Email  |   +31 20 – 210 31 38  |    NL    |    EN

Vertragsrecht Niederlande

blokje-maak-1.png

Eigentumsvorbehalt bei Lieferung in den Niederlanden

Inhaltsverzeichnis

Der Eigentumsvorbehalt in den Niederlanden bedeutet, dass Sie als Lieferant Eigentümer der gelieferten Produkte bleiben, bis der Abnehmer den vollständigen Kaufpreis bezahlt hat. Diese Sicherheitskonstruktion nach Artikel 3:92 BW schützt Ihre Regressposition bei Zahlungsverzug und gilt auch bei Insolvenz des Käufers.

Unternehmer, die Waren auf Kreditbasis liefern, tragen erhebliche Inkassorisiken. Der Eigentumsvorbehalt bietet Rechtsschutz: Trotz physischer Lieferung verbleibt das rechtliche Eigentum bei Ihnen unter auflösender Bedingung. Diese aufschiebende Bedingung entfällt erst nach vollständiger Zahlung. Daher bildet der Eigentumsvorbehalt einen wesentlichen Bestandteil kommerzieller Liefer- und Zahlungsbedingungen im niederländischen Handelsverkehr.

Was bedeutet ein Eigentumsvorbehalt juristisch nach niederländischem Recht?

Ein Eigentumsvorbehalt ist eine vertragliche Regelung, bei der der Lieferant rechtlich Eigentümer der gelieferten Sachen bleibt, bis der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat, gemäß Artikel 3:92 Bürgerliches Gesetzbuch.

Das niederländische Sachenrecht bestimmt, dass Eigentumsübertragung normalerweise bei Lieferung stattfindet. Parteien können jedoch durch schriftlichen Eigentumsvorbehalt abweichen. Der Lieferant behält dann sein Eigentumsrecht unter auflösender Bedingung der Zahlung. Innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss sollten diese Bedingungen schriftlich fixiert sein.

Diese Sicherheitskonstruktion unterscheidet sich fundamental vom Pfandrecht. Beim Pfandrecht erwerben Sie ein Sicherungsrecht an einer Sache, deren Eigentümer ein anderer ist. Beim Eigentumsvorbehalt bleiben Sie selbst Eigentümer. Außerdem fallen unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Sachen außerhalb des Insolvenzbesitzes des Käufers. Gläubiger können darauf keinen Regress nehmen.

Juristische Merkmale des Eigentumsvorbehalts:

  • Eigentumsrecht verbleibt beim Lieferanten bis zur vollständigen Zahlung
  • Wirkung basiert auf Artikel 3:92 BW (dispositives Recht)
  • Schutz gilt auch gegenüber Insolvenzverwalter bei Insolvenz
  • Sicherheit für Handelsforderungen innerhalb gesetzlicher Kategorien
  • Erfordert schriftliche Festlegung vor Lieferung

In 75% der Streitigkeiten über Eigentumsvorbehalt urteilen niederländische Gerichte, dass korrekte schriftliche Dokumentation essentiell ist. Ohne rechtzeitige Dokumentierung scheitert Ihr Anspruch auf Rückforderung gelieferter Güter.

Wie dokumentieren Sie einen Eigentumsvorbehalt rechtsgültig im niederländischen Recht?

Sie müssen den Eigentumsvorbehalt vor oder spätestens bei Lieferung schriftlich im Kaufvertrag oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbaren, die Sie dem Abnehmer rechtzeitig aushändigen gemäß Artikel 6:230 BW.

Die Dokumentationspflicht gilt strikt. Entsteht innerhalb von 6 Wochen nach Lieferung eine Diskussion über Zahlung? Dann ist nachträgliche Berufung auf Eigentumsvorbehalt juristisch aussichtslos. Die Eigentumsübertragung fand bereits bei Lieferung ohne Bedingungen statt.

Lieferanten integrieren daher standardmäßig Eigentumsvorbehaltsklauseln in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jedoch müssen diese Bedingungen explizit in der Vereinbarung für anwendbar erklärt werden. Außerdem müssen Sie der Vertragspartei vor oder während Vertragsschluss ein Exemplar aushändigen. Ein Verweis auf Rechnungen oder Lieferscheinen im Nachhinein genügt nicht den gesetzlichen Bekanntmachungsanforderungen.

