Niederländische Anwälte für Geistiges Eigentum

Das Recht am geistigen Eigentum schützt nach niederländischem Recht kreative und technische Leistungen vor unbefugter Nutzung durch Dritte und verleiht dem Rechteinhaber ein ausschließliches Recht zur Verwertung seiner Marke, seines Geschmacksmusters, seiner Erfindung oder seines Werks. Besonders relevant ist dieser Schutz für internationale Unternehmen, Unternehmer und Expats, die in den Niederlanden eine Marke, ein Produktdesign oder eine Erfindung absichern möchten.

Für Unternehmen aus Fertigung und Technologie ist das selten ein abstraktes Konzept. Ein kopiertes Produktdesign kostet Sie unter Umständen innerhalb weniger Wochen Umsatz und Marktanteile. Als niederländische Anwaltskanzlei (advocatenkantoor) mit Sitz in Amsterdam berät Maak Advocaten internationale Mandanten täglich zum niederländischen Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Firmennamenrecht und Patentrecht und führt entsprechende Rechtsstreitigkeiten.

Im Folgenden erfahren Sie, was das Gesetz für die einzelnen Bereiche vorsieht, welche Fristen gelten und wie Sie gegen Rechtsverletzungen vorgehen. Benötigen Sie rechtliche Beratung? Kontaktieren Sie unsere Spezialisten für geistiges Eigentumsrecht in Amsterdam für ein vertrauliches Erstgespräch.

Was ist das Recht am geistigen Eigentum?

Das Recht am geistigen Eigentum ist der Sammelbegriff für ausschließliche Rechte an kreativen und technischen Leistungen. Es verleiht einem Urheber, Designer oder Unternehmer ein exklusives Recht, beispielsweise an einem Text, einem Logo, einem Produktdesign oder einer Erfindung.

Im Gegensatz zu einem physischen Gegenstand handelt es sich hierbei um einen immateriellen Vermögenswert. Nicht das Medium ist entscheidend, etwa ein Buch oder eine Maschine, sondern dessen kreativer oder technischer Inhalt.

Einige Schutzrechte entstehen automatisch. Das Urheberrecht ist ein solches Recht: Sobald ein Werk die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist es geschützt. Andere Rechte erfordern jedoch eine formelle Eintragung, bevor der Schutz wirksam wird. Das gilt insbesondere für das Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht.

Wer diese Unterscheidung nicht kennt, riskiert, dass eine erhebliche Investition in eine Marke oder ein Produktdesign letztlich ungeschützt bleibt. In unserem Rechtsglossar erläutern wir die wichtigsten Begriffe des Rechts am geistigen Eigentum ausführlicher.

Welche Formen des geistigen Eigentums kennt das niederländische Recht?

Das niederländische Recht kennt sechs Hauptformen des geistigen Eigentums: Urheberrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Firmennamenrecht, Patentrecht und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Jede Form hat jedoch eine eigene Rechtsgrundlage, Eintragungsanforderung und Schutzdauer.

Das Urheberrecht ist die am leichtesten zugängliche Form, denn es entsteht automatisch, sobald ein Werk einen eigenen originellen Charakter aufweist. Es schützt Texte, Software, Fotos, Logos und andere kreative Werke, ohne dass eine Eintragung nötig ist.

Das Markenrecht schützt hingegen Namen, Logos und Symbole, mit denen ein Unternehmen seine Produkte oder Dienstleistungen von denen der Wettbewerber unterscheidet. Anders als beim Urheberrecht ist dafür ein aktiver Schritt nötig: die Eintragung beim Amt für geistiges Eigentum der Benelux (BOIP) auf Grundlage des Übereinkommens der Benelux über geistiges Eigentum (BVIE).

Das Geschmacksmusterrecht betrifft speziell das Erscheinungsbild eines Produkts, etwa Form, Farbe und Textur. Auch hier gilt: Ohne Eintragung des Geschmacksmusters besteht kein Schutz.

Das Patentrecht schützt technische Erfindungen, die die Anforderungen an Neuheit und erfinderische Tätigkeit erfüllen. Geschäftsgeheimnisse bilden die letzte Kategorie: vertrauliches Fachwissen oder vertrauliche Geschäftsinformationen, die geschützt bleiben, solange Sie angemessene Vertraulichkeitsmaßnahmen treffen.

