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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

MAAK ADVOCATEN NV

  1. MAAK Advocaten N.V. („MAAK“) ist eine AG nach niederländischem Recht. MAAK ist im Handelsregister der Amsterdamer Handelskammer unter dem Nummer 75953668 eingetragen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Aufträge an MAAK, einschließlich Folgeaufträge. Der Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (Mandant) wird ausdrücklich widersprochen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle an MAAK erteilten Aufträge. Personen, die von MAAK bevollmächtigt sind, namens ihr Aufträge auszuführen, werden nachfolgend “Partner” genannt.

  2. Das Rechtsverhältnis zwischen MAAK und dem Mandanten ist als Kommissionsvertrag nach niederländischem Recht („overeenkomst van opdracht“) zu qualifizieren. Alle Aufträge sind mit der Verpflichtung verbunden, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten, und beinhalten niemals die Verpflichtung, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. MAAK berät nur in Bezug auf das niederländische Recht, einschließlich des Rechts der Europäischen Union. Alle Aufträge gelten als ausschließlich an MAAK erteilt und nicht an eine mit MAAK verbundene Person. Das gilt auch, wenn die Parteien vereinbaren, dass ein Auftrag durch eine mit MAAK verbundene Person ausgeführt werden soll. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404, Artikel 7:407 Abs. 2 und Artikel 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches („Burgerlijk Wetboek“) ist ausgeschlossen. Unter mit MAAK verbundenen Personen sind zu verstehen die angestellten Anwälte, Berater, Partner, Geschäftsführer, Flex-Personal und sonstige Mitarbeiter oder Anteilseigner von MAAK. Nicht nur MAAK, sondern auch jede andere, mit MAAK verbundene oder früher verbundene Person und ihre Rechtsnachfolger können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.

  3. MAAK haftet nicht für (in)direkte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Die Haftung von MAAK geht niemals über die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen hinaus, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche Ansprüche oder andere Ansprüche, insbesondere aus unerlaubter Handlung („onrechtmatige daad“), handelt.

  4. Sollte MAAK trotz der Bestimmungen in Artikel 3 für einen dem Mandanten entstandenen Schaden haften, so ist dieser Schaden auf den Betrag begrenzt, für den MAAK im Rahmen ihrer allgemeinen Haftpflichtversicherung (AVB) (für Personen und Sachen) oder im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung haftet, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung von MAAK im Rahmen dieser Versicherung. Der Kunde kann die entsprechende Police auf Anfrage in den Geschäftsräumen von MAAK einsehen. Für den Fall, dass, aus welchem Grund auch immer, keine Zahlung gemäß der vorgenannten Versicherung erfolgt und Artikel 3 wider Erwarten nicht anwendbar ist, beschränkt sich die Haftung von MAAK gegenüber dem Mandanten insgesamt auf den Betrag, der vom Mandanten für die von MAAK ausgeführten Arbeiten (im Zusammenhang mit denen der Schaden entstanden ist) in Rechnung gestellt und bezahlt wurde und der vom Mandanten für die in dem der Haftungszuweisung vorausgehenden Zwölfmonatszeitraum ausgeführten Arbeiten bezahlt wurde oder in Rechnung gestellt werden muss, höchstens jedoch auf € 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).

  5. Schaltet MAAK bei der Ausführung eines Auftrages eine nicht mit ihr verbundene Person bzw. Dritte ein, ist MAAK gegenüber dem Kunden nicht haftbar für eventuelle Fehler bzw. Fehlleistungen, die durch diese Person gemacht werden. Will ein solcher, durch MAAK eingeschalteter Dritter seine Haftung beschränken, ist MAAK befugt, diese Haftungsbeschränkung im Namen des Kunden zu akzeptieren.

  6. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Schaden durch (Mängel an) den Geräten, der Software, den Registern, der Internetverbindung und/oder anderen Gegenständen oder Informationsquellen Dritter, die bei der Ausführung des Auftrags verwendet werden, verursacht wird.

  7. Die Haftungsbeschränkung von MAAK gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Unternehmensleitung von MAAK oder ihrer leitenden Angestellten.

  8. Der Mandant stellt MAAK von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich angemessener Anwaltskosten, frei, die in irgendeiner Weise mit den für den Mandanten ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten zusammenhängen oder daraus resultieren, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens MAAK vor.

  9. Eine Unterbrechung laufender Verjährungs- und Verfallsfristen durch MAAK im Auftrag des Mandanten kann nur dann angenommen werden, wenn MAAK und der Mandant dies in der Mandatsvereinbarung ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.

  10. Jeder Anspruch auf Schadensersatz verfällt nach Verstreichen eines Jahres nach Ablauf des Tages, an dem der Mandant Kenntnis des Schadens und/oder der Haftung von MAAK erlangt hat bzw. hiervon Kenntnis erlangen konnte („de vervaltermijn“).

