Sklavische Nachahmung in den Niederlanden: Kopie stoppen

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Gegen sklavische Nachahmung in den Niederlanden können Sie auch ohne eingetragenes Design oder Marke vorgehen. Das niederländische Recht verbietet eine Kopie, wenn Ihr Produkt ein eigenes Gesicht auf dem Markt hat und der Nachahmer eine Verwechslung bei den Käufern hätte vermeiden können. Als niederländischer Rechtsanwalt bei MAAK Advocaten in Amsterdam prüfe ich für deutsche Hersteller und Händler, ob ihr Fall trägt, bevor sie abmahnen oder auf eine Abmahnung antworten.

Die sklavische Nachahmung gehört zum geistigen Eigentum in den Niederlanden. Sie betrifft den deutschen Hersteller, der eine Kopie seines Produkts in niederländischen Geschäften, Onlineshops oder auf einer Messe findet, und den Händler mit einer Abmahnung aus den Niederlanden.

Was ist sklavische Nachahmung nach niederländischem Recht?

Sklavische Nachahmung (slaafse nabootsing) ist das Kopieren eines Produkts auf eine Weise, die Käufer unnötig verwirrt. Sie ist kein Schutzrecht, sondern eine unerlaubte Handlung (onrechtmatige daad) nach niederländischem Recht.

Die Grundlage ist Artikel 6:162 Abs. 2 Burgerlijk Wetboek (BW): Rechtswidrig ist unter anderem ein Verhalten, das gegen das verstößt, was nach ungeschriebenem Recht im gesellschaftlichen Verkehr als angemessen gilt. Mehr dazu unter unerlaubte Handlung in den Niederlanden.

Die eigentliche Regel stammt vom Hoge Raad, dem obersten Gericht der Niederlande. Ein Produkt nachzuahmen, das nicht oder nicht mehr durch ein Schutzrecht geschützt ist, steht grundsätzlich frei. Das gilt nicht, wenn eine Verwechslung beim Publikum zu befürchten ist und der Nachahmer nicht alles getan hat, was vernünftigerweise möglich und nötig war, um sie zu vermeiden, ohne die Tauglichkeit oder Brauchbarkeit seines Produkts zu beeinträchtigen (Hoge Raad, Urteil vom 20. November 2009, ECLI:NL:HR:2009:BJ6999 (Lego/Mega Brands), Rn. 3.3.2). Nachahmung, die unnötig Verwechslung verursacht, ist nach dem Hoge Raad eine Form des unlauteren Wettbewerbs, im Einklang mit Artikel 10bis der Pariser Verbandsübereinkunft (Hoge Raad, Urteil vom 19. Mai 2017, ECLI:NL:HR:2017:938 (Mi Moneda), Rn. 3.4.1).

Meine erste Botschaft ist deshalb: Ohne Eintragung stehen Sie in den Niederlanden nicht mit leeren Händen da. In der ersten Woche prüfe ich mit Ihnen drei Punkte. Hat Ihr Produkt ein eigenes Gesicht auf dem Markt? Führt die Kopie zu Verwechslung? Und hätte der Wettbewerber anders gestalten können, ohne dass sein Produkt schlechter wird? Danach wissen Sie, ob ein Schreiben genügt oder ob wir vor Gericht gehen.

Gilt in den Niederlanden der ergänzende Leistungsschutz nach § 4 Nr. 3 UWG?

Nein, § 4 Nr. 3 UWG ist deutsches Recht. Für eine Kopie auf dem niederländischen Markt gilt in der Regel niederländisches Recht (Artikel 6 Abs. 1 Rom-II-Verordnung). Es schützt vor Nachahmung über die unerlaubte Handlung nach Artikel 6:162 BW, mit einem Maßstab aus der Rechtsprechung.