Angesichts dieser Unterschiede empfehlen unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam Unternehmen, ihre Schutzrechtsportfolios regelmäßig prüfen zu lassen. Haben Sie Fragen dazu, welche Rechte für Ihre Unternehmenswerte gelten? Dann wenden Sie sich für eine maßgeschneiderte Rechtsberatung an unsere Spezialisten.

Darüber hinaus gibt es das Sortenschutzrecht (kwekersrecht), eine spezifische Schutzform für neue Pflanzensorten. Diese Form ist namentlich für den Agrar und Gartenbausektor von Bedeutung. Auch dazu beraten unsere Anwälte.

Was ist das Urheberrecht und wann entsteht dieser Schutz?

Das Urheberrecht (auteursrecht) ist das ausschließliche Recht eines Urhebers, sein Werk zu veröffentlichen und zu vervielfältigen. Dieses Recht entsteht automatisch, sobald das Werk einen originellen Charakter aufweist. Eine Eintragung ist daher nicht erforderlich.

Gemäß den §§ 1 und 10 des Urheberrechtsgesetzes (Auteurswet) muss das Werk die persönliche Handschrift des Urhebers tragen. Folglich ist ein Werk in der Regel bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Damit zählt es zu den am längsten bestehenden Rechten des geistigen Eigentums.

In der Praxis spielt das Urheberrecht bei sehr unterschiedlichen Werken eine Rolle. Denken Sie beispielsweise an Software und Programmcode, Fotos, Logos und die Corporate Identity.

Arbeiten Sie als Auftraggeber mit freiberuflichen Designern oder Textern zusammen? Dann sollten Sie unbedingt im Voraus Vereinbarungen zum Urheberrecht treffen, denn das Urheberrecht geht nicht automatisch auf den Auftraggeber über.

Kopiert jemand Ihre Werke ohne Erlaubnis? Als Rechteinhaber können Sie gegen den Rechtsverletzer vorgehen. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Urheberrechtsverletzung ahnden, welche Sanktionen drohen und wann Sie einen Anteil am erzielten Gewinn geltend machen können. Unsere Anwälte unterstützen Sie zudem, wenn die Verletzung einen deliktischen Anspruch begründet.

Siehe auch: Urheberrechtsanwalt in Amsterdam.

Wie schützen Sie Ihre Marke nach dem Markenrecht?

Sie schützen Ihre Marke, indem Sie sie beim Amt für geistiges Eigentum der Benelux (BOIP) eintragen lassen. Für einen weiter reichenden Schutz reichen Sie außerdem eine Anmeldung beim EUIPO oder bei der WIPO ein. Nach der Eintragung haben Sie zehn Jahre lang ein ausschließliches Recht an Markennamen, Logo oder Bildmarke.

Gemäß Artikel 2.2 des Übereinkommens der Benelux über geistiges Eigentum (BVIE) entsteht dieses Recht erst mit der Eintragung. Darin liegt der Unterschied zum Urheberrecht, das durch Nutzung entsteht.

Nach der Markenanmeldung folgt in der Regel eine zweimonatige Einspruchsfrist, in der Inhaber älterer Marken Einspruch einlegen können. Letztlich führt eine erfolgreiche Anmeldung zu einer Eintragung, die Sie unbegrenzt in Zehnjahresabschnitten verlängern. Wir begleiten Unternehmer durch den gesamten Prozess des Markenschutzes, einschließlich der Eintragung Ihrer Marke für das gesamte Benelux Gebiet.

Verwendet ein Dritter ohne Genehmigung ein Zeichen, das eine Verwechslungsgefahr mit Ihrer Marke hervorruft? Dann liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Wird eine Verletzung festgestellt, stehen Ihnen mehrere Maßnahmen offen, beispielsweise eine Unterlassungsaufforderung, ein Eilverfahren (kort geding) oder die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte.

Unser Anwalt für Markenrechtsverletzungen berät Sie zudem zur passenden Strategie, wenn Sie gegen einen Wettbewerber vorgehen möchten oder selbst Partei in einem Markenrechtsstreit sind.

Siehe auch: Anwalt für Markenrecht in Amsterdam.

Was ist Geschmacksmusterschutz und wann ist ein Produktdesign schutzfähig?

