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Vertragsrecht Niederlande

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Höhere Gewalt nach niederländischem Recht

Inhaltsverzeichnis

Höhere Gewalt nach niederländischem Recht tritt ein, wenn ein Schuldner eine Vertragspflicht nicht erfüllen kann und ihm dies gemäß Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) nicht zugerechnet werden kann — mit der Folge, dass er keinen Schadensersatz schuldet und unter Umständen sogar den Vertrag auflösen kann.

Dies ist besonders relevant für internationale Unternehmen und Unternehmensgruppen, die grenzüberschreitende Verträge nach niederländischem Recht schließen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam beraten B2B-Mandanten regelmäßig zu genau diesen Situationen — insbesondere wenn unvorhergesehene Ereignisse die Vertragserfüllung gefährden.

Was bedeutet höhere Gewalt nach niederländischem Recht?

Höhere Gewalt (overmacht) nach niederländischem Recht ist ein Rechtsinstitut, das einem Schuldner Schutz vor Schadensersatzansprüchen gewährt, wenn die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung weder auf sein Verschulden zurückzuführen ist noch nach Gesetz, Rechtsakt oder Verkehrsauffassung in seinen Risikobereich fällt. Die Grundlage bildet Artikel 6:75 BW — das niederländische Bürgerliche Gesetzbuch.

Wie auch im deutschen Recht gilt in den Niederlanden der Grundsatz pacta sunt servanda: geschlossene Vereinbarungen sind einzuhalten. Höhere Gewalt ist die gesetzlich geregelte Ausnahme davon. Anders als im deutschen Recht ist die Hürde für eine erfolgreiche Berufung auf overmacht jedoch besonders hoch: In der Praxis werden mehr als 70 % der Fälle, in denen Schuldner höhere Gewalt geltend machen, von niederländischen Gerichten abgewiesen.

Voraussetzungen im Überblick:

Kriterium Erläuterung
Keine Schuld Die Nichterfüllung ist dem Schuldner nicht persönlich vorwerfbar
Kein gesetzliches Risiko Das Gesetz weist das Risiko nicht dem Schuldner zu
Kein vertragliches Risiko Der Vertrag weist das Risiko nicht dem Schuldner zu
Keine Verkehrsauffassung Die allgemeine Praxis belastet den Schuldner nicht

In der Praxis bedeutet das: Nur außergewöhnliche, unvorhergesehene Umstände — wie Naturkatastrophen, Kriegshandlungen oder staatliche Verbote — erfüllen diese Voraussetzungen. Finanzielle Engpässe oder Lieferschwierigkeiten hingegen reichen regelmäßig nicht aus.

Wann liegt in den Niederlanden kein Fall von höherer Gewalt vor?

Nein — finanzielle Schwierigkeiten, Streiks und vorhersehbare Lieferprobleme begründen nach niederländischem Recht grundsätzlich keine höhere Gewalt. Der Schuldner trägt das wirtschaftliche Risiko seiner unternehmerischen Entscheidungen selbst.

Konkret scheidet höhere Gewalt in den Niederlanden aus, wenn:

  • die Nichterfüllung durch Erfüllungsgehilfen verursacht wurde — der Schuldner haftet für den Einsatz Dritter
  • der Schuldner eine ungeeignete Sache zur Vertragserfüllung eingesetzt hat
  • der Grund der Nichterfüllung beim Vertragsschluss vorhersehbar war
  • die Erfüllung technisch noch möglich ist, auch wenn sie verzögert oder mit Mehrkosten verbunden wäre
  • ein Stromausfall oder IT-Ausfall im normalen Betriebsrisiko liegt — sofern nicht vertraglich anders vereinbart

Praxisbeispiel: Ein Amsterdamer Logistikunternehmen konnte 2022 aufgrund von Hafenstreiks vereinbarte Liefertermine nicht einhalten. Das Unternehmen berief sich auf höhere Gewalt. Das Gericht wies die Berufung ab: Arbeitskonflikte in der Transportbranche lagen nach der Verkehrsauffassung im unternehmerischen Risikobereich des Schuldners und waren nicht außergewöhnlich genug. Daher standen dem Gläubiger Schadensersatzansprüche zu.

Welche Folgen hat eine gerechtfertigte höhere Gewalt in den Niederlanden?

Eine gerechtfertigte höhere Gewalt bewirkt zweierlei: Der Schuldner schuldet dem Gläubiger keinen Schadensersatz, und er kann unter Umständen den Vertrag auflösen (ontbinding) — auch wenn die Nichterfüllung nicht in seiner Schuld liegt.

Dies ergibt sich direkt aus Artikel 6:265 BW in Verbindung mit Artikel 6:75 BW. In der Praxis bedeutet das für internationale B2B-Verträge: Sobald ein berechtigter Fall von höherer Gewalt festgestellt wird, verliert der Gläubiger seinen Schadensersatzanspruch vollständig. Wichtig: Der Gläubiger behält jedoch das Recht zur Vertragsauflösung, selbst wenn höhere Gewalt des Schuldners vorliegt.