§ 4 Nr. 3 UWG erfasst die Nachahmung nur unter besonderen Umständen, etwa wenn sie eine vermeidbare Täuschung der Abnehmer über die betriebliche Herkunft herbeiführt (Buchst. a). Auch in den Niederlanden zählt die vermeidbare Verwechslung, und zwar ausdrücklich auch die Verwechslung über die Herkunft: wenn Käufer meinen, beide Produkte stammten aus demselben oder einem wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (Mi Moneda, Rn. 3.4.5).

Verlassen Sie sich trotzdem nicht auf deutsche Erfahrungen. Die sklavische Nachahmung ist nicht durch EU-Recht harmonisiert (Hoge Raad, Urteil vom 17. April 2015, ECLI:NL:HR:2015:1063 (Simba/Hasbro), Rn. 3.8.4). Im Mittelpunkt steht hier das eigene Gesicht Ihres Produkts auf dem relevanten Markt (Mi Moneda, Rn. 3.4.2).

Was müssen Sie in den Niederlanden beweisen?

Drei Dinge: Ihr Produkt hatte ein eigenes Gesicht (eigen gezicht) auf dem Markt, als die Kopie erschien; die Kopie ruft Verwechslungsgefahr hervor; und der Nachahmer hätte diese Verwechslung vermeiden können, ohne sein Produkt schlechter oder weniger brauchbar zu machen.

  1. Ihr Produkt muss sich im Aussehen von gleichartigen Produkten abheben, die auf dem Markt waren, als die Kopie erschien (das Umfeld). Wie stark sich Ihr Produkt abheben muss, hängt von Art und Zahl der vergleichbaren Produkte ab (Mi Moneda, Rn. 3.4.2).
  2. Die Kopie muss zu Verwechslung führen. Maßgeblich ist der Gesamteindruck, wie ihn ein wenig aufmerksames Publikum wahrnimmt, das die Produkte meist nicht nebeneinander sieht. Übereinstimmungen wiegen dabei nicht automatisch schwerer als Unterschiede (Rn. 3.4.4).
  3. Die Verwechslung muss vermeidbar gewesen sein. Ein Bedürfnis der Käufer nach Standardisierung kann eine verwechselbare Nachahmung rechtfertigen, die Pflicht, Verwechslung zu begrenzen, bleibt aber bestehen (Lego/Mega Brands, Rn. 3.3.2 und 3.5.2). Bei Lego genügten eine andere Farbe und die Namensangabe, weil Käufer Steine brauchten, die zu ihren vorhandenen Steinen passen (Rn. 3.5.3).

Die meisten Fälle werden am eigenen Gesicht gewonnen oder verloren. Deshalb beginne ich nicht mit der Kopie, sondern mit Ihrem Markt. Erstens sammeln wir, welche vergleichbaren Produkte zu kaufen waren, als die Kopie erschien, mit Datum. Zweitens halten wir fest, welche Merkmale Ihr Produkt davon unterscheiden und dass diese Merkmale technisch nicht notwendig sind. Drittens legen wir erst dann die Kopie daneben, so wie ein nicht besonders aufmerksamer Käufer sie sieht. Diese Reihenfolge erspart Ihnen eine Abmahnung, die vor Gericht nicht hält. Ist die Kopie nahezu identisch und steht eine Messe oder die Saison bevor, läuft dieses Dossier parallel zum ersten Schreiben.

Warum hilft Ihnen Bekanntheit allein nicht?

Weil die sklavische Nachahmung das Aussehen Ihres Produkts schützt, nicht den Ruf Ihres Namens. Popularität, Bekanntheit oder ein großer Marktanteil verschaffen einem Produkt für sich genommen kein eigenes Gesicht (Mi Moneda, Rn. 3.5.2).

Popularität und Marktanteil können ebenso auf einer bekannten Marke beruhen, und die Bekanntheit eines Namens oder einer Marke schützt das Verbot der sklavischen Nachahmung gerade nicht (Rn. 3.5.2). Auch ein Stil ist nicht geschützt, nur weil seine Nachahmung unnötig ist und Verwechslung weckt; dafür braucht es zusätzliche Umstände (Hoge Raad, Urteil vom 29. März 2013, ECLI:NL:HR:2013:BY8661, Rn. 3.6).