Das Geschmacksmusterrecht (modellenrecht) schützt das Erscheinungsbild eines Produkts oder eines Teils davon. Das Design muss jedoch neu sein und im Vergleich zu bereits erhältlichen Produkten Eigenart aufweisen.

Folglich genießt ein eingetragenes Geschmacksmuster nach dem BVIE und der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung einen Schutz von bis zu 25 Jahren. Ein nicht eingetragenes Geschmacksmuster ist hingegen nur drei Jahre lang geschützt.

Fallbeispiel: Ein niederländischer Hersteller von Präzisionsteilen für den Maschinenbau stellte fest, dass ein Wettbewerber ein nahezu identisches Teil vermarktete. Insbesondere das Gehäuse wies dasselbe spezifische Design auf. Da das Design rechtzeitig als Geschmacksmuster eingetragen war, konnte der Hersteller innerhalb weniger Wochen ein Eilverfahren anstrengen. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung und ordnete den Rückruf der rechtsverletzenden Teile an. Dieses Beispiel zeigt, warum die rechtzeitige Eintragung eines Produktdesigns gerade in der Fertigungsindustrie über eine schnelle und wirksame Durchsetzung entscheidet.

Was beinhaltet das Firmennamenrecht und wann besteht Verwechslungsgefahr?

Das Firmennamenrecht (handelsnaamrecht) schützt den Namen, unter dem ein Unternehmen tatsächlich am Markt auftritt. Dieses Recht ergibt sich aus der tatsächlichen Nutzung des Namens, nicht aus der Eintragung im Handelsregister.

Gemäß § 5 des Firmennamengesetzes (Handelsnaamwet) darf ein anderes Unternehmen keinen Firmennamen verwenden, der sich nur geringfügig von einem bestehenden Namen unterscheidet, sofern dies in der Öffentlichkeit zu Verwechslungen führen kann.

Der Schutz eines Firmennamens kann jedoch regional begrenzt sein. Zwei ähnliche Namen in völlig unterschiedlichen Teilen des Landes begründen in der Regel keine Verwechslungsgefahr. In derselben Region oder Branche sieht das jedoch anders aus.

Wir beraten Sie zum Schutz von Firmennamen und leisten Rechtsbeistand bei Verstößen gegen das Firmennamenrecht. Unser spezialisierter Anwalt unterstützt Unternehmer sowohl durch präventive Beratung als auch in Rechtsstreitigkeiten.

Was ist sklavische Nachahmung und wie unterscheidet sie sich von einem Schutzrecht?

Die sklavische Nachahmung (slaafse nabootsing) ist kein eigenständiges Schutzrecht, sondern eine Form der unerlaubten Handlung (onrechtmatige daad) nach § 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek). Sie liegt vor, wenn ein Produkt ohne Notwendigkeit so nachgeahmt wird, dass in der Öffentlichkeit ein unnötiges Verwechslungsrisiko entsteht, obwohl ein ebenso solides und brauchbares alternatives Design möglich gewesen wäre.

Diese Rechtsfigur bietet daher eine Lösung für Produkte, die nicht oder nicht mehr durch ein eingetragenes Geschmacksmusterrecht geschützt sind. In der Praxis erweist sie sich insbesondere auf Märkten mit vielen ähnlichen Produkten als wertvoll, etwa bei Konsumgütern und Maschinenteilen.

Unsere auf sklavische Nachahmung spezialisierten Rechtsanwälte prüfen gerne, ob in Ihrem Fall eine Nachahmung vorliegt und wie Sie ihr am besten entgegenwirken.

Wie schützen Sie Geschäftsgeheimnisse und vertrauliches Fachwissen?

Geschäftsgeheimnisse schützen Sie in erster Linie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen, beispielsweise durch Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Darüber hinaus bietet das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Wet bescherming bedrijfsgeheimen) Schutz; dieses Gesetz setzt die Europäische Richtlinie 2016/943 um.

Ein Geheimnis bleibt geschützt, solange die Informationen nicht allgemein bekannt sind, einen wirtschaftlichen Wert haben und Sie angemessene Maßnahmen zur Geheimhaltung ergreifen. Anders als bei Marken oder Geschmacksmustern ist eine Eintragung hier weder möglich noch erforderlich.

Der Schutz hängt folglich vollständig von der Qualität Ihrer vertraglichen Vereinbarungen ab. Unsere Rechtsanwälte entwerfen für Sie daher eine belastbare Vertraulichkeitsvereinbarung oder Geheimhaltungsvereinbarung.

