Maschinenverordnung 2027: Was gilt in den Niederlanden?

Veröffentlicht am

Liefern Sie Maschinen in die Niederlande oder bauen Sie dort Anlagen um, gilt für Sie ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Ab diesem Tag müssen nach niederländischem Recht Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung auf Niederländisch vorliegen, und wer eine Anlage wesentlich verändert, gilt selbst als Hersteller.

Weitere Produktregeln finden Sie in unserer Rubrik Product Compliance in den Niederlanden.

Für wen gilt die Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung gilt für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler von Maschinen und dazugehörigen Produkten (Art. 3, Art. 10 bis 18 Verordnung (EU) 2023/1230). Als Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Art. 54).

Als Maschine gilt auch eine Gesamtheit von Maschinen, die so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren (Art. 3 Nr. 1 Buchst. d). Das betrifft gerade Anlagenbauer und Systemintegratoren.

RolleWer das istKernpflichtArtikel
Herstellerstellt her und vertreibt unter eigenem Namen oder eigener Handelsmarketechnische Unterlagen, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung, CE-KennzeichnungArt. 3 Nr. 18, Art. 10
Bevollmächtigtervom Hersteller schriftlich beauftragtAufgaben laut AuftragArt. 3 Nr. 19, Art. 12
Einführerbringt ein Produkt aus einem Drittstaat in VerkehrPrüfpflichtenArt. 3 Nr. 20, Art. 13
Händlerstellt das Produkt in der Lieferkette bereitprüft CE-Kennzeichnung, Erklärung und BetriebsanleitungArt. 3 Nr. 21, Art. 15
Wer wesentlich verändertauch Integrator oder Betreibergilt als HerstellerArt. 3 Nr. 16, Art. 18

Ihr niederländischer Abnehmer ist kein Einführer, denn Ihre Maschine kommt nicht aus einem Drittstaat. Verkauft er sie weiter, ist er Händler. Wie die CE-Kennzeichnung in den Niederlanden geprüft wird, lesen Sie in unserem Beitrag CE-Kennzeichnung in den Niederlanden.

Was ändert sich für deutsche Maschinenbauer und Systemintegratoren?

Für deutsche Maschinenbauer kommt es vor allem auf Konformitätsbewertung, Betriebsanleitung und Unterlagen an. Für Systemintegratoren regelt die Verordnung ausdrücklich, dass als Hersteller gilt, wer eine wesentliche Veränderung vornimmt (Art. 10, Art. 18, Art. 25).

Die Pflichten des Herstellers stehen in Art. 10: Konstruktion nach Anhang III, technische Unterlagen, Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung, mindestens zehn Jahre Aufbewahrung und eine Betriebsanleitung, die auch digital sein darf (Abs. 1 bis 3 und 7).

Für die sechs Kategorien in Anhang I Teil A ist immer eine notifizierte Stelle beteiligt (Art. 25 Abs. 2), auch bei Sicherheitsbauteilen und Maschinen mit eingebetteten Systemen, die mit maschinellem Lernen Sicherheitsfunktionen gewährleisten (Nr. 5 und 6). Für die 19 Kategorien in Teil B genügt die interne Fertigungskontrolle nur bei vollständig angewandten harmonisierten Normen oder gemeinsamen Spezifikationen (Art. 25 Abs. 3). Für Maschinen, die nicht in Anhang I aufgeführt sind, gilt die interne Fertigungskontrolle (Modul A, Art. 25 Abs. 4).

Die Rolle kann wechseln. Ein Händler gilt als Hersteller, wenn er die Maschine „unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt“ oder so verändert, dass sich dies auf die Konformität auswirken kann (Art. 17).

Will Ihr niederländischer Händler die Maschine unter eigener Marke verkaufen, geht das, aber dann wird er selbst Hersteller. Mein Rat: Legen Sie im Vertrag fest, dass der ursprüngliche Hersteller die technischen Unterlagen bereithält, die Dokumentation liefert und mitwirkt, wenn die Aufsichtsbehörde Fragen stellt. So kann der Händler seine Rolle tatsächlich ausfüllen, und das geschäftliche Ziel bleibt erhalten.

