Unterhaltungsrecht in den Niederlanden

Veröffentlicht am · Zuletzt aktualisiert am

Unterhaltungsrecht (entertainmentrecht) umfasst in den Niederlanden vor allem das Urheberrecht, die Leistungsschutzrechte der Künstler und Produzenten und die Verträge, mit denen Musik, Filme, Shows und Events verwertet werden. Grundlage sind die Auteurswet und die Wet op de naburige rechten. Diese Seite zeigt deutschen Produzenten, Labels, Veranstaltern und Agenturen, welche Rechte sie bei niederländischen Partnern klären müssen.

Ein eigenes Gesetz für das Unterhaltungsrecht gibt es nicht. Es geht um Rechteketten und Verträge. Den Überblick über alle Schutzrechte finden Sie auf der Seite Gewerblicher Rechtsschutz in den Niederlanden.

Welche Rechte spielen im niederländischen Unterhaltungsrecht eine Rolle?

Bei fast jeder Produktion treffen mehrere Rechte zusammen: das Urheberrecht der Autoren, Komponisten und Regisseure und die Leistungsschutzrechte von Künstlern, Tonträgerherstellern, Filmproduzenten und Sendeunternehmen (Art. 2, 6, 7a und 8 Wet op de naburige rechten).

Recht Wem es zusteht Grundlage
Urheberrecht Komponist, Texter, Autor, Regisseur, Fotograf Art. 1 Auteurswet
Recht des ausübenden Künstlers Musiker, Sänger, Schauspieler, Tänzer Art. 2 Wet op de naburige rechten
Recht des Tonträgerherstellers Label oder Produzent der Aufnahme Art. 6 Wet op de naburige rechten
Recht des Filmproduzenten Hersteller der ersten Aufzeichnung eines Films Art. 7a Wet op de naburige rechten
Recht des Sendeunternehmens Rundfunk- und Fernsehanstalten Art. 8 Wet op de naburige rechten
Bildnisrecht abgebildete Person Art. 19-21 Auteurswet
Markenrecht Inhaber eines eingetragenen Künstler- oder Shownamens BVIE

Wie lange die einzelnen Rechte laufen, erklärt die Seite Schutzdauer des Urheberrechts in den Niederlanden. Für Sie heißt das: Bevor Sie ein Werk verwerten, prüfen Sie jedes dieser Rechte gesondert.

Was müssen Sie in Verträgen mit niederländischen Künstlern und Produzenten regeln?

Wer Rechte übertragen bekommen oder exklusiv nutzen will, braucht einen schriftlichen Vertrag: Seit dem 1. Januar 2026 müssen eine Übertragung des Urheberrechts und eine exklusive Lizenz schriftlich vereinbart werden (Art. 2 Abs. 3 Auteurswet). Der Umfang beschränkt sich auf das, was im Vertrag steht oder sich zwingend aus ihm ergibt.

Typische Verträge sind Künstler- und Bandübernahmeverträge, Verlags- und Synchronisationsverträge (Sync), Produktions- und Koproduktionsverträge, Lizenzverträge mit Plattformen und Auftrittsverträge. Regeln Sie in jedem Vertrag Nutzungsarten, Gebiet, Dauer, Exklusivität, Bearbeitungen, Vergütung und Abrechnung.

Urheber und ausübende Künstler haben zwingende Ansprüche: eine angemessene Vergütung, einen Nachschlag bei einem Missverhältnis zu den Erträgen, jährliche Informationen und ein Kündigungsrecht bei unzureichender Verwertung (Art. 25c Auteurswet bis 25e Auteurswet; für Künstler Art. 2b Wet op de naburige rechten). Darauf kann nicht verzichtet werden. Diese Regeln gelten auch bei einer Rechtswahl für deutsches Recht, wenn die Verwertung ganz oder überwiegend in den Niederlanden stattfindet (Art. 25h Abs. 2 Auteurswet). Welche Klauseln Sie konkret brauchen, steht auf der Seite Urheberrecht in Verträgen.

Sie verhandeln mit einem niederländischen Label, Künstler, Sender oder Veranstalter? Unsere deutschsprachigen Anwälte für gewerblichen Rechtsschutz in Amsterdam prüfen den Vertrag auf Rechtekette, Vergütung und zwingende Regeln.

Wie werden Musik und Aufnahmen in den Niederlanden vergütet?

Der ausübende Künstler muss der Aufnahme, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Wiedergabe seiner Darbietung zustimmen (Art. 2 Abs. 1 Wet op de naburige rechten). Für die Sendung und öffentliche Wiedergabe eines kommerziellen Tonträgers gilt eine Ausnahme: Sie ist ohne Zustimmung erlaubt, wenn eine angemessene Vergütung gezahlt wird (Art. 7 Wet op de naburige rechten).