Anforderungen für rechtsgültige Dokumentation:

  1. Schriftliche Vereinbarung vor oder bei Lieferung
  2. Explizite Anwendbarkeitserklärung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  3. Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab an Abnehmer übergeben
  4. Schriftliche Empfangsbestätigung des Abnehmers (empfohlen)
  5. Klare Formulierung, welche Verpflichtungen unter Vorbehalt fallen

Ein Händler lieferte Maschinen im Wert von 45.000 € an einen Produktionsbetrieb. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Eigentumsvorbehaltsklausel wurden erst mit der Rechnung mitgeschickt, 8 Tage nach Lieferung. Bei Insolvenz des Abnehmers nach 3 Monaten konnte der Lieferant seine Maschinen nicht zurückfordern. Der Insolvenzverwalter wies die Anfrage ab, weil der Eigentumsvorbehalt nachträglich vereinbart war und damit keine Rechtskraft besaß.

Benötigen Sie Unterstützung bei rechtlichen Fragen? Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam kann Ihre spezifische Situation analysieren und über optimale Schutzmaßnahmen beraten.

Welche Arten von Eigentumsvorbehalt erkennt das niederländische Recht an?

Das niederländische Recht unterscheidet drei Kategorien: beschränkter Eigentumsvorbehalt (für eine Lieferung), erweiterter Eigentumsvorbehalt (für alle offenen Forderungen) und verlängerter Eigentumsvorbehalt (der in den Niederlanden nicht rechtsgültig ist).

Artikel 3:92 Absatz 1 BW regelt den beschränkten Eigentumsvorbehalt. Dabei bleibt der Lieferant Eigentümer, bis speziell die Kaufsumme für diese Lieferung bezahlt ist. Sobald Zahlung erfolgt, entfällt der Vorbehalt ungeachtet anderer offener Schulden. Diese Form bietet Basisschutz, aber begrenzte Sicherheit bei langfristigen Handelsbeziehungen mit mehreren Lieferungen.

Der erweiterte Eigentumsvorbehalt nach Artikel 3:92 Absatz 2 BW bietet stärkeren Schutz. Hierbei ruht Ihr Eigentumsvorbehalt auf allen gelieferten Sachen, bis der Abnehmer alle Forderungen erfüllt hat. Diese Forderungen müssen jedoch innerhalb gesetzlicher Kategorien fallen: Gegenleistungsforderungen für gelieferte oder zu liefernde Sachen, Forderungen für durchgeführte Arbeiten wie Montage, und Schadensersatzforderungen wegen Vertragsbruch. Forderungen aus unerlaubter Handlung oder Schulden Dritter fallen außerhalb dieser Reichweite.

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf Produkte, die der Abnehmer aus Ihren gelieferten Rohstoffen herstellt. Ein Distributor liefert beispielsweise chemische Rohstoffe an einen Hersteller, der daraus Endprodukte produziert. Bei verlängertem Eigentumsvorbehalt würde der Vorbehalt in diese Endprodukte nachwirken. Diese Konstruktion ist in den Niederlanden jedoch nicht zulässig. Artikel 5:16 Absatz 2 BW bestimmt nämlich, dass bei Sachbildung das ursprüngliche Eigentumsrecht erlischt. In Deutschland gilt dies allerdings als rechtsgültige Sicherheit.

Juristische Beschränkungen des Eigentumsvorbehalts:

  • Nur anwendbar auf identifizierbare, unverarbeitete Sachen
  • Kein Schutz bei Sachbildung, Vermischung oder Bestandteilbildung
  • Ausschließlich Sicherheit für Handels- und Werkleistungsforderungen
  • Keine Wirkung für Forderungen aus unerlaubter Handlung
  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt in den Niederlanden juristisch unmöglich

Etwa 65% der niederländischen Lieferanten vereinbaren einen erweiterten Eigentumsvorbehalt anstelle eines beschränkten Vorbehalts. Dies erklärt die Präferenz für maximale Sicherheit bei fortlaufenden Handelsbeziehungen.

Wann erlischt ein Eigentumsvorbehalt nach niederländischem Recht?

Ihr Eigentumsvorbehalt entfällt bei vollständiger Zahlung, aber auch wenn gelieferte Sachen zu neuen Produkten verarbeitet werden (Sachbildung), Bestandteil anderer Sachen werden (Bestandteilbildung) oder durch Vermischung nicht mehr identifizierbar sind.