In diesem Fall sind Sie der ursprüngliche Hersteller. Die Zusagen zu Unterlagen, Dokumentation und Mitwirkung werden dann von Ihnen erwartet und gehören in den Händlervertrag.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung?

Die Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027; am selben Tag wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG aufgehoben (Art. 54 Abs. 2, Art. 51 Abs. 2).

EreignisDatumGrundlage
Annahme14. Juni 2023Titel der Verordnung
Veröffentlichung im Amtsblatt29. Juni 2023ABl. L 165 vom 29.6.2023, S. 1
Inkrafttreten19. Juli 2023 (20. Tag nach Veröffentlichung)Art. 54 Abs. 1
Art. 6 Abs. 7, Art. 48 und Übergangsbestimmungen (Art. 52)ab 19. Juli 2023Art. 54 Abs. 3 Buchst. c
Notifizierende Behörden und notifizierte Stellen (Art. 26 bis 42)ab 20. Januar 2024Art. 54 Abs. 3 Buchst. a
Art. 6 Abs. 2 bis 6, 8 und 11, Art. 47 und Art. 53 Abs. 3ab 20. Juli 2024Art. 54 Abs. 3 Buchst. d
Sanktionsvorschriften der Mitgliedstaaten (Art. 50 Abs. 1); Mitteilung an die Kommissionab bzw. bis 20. Oktober 2026Art. 54 Abs. 3 Buchst. b, Art. 50 Abs. 2
Geltung der Verordnung; Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG20. Januar 2027Art. 54 Abs. 2, Art. 51 Abs. 2
Niederländischer Warenwetbesluit machines 2026 in Kraft20. Januar 2027Art. 33 Warenwetbesluit machines 2026
Delegierte Rechtsakte zu KI-Anforderungen in Anhang IIIgelten ab 2. August 2028Art. 8 Abs. 3 und 4, eingefügt durch Verordnung (EU) 2026/1744

Warum lesen Sie anderswo den 14. Januar 2027? Die ursprünglich im Amtsblatt veröffentlichte Fassung nannte dieses Datum. Eine Berichtigung (ABl. L 169 vom 4.7.2023, S. 35) hat es in Art. 51 Abs. 2, Art. 52 Abs. 1 und Art. 54 auf den 20. Januar 2027 korrigiert, ebenso die Frist in Art. 50 Abs. 2 vom 14. auf den 20. Oktober 2026.

„Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt nicht behindern, die entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden“ (Art. 52 Abs. 1). EG-Baumusterprüfbescheinigungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig (Art. 52 Abs. 2). Die delegierten Rechtsakte zu den KI-Anforderungen waren bei unserer Prüfung am 29. Oktober 2026 noch nicht erlassen.

Wie wird die Maschinenverordnung in den Niederlanden umgesetzt?

In den Niederlanden führt der Warenwetbesluit machines 2026, ein niederländischer Durchführungserlass, die Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027 aus (Staatsblad 2026, 261; Art. 33). Er verlangt niederländische Dokumente und knüpft an die Sanktionen der Warenwet (niederländisches Warengesetz) an.

Nach dem Erlass ist es verboten, gegen die Herstellerpflichten zu verstoßen (Art. 4 Abs. 1); dasselbe gilt für Art. 18 bei jedem, der eine Maschine wesentlich verändert (substantieel wijzigen, Art. 4 Abs. 2). Auf Niederländisch abgefasst sein müssen in jedem Fall (Art. 4 Abs. 3):

  • die Betriebsanleitung, die Sicherheitsinformationen und die Informationen nach Anhang III;
  • die Montageanleitung für unvollständige Maschinen;
  • die EU-Konformitätserklärung;
  • die EU-Einbauerklärung.

