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Vertragsrecht Niederlande

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Abschluss eines Vertriebsvertrags nach niederländischem Recht

Inhaltsverzeichnis

Beim Abschluss eines Vertriebsvertrags nach niederländischem Recht müssen Sie auf Exklusivitätsregelungen, wettbewerbsrechtliche Aspekte, Beendigungsbedingungen, Preisvereinbarungen und die Aufgaben beider Parteien achten. Diese Elemente bestimmen die rechtliche Haltbarkeit und das kommerzielle Gleichgewicht Ihrer Geschäftsbeziehung mit Vertriebspartnern.

Ein Vertriebsvertrag in den Niederlanden regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Vertriebspartner, wobei Produkte auf eigene Rechnung und eigenes Risiko weiterverkauft werden. Im Gegensatz zu einem Handelsvertretervertrag handelt der Vertriebspartner unter eigenem Namen und trägt selbst das kommerzielle Risiko. Diese rechtliche Ausgestaltung erfordert daher sorgfältige Aufmerksamkeit für vertragliche Details, die Ihre geschäftlichen Interessen schützen.

Etwa 65% der niederländischen Produzenten arbeiten mit mehreren Vertriebspartnern gleichzeitig, wobei unklare Verträge regelmäßig zu Streitigkeiten über territoriale Rechte und Verkaufsbefugnisse führen. Unternehmer vergessen hierbei oft wesentliche Bestimmungen aufzunehmen, was später kostspielige rechtliche Verfahren nach sich zieht. Juristische Beratung verhindert, dass Sie mit einem Vertrag arbeiten, der nicht zu Ihrer tatsächlichen Vertriebsbeziehung passt.

Welche Rechtsform passt zu Ihrer Vertriebsbeziehung nach niederländischem Recht?

Die Bezeichnung Ihres Vertriebsvertrags nach niederländischem Recht bestimmt, welche Rechte und Pflichten rechtlich gelten, unabhängig davon, wie Sie den Vertrag nennen. Eine ‚Kooperationsvereinbarung‘, die faktisch als Vertriebsvertrag funktioniert, fällt unter die Bedingungen einer Vertriebsbeziehung gemäß niederländischem Bürgerlichem Gesetzbuch (BW).

Unternehmen wählen oft freundlich klingende Begriffe wie Kooperationsvereinbarung, während die tatsächliche Beziehung einen Vertriebsvertrag darstellt. Diese Wahl hat jedoch rechtliche Konsequenzen. Falls Ihr Vertrag faktisch einen Handelsvertretervertrag beschreibt, Sie ihn aber anders nennen, gelten dennoch die zwingenden Bestimmungen für Handelsvertreter nach niederländischem Recht. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Handelsvertreter nach Beendigung Anspruch auf Kundenvergütung hat, auch wenn Sie dies durch eine andere Vertragsbezeichnung zu verhindern versuchen.

Daher analysieren Sie zunächst die tatsächliche Natur der Zusammenarbeit. Ein Vertriebspartner kauft Produkte auf eigenen Namen und verkauft diese selbstständig weiter. Ein Handelsvertreter vermittelt in Ihrem Namen zwischen Ihrem Unternehmen und Endkunden, ohne selbst Eigentümer der Produkte zu werden. Niederländische Gerichte beurteilen die faktische Situation, nicht nur den Vertragstitel. Außerdem sorgt ein falscher Vertrag für Unklarheiten bezüglich Haftung, Garantieverpflichtungen und Beendigungsrechten.

Wählen Sie daher die richtige Vertragsform, bevor Sie mit Verhandlungen beginnen. Nehmen Sie hierbei konkrete Vereinbarungen darüber auf, wer das kommerzielle Risiko trägt und unter wessen Namen der Verkauf stattfindet. Für eine Vertriebsbeziehung bedeutet dies, dass der Vertriebspartner vollständig eigenständig operiert und selbst verantwortlich für Aftersales und Kundenbeziehungen bleibt.

Wie regeln Sie Exklusivität ohne Wettbewerbsrecht zu verletzen?

Ein exklusiver Vertriebsvertrag gibt Ihrem Vertriebspartner das Alleinrecht, Produkte innerhalb eines bestimmten Gebiets oder für eine spezifische Kundengruppe zu verkaufen. Diese Vereinbarung schützt Vertriebspartner vor gegenseitiger Konkurrenz und motiviert sie, in Marktbearbeitung zu investieren. Lieferanten nutzen Exklusivität außerdem, um starke regionale Partner zu binden, die lokale Marktkenntnisse und Vertriebsnetze einbringen.