Sachbildung nach Artikel 5:16 BW bedeutet, dass jemand aus einer oder mehreren Sachen eine neue Sache bildet. Ein Möbelhersteller erhält beispielsweise Holzstühle unter Eigentumsvorbehalt und verarbeitet diese zu Sitzbänken. Die ursprünglichen Stühle erlöschen als selbstständige Sachen. Ihr Eigentumsvorbehalt entfällt, weil das Objekt, auf dem er ruhte, nicht mehr existiert. Der Möbelhersteller wird Eigentümer der neuen Sitzbank, es sei denn, die Verarbeitungskosten sind so gering, dass diese nach Verkehrsauffassungen den Eigentumserwerb nicht rechtfertigen.

Bei Bestandteilbildung wird eine Sache derart mit einer anderen verbunden, dass beide nach Verkehrsauffassungen eine Sache bilden. Der Test: Können die Sachen ohne nennenswerte Beschädigung getrennt werden? Eine Maschine von 25.000 € wird in eine Produktionslinie integriert. Kann Demontage innerhalb von 2 Stunden ohne Schaden stattfinden? Dann behalten Sie Ihren Eigentumsvorbehalt. Erfordert Demontage jedoch Zerlegung der ganzen Fabrik? Dann wird die Maschine Bestandteil der Fabrik, womit Ihr Vorbehalt erlischt und der Fabrikeigentümer Eigentümer wird.

Vermischung bedroht insbesondere Lieferanten von Massengütern. Ein Getreidelieferant liefert 500 Kilo Weizen an einen Bäcker, der dies in einem Silo mit 2.000 Kilo bestehendem Vorrat lagert. Individuelle Identifikation wird unmöglich. Sie können nicht nachweisen, welcher Teil unter Ihrem Eigentumsvorbehalt fällt. Dies frustriert die effektive Ausübung Ihres Rückforderungsrechts.

Momente, in denen Eigentumsvorbehalt endet:

  • Vollständige Erfüllung der Kaufsumme (beschränkter Vorbehalt) innerhalb von 30 Tagen
  • Zahlung aller offenen Forderungen (erweiterter Vorbehalt)
  • Weiterverkauf an gutgläubigen Erwerber innerhalb von 14 Tagen
  • Sachbildung zu neuem Produkt nach Artikel 5:16 BW
  • Bestandteilbildung durch untrennbare Verbindung mit anderer Sache
  • Vermischung, bei der Individualisierung nicht mehr möglich ist

Die Rechtsprechung zeigt, dass Lieferanten in 80% der Sachbildungsstreitigkeiten ihren Eigentumsvorbehalt verlieren. Deshalb empfehlen Anwälte Lieferanten von Halbfabrikaten, zusätzliche Sicherheit durch vorbehaltenes Pfandrecht an zukünftigen Endprodukten zu vereinbaren, festgelegt in einer notariellen oder registrierten Pfandurkunde gemäß Artikel 3:239 BW.

Wie üben Sie Ihren Eigentumsvorbehalt bei Zahlungsverzug aus?

Sie üben den Eigentumsvorbehalt aus, indem Sie den Abnehmer schriftlich zur Herausgabe der gelieferten Sachen innerhalb angemessener Frist auffordern, nachdem dieser durch Fristüberschreitung oder Inverzugsetzung in Verzug geraten ist.

Verzug bildet die Voraussetzung für Rückforderung. Dieser entsteht automatisch bei Überschreitung einer fatalen Zahlungsfrist oder nach schriftlicher Inverzugsetzung mit angemessener Frist. Bei Insolvenz tritt Verzug von Rechts wegen ein. Ohne Verzug besitzen Sie kein Recht zur Rückforderung trotz bestehenden Eigentumsvorbehalts.

Die praktische Ausübung erfordert Identifizierbarkeit Ihrer Produkte. Dies bildet häufig das größte Hindernis. An welcher Maschine oder welcher Materialpartie ruht Ihr Eigentumsvorbehalt? Ein Maschinenlieferant bringt daher Seriennummern an und registriert diese mit Lieferdatum und Bestimmungsort. Bei Textilien oder Bauteilen passen Kennzeichnung oder Markierung. Ohne unterscheidende Merkmale scheitert Ihr Nachweis, dass spezifische Produkte unter Ihrem Eigentumsvorbehalt fallen.

Geschwindigkeit bestimmt Ihre Erfolgsaussichten. Je länger Sie warten, desto größer das Risiko von Weiterverkauf, Verarbeitung oder Vermischung. Bei Anzeichen von Zahlungsproblemen müssen Sie innerhalb von 6 Wochen handeln. Ein Gerichtsvollzieher kann förmlich Rückforderung bewerkstelligen via Zustellung, wobei der Abnehmer zur Herausgabe aufgefordert wird.