Nutzt die Kopie zugleich Ihre Marke, lesen Sie mehr unter Vorgehen gegen Konkurrenten wegen Produkt- oder Markenverletzung.

Müssen Sie gegen jeden Nachahmer vorgehen?

Nicht gegen alle gleichzeitig, aber konsequent. Das eigene Gesicht eines Produkts kann verwässern, wenn immer mehr ähnliche Produkte auf den Markt kommen und dort bleiben (Mi Moneda, Rn. 3.4.3).

Vom Hersteller kann deshalb unter Umständen verlangt werden, dass er sich angemessen bemüht, Nachahmungen vom Markt zu holen. Im Allgemeinen muss er aber nicht alle Nachahmer gleichzeitig und ohne Unterschied angreifen, unabhängig etwa von ihrem Marktanteil (Rn. 3.4.3). Im Fall Mi Moneda musste der Hersteller zeigen, dass er sich mit Abmahnungen oder Unterlassungsklagen ausreichend bemüht hatte, den Vertrieb der Nachahmungen auf dem niederländischen Markt zu beenden; das gelang ihm nicht (Rn. 3.5.1).

Mein Rat ist eine Reihenfolge. Zuerst die Partei mit der größten Reichweite in den Niederlanden oder der verwechselbarsten Kopie. Den übrigen schicken Sie ein kurzes, klares Schreiben. Dokumentieren Sie alles: wen Sie angeschrieben haben, wann und mit welchem Ergebnis. Diese Akte ist später Ihr Beweis, dass Sie Ihr Produkt geschützt haben. Sie müssen nicht gegen jeden prozessieren; Sie müssen zeigen, dass Sie nicht stillgehalten haben.

Eine Kopie Ihres Produkts auf dem niederländischen Markt entdeckt? Lassen Sie Ihre Position von einem Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Amsterdam prüfen, bevor Sie den Wettbewerber anschreiben.

Sklavische Nachahmung oder EU-Geschmacksmuster: Womit beginnen Sie?

Mit dem stärksten Recht, das Sie haben. Ein nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster schützt drei Jahre ab der ersten Offenbarung in der Union, aber nur gegen das Kopieren. Ist diese Frist abgelaufen, bleibt die sklavische Nachahmung.

Seit dem 1. Juli 2026 stehen diese Regeln in der Verordnung (EU) 2026/715, die die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 kodifiziert und aufhebt (Artikel 163 und 164). Die Dreijahresfrist steht in Artikel 12 Abs. 1; nach Artikel 20 Abs. 4 ist ein selbständiger Entwurf kein Kopieren, wenn der Entwerfer das Design vernünftigerweise nicht kennen konnte. Ein eingetragenes EU-Geschmacksmuster gilt fünf Jahre ab der Anmeldung und lässt sich bis zu 25 Jahre verlängern (Artikel 13 Abs. 2), ebenso ein Benelux-Muster (Artikel 3.14 Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum (BVIE)).

Sklavische NachahmungNicht eingetragenes EU-GeschmacksmusterEingetragenes EU- oder Benelux-Muster
RechtsgrundlageArtikel 6:162 BW (unerlaubte Handlung)Artikel 11, 12 und 20 Abs. 4 Verordnung (EU) 2026/715Artikel 11, 13 und 20 Abs. 1 Verordnung (EU) 2026/715; Artikel 3.14 und 3.16 BVIE
EintragungNicht nötigNicht nötigNötig
SchutzdauerKeine feste Dauer; solange Ihr Produkt sein eigenes Gesicht behält3 Jahre ab der ersten Offenbarung in der Union5 Jahre, verlängerbar bis 25 Jahre
Was Sie beweisenEigenes Gesicht, Verwechslungsgefahr, vermeidbare NachahmungNeues Design mit Eigenart und KopierenDie Kopie erweckt beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck

