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Gründung eines Unternehmens in den niederlanden

Die Gründung einer BV in den Niederlanden

Die niederländische B.V. wird häufig mit der deutschen GmbH verglichen obwohl die Rechtsformen auch Unterschiede aufweisen. Beispielsweise muss das Stammkapital einer GmbH in Deutschland 25.000 € betragen wohingegen eine B.V. in den Niederlanden bereits mit einem Mindeststammkapital von 0,01 € gegründet wird. Die sogenannte besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid (geschlossene/private Gesellschaft mit beschränkter Haftung), ist also eine niederländische Form der Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die BV gilt als meistgewählte Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens und genießt auf dem niederländischen Markt das größte Vertrauen. So wird die B.V. auch von ausländischen Müttern oft als Unternehmensform für ein zukünftiges niederländisches Tochterunternehmen gewählt. Wenn Sie weitere Fragen haben zu der Gründung einer Gesellschaft in den Niederlanden, können Sie sich jederzeit an die niederländischen Anwälte von MAAK wenden. 

Was ist eine BV, eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Eine BV, eine niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist eine Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit. Dies bedeutet, dass die Geschäftsführer grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden des Unternehmens haften. Sie können eine BV alleine oder zusammen mit anderen gründen. Die Geschäftsführung der B.V. sorgt für die tägliche Führung des Unternehmens. Ein BV kann auch einen Aufsichtsrat haben, der die Geschäftsführung kontrolliert (zweistufiger Vorstand). In anderen Fällen sind die Aufsichtsbehörden Teil des Verwaltungsrats (einstufiger Verwaltungsrat).

Beratung über die Gründung eines Unternehmens in Holland

Die Mindesteinlage bei der Gründung einer B.V. beträgt 0,01 Euro. Auch der Gründungsprozess als solches kann in einigen Fällen in wenigen Wochen abgeschlossen werden. Allerdings ist es wichtig, dass Sie über Geschäftsräume oder zumindest eine Adresse in den Niederlanden verfügen, an der Arbeitnehmer und/oder der Geschäftsführer tätigt sind. Das niederländische Finanzamt (belastingdienst) prüft nach der Gründung der B.V. und ihrer Eintragung im Handelsregister nämlich ob sich der Verwaltungssitz Ihres Unternehmens tatsächlich in den Niederlanden befindet.

Kann ein Deutscher Geschäftsführer eines niederländischen Unternehmens sein?

Auch in den Niederlanden ist es zudem möglich, dass ausländische Personen als Geschäftsführer einer niederländischen Gesellschaft ernannt werden können. Auch wenn Sie in Deutschland wohnen, können Sie also Geschäftsführer einer niederländischen Gesellschaft werden. 

Kosten Gründung eines unternehmens in den Niederlanden

Kosten sind nicht pauschal zu kalkulieren, dennoch müssen Sie mit den Kosten für eine Firmenadresse in den Niederlande, juristischer Beratung und Kosten für den Notar und die Gründungsurkunde rechnen. Für die Ausfertigung der Gründungsurkunde und der Erstellung der Satzungen (in niederländischer Sprache und die mögliche Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags, sollten Sie anwaltliche Beratung hinzuziehen. Die Anwälte von MAAK Advocaten arbeiten mit einigen Notaren für die Beglaubigung der Urkunde zusammen und können Sie auf Deutsch zum niederländischen Recht beraten. Auch erläutern wir gerne Ihre Fragen bezüglich der Eintragung einer B.V. in das Handelsregister der Handelskammer, der sogenannten Kamer van Koophandel. Die Registrierung bei der Kammer (KvK) kostet einmalig 50 Euro. Übrigens  können Sie bereits vor der Gründung der BV Geschäfte unter Ihrem Namen tätigen. Ein Notar muss lediglich erklären, dass er sich um die Gründungsformalitäten kümmert. Bis zur endgültigen Gründung der BV handelt es sich bei Ihrem Unternehmen dann um eine sogenannte BV i.o. (in oprichting).

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung bezüglich der Eintragung oder Gründung Ihres Unternehmens in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt (in Amsterdam).