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Vertragsrecht Niederlande

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UN-Kaufrecht und niederländisches Recht

Inhaltsverzeichnis

Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt automatisch für grenzüberschreitende Warenkaufverträge zwischen Unternehmen in Vertragsstaaten — einschließlich Deutschland und den Niederlanden — sofern die Parteien seine Anwendung nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen haben. Für deutsch-niederländische Handelsbeziehungen ist das CISG daher in der Praxis der wichtigste Rechtsrahmen, den Unternehmen kennen und aktiv gestalten müssen.

Was ist das Wiener Kaufrechtsübereinkommen (CISG)?

Das UN-Kaufrecht (CISG — Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist ein internationales Einheitsrecht für grenzüberschreitende Warenkaufverträge, das Rechtssicherheit schafft und den internationalen Handel zwischen Unternehmen vereinfacht. Es trat am 11. April 1980 in Wien in Kraft und gilt heute in über 80 Staaten — darunter Deutschland seit dem 1. Januar 1991 und die Niederlande seit dem 1. Januar 1992.

Da beide Länder Vertragsstaaten sind, bildet das CISG die gemeinsame Rechtsgrundlage für den Großteil aller grenzüberschreitenden Warenkaufverträge zwischen deutschen und niederländischen Unternehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Parteien im Vertrag deutsches oder niederländisches Recht vereinbart haben: Das CISG ist jeweils Bestandteil beider Rechtsordnungen und wird automatisch mitangewendet.

In der Praxis bedeutet dies: Wer als deutsches oder niederländisches Unternehmen internationale Warenkaufverträge abschließt, ohne das CISG ausdrücklich zu thematisieren, wendet es — bewusst oder unbewusst — bereits an.

Für welche Verträge gilt das UN-Kaufrecht in den Niederlanden?

Ja, das CISG gilt für grenzüberschreitende Warenkaufverträge zwischen Unternehmen, deren Niederlassungen sich in verschiedenen CISG-Vertragsstaaten befinden. Entscheidend ist dabei der Niederlassungsstaat des Unternehmens, nicht die Staatsangehörigkeit der Beteiligten.

Das CISG ist jedoch in folgenden Fällen nicht anwendbar:

  • Verbraucherverträge: Kauft eine Privatperson ein Fahrzeug oder eine Ware für private Zwecke, gilt das CISG nicht — auch nicht grenzüberschreitend. Nationale Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
  • Reine Inlandsgeschäfte: Beide Parteien müssen ihren Sitz in unterschiedlichen Vertragsstaaten haben.
  • Dienstleistungsverträge: Das CISG erfasst ausschließlich den Warenkauf, keine reinen Dienstleistungen.

Für deutsch-niederländische B2B-Handelsbeziehungen — ob im Maschinen- und Anlagenbau, der Lebensmittelindustrie oder im Großhandel — ist das CISG damit jedoch der Regelfall. Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam beraten Sie gezielt, ob Ihr Vertrag in den Anwendungsbereich fällt.

Gilt das UN-Kaufrecht automatisch, wenn deutsches oder niederländisches Recht vereinbart wurde?

Das CISG gilt automatisch, sobald deutsches oder niederländisches Recht auf einen grenzüberschreitenden Warenkaufvertrag anwendbar ist, da es in beide Rechtsordnungen integriert ist. Eine ausdrückliche Vereinbarung über die CISG-Anwendung ist daher nicht erforderlich.

Dies überrascht viele Unternehmen. Häufig vereinbaren Vertragsparteien etwa „Es gilt deutsches Recht“ — und wenden damit unbewusst das CISG an, das in wesentlichen Punkten vom deutschen BGB abweicht. Insbesondere bei Gewährleistungsrechten, Rügeobliegenheiten (Artikel 38 und 39 CISG) und Schadensersatzansprüchen kann dies erhebliche Konsequenzen haben.

Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte von MAAK Advocaten in Amsterdam empfehlen deshalb: Prüfen Sie in jedem internationalen Warenkaufvertrag explizit, ob das CISG angewendet, ausgeschlossen oder nur partiell einbezogen werden soll.

Wann ist es sinnvoll, das UN-Kaufrecht auszuschließen?

Ein Ausschluss des CISG ist dann sinnvoll, wenn die nationalen Rechtsvorschriften — etwa des deutschen BGB oder des niederländischen Burgerlijk Wetboek (BW) — im konkreten Fall günstigere oder klarere Regelungen für Ihre Vertragsposition bieten. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht; die Entscheidung hängt vom Einzelfall ab.

