Alternativen Streitbeilegung in den Niederlanden

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Mediation ist in den Niederlanden eine in der Regel freiwillige Verhandlung, bei der ein neutraler Mediator den Parteien hilft, selbst eine Lösung zu finden; er entscheidet den Streit nicht. Eine Einigung halten Sie in einem Feststellungsvertrag (vaststellingsovereenkomst) fest (Art. 7:900 BW). Weitere Alternativen zum staatlichen Gericht sind das bindende Gutachten (bindend advies) und das Schiedsverfahren (Art. 1020 Rv).

Die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten beleuchten in diesem Beitrag diese Optionen.

Wie funktioniert ein Schiedsverfahren in den Niederlanden?

Im Schiedsverfahren (arbitrage) entscheiden ein oder mehrere Schiedsrichter den Streit anstelle eines staatlichen Gerichts. Voraussetzung ist eine Schiedsvereinbarung, entweder als Schiedsklausel für künftige Streitigkeiten (arbitraal beding) oder als Schiedsabrede für einen bereits bestehenden Streit (compromis) (Art. 1020 Abs. 1 und 2 Rv). Die Vereinbarung wird durch ein Schriftstück bewiesen (Art. 1021 Rv). Das Verfahren wird so geführt, wie die Parteien es vereinbart haben, soweit zwingende Vorschriften nicht entgegenstehen (Art. 1036 Abs. 1 Rv). Damit bietet ein Schiedsverfahren den Parteien viel Flexibilität bei der Verfahrensgestaltung.

Eine bekannte Schiedsinstitution in den Niederlanden ist das Nederlands Arbitrage Instituut (NAI). Das NAI verwaltet sowohl nationale als auch internationale Schiedsverfahren in einer Vielzahl von Bereichen. Darüber hinaus gibt es mehrere spezialisierte Schiedsgerichtsinstitutionen in den Niederlanden (mehr zu den Schiedsinstitutionen in den Niederlanden erfahren Sie in einem eigenen Beitrag). Internationale Schiedsverfahren mit Sitz in den Niederlanden werden häufig nach den Schiedsregeln etwa der ICC, der UNCITRAL oder des NAI durchgeführt.

Für internationale Fälle gibt es außerdem den Netherlands Commercial Court (NCC), eine Kammer der staatlichen Gerichte in Amsterdam. Dort können Parteien ein Verfahren auf Englisch führen, wenn die Rechtbank oder der Gerechtshof Amsterdam zuständig ist, der Streit international ist und ein Rechtsverhältnis betrifft, über das die Parteien frei bestimmen können, die Sache nicht zur Zuständigkeit des Kantonrichters gehört und die Parteien dies ausdrücklich und schriftlich nachweisbar vereinbart haben (Art. 32a Abs. 1 Rv). Liegt der Schiedsort im Bezirk des Gerechtshof Amsterdam und haben die Parteien es ausdrücklich vereinbart, kann auch die Aufhebungsklage auf Englisch beim Netherlands Commercial Court of Appeal (NCCA) des Gerechtshof Amsterdam erhoben werden (Art. 1064a Abs. 1 Rv).

Staatliche Gerichte greifen in Schiedsverfahren und Schiedssprüche nur begrenzt ein. Gegen einen Schiedsspruch gibt es nur die Aufhebung (vernietiging) und den Widerruf (herroeping) (Art. 1064 Rv); ein schiedsgerichtliches Berufungsverfahren nur, wenn die Parteien es vereinbart haben (Art. 1061b Rv). Aufgehoben wird ein Schiedsspruch nur aus den abschließend genannten Gründen des Art. 1065 Abs. 1 Rv, widerrufen nur bei Betrug, gefälschten oder zurückgehaltenen Unterlagen (Art. 1068 Abs. 1 Rv). Über die Aufhebung entscheidet der Gerechtshof des Bezirks (ressort), in dem der Schiedsort liegt; gegen sein Urteil ist Kassationsbeschwerde möglich, die die Parteien ausschließen können, sofern keine von ihnen Verbraucher ist (Art. 1064a Abs. 1 und 5 Rv). Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Aufhebungsverfahren von Schiedssprüchen in den Niederlanden. Ein in den Niederlanden ergangener Schiedsspruch wird erst vollstreckt, nachdem der Eilrichter (voorzieningenrechter) der Rechtbank des Bezirks (arrondissement), in dem der Schiedsort liegt, auf Antrag einer Partei die Erlaubnis (verlof) erteilt hat (Art. 1062 Abs. 1 Rv). Gegen die Erteilung gibt es kein eigenes Rechtsmittel, nur die Aufhebung oder den Widerruf (Art. 1062 Abs. 3 Rv); gegen die Verweigerung sind Berufung und Kassation möglich (Art. 1063 Abs. 4 und 5 Rv).

Wie läuft eine Mediation in den Niederlanden ab?

Die Mediation hat sich in den Niederlanden als eine der Standardformen der alternativen Streitbeilegung etabliert. Eine allgemeine gesetzliche Regelung der Mediation in Wirtschaftssachen gibt es im niederländischen Recht nicht. Die Parteien können den Mediationsprozess daher weitgehend frei gestalten. Bei der Wirtschaftsmediation vereinbaren die Parteien oft vorab festgelegte Regeln, etwa die Mediationsregeln der ICC oder die NAI-Mediationsregeln. Nach diesen NAI-Regeln ist die Teilnahme freiwillig, die Mediation vertraulich, und der Mediator kann den Parteien keine Einigung auferlegen (Art. 9, 10 und 11 Abs. 4). Weil Mediationen in der Regel vertraulich geführt werden, gibt es nur wenige öffentliche Informationen über Mediationen bei Streitigkeiten mit hohem Streitwert.

