 255
- Faillissementswet: Art. 1 und 63a
- Wet griffierechten burgerlijke zaken: Art. 4 und Anlage (Fassung ab 1.1.2026)
- Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten: Art. 1
- Hoge Raad 19.5.1967, ECLI:NL:HR:1967:AC4745 (Saladin/HBU)
- Hoge Raad 12.12.1997, ECLI:NL:HR:1997:ZC2524, r.o. 3.6.1
- Hoge Raad 5.4.2013, ECLI:NL:HR:2013:BY8101 (Lundiform/Mexx), r.o. 3.4.3
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine persönliche Beratung durch einen deutschsprachigen Anwalt in Amsterdam zu Ihrer konkreten Rechtsfrage. Eine rechtliche Prüfung im Vorfeld kann kostspielige Streitigkeiten im Nachhinein vermeiden.