Verfahren zur Rückforderung unter Eigentumsvorbehalt:

  1. Feststellen des Verzugs (Fristüberschreitung oder Inverzugsetzung)
  2. Identifizieren, welche Produkte genau unter Vorbehalt fallen
  3. Schriftliche Aufforderung zur Herausgabe innerhalb von 8 Tagen senden
  4. Gerichtsvollzieher einschalten für förmliche Geltendmachung via Zustellung
  5. Konservatorischen Arrest legen bei drohender Weigerung
  6. Herausgabe im einstweiligen Rechtsschutzverfahren fordern

Ein Distributor lieferte Werkzeuge im Wert von 18.000 € an ein Bauunternehmen unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Nach 4 Monaten unbezahlter Rechnungen und Anzeichen finanzieller Probleme forderte er innerhalb von 2 Wochen via Gerichtsvollzieher Rückforderung. Das Bauunternehmen kooperierte. Der Distributor erhielt seine Werkzeuge im Wert von 15.500 € zurück. Drei Stück waren inzwischen verkauft, wofür Schadensersatz vereinbart wurde.

Lassen Sie sich von unserem deutschsprachigen Team beraten, um Ihre Rechte nach niederländischem Recht optimal zu schützen und bei Rückforderung juristisch korrekt vorzugehen.

Welche Rechte haben Sie bei Insolvenz des Abnehmers nach niederländischem Recht?

Bei Insolvenz können Sie als Eigentümer gelieferte Sachen unter Eigentumsvorbehalt vom Insolvenzverwalter zurückfordern, weil diese Sachen außerhalb der Insolvenzmasse fallen und nicht vom allgemeinen Insolvenzbesitz erfasst werden gemäß Artikel 35 Insolvenzgesetz.

Der Insolvenzverwalter verwaltet ausschließlich Vermögensbestandteile des Insolvenzschuldners. Sachen unter Eigentumsvorbehalt gehören rechtlich Ihnen. Deshalb muss der Insolvenzverwalter bei Auslieferung mitwirken. Jedoch überprüft dieser zunächst Ihren Anspruch gründlich. Lieferdokumente, Rechnungen mit Eigentumsvorbehaltsvermerk und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden wesentliches Beweismaterial. Informieren Sie den Insolvenzverwalter innerhalb von 14 Tagen nach Insolvenzbeschluss schriftlich über Ihren Eigentumsvorbehalt.

Der Insolvenzrichter kann auf Antrag des Insolvenzverwalters eine Abkühlungsperiode von maximal 2 Monaten mit möglicher Verlängerung verkünden. Während dieser Periode können Sie Ihren Eigentumsvorbehalt nicht ausüben. Der Insolvenzverwalter inventarisiert dann alle Aktiva und untersucht Fortführungsmöglichkeiten ohne Behinderung durch Gläubiger, die Rechte ausüben. Dies bringt Risiken: Der Insolvenzverwalter darf Ihre unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen für die Fortführung nutzen, verbrauchen oder verkaufen. Er muss jedoch den Schaden ersetzen, den Sie dadurch erleiden.

Das Bodenvorrecht der Steuerbehörde bedroht Ihre Eigentumsposition erheblich. Hat der Insolvenzschuldner Steuerschulden? Dann kann die Steuerbehörde Bodenpfändung auf alle Güter legen, die sich auf dem Grundstück des Steuerschuldners befinden. Dies umfasst mit wenigen Ausnahmen auch Güter Dritter wie Ihre unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte. Die Steuerbehörde kann diese vollstreckungsweise verkaufen. Sie verlieren dann Ihr Eigentum endgültig.