Ihr niederländischer Händler prüft, ob Betriebsanleitung und, bei unvollständigen Maschinen, Montageanleitung auf Niederländisch beiliegen (Art. 7 Abs. 3 Warenwetbesluit machines 2026; Art. 15 Abs. 2 Buchst. c und Art. 16 Abs. 2 Buchst. b Verordnung). Für Maschinen, die nach altem Recht vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, gilt eine Übergangsregel (Art. 31 Abs. 1 Warenwetbesluit machines 2026).

Laut der Begründung (nota van toelichting) zum Warenwetbesluit machines 2026 nimmt die Nederlandse Arbeidsinspectie die Marktüberwachung wahr. Mögliche Maßnahmen sind eine Anordnung mit Verwaltungszwang (last onder bestuursdwang, Art. 32 Warenwet) und eine Verwaltungsbuße (bestuurlijke boete, Art. 32a Warenwet). Die Höhe der Buße richtet sich nach dem Warenwetbesluit bestuurlijke boeten, je Verstoß bis zur sechsten Geldstrafenkategorie des niederländischen Strafgesetzbuchs (Art. 32a Abs. 2 Warenwet).

Gegen eine Entscheidung legen Sie zuerst Einspruch (bezwaar) ein, binnen sechs Wochen (Art. 7:1, 6:7 Algemene wet bestuursrecht, dem allgemeinen niederländischen Verwaltungsrechtsgesetz). Danach ist die Klage (beroep) beim Verwaltungsrichter möglich.

Ein deutsches Unternehmen glaubt oft, mit dem deutschen Vorgehen sei alles erledigt. Die Verordnung ist überall gleich, aber die Sprache der Dokumente, die Aufsichtsbehörde und das Verfahren bei einer Maßnahme sind niederländisch. Wer Erklärung und Betriebsanleitung nur auf Deutsch mitliefert, kommt in den Niederlanden beim Händler oder bei der Inspektion nicht weiter. Regeln Sie die niederländischen Fassungen deshalb gleichzeitig mit den deutschen.

Fragt Ihr niederländischer Kunde schon jetzt nach Dokumenten für 2027, oder planen Sie einen Umbau vor Ort? Ein deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden klärt mit Ihnen Rolle, Dokumente und Verträge.

Was tun Sie, wenn ein niederländischer Kunde eine Anlage umbauen lassen will?

Klären Sie vor dem Angebot, ob der Umbau eine wesentliche Veränderung ist. Dann wird, wer umbaut, Hersteller dieser Maschine mit den Pflichten nach Art. 10 (Art. 18 Verordnung; Art. 4 Abs. 2 Warenwetbesluit machines 2026).

Eine wesentliche Veränderung ist eine vom Hersteller nicht vorgesehene oder geplante physische oder digitale Veränderung nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme, durch die „eine neue Gefährdung entsteht oder sich ein bestehendes Risiko erhöht“ (Art. 3 Nr. 16). Hinzukommen muss, dass deshalb trennende oder nichttrennende Schutzeinrichtungen mit Anpassung des Sicherheitssteuerungssystems oder zusätzliche Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit nötig werden.

Zuerst kläre ich, wer nach dem Umbau der Hersteller ist, und erst dann kommt das Angebot. Ich bitte die Ingenieure, mit der Risikobeurteilung festzustellen, ob der Umbau eine neue Gefährdung schafft oder ein Risiko erhöht, für das zusätzliche Schutzeinrichtungen nötig sind. Ist das so, liegt eine wesentliche Veränderung vor, und wer umbaut, wird Hersteller dieser Maschine. Vor dem Start lege ich im Auftrag fest:

  1. wer die Konformitätsbewertung durchführt;
  2. wer die Erklärung unterschreibt;
  3. wer die Dokumentation liefert;
  4. wer die Kosten trägt.

So weiß jeder, woran er ist, wenn die Anlage läuft.