Sie können die Ansprüche kombinieren. Die Verordnung lässt das nationale Recht über unlauteren Wettbewerb unberührt (Artikel 135 Abs. 1), und das Benelux-Muster gilt unbeschadet der Haftung aus unerlaubter Handlung (Artikel 3.16 Abs. 1 BVIE). Ein eingetragenes EU-Geschmacksmuster gilt im Verletzungsverfahren als rechtsgültig, beim nicht eingetragenen zeigen Sie, wann es in der Union offenbart wurde und worin seine Eigenart liegt (Artikel 124 Abs. 1 und 2). Mehr zu Eintragung und Schutzumfang lesen Sie unter Zeichnungs- und Musterrecht in den Niederlanden; ist Ihr Produkt als Werk geschützt, kommt das Urheberrecht in den Niederlanden hinzu.

Ich wähle die Grundlage, die am stärksten ist, und halte die andere in Reserve. Wurde Ihr Design vor weniger als drei Jahren erstmals in der EU öffentlich gezeigt, etwa auf einer Messe, in einem Katalog oder im Handel, und können wir zeigen, dass der andere kopiert hat, dann ist das nicht eingetragene EU-Geschmacksmuster oft der direkte Weg: Sie müssen kein eigenes Gesicht auf dem Markt nachweisen. Ist die Frist vorbei oder lässt sich das Kopieren nicht belegen, stütze ich mich auf die sklavische Nachahmung. Auch bei den Prozesskosten macht die Wahl einen Unterschied. Und hat Ihr Produkt eine lange Lebensdauer, lassen Sie das Design eintragen.

Kopie in den Niederlanden entdeckt: Was tun Sie in den ersten Tagen?

Sichern Sie Beweise, halten Sie die Marktlage fest, prüfen Sie jedes Recht, das Sie haben, und schicken Sie dann eine Abmahnung (sommatie) mit kurzer Frist. Bleibt sie ohne Erfolg, folgt ein kort geding, das niederländische Eilverfahren.

Tempo zählt, besonders bei einem Saisonprodukt oder kurz vor einer Messe. In den ersten Tagen erledige ich vier Dinge mit Ihnen:

  1. Ein Testkauf in den Niederlanden, mit Beleg, Fotos von Produkt und Verpackung und Datum.
  2. Wir halten fest, seit wann Ihr Produkt hier auf dem Markt ist und was damals sonst angeboten wurde.
  3. Wir prüfen, ob Sie neben der sklavischen Nachahmung ein stärkeres Recht haben: ein eingetragenes oder nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster, eine Marke auf Form oder Verpackung oder ein Urheberrecht (Artikel 135 Abs. 1 Verordnung (EU) 2026/715, Artikel 3.16 Abs. 1 BVIE). Ein Recht, das Sie haben, nutzen Sie, weil es den Beweis leichter macht.
  4. Eine Abmahnung mit kurzer Frist und, wenn sie nichts bringt, das niederländische Eilverfahren (kort geding).

In der Regel müssen Sie dafür nicht in die Niederlande reisen. Testkauf, Unterlagen und Verfahren organisieren wir von Amsterdam aus.

Auch deutsche Unternehmen stehen in solchen Verfahren: Im Fall Simba/Hasbro verlangte die US-amerikanische Hasbro-Gruppe im kort geding ein Verbot gegen die Simba Toys GmbH & Co. KG aus Fürth und eine niederländische Gesellschaft. Das Berufungsgericht gab den Anträgen größtenteils statt, gestützt auf das Urheberrecht und auf sklavische Nachahmung (Simba/Hasbro, Rn. 3.1 bis 3.3).

Abmahnung aus den Niederlanden wegen Nachahmung: Wie reagieren Sie?

