Warum profitieren Sie als Unternehmer vom neuen Gesetz gegen Verpfändungsverbote nach niederländischem Recht?
Am 1. Juli 2025 tritt das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten in Kraft. Dieses Gesetz beendet vertragliche Klauseln, die Sie daran hindern, Ihre Geldforderungen zu verpfänden oder abzutreten. Daher erhalten Sie künftig mehr Möglichkeiten, externes Kapital zu beschaffen, beispielsweise durch Angebot ausstehender Rechnungen als Sicherheit bei einer Bank oder einem Factor. Laut niederländischen KMU-Organisationen führt diese Änderung zu 15-20% mehr Finanzierungsmöglichkeiten für kleinere Unternehmen. Der Gesetzgeber beabsichtigt hiermit, Liquiditätsprobleme zu verhindern und Investitionen in Innovation, Beschäftigung und Wachstum zu stimulieren.
Was bedeutet diese Gesetzesänderung konkret für Unternehmer in den Niederlanden?
Die neue Gesetzgebung verbietet Abtretungs- und Verpfändungsverbote bei geschäftlichen Geldforderungen. Bis zum 1. Juli 2025 können Ihre Lieferanten oder Kunden in Verträgen festlegen, dass Sie Forderungen nicht übertragen oder verpfänden dürfen. Solche Klauseln kommen häufig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, insbesondere im Bau- und Einzelhandelssektor. Beispielsweise kann ein Bauunternehmen mit ausstehenden Rechnungen im Wert von €250.000 diese momentan nicht als Sicherheit verwenden, wenn vertragliche Verbote dies ausschließen. Nach Inkrafttreten ändert sich dies.
Artikel 3:83 Absatz 3 BW bestimmt ab Juli 2025, dass der Ausschluss der Übertragbarkeit oder Verpfändbarkeit bei namentlichen Geldforderungen aus Berufs- oder Geschäftsausübung nicht möglich ist. Darüber hinaus erklärt der Gesetzgeber jede Klausel für nichtig, die diese Übertragung oder Verpfändung zu verhindern versucht. Diese Nichtigkeit gilt sowohl für sachenrechtliche als auch für schuldrechtliche Klauseln.
Welche Forderungen fallen unter das neue Verpfändungsverbot nach niederländischem Recht?
Das Gesetz gilt ausschließlich für namentliche Geldforderungen, die im regulären Handels- oder Kreditverkehr entstehen. Nämlich: Forderungen, die aus der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts durch einen Professional oder eine kommerzielle Partei resultieren. Jedoch bleiben Forderungen von Verbrauchern ausgenommen – ein Verbraucher kann seine privaten Forderungen trotz dieses Gesetzes nicht frei verpfänden.
Außerdem muss niederländisches Recht auf die Forderung anwendbar sein. Artikel 10:135 Absatz 1 BW bestimmt, dass die Übertragbarkeit von Forderungen durch das anwendbare Recht geregelt wird. Beispielsweise kann ein niederländischer Großhändler mit Forderungen gegen deutsche Abnehmer diese nur nach den neuen Regeln verpfänden, wenn der Vertrag niederländisches Recht vorsieht.
Wichtige Ausnahmen von der Nichtigkeit
Allerdings gelten vier Kategorien von Ausnahmen, bei denen Verpfändungsverbote rechtsgültig bleiben:
1. Zahlungs- und Sparkonten
Forderungen aus Bankkonten bleiben ausgenommen. Banken können daher in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass Sie das Guthaben nicht verpfänden dürfen. Diese Ausnahme verhindert Störungen im Zahlungsverkehr, da andernfalls Unklarheit darüber entstünde, an wen die Bank zahlen muss.
2. Syndizierte Geldkredite
Bei Kreditverträgen, an denen mehrere Kreditgeber beteiligt sind oder sein werden, bleiben Abtretungs- und Verpfändungsverbote möglich. Diese Ausnahme orientiert sich an internationaler LMA-Dokumentation (Loan Market Association), in der Schuldner festlegen können, dass Übertragung nur mit Zustimmung erfolgt. Auch Crowdfunding mit mehreren Finanziers fällt hierunter.
3. Clearing- und Abwicklungsinstitute
Forderungen gegen Zentralbanken, Clearinginstitute, zentrale Gegenparteien, abwickelnde Instanzen und Verrechnungsinstitute kennen keine Nichtigkeit von Verpfändungsverboten. Folglich bleibt der Zahlungs- und Effektenverkehr ungestört, da diese Institute andernfalls ihre Verwaltung nicht adäquat führen könnten.