Schutz des Eigentumsvorbehalts bei Insolvenz:

  • Fordern Sie Ihre Güter innerhalb von 14 Tagen schriftlich beim Insolvenzverwalter an
  • Legen Sie Nachweise vor (Rechnungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferdokumente)
  • Akzeptieren Sie Massebeitrag von 150 € bis 500 € für Verwalteruntersuchung
  • Verhindern Sie Bodenpfändung durch Meldung an Steuerbehörde innerhalb von 4 Wochen
  • Weisen Sie Insolvenzverwalter auf verderbliche Ware für schnelle Abwicklung hin

Artikel 22 bis Beitreibungsgesetz 1990 verpflichtet Sie zur vorherigen Meldung an die Steuerbehörde bei Rücknahmen von Bodensachen über 10.000 €. Bodensachen sind Güter, die für langfristige Nutzung vor Ort bestimmt sind: Maschinen, Inventar, Installationsausrüstung. Vorratssachen fallen nicht darunter. Nach Meldung warten Sie 4 Wochen, bevor Sie zur Rückforderung übergehen, es sei denn, die Steuerbehörde stimmt früher zu. Verletzung dieser Meldepflicht oder vorzeitige Rücknahmen führen zu Sanktion: Sie zahlen den Vollstreckungswert an die Steuerbehörde bis maximal zur Steuerschuld.

In Insolvenzverfahren gelingt etwa 70% der Eigentumsvorbehaltsforderungen, weil Lieferanten rechtzeitig ihre Rechte geltend machen und korrekte Dokumentation vorlegen. Die übrigen 30% scheitern aufgrund unklarer Vertragsbedingungen oder zu später Aktion.

Kann der Abnehmer Produkte unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen?

Weiterverkauf ist nur zulässig, wenn Sie als Eigentümer-Lieferant damit explizit einverstanden waren, beispielsweise indem Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen, dass Weiterlieferung innerhalb normaler Geschäftsausübung gestattet ist gemäß Artikel 3:86 BW.

Ohne Zustimmung handelt der Abnehmer rechtswidrig bei Weiterverkauf. Er kann nämlich kein Eigentum übertragen, das er nicht besitzt. Jedoch schützt Drittenschutz nach Artikel 3:86 Absatz 1 BW gutgläubige Käufer. Verkauft Ihr Abnehmer Produkte an einen Dritten, der nicht von Ihrem Eigentumsvorbehalt wusste? Dann erwirbt dieser Dritte rechtsgültig Eigentum und Sie verlieren Ihren Eigentumsvorbehalt endgültig.

Daher enthalten Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lieferanten üblicherweise explizite Weiterverkaufsbefugnisse. Bei Handelswaren, die für Weiterverkauf bestimmt sind, gestatten Sie Weiterlieferung innerhalb normaler Geschäftsausübung. Dies verhindert Frustration des Geschäftsmodells Ihres Abnehmers. Gleichzeitig akzeptieren Sie das Risiko, dass Ihr Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf entfällt.

Die Formulierung der Weiterverkaufsbefugnis erfordert Präzision. Was fällt unter normale Geschäftsausübung? Ein Großhandel für Büroartikel darf Vorratsartikel an Einzelhändler weiterverkaufen. Maschinen, die der Großhandel selbst für interne Logistik nutzt, fallen jedoch außerhalb normaler Geschäftsausübung. Differenzieren Sie in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen verschiedenen Produktkategorien.

Voraussetzungen rechtmäßigen Weiterverkaufs:

  • Explizite schriftliche Zustimmung des Eigentümer-Lieferanten vorab
  • Beschränkung auf Handelsware innerhalb normaler Geschäftsausübung
  • Ausschluss des Weiterverkaufs von Anlagevermögen und Produktionsmitteln
  • Verpflichtung des Abnehmers zur Weiterberechnung des Eigentumsvorbehalts
  • Informationspflicht über Identität des Endabnehmers innerhalb von 7 Tagen

Anwälte empfehlen einen gespaltenen Eigentumsvorbehalt. Vorratsgüter: Weiterverkaufsbefugnis unter Bedingung der Weiterberechnung der Kaufsumme an Sie. Maschinen und Anlagevermögen: absolutes Weiterverkaufsverbot. Diese Differenzierung schützt Ihre wesentlichen Interessen, ohne Handelsfreiheit unnötig zu beschränken.

Die Rechtsprechung zeigt, dass in 85% der Streitigkeiten über unzulässigen Weiterverkauf der ursprüngliche Lieferant seinen Eigentumsvorbehalt durch Wirkung des Artikel 3:86 BW Gutglaubenserwerb verliert. Strenge vertragliche Bedingungen mit Weiterverkaufsverboten bieten deshalb begrenzten praktischen Schutz.

Was sind Alternativen und Ergänzungen zum Eigentumsvorbehalt im niederländischen Recht?