Nicht unterschreiben und nicht ignorieren. Prüfen Sie den Vorwurf an denselben drei Voraussetzungen: das eigene Gesicht des anderen Produkts, die Verwechslung im Gesamteindruck und den Abstand, den Sie durch Farbe, Name, Form oder Verpackung gehalten haben.

Sammeln Sie Ihre Entwurfsunterlagen und vergleichbare Produkte vom Markt. Ist eine Ähnlichkeit technisch notwendig oder folgt sie aus einem Standard, kann das die Verwechslung rechtfertigen; Ihre Pflicht, sie zu begrenzen, bleibt (Lego/Mega Brands, Rn. 3.3.2 und 3.5.2). Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe (onthoudingsverklaring met boetebeding), bevor diese Fragen geklärt sind.

Ich kenne auch diese Seite. In einem Berufungsverfahren, in dem ich zwei der Berufungsbeklagten vertrat, machte ein Schmuckdesigner geltend, deren Schmuck gleiche seinen Entwürfen im Stil, und seine große Bekanntheit mache das rechtswidrig. Das Berufungsgericht hielt das für nicht ausreichend, weil ein Stil nicht monopolisiert werden kann (Gerechtshof Amsterdam, Urteil vom 12. November 2019, ECLI:NL:GHAMS:2019:4060, Rn. 3.7.9).

Praxisbeispiel: ein deutscher Hersteller von Gartenmöbeln

Angenommen, ein deutscher Hersteller verkauft seit sechs Jahren einen Gartenstuhl mit markanter Form über niederländische Händler. Eingetragen hat er das Design nie. Ein niederländischer Onlinehändler bietet nun einen deutlich günstigeren Stuhl mit gleicher Linienführung unter eigener Marke an. Dies ist ein Beispiel, kein realer Fall.

Das nicht eingetragene EU-Geschmacksmuster ist längst abgelaufen (Artikel 12 Abs. 1 Verordnung (EU) 2026/715), also stützt sich der Anspruch auf die sklavische Nachahmung. Hob sich der Stuhl von den Gartenstühlen ab, die beim Erscheinen der Kopie zu kaufen waren? Kann ein wenig aufmerksamer Käufer meinen, beide stammten vom selben Hersteller? Und hätte der Onlinehändler eine andere Form wählen können, ohne dass sein Stuhl schlechter wird? Anders als ein Lego-Stein muss ein Stuhl nicht in ein bestehendes System passen.

Wann brauchen Sie einen Anwalt in den Niederlanden?

Sobald Sie eine Kopie auf dem niederländischen Markt sehen oder selbst eine Abmahnung aus den Niederlanden wegen Nachahmung erhalten. In beiden Fällen entscheidet die erste Woche, wie stark Ihre Position ist.

Die Kosten hängen von Testkäufen und Marktuntersuchung ab und davon, ob ein Schreiben genügt. In niederländischen Verfahren über Rechte des geistigen Eigentums wird die unterlegene Partei auf Antrag zur Erstattung der angemessenen und verhältnismäßigen Prozesskosten der Gegenseite verurteilt, es sei denn, die Billigkeit steht dem entgegen (Artikel 1019h Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering (Rv), niederländische Zivilprozessordnung). Für den Anspruch aus sklavischer Nachahmung gilt diese Regel nicht. Im Fall Simba/Hasbro sprach der Hoge Raad für das Verfahren vor ihm Kosten nach Artikel 1019h Rv nur für den urheberrechtlichen Teil zu; für den Teil zur sklavischen Nachahmung setzte er den gerichtlichen Pauschaltarif (liquidatietarief) an (Rn. 3.11.1 und 3.11.2).

Bei MAAK Advocaten kläre ich mit Ihnen, welches Recht Sie haben und was Sie beweisen können. Dann wählen wir den Schritt, der zu Ihrem Ziel passt: die Kopie vom Markt, eine Einigung mit dem Wettbewerber oder Ruhe, wenn Ihr Produkt ausreichend Abstand hält.