Jedoch setzt das Wettbewerbsrecht Grenzen für Exklusivitätsvereinbarungen. Artikel 101 des EU-Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verbietet Kartelle und Absprachen, die den freien Wettbewerb beschränken. Dennoch gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn der gemeinsame Marktanteil von Lieferant und Vertriebspartner innerhalb der Europäischen Union unter 15% bleibt, dürfen Sie Exklusivität vereinbaren. Diesen Prozentsatz berechnen Sie, indem Sie den Anteil des Vertriebspartners an Gesamteinkäufen bei Lieferanten mit dem Anteil des Lieferanten an Produktverkäufen auf dem Markt kombinieren.

Bei grenzüberschreitendem Vertrieb überschreiten Sie diese 15%-Schwelle selten, wodurch Exklusivität meist rechtlich zulässig bleibt. Trotz dieses Spielraums bleibt Marktaufteilung immer verboten, auch wenn Ihr gemeinsamer Marktanteil unter der Schwelle liegt. Sie dürfen beispielsweise nicht vereinbaren, dass Vertriebspartner A nur an Krankenhäuser liefert, während Vertriebspartner B ausschließlich Privatpersonen bedienen darf, wenn dies den Markt künstlich aufteilt.

Praktische Vereinbarungen über Exklusivität im niederländischen Recht

Formulieren Sie Exklusivität spezifisch in Ihrem Vertrag. Beispielsweise: „Vertriebspartner X erhält das exklusive Recht für den Verkauf von Computerchips für Tablet-Produktion in den Niederlanden, während Vertriebspartner Y Computerchips für Smartphones vertreibt.“ Diese produktbezogene Exklusivität verhindert gegenseitige Konkurrenz, ohne Marktaufteilung zu schaffen.

Darüber hinaus besprechen Sie, ob der Lieferant selbst noch direkt innerhalb des exklusiven Gebiets verkaufen darf. Manche Vereinbarungen verbieten dies, andere lassen Direktverkauf an Behörden zu, während der Vertriebspartner Unternehmen und Verbraucher bedient. Ohne ausdrückliche Vereinbarung darf der Lieferant gemäß niederländischem Recht durchaus mit dem Vertriebspartner konkurrieren, was den Vertriebspartner in eine schwächere Position versetzt.

Nehmen Sie auch auf, ob Online-Verkauf über Plattformen wie bol.com oder Amazon gestattet ist. Diese digitalen Kanäle durchbrechen traditionelle territoriale Grenzen, wodurch Exklusivität ohne Online-Vereinbarungen praktisch bedeutungslos wird. Außerdem schützen Sie hiermit Vertriebspartner, die in lokales Marketing investieren, gegen Online-Konkurrenz von Kollegen-Vertriebspartnern aus anderen Regionen.

Benötigen Sie Unterstützung bei rechtlichen Fragen rund um Vertriebsverträge? Ein deutschsprachiger Anwalt in Amsterdam kann Ihre spezifische Situation analysieren und Sie über wettbewerbsrechtliche Anforderungen nach niederländischem Recht beraten.

Welche Preisvereinbarungen dürfen Sie vertraglich festlegen?

Einkaufspreise, Rabatte und Preislisten für Ihren Vertriebspartner nehmen Sie konkret in den Vertriebsvertrag auf. Sie vereinbaren beispielsweise, dass Produkte für € 45 pro Stück abgenommen werden mit 15% Rabatt bei Bestellungen über 500 Stück. Diese Vereinbarungen geben Klarheit über Margen und verhindern Streitigkeiten über Rechnungsstellung. Außerdem können Sie festlegen, dass der Lieferant zwischenzeitlich Preise anpassen darf mit einer vorab vereinbarten Ankündigungsfrist von beispielsweise 30 Tagen.

Jedoch sind verbindliche Verkaufspreise für Vertriebspartner rechtlich nach niederländischem Wettbewerbsrecht nicht zulässig. Als Lieferant dürfen Sie also keine festen Endpreise auferlegen, an die sich der Vertriebspartner halten muss. Ihr Vertriebspartner bestimmt eigenständig, welchen Verkaufspreis er anwendet, auch wenn dieser niedriger ausfällt als Ihr empfohlener Preis. Dies bedeutet, dass Vertriebspartner Produkte im Ausverkauf anbieten oder zeitweise Rabattaktionen durchführen dürfen, ohne Ihre Zustimmung.

Empfohlene Preise hingegen sind erlaubt. Sie kommunizieren beispielsweise einen empfohlenen Verkaufspreis von € 99, aber der Vertriebspartner entscheidet frei, ob er € 89 oder € 109 verlangt. Diese Freiheit schützt den Wettbewerb und verhindert, dass Lieferanten künstlich hohe Preise erzwingen, die Verbraucher benachteiligen. Niederländische Gerichte setzen diese Regel streng durch und erklären Vertragsklauseln mit verpflichtenden Preisen für nichtig.