  11. MAAK und Stiftung „Stichting Derdengelden MAAK Advocaten“ sind befugt, bei der Ausführung von Aufträgen Gelder von Mandanten oder von Dritten zu verwalten. MAAK und Stichting Derdengelden MAAK Advocaten zahlen diese Gelder bei ihrer Hausbank ein, bei der MAAK über ein Anderkonto verfügt. MAAK und Stichting Derdengelden MAAK Advocaten sind nicht haftbar, wenn diese Bank ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.

  12. MAAK berechnet für seine Arbeit ein Honorar, das sich grundsätzlich aus einem Stundensatz, einem festen Honorar von 6% für Bürokosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) sowie den Kosten Dritter zusammensetzt. Vorbehaltlich (zwischenzeitlicher) Tarifanpassungen werden die zu berechnenden Stundensätze jeweils zum 1. Januar angepasst. Darüber hinaus können Änderungen hinsichtlich des Falles, der Dringlichkeit, der Erfahrungsjahre, der Fachgebiete zu einer (ggf. vorübergehenden) Anpassung des vereinbarten Satzes führen. Dies wird dem Mandanten jedoch so schnell wie möglich mitgeteilt und hat grundsätzlich keine Rückwirkung. Die Änderung gilt auch, wenn sie nicht vorher mitgeteilt wurde. MAAK ist jederzeit berechtigt, vom Mandanten einen Vorschuss auf das Honorar zu verlangen, der mit der Abschlussrechnung verrechnet wird.

  13. Die Zahlung der Rechnungen von MAAK hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Richtigkeit der Rechnung akzeptiert, es sei denn, der Kunde hat vorher schriftlich widersprochen, und dem Kunden können Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat in Rechnung gestellt werden. Der Mandant hat kein Recht auf Aufrechnung oder Stundung. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die MAAK im Zusammenhang mit der Eintreibung seiner Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Mandanten, mindestens jedoch in einer Höhe von 15% der ausstehenden Rechnungen.

  14. MAAK ist auch berechtigt, bedingte und/oder vernünftigerweise vorhersehbare Forderungen, die MAAK gegen den Mandant hat oder haben wird, mit dem aufzurechnen, was sie dem Mandant schuldet oder vernünftigerweise schulden wird. Für die Zwecke dieser Bestimmungen umfasst der Begriff „Mandant“ auch Konzernunternehmen und/oder Mehrheitsbeteiligungen des Mandanten. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Rechnungen ist MAAK berechtigt, seine Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag einzustellen.

  15. MAAK ist in Folge der geltenden Vorschriften (unter anderem das niederländische Gesetz zur Vermeidung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus)(“Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme” (“Wwft”)), verpflichtet, die Identität von Mandanten festzustellen und gegebenenfalls ungewöhnliche Transaktionen bei den zuständigen Behörden zu melden.

  16. Alle persönlichen Daten werden konform der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verarbeitet und aufbewahrt.

  17. In neuen Fällen können die Daten des Mandanten zur Prüfung auf mögliche Interessenkonflikte hin (mit dem Mandanten) verwendet werden. Dabei verwendet MAAK nur die zu diesem Zweck erforderlichen Daten, und die ausdrückliche Zustimmung des Mandanten dazu wird durch die Zustimmung zu diesen Bedingungen erteilt.

  18. MAAK wird die unter den gegebenen Umständen zu erwartende Sorgfalt im Hinblick auf die Sicherheit der Daten des Mandanten und Dritter walten lassen. Der Mandant stimmt dem elektronischen Datenaustausch (Internet und E-Mail) zu und ist sich bewusst, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen seitens MAAK keine absolute Sicherheit gegen unbefugte Einsichtnahme gewährleistet werden kann. MAAK haftet nicht für Datenverluste oder Schäden, die sich aus einem unbefugten Zugriff ergeben, unabhängig davon, ob ein solcher Verlust und/oder Schaden durch die Übermittlung solcher Daten verursacht wurde.

  19. Die im Rahmen der Beauftragung erstellte digitale Akte wird nach Abschluss des Verfahrens für die Dauer von zehn Jahren aufbewahrt; danach ist MAAK berechtigt, die digitale Akte zu vernichten. MAAK vernichtet die physische Akte nach Abschluss des Falles und sendet dem Mandanten etwaige Originaldokumente per Einschreiben zu.

  20. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen MAAK und ihren Mandanten findet niederländisches Recht Anwendung. Beschwerden über die Ausführung des Auftrags, wozu auch finanzielle Angelegenheiten gehören, werden bei Streitigkeiten zwischen MAAK und einem Mandanten in erster Instanz vom Gericht in Amsterdam behandelt.

  21. Auf anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwälte von MAAK ist die Beschwerderegelung von MAAK anwendbar, siehe https://www.maak-law.com/compliants-procedure

  22. Die niederländische Version gilt als die führende Version zur Erläuterung der Bedeutung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe https://www.maakadvocaten.nl/algemene-voorwaarden/