Wie arbeitet MAAK Advocaten bei sklavischer Nachahmung?

Wir vertreten beide Seiten: den Hersteller, dessen Produkt kopiert wird, und das Unternehmen, dem Nachahmung vorgeworfen wird. Wir prüfen Produkt und Markt, schreiben oder beantworten die Abmahnung, verhandeln und führen, wo nötig, das Verfahren.

Oft reichen ein Schreiben und ein Gespräch. Manchmal ist ein kort geding oder ein Hauptsacheverfahren nötig, vor den niederländischen Gerichten in erster Instanz und, wenn nötig, in der Berufung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet sklavische Nachahmung (slaafse nabootsing)?

Sklavische Nachahmung ist im niederländischen Recht das Kopieren eines Produkts, das Käufer unnötig verwirrt. Sie ist eine unerlaubte Handlung nach Artikel 6:162 BW, kein Schutzrecht. Nachahmen ist grundsätzlich frei, aber nicht, wenn Verwechslung zu befürchten ist und der Nachahmer sie vernünftigerweise hätte vermeiden können (Hoge Raad, Lego/Mega Brands, 2009).

Brauche ich ein eingetragenes Design, um eine Kopie in den Niederlanden zu stoppen?

Nein. Für die sklavische Nachahmung brauchen Sie keine Eintragung. Sie zeigen, dass Ihr Produkt ein eigenes Gesicht auf dem Markt hat, dass die Kopie zu Verwechslung führt und dass der Nachahmer das hätte vermeiden können. Ein eingetragenes oder nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster erleichtert den Fall oft, weil Sie dann kein eigenes Gesicht nachweisen müssen.

Gilt in den Niederlanden § 4 Nr. 3 UWG?

Nein. § 4 Nr. 3 UWG ist deutsches Recht. Für Kopien auf dem niederländischen Markt gilt in der Regel niederländisches Recht (Artikel 6 Abs. 1 Rom-II-Verordnung): die unerlaubte Handlung nach Artikel 6:162 BW und die Rechtsprechung des Hoge Raad. Der Gedanke ist verwandt: Verboten ist die vermeidbare Verwechslung, auch über die Herkunft. EU-rechtlich harmonisiert ist die sklavische Nachahmung nicht (Hoge Raad, Simba/Hasbro, 2015).

Wie lange schützt die sklavische Nachahmung?

Das niederländische Recht kennt keine feste Schutzdauer. Der Schutz besteht, solange Ihr Produkt ein eigenes Gesicht auf dem Markt hat und die Kopie Verwechslung hervorruft. Dieses Gesicht kann verwässern, wenn Nachahmungen auf den Markt kommen und dort bleiben. Gehen Sie deshalb konsequent gegen Kopien vor (Hoge Raad, Mi Moneda, 2017).

Bekomme ich meine Anwaltskosten erstattet?

Teilweise. Die Erstattung angemessener und verhältnismäßiger Prozesskosten nach Artikel 1019h Rv gilt für Rechte des geistigen Eigentums, nicht für den Anspruch aus sklavischer Nachahmung; dieser Teil wird nach dem gerichtlichen Pauschaltarif bemessen (Hoge Raad, Simba/Hasbro, 2015). Stützen Sie sich zugleich auf ein Geschmacksmuster, eine Marke oder ein Urheberrecht, kann dieser Teil darunter fallen.

Primärquellen

Zuletzt geprüft am 4. November 2026 · nächstes relevantes Datum: 9. Dezember 2027 (Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2024/2823 im Benelux-Musterrecht)

Hat ein Wettbewerber Ihr Produkt in den Niederlanden kopiert, oder wirft man Ihnen Nachahmung vor? Legen Sie mir Ihre Situation vor: Rufen Sie an unter +31 (0)20 210 31 38 oder schreiben Sie mir über meine Seite als Anwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Amsterdam. — Arnout Gieske

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