4. G-Konten für Steuern
Forderungen, die auf G-Konten zugunsten von Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt werden, bleiben außerhalb der neuen Regelung.
Wie funktioniert das Gesetz in der Praxis nach dem 1. Juli 2025 in den Niederlanden?
Die neue Regelung führt eine wichtige Schriftlichkeitspflicht ein. Artikel 3:94 Absatz 5 BW und Artikel 3:239 Absatz 5 BW bestimmen, dass die Mitteilung an den Schuldner schriftlich erfolgen muss. Ohne schriftliche Mitteilung hat eine offene Abtretung oder Verpfändung keine Rechtswirkung, während eine stille Abtretung oder Verpfändung dem Schuldner nicht entgegengehalten werden kann.
Dies bedeutet konkret: Wenn Sie als Gläubiger Ihre Forderung an eine Bank verpfänden, muss diese Bank Ihren Schuldner schriftlich (einschließlich elektronisch) informieren. Tut die Bank dies nicht, kann Ihr Schuldner noch immer befreiend an Sie zahlen. Insbesondere für Factoring- und Finanzierungsgesellschaften in Amsterdam entsteht hierdurch administrative Sicherheit.
Praxisbeispiel aus dem Bauwesen
Ein Amsterdamer Bauunternehmen hat €180.000 an ausstehenden Forderungen gegen einen Projektentwickler. Bis Juli 2025 enthält der Vertrag ein Verpfändungsverbot. Das Unternehmen möchte diese Forderungen an seine Bank zur Betriebsmittelfinanzierung verpfänden. Nach dem 1. Juli 2025 wird das Verpfändungsverbot nichtig. Die Bank kann die Forderungen als Sicherheit akzeptieren, sofern sie den Projektentwickler schriftlich informiert. Der Entwickler muss anschließend an die Bank zahlen, falls das Bauunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Gelten die neuen Regeln auch für bestehende Verträge nach niederländischer Rechtsprechung?
Ja, jedoch erst nach einer Übergangsperiode. Artikel 85a Übergangsgesetz neues Bürgerliches Gesetzbuch bestimmt, dass die Nichtigkeit von Verpfändungsverboten auch für bestehende Vereinbarungen gilt, sofern drei Monate nach Inkrafttreten verstrichen sind. Folglich haben Parteien bis zum 1. Oktober 2025 Zeit, alternative vertragliche Regelungen zu treffen.
Für neue Vereinbarungen ab dem 1. Juli 2025 gilt die Nichtigkeit direkt. Dies bedeutet, dass Anwälte in Amsterdam bei der Erstellung neuer Verträge ab Juli keine Abtretungs- oder Verpfändungsverbote mehr aufnehmen können, die sachenrechtlich oder schuldrechtlich wirksam sind.
Alternativen für Lieferanten und Schuldner
Obwohl Sie als Gläubiger mehr Spielraum erhalten, verlieren Schuldner den Schutz vor unerwarteten Abtretungsempfängern. Letztendlich können sie plötzlich mit anderen Gläubigern konfrontiert werden. Dennoch bleiben bestimmte alternative Klauseln möglich:
Direkte Verrechnungsklauseln: Anstelle eines Abtretungsverbots können Parteien explizit vereinbaren, dass alle Forderungen gegenseitig verrechenbar bleiben, ungeachtet der Übertragung.
Meldepflichten: Vertragsparteien können vereinbaren, dass Abtretung oder Verpfändung vorab gemeldet werden muss, wobei eine Verweigerung jedoch nicht möglich ist.
Zahlungsadress-Klauseln: Klare Bestimmungen über Änderungen von Zahlungsadressen verringern administrative Lasten für Schuldner.
Welche schuldrechtlichen Klauseln werden ebenfalls von der Nichtigkeit betroffen im niederländischen Recht?
Das Gesetz trifft nicht nur sachenrechtliche Verbote. Außerdem werden schuldrechtliche Klauseln nichtig, die darauf abzielen, Übertragung oder Verpfändung zu verhindern. Laut Gesetzesbegründung betrifft dies beispielsweise:
- Vertragsstrafen: Klauseln, die bei Abtretung oder Verpfändung eine Strafe vorsehen
- Vorzeitige Fälligkeit: Bestimmungen, dass bei Übertragung die gesamte Forderung sofort fällig wird
- Kündigungsrechte: Klauseln, die der Gegenpartei bei Abtretung das Recht geben, den Vertrag zu kündigen
- Geheimhaltungsklauseln: Soweit diese primär dazu bestimmt sind, die Übertragung zu erschweren
Daher müssen Sie als Unternehmer oder juristischer Berater in Amsterdam bestehende Verträge kritisch prüfen. Möglicherweise enthalten diese mehr als nur explizite Verpfändungsverbote, die nichtig werden.