Ausnahmen bei Marketingkampagnen nach niederländischem Recht

Zeitweise Preisvereinbarungen sind während spezifischer Marketingkampagnen begrenzter Dauer möglich. Wenn Sie als Lieferant eine landesweite Werbekampagne durchführen, in der Sie mit einem Preis von € 79 werben, dürfen Sie für diese Kampagnenperiode vereinbaren, dass Vertriebspartner diesen Preis anwenden. Dies verhindert, dass Werbemitteilungen direkt durch abweichende Preise bei Verkaufsstellen untergraben werden.

Diese Ausnahme gilt jedoch ausschließlich für kurzfristige Kampagnen von wenigen Wochen. Außerdem muss die Kampagne ein klares Start- und Enddatum haben. Nach Ablauf bestimmt der Vertriebspartner erneut vollständig eigenständig seine Verkaufspreise. In der Praxis reservieren Sie etwa € 12.000 bis € 25.000 für größere landesweite Kampagnen, bei denen solche zeitweisen Preisvereinbarungen relevant werden.

Wie vermeiden Sie Probleme bei Beendigung des Vertrags?

Beendigungsbedingungen verursachen regelmäßig Streitigkeiten zwischen Lieferanten und Vertriebspartnern, selbst wenn eine Kündigungsfrist im Vertrag steht. Der Hohe Rat der Niederlande bestimmte 1999, dass beim Fehlen vertraglicher Kündigungsregelungen die Angemessenheit und Billigkeit mit sich bringen, dass Kündigung nur mit ausreichend schwerwiegenden Gründen möglich ist. Dieser Maßstab gilt sogar für geschäftliche Verträge zwischen professionellen Parteien gemäß niederländischer Rechtsprechung.

Ein französisches Weingut kündigte beispielsweise nach hundert Jahren Zusammenarbeit den Vertriebsvertrag mit einem niederländischen Importeur. Der Gerichtshof urteilte, dass ohne triftigen Grund diese Kündigung nicht rechtsgültig war, trotz des Fehlens einer expliziten Kündigungsregelung. Solche Urteile zeigen, dass langjährige Handelsbeziehungen rechtlichen Schutz genießen, der über den buchstäblichen Vertragstext hinausgeht.

Daher nehmen Sie eine detaillierte Kündigungsregelung auf, in der Sie Folgendes festlegen:

  • Wann Kündigung möglich ist (nach einer bestimmten Periode, beim Erreichen von Zielen oder jederzeit)
  • Ob hierfür ein schwerwiegender Grund notwendig bleibt
  • Welche Kündigungsfrist Parteien beachten (beispielsweise drei, sechs oder zwölf Monate)
  • Ob die kündigende Partei eine Entschädigung schuldet
  • Was als schwerwiegender Grund gilt (beispielsweise schwere Vertragsverletzung, Betrug oder Insolvenz)

Folgen nach Beendigung regeln gemäß niederländischem Recht

Besprechen Sie außerdem, was mit verbleibenden Lagerbeständen nach Beendigung geschieht. Darf der Vertriebspartner diese zu reduzierten Preisen ausverkaufen oder muss der Lieferant diese zurückkaufen? In manchen Fällen vereinbaren Parteien, dass der Lieferant während drei Monaten nach Beendigung noch technische Unterstützung für bereits verkaufte Produkte bietet.

Darüber hinaus legen Sie fest, ob eine Übergangsperiode gilt, in der der Vertriebspartner bestehende Kundenbeziehungen abschließen darf. Diese Periode verhindert, dass laufende Projekte abrupt enden, was dem Ruf beider Parteien schadet. Für komplexe B2B-Produkte wenden Sie oft eine Übergangsperiode von drei bis sechs Monaten an.

Lassen Sie sich von unserem deutschsprachigen Team in Amsterdam beraten, um Ihre Rechte nach niederländischem Recht optimal zu schützen. Wir analysieren Ihre Vertriebsvereinbarungen und entwickeln rechtssichere Beendigungsregelungen, die Ihre geschäftlichen Interessen wahren.

Was erwarten Sie voneinander während der Zusammenarbeit nach niederländischem Recht?