Die Pflichten beschränken sich auf die betroffene Maschine, wenn sich die Veränderung laut Risikobeurteilung nur auf eine Maschine innerhalb einer Gesamtheit auswirkt (Art. 18 Abs. 1). Wer umbaut, erklärt die Konformität auf eigene Verantwortung und wendet das Verfahren nach Art. 25 Abs. 2 bis 4 an (Art. 18 Abs. 2).

Welche Vertragsklausel macht unter der Maschinenverordnung den Unterschied?

Entscheidend ist eine Klausel über Veränderungen an der Maschine. Wer die Maschine verändert, kann nach Art. 17 oder 18 der Maschinenverordnung kraft Gesetzes als Hersteller gelten; der Vertrag regelt, wer die Folgen trägt.

Den größten Unterschied macht die Vereinbarung über Veränderungen. Ich lege fest, dass der Händler oder der Kunde die Maschine nicht ohne Abstimmung anpasst und dass derjenige, der trotzdem etwas verändert, wodurch sich die Sicherheit ändert, selbst die Verantwortung des Herstellers trägt. Außerdem vereinbare ich, wer die niederländischen Dokumente liefert und wie man sich gegenseitig informiert, wenn sich ein Risiko zeigt. Eine Freistellung ohne diese Absprachen ist wenig wert.

Mehr zu Lieferbedingungen lesen Sie bei Kaufvertrag nach niederländischem Recht, zu Haftungsgrenzen bei Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht.

Was können Sie bei der Maschinenverordnung selbst regeln?

Für die Maschinenverordnung regeln Sie Risikobeurteilung, technische Unterlagen, Normen, Konformitätsbewertung und Übersetzungen selbst, mit Ihren Ingenieuren, Übersetzern und gegebenenfalls der notifizierten Stelle (Art. 10 Abs. 2 und 7, Art. 25).

Dazu gehört eine Liste Ihrer Lieferanten und Abnehmer: Die Marktüberwachungsbehörde kann verlangen, dass Sie diese benennen, und Sie bewahren die Angaben mindestens zehn Jahre auf (Art. 19).

Zuerst eine Übersicht darüber, was ab dem 20. Januar 2027 noch in die Niederlande geht. Sie zeigt, welche Maschinen schon unter die Verordnung fallen. Danach die Dokumente: Erklärung und Betriebsanleitung auf Niederländisch. Zum Schluss die Verträge mit den niederländischen Händlern. Wer mit den Verträgen beginnt, regelt die Haftung gut, riskiert aber, dass die erste Lieferung im Januar ohne die richtigen Papiere ankommt.

Wann sollten Sie einen Anwalt einschalten?

Schalten Sie einen Anwalt in den Niederlanden ein, bevor Sie einen Umbau übernehmen, wenn ein Händler unter eigener Marke verkaufen will und sobald die Aufsichtsbehörde Unterlagen anfordert oder eine Maßnahme ankündigt (Art. 17, 18 Verordnung; Art. 25, 32, 32a Warenwet).

Ein Ingenieur oder eine notifizierte Stelle stellt fest, was Ihre Maschine erfüllen muss. Ein Anwalt hält vertraglich fest, wer es tut, wer zahlt und wer haftet, und vertritt Sie gegenüber der Behörde und vor Gericht.