Was ist das Patentrecht und wann kommt eine Erfindung für den Schutz in Frage?

Das Patentrecht (octrooirecht) schützt technische Erfindungen. Die Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Dieses Recht entsteht erst, nachdem Sie eine Patentanmeldung beim niederländischen Patentamt oder beim Europäischen Patentamt eingereicht haben.

Gemäß Artikel 36 des niederländischen Patentgesetzes (Rijksoctrooiwet 1995) gilt ein Patent für maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag, sofern Sie die jährlichen Aufrechterhaltungsgebühren fristgerecht entrichten.

Ein Patentstreit entsteht meist, wenn ein Wettbewerber eine patentierte Technologie ohne Lizenz nutzt, insbesondere in technischen Branchen mit hohen Entwicklungskosten. Wir beraten und vertreten Mandanten in Patentstreitigkeiten und bei mutmaßlichen Patentverletzungen.

Sind Sie im Agrarsektor tätig? Dann könnte zudem unser Spezialist für Sortenschutzrechte für Sie interessant sein.

Was können Sie tun, wenn Ihre Rechte am geistigen Eigentum verletzt werden?

Bei einer Verletzung Ihrer Rechte am geistigen Eigentum folgen Sie in der Regel einer festen Abfolge von Schritten, von der Beweissicherung bis hin zu gerichtlichen Maßnahmen. Schnelles und entschlossenes Handeln ist dabei entscheidend, denn Schäden durch Fälschungen oder Markenverletzungen summieren sich rasch.

  1. Beweise sammeln: Dokumentieren Sie die Rechtsverletzung, beispielsweise durch Screenshots, Kaufbelege oder einen Testkauf des rechtsverletzenden Produkts.
  2. Unterlassungsaufforderung versenden: Ihr Anwalt fordert den Rechtsverletzer schriftlich auf, die Rechtsverletzung zu unterlassen.
  3. Vergleich aushandeln: Dieser Weg ist oft schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.
  4. Eilverfahren einleiten: Kommt kein Vergleich zustande, kann ein Eilverfahren (kort geding) innerhalb weniger Wochen zu einer einstweiligen Verfügung führen.
  5. Schadensersatz geltend machen: In einem Hauptsacheverfahren fordern Sie neben der Gewinnherausgabe auch Schadensersatz für die Rechtsverletzung.
  6. Strukturell durchsetzen: Bei wiederholten oder groß angelegten Verletzungen konzentrieren wir uns auf die nachhaltige Durchsetzung Ihrer Rechte und die Bekämpfung von Produktfälschungen.

Wie lange dauert ein Eilverfahren und was kostet ein Anwalt für geistiges Eigentum?

Ein Eilverfahren (kort geding) wegen einer Verletzung geistigen Eigentums dauert in der Regel 2 bis 6 Wochen von der Ladung bis zum Urteil, je nach Dringlichkeit und Terminlage des Gerichts. Ein vollständiges Hauptsacheverfahren dauert hingegen meist 6 bis 12 Monate, da darin Schadensersatz oder die Gewinnherausgabe geltend gemacht wird.

VerfahrenDauerMerkmal
Eilverfahren (kort geding)2 bis 6 Wocheneinstweilige Verfügung bei akutem Schaden
Hauptsacheverfahren6 bis 12 MonateSchadensersatz und Gewinnherausgabe

Deshalb ist das Eilverfahren meist die erste Wahl, wenn ein unmittelbarer Schaden droht.

Die Kosten für einen Anwalt für geistiges Eigentum hängen stark von der Komplexität Ihres Falls ab. Ein wichtiger Unterschied zu regulären Zivilverfahren besteht darin, dass in Fällen des geistigen Eigentums die obsiegende Partei die tatsächlich entstandenen Prozesskosten erstattet bekommen kann. Das ist in § 1019h der niederländischen Zivilprozessordnung (Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering) geregelt und weicht von der üblichen, deutlich niedrigeren Pauschalvergütung ab.

Daher beraten wir Sie stets im Voraus zu einer realistischen Kostenschätzung, zugeschnitten auf den Wert des zu schützenden Rechtsguts. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Anwälten in Amsterdam.