Wie wird höhere Gewalt im Vertrag definiert?

Parteien können — und sollten — in ihren Verträgen genau festlegen, welche Ereignisse als höhere Gewalt gelten oder ausdrücklich ausgeschlossen sind. Gerade im internationalen Geschäftsverkehr schafft eine präzise Force-Majeure-Klausel Rechtssicherheit für beide Seiten.

Empfehlenswert sind Regelungen zu:

  • Eingeschlossene Ereignisse: z. B. Pandemien, Naturkatastrophen, staatliche Verbote, Cyberangriffe
  • Ausgeschlossene Ereignisse: z. B. Preissteigerungen, Lieferverzögerungen durch Dritte, Währungsrisiken
  • Informationspflicht: Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung — empfehlenswert binnen 5 Arbeitstagen nach Eintritt des Ereignisses
  • Auflösungsrecht: Ab welcher Dauer (z. B. 30, 60 oder 90 Tage) können Parteien den Vertrag beenden?

Unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam beraten international tätige Unternehmen regelmäßig bei der Gestaltung belastbarer Force-Majeure-Klauseln. Sprechen Sie uns frühzeitig an — idealerweise bereits in der Vertragsverhandlung, nicht erst im Streitfall.

Gilt Corona als höhere Gewalt nach niederländischem Recht?

Ja und nein — ob COVID-19 als höhere Gewalt gilt, hing in den Niederlanden vom Einzelfall, dem Vertragsinhalt und dem konkreten Zeitpunkt der Nichterfüllung ab.

Unmittelbar nach dem ersten Lockdown im März 2020 haben niederländische Gerichte staatlich angeordnete Betriebsschließungen in einzelnen Sektoren grundsätzlich als möglichen Grund für höhere Gewalt anerkannt. Jedoch: Ab Mitte 2020 galt das Pandemiegeschehen als bekannt und vorhersehbar — neu geschlossene Verträge ohne entsprechende Schutzklausel boten kaum noch Spielraum für eine erfolgreiche Berufung.

Parallel dazu greift das niederländische Recht auf den Grundsatz von Treu und Glauben (redelijkheid en billijkheid, Artikel 6:2 und 6:248 BW) zurück. Dieser kann bei unvorhergesehenen Umständen eine Nachverhandlungspflicht begründen — d. h. Parteien können unter Umständen gezwungen sein, ihre Vereinbarung an die geänderten Verhältnisse anzupassen, ohne dass ein klassischer Fall von höherer Gewalt vorliegt. Diese Möglichkeit wird allerdings restriktiv angewandt und erfordert eine Einzelfallprüfung.

Wie beweist ein Schuldner höhere Gewalt?

Der Schuldner trägt die volle Beweislast. Er muss nachweisen, dass die Nichterfüllung nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist, dass er alle zumutbaren Vorkehrungen zur Vermeidung der Folgen getroffen hat, und dass das hindernde Ereignis außerhalb seines Einflussbereichs lag.

Eine Beweisführung ohne anwaltliche Unterstützung ist in der Praxis riskant: Bereits eine unzureichend begründete Berufung auf höhere Gewalt kann als schuldhafte Nichterfüllung gewertet werden — mit erheblichen Schadensersatzfolgen. Unsere niederländischen Anwälte unterstützen Sie dabei, die relevanten Umstände rechtssicher zu dokumentieren und gegenüber dem Gläubiger oder Gericht darzulegen.

Zusammenfassung

Höhere Gewalt (overmacht) nach niederländischem Recht befreit einen Schuldner von der Schadensersatzpflicht bei Vertragsverletzung — jedoch nur unter engen Voraussetzungen gemäß Artikel 6:75 BW. Die Hürde ist hoch, die Fallgestaltungen sind komplex, und die Beurteilung hängt stets von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn Sie mit einer Situation möglicher höherer Gewalt konfrontiert sind — sei es als Gläubiger oder als Schuldner — empfehlen wir, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam sind auf grenzüberschreitendes Vertragsrecht spezialisiert und stehen Ihnen für eine erste Einschätzung zur Verfügung.

Niederländische Anwälte für Vertragsrecht

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam verfügen unsere Anwälte über umfassende Erfahrung im niederländischen Vertragsrecht (niederländisches Vertragsrecht, Handelsverträge, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlungen, Geschäftsbedingungen).

Ob es um die Gestaltung wasserdichter Verträge nach niederländischem Recht, die Prüfung grenzüberschreitender Vereinbarungen oder die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte in den Niederlanden geht – unsere Anwälte in Amsterdam stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte kombinieren juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf – per E-Mail unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren vertragsrechtlichen Anliegen in den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

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