Inhaltsangabe
Die Goodwill bei Handelsvertreterverträgen in den Niederlanden sorgt oft für Streit. Besonders dann, wenn ein Vertrag endet, kommt es zu Diskussionen über die Höhe des Ausgleichs. Das niederländische Gesetz schreibt genau vor, wie solche Verträge ablaufen. Vor allem der Schutz des Handelsvertreters steht dabei im Mittelpunkt. Denn meistens gilt er als die schwächere Partei. Aus diesem Grund sieht das niederländische Recht klare Regeln vor. Deshalb ist das Recht auf Ausgleich – auch Goodwill-Entschädigung genannt – für viele Vertreter sehr wichtig.
Was regelt das niederländische Recht zur Ausgleichsanspruch?
Nach niederländischem Recht bestimmt Artikel 7:442 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wann es einen Anspruch auf Ausgleichsanspruch in den Niederlanden gibt. Diese Regelung greift immer, unabhängig davon, ob der Handelsvertreter auch Schadenersatz verlangt. Sobald ein Vertrag endet, stellt sich daher oft die Frage, ob der Vertreter Ausgleich fordern kann.
Wann gibt es einen Anspruch auf Goodwill nach niederländischem Recht?
Ein Vertreter hat Anspruch auf Ausgleich in den Niederlanden, wenn er neue Kunden für den Auftraggeber gewinnt oder den Umsatz mit alten Kunden steigert. Außerdem muss der Auftraggeber nach dem Vertragsende weiter Vorteile durch diese Kunden haben. Weiterhin muss die Höhe des Ausgleichs angemessen sein. Hierbei achtet das Gericht besonders darauf, wie viel Provision dem Vertreter entgangen ist.
Darüber hinaus begrenzt das Gesetz in den Niederlanden die Höhe der Entschädigung. Es darf nicht mehr als ein durchschnittlicher Jahresverdienst sein. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten fünf Jahre oder, falls der Vertrag kürzer war, die gesamte Vertragszeit. Somit weiß jeder Vertreter im Voraus, wie viel maximal gezahlt werden kann.
Doch der Vertreter muss in den Niederlanden schnell handeln. Er hat nur ein Jahr nach Vertragsende Zeit, seinen Anspruch anzumelden. Verpasst er diese Frist, dann verliert er das Recht auf Ausgleich.
Ausnahmen goodwill im niederländischen Recht
Es gibt einige Situationen, in denen kein Anspruch besteht. Wenn der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt und der Vertreter daran Schuld ist, gibt es keinen Ausgleich. Ebenso entfällt der Anspruch, wenn der Vertreter selbst ohne triftigen Grund kündigt. Anders ist es allerdings bei Alter, Krankheit oder wenn der Grund beim Auftraggeber liegt. Außerdem kann der Anspruch entfallen, wenn beide Parteien sich einig sind, dass ein Dritter übernimmt.
Damit der Vertreter Ausgleich erhält, muss er beweisen, dass er neue Kunden gewonnen oder alte Kunden enger gebunden hat. Zusätzlich muss der Vorteil für den Auftraggeber auch nach Vertragsende bestehen bleiben. Erst dann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind und der Betrag fair ist, zahlt der Auftraggeber.
Wichtige Regeln und Grenzen im niederländischen Recht
Das Gesetz schreibt klar vor: Die Entschädigung darf nicht höher als ein Jahresverdienst ausfallen. Zahlen zeigen, dass rund 70 % der Vertreter ihren Antrag rechtzeitig stellen. Wer die Frist jedoch verpasst, verliert das Recht endgültig. Weiterhin gibt es noch andere Ausnahmen. So gibt es zum Beispiel keinen Ausgleich, wenn der Vertrag aus wichtigem Grund beendet wird oder der Vertreter ohne guten Grund selbst kündigt.
Wie berechnen Gerichte in den Niederlanden die Goodwill-Entschädigung?
Welche Voraussetzungen gelten?
Zunächst muss der Vertreter zeigen, dass er den Kundenstamm des Auftraggebers vergrößert hat. Es reicht aber nicht aus, nur neue Kunden zu gewinnen. Viel wichtiger ist, dass diese Kunden auch nach Vertragsende weiterhin Umsätze bringen. Genau darauf achten die Gerichte in den Niederlanden besonders.
Die Drei-Schritte-Methode für goodwill nach niederländischem Recht im Überblick
Die Gerichte in den Niederlanden wenden meistens drei Schritte an:
- Vorteil für den Auftraggeber prüfen: Die Provision des letzten Jahres gilt als Ausgangspunkt. Anschließend passen die Gerichte in den Niederlanden den Betrag an. Beispielsweise berücksichtigen sie, wie lange der Vorteil bleibt oder wie viele Kunden verloren gehen.
- Fairness prüfen: Im nächsten Schritt kontrollieren die Gerichte in Holland, ob der Betrag wirklich gerecht ist. Sie schauen auf die Länge der Zusammenarbeit, den Grund für das Vertragsende und ein mögliches Wettbewerbsverbot. Auch Kosten spielen eine Rolle. Häufig ändert das Gericht den Betrag noch einmal.
- Obergrenze einhalten: Zum Schluss prüfen die Gerichte in den Niederlanden, ob der Ausgleich nicht über dem Jahresverdienst liegt.