Warum entscheiden sich Unternehmer für die Anwälte für geistiges Eigentum von Maak Advocaten in Amsterdam?

Ein niederländischer Rechtsanwalt (advocaat, ein bei der niederländischen Rechtsanwaltskammer, der Nederlandse Orde van Advocaten oder NOvA, zugelassener Anwalt) darf Sie vor allen niederländischen Gerichten vertreten. Unsere Spezialisten für geistiges Eigentumsrecht verbinden fundierte Kenntnisse des niederländischen und europäischen Rechts mit einer praktischen Ausrichtung auf Fertigung und Technologie. In diesen Branchen bilden Marken, Geschmacksmuster und Fachwissen in der Regel den Kern des Unternehmenswerts.

Deshalb bieten wir nicht nur reaktive Beratung im Streitfall, sondern auch präventive Begleitung bei Verträgen, Lizenzen und Eintragungen. So vermeiden Sie Rechtsverletzungen von vornherein.

Letztlich zählen für unsere Mandanten vor allem die Ergebnisse: ein zügiges Unterlassungsschreiben, ein aussichtsreiches Eilverfahren oder eine klare Beratung, die ein Geschäftsrisiko beseitigt. Für international tätige Unternehmen verfügen wir zudem über ein German Desk, sodass wir Sie auf Deutsch zum niederländischen Recht beraten. Bei allgemeineren zivilrechtlichen Streitigkeiten verweisen wir Sie gerne an unseren Zivilrechtsanwalt in Amsterdam.

Möchten Sie Ihre Marke, Ihr Geschmacksmuster oder Ihr Werk schützen oder haben Sie es mit einer Rechtsverletzung zu tun? Kontaktieren Sie unsere spezialisierten Anwälte in Amsterdam für eine maßgeschneiderte Rechtsberatung und ein vertrauliches Erstgespräch.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Recht am geistigen Eigentum

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Markenrecht? Das Urheberrecht schützt ein konkretes Werk, beispielsweise einen Text, ein Foto oder ein Design, und entsteht automatisch. Das Markenrecht schützt hingegen ein Zeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen unterscheidet, und entsteht erst nach der Eintragung.

Was ist der Unterschied zwischen Urheberrecht und Patentrecht? Das Urheberrecht schützt den konkreten, kreativen Ausdruck eines Werks. Das Patentrecht schützt hingegen eine Erfindung, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar ist, namentlich in technischen Bereichen.

Kann ich eine Idee durch das Recht am geistigen Eigentum schützen lassen? Nein, eine bloße Idee ist als solche nicht schutzfähig. Erst wenn Sie eine Idee zu einem konkreten Werk, Geschmacksmuster oder Zeichen weiterentwickeln, greifen Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht oder Markenrecht. Wir erklären Ihnen, wie Sie eine Idee dennoch möglichst wirksam absichern.

Ist Software urheberrechtlich geschützt? Ja, in den Niederlanden fällt Software unter das Urheberrechtsgesetz (Auteurswet), sofern der Programmcode einen originellen Charakter aufweist. Eine Eintragung ist dafür nicht erforderlich.

Was ist das Recht auf Bildverwendung und wann darf ein Foto nicht ohne Genehmigung genutzt werden? Unter bestimmten Umständen gewährt das Recht auf Bildverwendung (portretrecht) einer abgebildeten Person das Recht, der Veröffentlichung ihres Bildnisses zu widersprechen, selbst wenn der Fotograf der Urheberrechtsinhaber ist. Wir erläutern Ihnen, was im Fall einer Verletzung zu tun ist.

Kann ich bei einer Rechtsverletzung Schadensersatz wegen Rufschädigung geltend machen? Ja, das ist möglich. Neben direkten Schäden und der Gewinnherausgabe können Sie unter bestimmten Umständen auch Schadensersatz wegen Rufschädigung fordern, beispielsweise wenn minderwertige Fälschungen das Image der Originalmarke beschädigen.

Darf ich lizenzierte Inhalte Dritter auf meiner Website verwenden? Ja, vorausgesetzt, Sie haben eine gültige Lizenz vom Rechteinhaber erworben. Ohne Lizenz begehen Sie andernfalls eine Urheberrechtsverletzung. Wir beraten Sie bei der Lizenzierung von Inhalten und entwerfen die entsprechenden Vereinbarungen.

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