Bleiben ’negative pledge‘ und ‚pari passu‘ Klauseln gültig?
Ja, sofern diese nicht „zwischen Gläubiger und Schuldner“, sondern zwischen einem Gläubiger und einem Dritten (beispielsweise dem Financier) vereinbart wurden. Veräußerungs- oder Verpfändungsverbote in Finanzierungsvereinbarungen mit Dritten bleiben rechtsgültig. Beispielsweise bleibt ein Unternehmen, das mit seiner Bank einen ’negative pledge‘ vereinbart, worin es verspricht, keine Sicherheiten an andere zu gewähren, gegenüber der Bank an diese Zusage gebunden.
Wie verhält sich die Regelung in den Niederlanden zu umgebenden Ländern?
Die Niederlande schließen mit diesem Gesetz an die Gesetzgebung in Deutschland, Österreich und dem Vereinigten Königreich an, wo Verpfändungsverbote bereits beschränkt oder ausgeschlossen sind. Dies stellt den ‚level playing field‘ für niederländische Unternehmer wieder her. Bis zum 1. Juli 2025 haben ausländische Konkurrenten nämlich leichteren Zugang zu Factoringfinanzierung und Forderungskredit.
Laut Untersuchungen niederländischer Finanzinstitute führt dieser Wettbewerbsnachteil zu 8-12% höheren Finanzierungskosten für KMU-Unternehmen verglichen mit deutschen Unternehmen in vergleichbaren Sektoren. Folglich trägt dieses Gesetz zur internationalen Wettbewerbsposition niederländischer Unternehmen bei, insbesondere in Amsterdam als Finanzzentrum.
Welche praktischen Schritte sollten Sie als Unternehmer nach niederländischem Recht ergreifen?
Vor dem 1. Juli 2025:
- Inventarisieren Sie bestehende Verträge: Prüfen Sie, welche Vereinbarungen Abtretungs- oder Verpfändungsverbote enthalten
- Bewerten Sie Finanzierungsmöglichkeiten: Untersuchen Sie, ob Verpfändung von Forderungen Ihren Kreditrahmen erweitert
- Verhandeln Sie Lieferantenverträge neu: Besprechen Sie mit wichtigen Lieferanten alternative Schutzmechanismen
- Informieren Sie Ihren Financier: Sprechen Sie mit Ihrer Bank oder Factoringgesellschaft über neue Sicherheitenbestellungen
Nach dem 1. Juli 2025:
- Implementieren Sie schriftliche Verfahren: Stellen Sie sicher, dass Mitteilungen an Schuldner immer schriftlich erfolgen
- Aktualisieren Sie Standardverträge: Entfernen Sie ungültige Abtretungs- und Verpfändungsverbote aus Vorlagen
- Erwägen Sie Verrechnungsklauseln: Nehmen Sie bei Bedarf explizite Verrechnungsvereinbarungen auf
- Überwachen Sie das Debitorenmanagement: Achten Sie auf Änderungen bei Zahlungsadressen durch Abtretungen
Spezifische Beachtungspunkte für Anwälte und Juristen in den Niederlanden
Juristische Berater müssen Mandanten proaktiv über die Folgen informieren. Nämlich können bestehende Verträge ab dem 1. Oktober 2025 teilweise ungültig werden ohne aktives Handeln. Außerdem entsteht Haftung, wenn Sie als Anwalt versäumen, Mandanten hierüber bei Vertragsrevisionen zu informieren.
Beispielsweise leistet eine Anwaltskanzlei in Amsterdam, die im August 2025 einen Kaufvertrag mit einem traditionellen Abtretungsverbot entwirft, fehlerhafte Arbeit. Die Klausel ist nichtig, kann jedoch den Eindruck von Schutz erwecken, der nicht existiert.
Was bedeutet dieses Gesetz für Subventionsforderungen nach niederländischem Recht?