Diese Vergütung steht Künstler und Tonträgerhersteller je zur Hälfte zu (Art. 7 Abs. 4). Können sich die Beteiligten über die Höhe nicht einigen, entscheidet ausschließlich die Rechtbank Den Haag in erster Instanz (Art. 7 Abs. 3). Für die Zugänglichmachung auf Abruf, etwa On-Demand-Streaming und Downloads, gilt die Ausnahme nicht; dafür brauchen Sie eine Lizenz (Art. 7 Abs. 1 Satz 2).

In der Praxis nehmen Verwertungsgesellschaften viele dieser Rechte wahr, zum Beispiel Buma/Stemra für Musikurheber und Sena für Künstler und Tonträgerhersteller. Die Weitersendung über Kabel oder auf anderem Weg kann, abgesehen von eigenen Sendungen der Sendeunternehmen, nur über eine Verwertungsgesellschaft lizenziert werden (Art. 26a Auteurswet). Klären Sie vor einer Kampagne oder Veranstaltung deshalb, welche Rechte eine Gesellschaft vergibt und welche Sie direkt beim Label oder Verlag erwerben müssen.

Was gilt für Bildnisse und kritische Veröffentlichungen?

Ein Porträt, das im Auftrag der abgebildeten Person entstanden ist, darf der Rechteinhaber nur mit deren Zustimmung veröffentlichen, sofern nichts anderes vereinbart ist (Art. 20 Auteurswet). Bei anderen Porträts kann die abgebildete Person der Veröffentlichung widersprechen, soweit ein vernünftiges Interesse entgegensteht (Art. 21 Auteurswet).

Ob ein solches Interesse besteht, wägt das Gericht im Einzelfall ab. Holen Sie für Werbung mit erkennbaren Personen deshalb immer eine schriftliche Einwilligung ein. Mehr dazu auf der Seite Recht am eigenen Bild in den Niederlanden.

Gegen rechtswidrige Veröffentlichungen, etwa unwahre oder herabsetzende Berichte, gehen Sie zivilrechtlich vor: mit Unterlassung, Richtigstellung und Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (Art. 6:162 BW). Das Gericht wägt dabei die Meinungs- und Pressefreiheit gegen den Schutz des Rufs ab.

Welche Sonderregeln gelten für Film, Serie und Streaming?

Für Filmwerke vermutet das Gesetz eine Übertragung: Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Urheber als Personen, die dem Produzenten das Recht übertragen haben, den Film zu verwerten, zu untertiteln und zu synchronisieren (Art. 45d Abs. 1 Auteurswet). Für Filmmusik und Liedtexte gilt diese Vermutung nicht.

Der Produzent schuldet den Urhebern eine angemessene Vergütung, die schriftlich vereinbart wird; auf sie kann nicht verzichtet werden (Art. 45d Abs. 1). Urheber im Sinne dieser Regeln sind, vorbehaltlich Art. 7 und 8, die natürlichen Personen, die einen schöpferischen Beitrag zum Film geleistet haben (Art. 45a Auteurswet). Sie haben das Recht, an der dafür üblichen Stelle im Film genannt zu werden (Art. 45e Auteurswet). Es wird vermutet, dass sie gegenüber dem Produzenten auf den Widerspruch gegen Änderungen ihres Beitrags verzichtet haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist (Art. 45f Auteurswet). Für Schauspieler und andere Künstler im Film gelten diese Regeln entsprechend (Art. 4 Wet op de naburige rechten).

Verkaufen Sie eine Produktion an eine Plattform, achten Sie darauf, dass Sie selbst alle Rechte lückenlos erworben haben, auch an Musik, Archivmaterial und Bildern. Plattformen verlangen dafür regelmäßig Zusicherungen und Freistellungen.

Wie gehen Sie gegen Plagiate und Piraterie vor?

Eine Nachahmung verletzt das Urheberrecht, wenn sie die schöpferischen Züge eines Werks übernimmt; auch eine Bearbeitung in geänderter Form gilt als Vervielfältigung, solange sie kein neues, eigenes Werk ist (Art. 13 Auteurswet). Ob das so ist, entscheidet ein Vergleich der übernommenen Elemente.

  • Beweise sichern, notfalls mit gerichtlicher Erlaubnis zur Beschreibung oder zum Beweisarrest (Art. 1019b Rv);
  • Abmahnung mit Frist, danach ein Verbot im Eilverfahren (kort geding);
  • Schadensersatz, auch pauschal, und Herausgabe des Gewinns (Art. 27 Auteurswet, Art. 27a Auteurswet);
  • Herausgabe oder Vernichtung rechtsverletzender Kopien (Art. 28 Auteurswet) und ein Unterlassungsgebot gegen Plattformen und andere Vermittler (Art. 26d Auteurswet).

Wer verliert, erstattet in IE-Verfahren auf Antrag die angemessenen und verhältnismäßigen Kosten der Gegenseite, es sei denn, die Billigkeit steht dem entgegen (Art. 1019h Rv). Mehr zum Verfahren lesen Sie auf der Seite Urheberrechtsverletzung in den Niederlanden.

