Die Auskunftspflicht in niederländischen Gerichtsverfahren

Es kommt regelmäßig vor, dass eine Partei zwar von der Existenz bestimmter Unterlagen weiß, diese aber nicht selbst besitzt. Gibt die Gegenseite sie nicht freiwillig heraus, lässt sich die Einsicht unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich erzwingen. Seit dem 1. Januar 2025 ist dieses Einsichtsrecht in den Artikeln 194, 195 und 195a der niederländischen Zivilprozessordnung (Rv) geregelt; der früher maßgebliche Artikel 843a Rv ist zum selben Datum entfallen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden erklären, wie die Auskunftspflicht in den Niederlanden in der Praxis funktioniert.

Wie man das Einsichtsrecht geltend macht (Art. 194 und 195 Rv)

Nach Artikel 194 Absatz 1 Rv hat eine Partei einer Rechtsbeziehung gegenüber demjenigen, der über bestimmte Daten zu dieser Rechtsbeziehung verfügt, Anspruch auf Einsicht, Abschrift oder Auszug — vorausgesetzt, sie hat daran ein hinreichendes Interesse. Weigert sich die Gegenseite, kann das Gericht sie nach Artikel 195 Rv auf Antrag zur Herausgabe verurteilen. Das Einsichtsrecht ist ein wirksames Mittel, um im Vorfeld oder im Verlauf eines Gerichtsverfahrens in den Niederlanden an Beweismaterial zu gelangen. Es öffnet jedoch keine unbegrenzte Informationsquelle: Eine Auskunftspflicht nach englischem oder US-amerikanischem Discovery-Modell kennt das niederländische Recht nicht. Die Kosten der Bereitstellung trägt übrigens diejenige Partei, die um Einsicht ersucht.

Der Umfang der Auskunftspflicht in den Niederlanden

Die Auskunftspflicht bleibt eine Ausnahme von der Hauptregel, dass niemand die in seinem Besitz befindlichen Unterlagen einem anderen zur Einsicht vorlegen muss. Der Anspruch lässt sich im Vorfeld eines Verfahrens ebenso geltend machen wie während eines laufenden Verfahrens. Drei Voraussetzungen sind dabei maßgeblich. Erstens muss der Antragsteller Partei der Rechtsbeziehung sein, auf die sich die Daten beziehen — etwa eines Vertrages, an dem er oder sein Rechtsvorgänger beteiligt ist. Zweitens muss ein hinreichendes Interesse bestehen; das ist in der Regel gegeben, wenn die Unterlagen zum Nachweis bestimmter Tatsachen benötigt werden. Die frühere Formulierung verlangte ein „rechtmäßiges“ Interesse — seit 2025 genügt ein hinreichendes. Drittens muss es sich um bestimmte Daten handeln, die ausreichend genau beschrieben sind; so genau, wie es vom Antragsteller billigerweise erwartet werden kann. Sogenannte „fishing expeditions“ bleiben damit unzulässig. Das Gesetz spricht bewusst von Daten und nicht mehr nur von Schriftstücken: Erfasst sind daher auch Videodateien, Datenträger und Tonaufnahmen.

Ablehnung eines Antrags auf Einsichtnahme nach niederländischem Recht

Artikel 194 Absatz 2 Rv nennt zwei Gründe, aus denen die Einsicht verweigert werden darf: ein Zeugnisverweigerungsrecht im Sinne von Artikel 165 Absatz 2 Rv, oder gewichtige Gründe, die der Herausgabe entgegenstehen. Gewichtige Gründe sind etwa betroffene Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche medizinische Informationen. Beruft sich eine Partei darauf, nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor. Gibt das Gericht dem Antrag statt, bestimmt es nach Artikel 195 Absatz 2 Rv die Bedingungen, die Art und Weise sowie die Frist, innerhalb derer Einsicht, Abschrift oder Auszug zu gewähren sind; es kann dabei einen Vorschuss auf die Kosten verlangen. Betrifft die Anfrage Daten, über die eine dritte Partei verfügt, die selbst nicht an der Rechtsbeziehung beteiligt ist, greift Artikel 195a Rv: Auch dieser Dritte kann zur Herausgabe verurteilt werden, wobei das Gericht Antragsteller, Dritten und Gegenpartei zwingend zu einer mündlichen Verhandlung lädt. Quelle: Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering, Artikel 194–195a.

Deutschsprachige Anwälte in den Niederlanden

Wenn Sie einen Einsichtsanspruch nach Artikel 194 Rv in den Niederlanden geltend machen wollen, helfen Ihnen unsere deutschsprachigen Anwälte gerne weiter. Entscheidend ist eine gute Begründung: Sie müssen darlegen, dass die Voraussetzungen des Artikels 194 Rv erfüllt sind und dass es sich nicht um eine „fishing expedition“ handelt. Haben Sie Fragen?

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