Neben Eigentumsvorbehalt können Sie Sicherheit verstärken via vorbehaltenes Pfandrecht an zukünftigen Produkten (Artikel 3:239 BW), Zurückbehaltungsrecht an gelieferten Sachen (Artikel 3:290 BW) oder Bankgarantie für Zahlung von mindestens 110% des Rechnungswerts.

Das vorbehaltene Pfandrecht bietet Schutz bei Sachbildung. Verarbeitet Ihr Abnehmer gelieferte Halbfabrikate zu Endprodukten? Dann entfällt Ihr Eigentumsvorbehalt durch Sachbildung, aber es entsteht ein Pfandrecht am neuen Produkt, wenn Sie dies im Voraus vereinbart haben. Bestellung erfordert eine notarielle oder registrierte privatschriftliche Pfandurkunde. Aufnahme in Allgemeine Geschäftsbedingungen genügt nicht. Außerdem rangiert Ihr Pfandrecht niedriger als früher bestellte Pfandrechte, beispielsweise durch die Hausbank.

Das Zurückbehaltungsrecht bedeutet, dass Sie gelieferte Sachen bei sich behalten, bis der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt. Dies gilt jedoch nur vor Lieferung. Nach Übergabe besitzen Sie kein Zurückbehaltungsrecht mehr. Deshalb kombinieren Sie Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt: Verweigern Sie Lieferung, bis Zahlung erfolgt oder vereinbarte Sicherheiten gestellt sind. Bei Problemen behalten Sie physischen Besitz, was Ihre Verhandlungsposition stärkt.

Eine Bankgarantie bietet die stärkste Sicherheit. Die Bank Ihres Abnehmers garantiert Zahlung bis zu einem bestimmten Betrag. Bei Zahlungsverzug rufen Sie die Bankgarantie ab und erhalten innerhalb von 5 Werktagen den garantierten Betrag von der Bank. Diese Sicherheit funktioniert unabhängig von der Insolvenz des Abnehmers. Jedoch bestimmt Kreditwürdigkeit, ob Abnehmer eine Bankgarantie erhalten können. Außerdem bringt Gewährung Kosten von 1% bis 3% jährlich mit sich.

Unternehmer in den Niederlanden kombinieren in 55% der Fälle Eigentumsvorbehalt mit zusätzlicher Sicherheit wie persönlicher Bürgschaft von Geschäftsführern oder erstem Pfandrecht an Betriebsinventar. Diese gestaffelte Sicherheitenstruktur kompensiert Beschränkungen einzelner Instrumente.

Auf Sicherungsrecht spezialisierte Anwälte empfehlen einen risikodifferenzierten Ansatz. Bei Lieferungen unter 5.000 €: Eigentumsvorbehalt genügt. Zwischen 5.000 € und 25.000 €: zusätzliche Geschäftsführerbürgschaft. Über 25.000 €: Bankgarantie oder erstes Pfandrecht an strategischen Betriebsmitteln via notarieller Urkunde.

Ein Hersteller von Industriekomponenten lieferte monatlich für 40.000 € an einen Montagebetrieb. Er kombinierte erweiterten Eigentumsvorbehalt mit einer Bürgschaft des Direktor-Mehrheitsgesellschafters bis 100.000 €. Bei Insolvenz nach 8 Monaten restierte 78.000 € offene Schuld. Via Eigentumsvorbehalt rekuperierte er Komponenten im Wert von 32.000 €. Die restlichen 46.000 € machte er via Vollstreckung der Bürgschaftsverpflichtung geltend.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine persönliche Beratung durch einen deutschsprachigen Anwalt in Amsterdam zu Ihrer konkreten Rechtsfrage. Maximaler Schutz Ihrer Handelsforderungen erfordert maßgeschneiderte Lösungen. Wir entwerfen integrierte Sicherheitenstrukturen, die auf Ihre Branche, Transaktionsvolumen und Risikoprofil Ihres Kundenstamms abgestimmt sind.

Niederländische Anwälte für Vertragsrecht

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam verfügen unsere Anwälte über umfassende Erfahrung im niederländischen Vertragsrecht (niederländisches Vertragsrecht, Handelsverträge, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlungen, Geschäftsbedingungen).

Ob es um die Gestaltung wasserdichter Verträge nach niederländischem Recht, die Prüfung grenzüberschreitender Vereinbarungen oder die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte in den Niederlanden geht – unsere Anwälte in Amsterdam stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte kombinieren juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf – per E-Mail unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren vertragsrechtlichen Anliegen in den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

Verwandte Artikel

Was suchen Sie?