Einigen sich die Parteien, halten sie das Ergebnis in der Regel in einem Feststellungsvertrag (vaststellingsovereenkomst) fest. Damit binden sie sich an eine Feststellung ihrer Rechtslage, auch wenn diese von der bisherigen Rechtslage abweicht (Art. 7:900 Abs. 1 BW). Scheitert die Mediation, bleibt der Weg zum staatlichen Gericht oder, wenn vereinbart, zum Schiedsgericht offen. Mediatoren in den Niederlanden können sich bei der Mediatorsfederatie Nederland (MfN, siehe https://mfnregister.nl) registrieren lassen. MfN-Registermediatoren müssen eine Ausbildung und Prüfung absolvieren und sich regelmäßig fortbilden, um die Qualitätsanforderungen der MfN zu erfüllen.

Was ist ein bindendes Gutachten (bindend advies) in den Niederlanden?

Die Parteien können vereinbaren, dass ein oder mehrere Dritte ihren Streit verbindlich entscheiden (bindend advies, bindendes Gutachten). Rechtlich ist das ein Feststellungsvertrag, bei dem die Feststellung einem Dritten übertragen wird (Art. 7:900 Abs. 2 BW). Vom Schiedsverfahren ist es zu unterscheiden: Die Regeln über den Feststellungsvertrag gelten nicht für die Schiedsvereinbarung (Art. 7:900 Abs. 4 BW), und die Vollstreckbarerklärung nach Art. 1062 Rv gibt es nur für Schiedssprüche. Hält sich eine Partei nicht an das Gutachten, verletzt sie den Vertrag; die andere Partei muss dann vor Gericht auf Erfüllung klagen. Eine Vereinbarung über ein bindendes Gutachten schließt Rechtsschutz in einem Eilverfahren nicht aus.

Das Gutachten kann nur eingeschränkt angegriffen werden: Es ist vernichtbar, wenn die Bindung daran wegen seines Inhalts oder seines Zustandekommens nach Treu und Glauben (redelijkheid en billijkheid) unannehmbar wäre (Art. 7:904 Abs. 1 BW). Abgesehen von den allgemeinen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verfahren und an den Vertrag gibt es keine besonderen gesetzlichen Verfahrensvorschriften für das bindende Gutachten.

Häufig gestellte Fragen zu Mediation und Streitbeilegung in den Niederlanden

Ist Mediation in den Niederlanden gesetzlich geregelt?

Eine allgemeine gesetzliche Regelung der Mediation in Wirtschaftssachen gibt es nicht. Die Parteien vereinbaren die Regeln selbst, oft durch Verweis auf ein Reglement wie die NAI-Mediationsregeln. Das Ergebnis wird in einem Feststellungsvertrag festgehalten, für den die Art. 7:900 ff. BW gelten.

Ist das Ergebnis einer Mediation verbindlich?

Der Mediator entscheidet nicht. Verbindlich wird nur, worauf sich die Parteien einigen. Halten sie die Einigung in einem Feststellungsvertrag fest, sind sie daran gebunden, auch wenn die Feststellung von der bisherigen Rechtslage abweicht (Art. 7:900 Abs. 1 BW).

Was ist der Unterschied zwischen Mediation, bindendem Gutachten und Schiedsverfahren?

Bei der Mediation suchen die Parteien mit Hilfe des Mediators selbst eine Lösung. Beim bindenden Gutachten entscheidet ein Dritter, und die Parteien sind daran vertraglich gebunden (Art. 7:900 Abs. 2 BW). Im Schiedsverfahren entscheidet ein Schiedsgericht anstelle des staatlichen Gerichts (Art. 1020 Rv); sein Schiedsspruch kann nach Erlaubnis (verlof) des Eilrichters (voorzieningenrechter) der Rechtbank vollstreckt werden (Art. 1062 Rv).

Kann ein bindendes Gutachten angefochten werden?

Ja, aber nur eingeschränkt: Es ist vernichtbar, wenn die Bindung an die Entscheidung wegen ihres Inhalts oder ihres Zustandekommens nach Treu und Glauben (redelijkheid en billijkheid) unannehmbar wäre (Art. 7:904 Abs. 1 BW). Wird es vernichtet, kann das Gericht selbst entscheiden, sofern sich aus dem Vertrag oder der Art der Entscheidung nichts anderes ergibt (Art. 7:904 Abs. 2 BW).

Kann ich trotz Schiedsklausel ein Eilverfahren vor dem staatlichen Gericht führen?

Eine Schiedsvereinbarung hindert eine Partei nicht, Sicherungsmaßnahmen zu beantragen oder ein Eilverfahren (kort geding) beim staatlichen Gericht einzuleiten (Art. 1022a Rv). Beruft sich die Gegenpartei aber vor jeder anderen Einlassung auf die Schiedsvereinbarung, ist das Gericht nur zuständig, wenn die begehrte Entscheidung im Schiedsverfahren nicht oder nicht rechtzeitig zu erlangen ist (Art. 1022c Rv).

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