Was gilt für KI-Training und KI-generierte Inhalte?

Vervielfältigungen für Text- und Data-Mining sind erlaubt, wenn der Nutzer rechtmäßigen Zugang zum Werk hat und der Rechteinhaber sich die Nutzung nicht ausdrücklich vorbehalten hat, bei Online-Inhalten etwa maschinenlesbar (Art. 15o Auteurswet). Wer seine Kataloge nicht für KI-Training freigeben will, sollte diesen Vorbehalt deshalb sichtbar und maschinenlesbar erklären.

Für KI-generierte Inhalte gilt: Das Urheberrecht schützt Werke, die den persönlichen Stempel eines Menschen tragen. Ob ein überwiegend von KI erzeugtes Ergebnis geschützt ist, ist nicht abschließend geklärt. Dokumentieren Sie deshalb die kreativen Entscheidungen Ihrer Mitarbeiter und regeln Sie in Verträgen, wer für KI-Material haftet und wem die Ergebnisse zustehen.

Was ist bei Konzerten, Festivals und Events in den Niederlanden zu beachten?

Regeln Sie im Auftrittsvertrag Gage, Technik, Absage und Haftung ausdrücklich. Das Gesetz entlastet eine Partei bei höherer Gewalt nur, wenn die Störung nicht auf ihr Verschulden zurückgeht und auch nicht nach Gesetz, Vertrag oder Verkehrsauffassung zu ihren Lasten geht (Art. 6:75 BW). Eine klare Klausel zu Absage und Ausfall ist deshalb wichtiger als die gesetzliche Regel.

  • Aufnahmen, Livestreams und Mitschnitte der Show brauchen die Zustimmung der auftretenden Künstler (Art. 2 Wet op de naburige rechten).
  • Für Musik im Programm, auf dem Gelände oder im Stream brauchen Sie die passenden Lizenzen, oft über Verwertungsgesellschaften.
  • Für Merchandising mit Künstlernamen, Logos und Bildern brauchen Sie Rechte am Namen, an Marken und am Bildnis.
  • Genehmigungen der Gemeinde und Sicherheitsauflagen hängen vom Ort ab; planen Sie dafür ausreichend Zeit ein.

Häufig gestellte Fragen zum Unterhaltungsrecht in den Niederlanden

Brauche ich für eine Produktion in den Niederlanden schriftliche Verträge?

Für eine Übertragung des Urheberrechts und eine exklusive Lizenz ja: Seit dem 1. Januar 2026 müssen diese schriftlich vereinbart werden (Art. 2 Abs. 3 Auteurswet). Auch sonst sollten Sie Nutzungsarten, Gebiet, Dauer und Vergütung schriftlich festhalten.

Gehören die Rechte an einem Film automatisch dem Produzenten?

Nicht vollständig. Das Gesetz vermutet, dass die Urheber dem Produzenten die wichtigsten Verwertungsrechte übertragen haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist; für Filmmusik und Texte gilt das nicht (Art. 45d Auteurswet). Die Urheber behalten einen Anspruch auf angemessene Vergütung.

Darf ein Radiosender meine Aufnahme ohne Zustimmung spielen?

Bei einem kommerziell veröffentlichten Tonträger ja, gegen eine angemessene Vergütung, die Künstler und Hersteller je zur Hälfte erhalten (Art. 7 Wet op de naburige rechten). Für On-Demand-Streaming und Downloads gilt diese Ausnahme nicht.

Gilt das niederländische Urhebervertragsrecht auch bei einer Rechtswahl für deutsches Recht?

Oft ja. Die Schutzregeln für Urheber gelten unabhängig vom gewählten Recht, wenn die Verwertung ganz oder überwiegend in den Niederlanden stattfindet oder ohne Rechtswahl niederländisches Recht anwendbar wäre (Art. 25h Abs. 2 Auteurswet).

Darf meine Musik für KI-Training verwendet werden?

Text- und Data-Mining ist erlaubt, wenn der Nutzer rechtmäßigen Zugang hat und Sie sich die Nutzung nicht ausdrücklich vorbehalten haben, bei Online-Inhalten etwa maschinenlesbar (Art. 15o Auteurswet). Ein solcher Vorbehalt ist deshalb der wichtigste Schritt.

Primärquellen

Sie planen eine Produktion, eine Tour oder eine Lizenz mit einem niederländischen Partner oder streiten über Rechte und Vergütung? Schildern Sie uns kurz Projekt und Vertragslage. Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam prüft die Rechtekette und sagt Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Bleiben Sie über unsere News und Veranstaltungen auf dem Laufenden
Zu welchen Themen möchten Sie Updates erhalten?
Wer sind Sie?
In welcher Branche oder welchem Sektor sind Sie tätig? (optional)

Wonach suchen Sie?