Ihre SituationWas auf dem Spiel stehtWarum ein niederländischer AnwaltWas wir zuerst tun
Umbau einer Anlage bei einem niederländischen Kundenwer wesentlich verändert, wird Hersteller mit allen Pflichten nach Art. 10 (Art. 18; Art. 4 Abs. 2 Warenwetbesluit machines 2026)wer als Hersteller gilt, folgt aus Art. 18; wer die Arbeit übernimmt, die Kosten der Konformitätsbewertung trägt und im Verhältnis zum Kunden haftet, ist eine VertragsfrageRolle feststellen, Auftragsbestätigung oder Vertrag anpassen
Händler verkauft unter eigener Marke oder verändert die Maschineder Händler wird Hersteller (Art. 17)Dokumentation, Information und Haftung gehören in den HändlervertragHändlervertrag prüfen und anpassen
Lagerbestand rund um den 20. Januar 2027nur Maschinen, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht, also erstmals auf dem Unionsmarkt bereitgestellt wurden, dürfen nach altem Recht weiter bereitgestellt werden (Art. 3 Nr. 12, Art. 52 Abs. 1; Art. 31 Warenwetbesluit machines 2026)Liefertermine, Eigentums- und Gefahrübergang sollten vertraglich klar festliegenLieferplan und Verträge durchsehen
Aufsichtsbehörde fordert Unterlagen an oder kündigt eine Maßnahme anAnordnung mit Verwaltungszwang (Art. 32 Warenwet), Verwaltungsbuße (Art. 32a Warenwet), Einspruch binnen sechs Wochen (Art. 6:7 Awb)Fristen und Verteidigung folgen niederländischem VerwaltungsrechtFrist sichern, Unterlagen ordnen, Kontakt mit der Behörde, Einspruch
Streit in der Lieferkette, etwa Abnehmer verweigert die Maschine ohne niederländische DokumenteVertrag und Haftung, wenn niederländisches Recht gilt oder der Streit in den Niederlanden geführt wirdVerfahren in erster Instanz und in der BerufungMahnschreiben oder Verteidigung, verhandeln, falls nötig kort geding (niederländisches Eilverfahren)

Praxisbeispiel: Umbau einer Verpackungslinie in den Niederlanden

Ein deutscher Systemintegrator, der eine Linie beim niederländischen Kunden so umbaut, dass neue Schutzeinrichtungen in die Sicherheitssteuerung eingebunden werden müssen, wird für die betroffene Maschine Hersteller (Art. 3 Nr. 16, Art. 18).

Stellen Sie sich vor: Ein Anlagenbauer aus Baden-Württemberg ergänzt im Frühjahr 2027 die Verpackungslinie eines niederländischen Lebensmittelherstellers um eine Roboterzelle. Die Risikobeurteilung zeigt eine neue Gefährdung; trennende Schutzeinrichtungen müssen in die bestehende Sicherheitssteuerung eingebunden werden.

FrageErgebnisGrundlage
Liegt eine wesentliche Veränderung vor?ja, neue Gefährdung und Schutzeinrichtungen mit Anpassung der SicherheitssteuerungArt. 3 Nr. 16 Buchst. a
Wer gilt als Hersteller?wer die wesentliche Veränderung vornimmtArt. 18 Abs. 1
Für die ganze Linie oder einen Teil?nur für die betroffene Maschine, wenn die Risikobeurteilung das zeigtArt. 18 Abs. 1
Welches Verfahren?Konformitätsbewertung nach Art. 25 Abs. 2 bis 4, Erklärung auf eigene VerantwortungArt. 18 Abs. 2
In welcher Sprache?Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung auf NiederländischArt. 4 Abs. 3 Warenwetbesluit machines 2026
Wer trägt die Kosten?was die Auftragsbestätigung oder der Vertrag regeltVertrag

Dies ist ein hypothetisches Beispiel zur Veranschaulichung, keine Beschreibung eines Mandats von MAAK Advocaten N.V.

Wie arbeitet MAAK Advocaten bei der Maschinenverordnung?

MAAK Advocaten N.V., eine Anwaltskanzlei in Amsterdam, berät deutsche Maschinenbauer, Systemintegratoren und ihre niederländischen Händler zu Rollen und Verträgen in der Kette (Art. 17, 18) und vertritt sie gegenüber der niederländischen Aufsichtsbehörde.

Wir prüfen Händler- und Lieferverträge, führen Einspruch und Klage nach niederländischem Verwaltungsrecht und vertreten Sie in Zivilverfahren in erster Instanz und in der Berufung. Die Kosten hängen von der Zahl der Verträge und Beteiligten ab und davon, ob ein Verfahren nötig wird.