Typische Situationen, in denen ein Ausschluss geprüft werden sollte:

  1. Strenge Rügeobliegenheiten: Das CISG verlangt eine unverzügliche Mängelrüge nach Artikel 39 CISG — versäumte Fristen führen zum Rechtsverlust. Das niederländische Recht ist hier unter Umständen flexibler.
  2. Schadensersatzregelungen: Das CISG sieht in Artikel 74–77 eigene Schadensersatzregeln vor, die von nationalen Regelungen abweichen können.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Beim Einbeziehen von AGB in internationale Verträge entstehen durch das CISG besondere Anforderungen, die im nationalen Recht so nicht bestehen.

Erfahrungsgemäß empfiehlt sich eine individuelle Vertragsgestaltung, bei der gezielt einzelne CISG-Vorschriften übernommen oder abgewählt werden — statt eines vollständigen Ausschlusses. Nehmen Sie hierzu Kontakt mit unseren Fachanwälten in den Niederlanden auf.

Wie unterscheidet sich das CISG vom niederländischen Kaufrecht (BW)?

Anders als das niederländische Burgerlijk Wetboek (BW) enthält das CISG keine eigenständigen Regelungen zum Eigentumsübergang — dieser richtet sich stets nach dem anwendbaren nationalen Recht. Zudem kennt das CISG keinen automatischen Schadensersatz: Der Gläubiger muss seinen Schaden und das Verschulden des Vertragspartners stets konkret nachweisen.

Merkmal CISG Niederländisches BW
Rügeobliegenheit Streng (Art. 39 CISG) Flexibler
Eigentumsübergang Nicht geregelt Geregelt (Art. 3:84 BW)
Schadensersatz Konkreter Nachweis erforderlich Teilweise gesetzliche Vermutungen
Zinsen Art. 78 CISG (keine Höhe festgelegt) Wettelijke rente (gesetzlich)
Verbraucherschutz Ausgeschlossen Umfassend geregelt

Für internationale Unternehmen bedeutet das: Die Wahl zwischen CISG und nationalem Recht ist keine Formalität, sondern eine strategisch relevante Vertragsentscheidung, die erhebliche Haftungskonsequenzen haben kann.

Welche Rolle spielt das CISG in allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Das CISG stellt bei der Einbeziehung von AGB in internationale Verträge besondere Anforderungen, die über die nationalen Standards hinausgehen. Gemäß der herrschenden Auslegung müssen AGB der anderen Partei so zugänglich gemacht werden, dass sie von ihr vernünftigerweise zur Kenntnis genommen werden können — eine bloße Verlinkung auf eine Website reicht nach überwiegender Auffassung nicht aus.

In der Praxis führt dies zu einem klassischen Problem: Das sogenannte „Battle of Forms“ — wenn beide Vertragsparteien ihre eigenen AGB einbeziehen möchten. Das CISG enthält keine explizite Lösung hierfür; die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Wir beraten regelmäßig Mandanten, deren Verträge genau an diesem Punkt scheitern oder zu unerwünschten Ergebnissen führen.

Lassen Sie Ihre AGB daher von unseren deutschsprachigen Anwälten in Amsterdam auf CISG-Konformität prüfen — bevor ein Streitfall entsteht.

Fachanwalt für CISG und internationales Kaufrecht in den Niederlanden

Die deutschsprachigen Rechtsanwälte von MAAK Advocaten in Amsterdam sind auf grenzüberschreitende Handelsbeziehungen und internationale Warenkaufverträge spezialisiert. Wir beraten Sie zu folgenden Fragen:

  • Gilt das CISG für Ihren konkreten Vertrag?
  • Sollten Sie das CISG ausschließen oder einzelne Vorschriften modifizieren?
  • Wie gestalten Sie Ihre AGB CISG-konform?
  • Welche Rechte haben Sie bei Leistungsstörungen, Mängeln oder Lieferverzug nach CISG?

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung. Unsere Fachanwälte in den Niederlanden unterstützen Sie — auf Deutsch — bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer internationalen Handelsverträge.

Niederländische Anwälte für Vertragsrecht

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam verfügen unsere Anwälte über umfassende Erfahrung im niederländischen Vertragsrecht (niederländisches Vertragsrecht, Handelsverträge, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlungen, Geschäftsbedingungen).

Ob es um die Gestaltung wasserdichter Verträge nach niederländischem Recht, die Prüfung grenzüberschreitender Vereinbarungen oder die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte in den Niederlanden geht – unsere Anwälte in Amsterdam stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte kombinieren juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf – per E-Mail unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren vertragsrechtlichen Anliegen in den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

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