Konkrete Vereinbarungen über Aufgaben und Pflichten verhindern Enttäuschungen und Streitigkeiten. Als Lieferant möchten Sie, dass Ihr Vertriebspartner aktiv den Markt bearbeitet, ausreichend Lagerbestand hält und Kunden professionellen Service bietet. Vertriebspartner erwarten ihrerseits Unterstützung, Schulungen und rechtzeitige Kommunikation über Lagerprobleme oder Produktänderungen. Diese gegenseitigen Erwartungen legen Sie explizit im Vertrag fest.

Erwägen Sie folgende Aufgaben für Vertriebspartner:

  1. Einen Mindestlagerbestand von beispielsweise 200 Stück oder im Wert von € 15.000 halten
  2. Mindestens vier Messen pro Jahr besuchen oder organisieren
  3. Monatlich zehn qualifizierte Verkaufsgespräche mit potenziellen Kunden führen
  4. Pro Quartal eine Übersicht über durchgeführte Marketingaktivitäten und erzielten Umsatz liefern
  5. Nationalen Service und Garantie an Kunden gemäß den Bedingungen des Lieferanten bieten
  6. Vertrauliche Informationen über Preise und Produktspezifikationen schützen

Verpflichtungen für Lieferanten nach niederländischem Recht

Vertriebspartner investieren Zeit und Geld in Marktbearbeitung. Daher erwarten sie, dass Lieferanten sie angemessen unterstützen. Dies umfasst:

  • Das rechtzeitige Liefern von Produktmustern, Prospekten und Werbematerialien
  • Technische Schulungen für das Verkaufsteam des Vertriebspartners organisieren
  • Mindestens zwei Wochen im Voraus über Lagerprobleme oder Produktionsverzögerungen kommunizieren
  • Hilfe bei Messeteilnahme bieten, beispielsweise durch Bereitstellung technischer Spezialisten
  • Über Produktverbesserungen oder neue Modelle informieren, bevor diese auf den Markt kommen

Bei nachhaltiger Produktion nehmen Sie spezifische Vereinbarungen über Umweltnormen und Produktionszertifizierung auf. Hiermit verhindern Sie, dass Ihr Vertriebspartner versehentlich Greenwashing betreibt, wenn der Lieferant stillschweigend zu weniger nachhaltigen Produktionsprozessen wechselt. Diese Vereinbarungen werden zunehmend relevanter, da Kunden und Aufsichtsbehörden kritischer gegenüber Nachhaltigkeitsbehauptungen werden.

In etwa 40% der Vertriebsbeziehungen entstehen Probleme, weil Parteien implizite Erwartungen haben, die nicht vertraglich festgelegt sind. Ein Vertriebspartner erwartet beispielsweise ein Marketingbudget von € 5.000 pro Quartal, während der Lieferant höchstens € 1.500 bereitstellt. Solche Missverständnisse vermeiden Sie, indem Sie konkrete Vereinbarungen mit Beträgen und Fristen aufnehmen.

Welches Recht und welches Gericht entscheidet bei Streitigkeiten?

Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit legen Sie explizit in Ihrem Vertriebsvertrag fest. Diese Wahl verhindert, dass Sie bei Streitigkeiten von unbekannten ausländischen rechtlichen Verfahren und Kostenstrukturen überrascht werden. Für niederländische Lieferanten ist es ratsam, niederländisches Recht für anwendbar zu erklären mit dem niederländischen Gericht als zuständige Instanz für Streitbeilegung.

Innerhalb der Europäischen Union gilt gemäß EU-Verordnung 593/2008 Artikel 4, dass beim Fehlen einer Rechtswahl automatisch das Recht des Landes des Vertriebspartners anwendbar wird. Dies bedeutet, dass ein niederländischer Lieferant, der mit einem deutschen Vertriebspartner ohne Rechtswahl zusammenarbeitet, unter deutsches Recht fällt, mit allen unbekannten rechtlichen Risiken. Diese automatische Kopplung macht eine explizite Rechtswahl in Ihrem Vertrag essenziell.

Für Länder außerhalb der Europäischen Union untersuchen Sie vorab, welche Regeln gelten, wenn Sie keine Rechtswahl aufnehmen. Manche Länder kennen Schutzgesetzgebung für Vertriebspartner, die vergleichbar mit der niederländischen Franchisegesetzgebung ist, wobei bei Beendigung automatisch Goodwill-Entschädigungen geschuldet werden. Diese zwingenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, was Sie in Ihrem Vertrag aufnehmen, wodurch rechtliche Beratung über internationalen Vertrieb notwendig bleibt.

Schiedsverfahren als Alternative erwägen

Neben Gerichten erwägen Sie Schiedsverfahren als Streitbeilegung, beispielsweise über den Ständigen Schiedshof oder die International Chamber of Commerce. Schiedsverfahren bieten schnellere Verfahren als reguläre Gerichte und Entscheidungen bleiben vertraulich. Außerdem erkennen Länder weltweit Schiedssprüche leichter an als ausländische Gerichtsurteile.