Fordert die Aufsichtsbehörde Unterlagen an oder kündigt sie eine Maßnahme an, gehe ich ruhig und zügig vor:

  1. Ich halte zuerst die Frist fest und lese genau, was verlangt wird.
  2. Dann liefern wir ein geordnetes Dossier: Erklärung, Risikobeurteilung, Betriebsanleitung auf Niederländisch.
  3. Kommt eine Entscheidung, prüfe ich mit Ihnen, ob ein Einspruch sinnvoll ist; dafür gibt es sechs Wochen.

Nach meiner Erfahrung will eine Aufsichtsbehörde vor allem sehen, dass Sie das Risiko ernst nehmen und die Sache im Griff haben.

Müssen Sie eine Maschine zurückrufen, lesen Sie unseren Beitrag zum Rückruf in den Niederlanden; zur Haftung für fehlerhafte Produkte informiert unser Beitrag zur neuen Produkthaftungsrichtlinie in den Niederlanden.

Häufige Fragen zur Maschinenverordnung

Ab wann gilt die Maschinenverordnung 2027?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 (Art. 54). Ältere Quellen nennen den 14. Januar 2027; dieses Datum wurde durch die Berichtigung im ABl. L 169 vom 4.7.2023 korrigiert. Maschinen, die vorher nach der Richtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden (Art. 52 Abs. 1).

Ist mein niederländischer Abnehmer Einführer oder Händler?

Kein Einführer: Einführer bringen Produkte aus einem Drittstaat in Verkehr (Art. 3 Nr. 20). Verkauft Ihr Abnehmer die Maschine weiter, ist er Händler (Art. 3 Nr. 21); nutzt er sie selbst, ist er Endnutzer. Verkauft er unter eigener Marke oder verändert er sie so, dass die Konformität betroffen sein kann, gilt er als Hersteller (Art. 17).

Was gilt in den Niederlanden anders als in Deutschland?

Die Verordnung ist in beiden Ländern gleich. In den Niederlanden müssen Betriebsanleitung, Sicherheitsinformationen und EU-Konformitätserklärung auf Niederländisch vorliegen (Art. 4 Abs. 3 Warenwetbesluit machines 2026). Laut der Begründung zu diesem Erlass überwacht die Nederlandse Arbeidsinspectie den Markt; Maßnahmen und Einspruch folgen niederländischem Verwaltungsrecht.

Wann brauche ich einen Anwalt in den Niederlanden?

Einen Anwalt in den Niederlanden brauchen Sie, bevor Sie einen Umbau bei einem niederländischen Kunden übernehmen, wenn Ihr Händler unter eigener Marke verkaufen will und sobald die niederländische Aufsichtsbehörde Unterlagen verlangt oder eine Maßnahme ankündigt. Gegen eine Entscheidung haben Sie sechs Wochen für den Einspruch (Art. 6:7 Awb).

Wann ist eine wesentliche Veränderung einer Maschine gegeben?

Eine wesentliche Veränderung ist eine vom Hersteller nicht vorgesehene Veränderung nach dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme, die eine neue Gefährdung schafft oder ein Risiko erhöht, sodass zusätzliche Schutzeinrichtungen mit Anpassung der Sicherheitssteuerung oder Maßnahmen für Stabilität oder Festigkeit nötig werden (Art. 3 Nr. 16). Wer sie vornimmt, gilt als Hersteller (Art. 18).

Primärquellen

Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026 · nächstes relevantes Datum: 20. Januar 2027 (Geltung der Maschinenverordnung und Inkrafttreten des Warenwetbesluit machines 2026)

Liefern Sie Maschinen in die Niederlande oder bauen Sie dort Anlagen um, und möchten Sie Rolle, Dokumente und Verträge vor dem 20. Januar 2027 ordnen? Schildern Sie mir Ihre Situation über die Seite deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden. — Martin Krüger

Bleiben Sie über unsere News und Veranstaltungen auf dem Laufenden
Zu welchen Themen möchten Sie Updates erhalten?
In welcher Branche oder welchem Sektor sind Sie tätig? (optional)

Wonach suchen Sie?