Beispiel goodwill aus der Praxis nach niederländischem Recht
Ein Vertreter gewinnt in fünf Jahren 80 neue Kunden für einen Technikhersteller. Die Kunden bringen pro Jahr 150.000 € Umsatz. Nach Vertragsende bleiben 90 % der Kunden erhalten. Das Gericht nimmt die letzte Jahresprovision (30.000 €), zieht wenig ab und schlägt 15 % drauf. Das liegt an der langen Zusammenarbeit und am Wettbewerbsverbot. Am Ende zahlt der Auftraggeber 34.500 €. Dadurch zeigt sich, wie genau die Gerichte vorgehen.
Dieses System sorgt dafür, dass Vertreter für ihren Einsatz belohnt werden. Gleichzeitig schützt es die Auftraggeber vor zu hohen Kosten. Der Ausgleich wird meist in einer Summe nach Vertragsende gezahlt. Wichtig ist immer: Der Anspruch muss rechtzeitig gestellt werden. Die Gerichte machen fast nie Ausnahmen.
In welchen Branchen in den Niederlanden ist der Ausgleich wichtig?
Die Regeln für Goodwill-Entschädigung gelten in vielen Bereichen. Besonders oft kommt es in diesen Branchen zu Ansprüchen:
Versicherung: Am Ende eines Vertrags ist der Ausgleich fast immer üblich. Denn die meisten Kunden bleiben beim Versicherer. Deshalb sind Ansprüche oft erfolgreich.
Immobilien und Vermittlung: In diesem Bereich sind Handelsvertreterverträge seltener. Wenn es nur eine einmalige Vermittlung gab, zahlt niemand Ausgleich. Gibt es jedoch dauerhafte Kundenbeziehungen, kann der Anspruch entstehen. Dennoch sind Zahlungen selten.
Franchise: Seit 2021 gilt das Franchisegesetz in den Niederlanden. Besonders dann, wenn viele Kunden durch den Franchise-Nehmer gewonnen wurden, muss gezahlt werden.
Distribution: Hier gibt es nach niederländischem Recht kein gesetzliches Recht auf Ausgleich. Nur wenige Verträge regeln das extra. Daher ist der Anspruch selten.
Wichtig zu wissen: Artikel 7:442 in den Niederlanden gilt nur, wenn der Vertreter auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers arbeitet.
Gerichtsurteile aus den Niederlanden für Ausgleichsanspruch
Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zeigen, wie streng die Regeln angewendet werden:
- Oberster Gerichtshof, 2. November 2012 (T-Mobile/X): Die Drei-Schritte-Methode ist Standard. Jahresverdienst meint die volle Provision.
- Oberster Gerichtshof, 19. Mai 2017 (Prijsvrij/Corendon): Der Vertreter muss klar beweisen, dass neue Kunden weiter Vorteile bringen. Wenn der Nachweis fehlt, gibt es keinen Ausgleich.
- Gericht Amsterdam, 18. August 2020: Kündigt der Vertreter freiwillig, gibt es meistens keinen Ausgleich. Eine Ausnahme gibt es bei Alter oder Krankheit.
- Gericht Noord-Nederland, 24. September 2024: Ein Vertreter im Modebereich bekam Ausgleich, weil der Umsatzrückgang nicht seine Schuld war und ein Wettbewerbsverbot vorlag.
Vertreter und Auftraggeber am Vertragsende des Handelsvertretervertrags
Goodwill bei Handelsvertreterverträgen in den Niederlanden ist hier ein wichtiges Thema. Viele Anwälte sehen regelmäßig solche Fälle. Die Gesetze geben beiden Seiten Klarheit. Meistens bekommen Vertreter Geld. Zugleich schützt die Obergrenze die Auftraggeber. Wichtig ist immer, dass der Vertreter seinen Anspruch rechtzeitig und mit Belegen einreicht.
Firmen und ihre Anwälte in den Niederlanden sollten gut darauf achten, wie die Zusammenarbeit lief, wie der Vertrag endet und welche Nachweise vorhanden sind. Nur so kann man das Risiko für Streit und teure Prozesse verringern.
Anwaltskanzlei in Amsterdam für Goodwill-Entschädigung
Unsere Kanzlei in Amsterdam ist bekannt für faire Lösungen und gute Ergebnisse bei Streit um Goodwill. Immer wieder prüfen wir, wie viel Ausgleich nach Vertragsende gezahlt wird. Außerdem raten wir dazu, schnell zu handeln, da die Frist im niederländischen Recht kurz ist.
Haben Sie Fragen? Unsere Anwälte in Amsterdam helfen gern. Wir setzen Ihre Interessen durch und bieten praktische Hilfe. Für eine Beratung wenden Sie sich an unseren Spezialisten für Vertragsrecht in Amsterdam. Wir arbeiten überall in den Niederlanden und betreuen auch internationale Fälle. Unser Team wird von Remko Roosjen geführt. Sollten Sie Fragen zu anderen Rechtsgebieten haben, finden wir die passende Lösung für Sie.
Kontakt:
+31 (0)20 – 210 31 38
mail@maakadvocaten.nl
Die Angaben auf dieser Seite sind keine Rechtsberatung. Es wird keine Haftung übernommen. Für konkrete Fragen sprechen Sie uns bitte an.