Jedoch kennen Schiedsverfahren keine Möglichkeit zur Berufung und Schiedsrichter berechnen höhere Stundensätze als Richter. Für Verträge mit einem Wert über € 100.000 rechtfertigen sich diese Kosten oft, weil Streitigkeiten schneller gelöst werden. Für kleinere Vertriebsbeziehungen bleibt das niederländische Gericht meist die kostengünstigste Wahl.

Außerdem legen Sie fest, in welcher Sprache Verfahren stattfinden. Für internationale Vertriebspartner verhindert dies Verwirrung über Übersetzungskosten und Interpretationsunterschiede während rechtlicher Verfahren. Niederländische Lieferanten wählen meist Niederländisch oder Englisch als Verfahrenssprache, abhängig von den Sprachkenntnissen des Vertriebspartners.

Die Niederlande kennen keine spezifischen gesetzlichen Vorschriften für Vertriebsverträge, wodurch Vertragsfreiheit weitgehend gilt. Dies bedeutet, dass Sie selbst verantwortlich sind für die Festlegung aller relevanten Bedingungen. Ohne explizite Vereinbarungen fallen Sie zurück auf allgemeine Bestimmungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, die nicht immer optimal zu Ihren kommerziellen Interessen passen. Daher investieren Sie in einen maßgeschneiderten Vertrag, der spezifisch Ihre Vertriebsbeziehung schützt.

Standardverträge von Organisationen wie der International Chamber of Commerce oder dem Verband Niederländischer Handelsvertreter und Importeure bieten eine solide Basis für beginnende Vertriebsbeziehungen. Diese Musterverträge decken die wichtigsten rechtlichen Aspekte ab und kosten erheblich weniger als vollständig maßgeschneiderte Lösungen. Für größere oder komplexere Vertriebsbeziehungen passen Sie diese Modelle anschließend mit rechtlicher Begleitung an.

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine persönliche Beratung durch einen deutschsprachigen Anwalt in Amsterdam zu Ihrer konkreten Rechtsfrage. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vertrag rechtlich wasserdicht ist und optimal zu Ihren geschäftlichen Zielsetzungen, wettbewerbsrechtlichen Verpflichtungen und internationalen Ambitionen passt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Vertriebsvertrag und einem Handelsvertretervertrag?

Bei einem Vertriebsvertrag kauft der Vertriebspartner Produkte auf eigenen Namen und verkauft diese selbstständig weiter, wobei er das kommerzielle Risiko selbst trägt. Ein Handelsvertreter hingegen vermittelt in Ihrem Namen zwischen Ihrem Unternehmen und Endkunden, ohne selbst Eigentümer der Produkte zu werden. Niederländische Gerichte beurteilen die faktische Situation, nicht nur den Vertragstitel. Bei einem Handelsvertreterverhältnis gelten zwingenden Bestimmungen nach niederländischem Recht, einschließlich Anspruch auf Kundenvergütung nach Beendigung.

Wie können Sie rechtlich zulässige Exklusivität in einem Vertriebsvertrag vereinbaren?

Exklusivität ist rechtlich zulässig, wenn der gemeinsame Marktanteil von Lieferant und Vertriebspartner innerhalb der Europäischen Union unter 15% bleibt. Formulieren Sie Exklusivität produktbezogen oder geografisch spezifisch, beispielsweise durch Zuweisung bestimmter Produktkategorien pro Region. Marktaufteilung bleibt jedoch immer verboten, auch unter der 15%-Schwelle. Nehmen Sie konkrete Vereinbarungen über Direktverkaufsrechte des Lieferanten und Online-Verkauf über Plattformen wie bol.com oder Amazon auf, um territoriale Grenzen im digitalen Zeitalter zu schützen.

Welche Preisvereinbarungen dürfen Sie einem Vertriebspartner auferlegen?

Sie dürfen Einkaufspreise, Rabatte und Preislisten konkret vertraglich festlegen, beispielsweise € 45 pro Stück mit 15% Rabatt bei Bestellungen über 500 Stück. Verbindliche Verkaufspreise für Vertriebspartner sind jedoch nach niederländischem Wettbewerbsrecht nicht zulässig. Empfohlene Preise hingegen sind erlaubt, wobei der Vertriebspartner eigenständig entscheidet, welchen Endpreis er anwendet. Der Vertriebspartner darf Produkte im Ausverkauf anbieten oder zeitweise Rabattaktionen durchführen, ohne Ihre Zustimmung.

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Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

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