Zum Inhalt springen

Vertragsrecht Niederlande

blokje-maak.png

Wettbewerbs­verbot in den Niederlanden

Inhaltsverzeichnis

Ein Wettbewerbsverbot in den Niederlanden kann Beschränkungen in Bezug auf die Art der Arbeit, den neuen Arbeitgeber (z. B. kein Wechsel zu einem Konkurrenten), das geografische Gebiet, den Zeitraum nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder die Gründung eines eigenen Unternehmens beinhalten. Ein Arbeitgeber kann auch ein Wettbewerbs- oder Abwerbeverbot mit einem arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen oder Auftragnehmer vereinbaren. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden helfen Ihnen gerne weiter.

WAS IST BEI EINEM WETTBEWERBSVERBOT IN DEN NIEDERLANDEN ZU BEACHTEN?

Es ist wichtig, dass das Wettbewerbsverbot in den Niederlanden gültig ist, da es sonst vor Gericht nicht geltend gemacht werden kann. So ist es beispielsweise wichtig, dass der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag erklärt, warum ein Wettbewerbsverbot und/oder ein Abwerbeverbot wichtig ist. Arbeitgeber tun dies häufig nicht, so dass ein Gericht schnell entscheiden kann, dass die Klausel nicht gültig ist (und daher vom Gericht für ungültig erklärt wird) und der Arbeitnehmer daher nicht an sie gebunden ist. Nach der niederländischen Rechtsprechung kann sich ein Arbeitgeber jedoch nicht mit einer Erklärung begnügen, die allgemeiner für mehrere Arbeitnehmer gilt. Die Erklärung/Begründung muss also wirklich maßgeschneidert sein.

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist es auch ratsam, sich zu erkundigen, ob er oder sie noch an ein Wettbewerbsverbot (oder Abwerbeverbot) gebunden ist.

STRENGERE ANFORDERUNGEN AN EIN WETTBEWERBSVERBOT IN EINEM ZEITVERTRAG

Wird in den Niederlanden ein Wettbewerbsverbot in einen Zeitarbeitsvertrag aufgenommen, gelten für diese Klausel noch strengere Anforderungen. Ein Wettbewerbsverbot darf nicht in einen Zeitvertrag aufgenommen werden, es sei denn, es bestehen gewichtige geschäftliche Interessen, die im Arbeitsvertrag genannt und begründet werden. Fehlt eine solche Rechtfertigung, ist das Wettbewerbsverbot in der Regel nichtig.

Niederländische Anwälte für Vertragsrecht

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam verfügen unsere Anwälte über umfassende Erfahrung im niederländischen Vertragsrecht (niederländisches Vertragsrecht, Handelsverträge, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlungen, Geschäftsbedingungen).

Ob es um die Gestaltung wasserdichter Verträge nach niederländischem Recht, die Prüfung grenzüberschreitender Vereinbarungen oder die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte in den Niederlanden geht – unsere Anwälte in Amsterdam stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte kombinieren juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf – per E-Mail unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren vertragsrechtlichen Anliegen in den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

Deutschsprachiger Anwalt

Verwandte Artikel