Die Anwendung auf Subventionen hängt von der spezifischen Situation ab. Wenn eine Behörde eine Subvention gewährt, erwirbt das Unternehmen eine Geldforderung. Jedoch bestimmt Artikel 3:83 Absatz 1 BW, dass Forderungen ihrer Natur nach unübertragbar sein können. Für Subventionen, die aufgrund ihres persönlichen Charakters unübertragbar sind, bringt das neue Gesetz keine Änderung.
Außerdem bestimmt der Staatssekretär, dass Abtretungsverbote in Subventionsbescheiden keine zivilrechtlichen Klauseln sind, auf die das neue Gesetz abzielt. Dennoch können Abtretungsverbote in Subventionsausführungsverträgen nichtig sein, nämlich wenn die Subventionsforderung aus der Berufs- oder Geschäftsausübung des Subventionsberechtigten resultiert.
Wie verhalten sich OTC-Derivateforderungen zur neuen Regelung in den Niederlanden?
Forderungen aus OTC-Derivatgeschäften bleiben trotz potenziell negativer Auswirkungen auf Close-out-Netting bei Verzug verpfändbar. Der Gesetzgeber hat diese Kategorie nicht ausgenommen, obwohl Finanzinstitute hierüber Bedenken äußern. Folglich müssen Banken und andere Gegenparteien in Derivatverträgen alternative Schutzmechanismen entwickeln.
Beispielsweise schließen zwei niederländische Banken ISDA-Vereinbarungen mit umfangreichen Netting-Bestimmungen. Wenn eine Bank Forderungen ohne Zustimmung verpfändet, können die Netting-Vereinbarungen unter Druck geraten. Die Banken müssen daher zusätzliche vertragliche Garantien aufnehmen, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Artikel 3:83 Absatz 3 BW fallen.
Welche Rolle spielen Finanzinstitute nach der Gesetzesänderung in den Niederlanden?
Banken und Factoringgesellschaften in Amsterdam erhalten mehr Möglichkeiten, Kredite gegen Verpfändung von Forderungen zu gewähren. Laut niederländischen Bankenorganisationen führt dies zu 20-25% mehr Kreditvergaben an KMU innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten. Außerdem entsteht mehr Wettbewerb auf dem Factoringmarkt, wodurch die Tarife voraussichtlich um 1,5-2% sinken.
Dennoch müssen Financiers auch die Ausnahme für Bankkonten berücksichtigen. Eine Bank kann das Guthaben auf dem eigenen Girokonto eines Kunden nicht als Sicherheit eines anderen Financiers akzeptieren, da diese Forderung ausgenommen bleibt. Folglich bleiben traditionelle Banksicherheiten wie Hypotheken und Pfandbriefe neben Forderungsverpfändung wichtig.
Praktische Tipps für Financiers
- Überprüfen Sie immer das anwendbare Recht: Kontrollieren Sie, ob Forderungen unter niederländisches Recht fallen
- Dokumentieren Sie schriftliche Mitteilungen: Bewahren Sie Nachweise aller Benachrichtigungen an Schuldner auf
- Beurteilen Sie Ausnahmekategorien: Prüfen Sie, ob Forderungen unter Artikel 3:83 Absatz 4 BW fallen
- Überwachen Sie Übergangsperioden: Beachten Sie, dass alte Verträge erst ab 1. Oktober 2025 vollständig unter die neue Regelung fallen
Was sind die wichtigsten Beachtungspunkte bei der Implementierung nach niederländischem Recht?
Der Übergang zum neuen System erfordert sorgfältige Vorbereitung. Daher empfehlen wir Unternehmern und ihren juristischen Beratern in Amsterdam folgende Checkliste:
Vertragsmanagement:
- Identifizieren Sie alle Vereinbarungen mit Abtretungs- oder Verpfändungsverboten
- Markieren Sie Verträge, die am oder nach dem 1. Oktober 2025 vollständig unter das neue Gesetz fallen
- Inventarisieren Sie schuldrechtliche Klauseln, die möglicherweise auch nichtig werden
Finanzierungsstruktur:
- Besprechen Sie mit Ihrer Bank neue Kreditfazilitäten gegen Forderungsverpfändung
- Evaluieren Sie Factoringmöglichkeiten für regelmäßige Umsätze
- Berechnen Sie die Auswirkung auf Ihre Betriebsmittelposition
Operative Verfahren:
- Implementieren Sie Systeme für schriftliche Mitteilung an Schuldner
- Schulen Sie Finanzmitarbeiter in neuen administrativen Anforderungen
- Aktualisieren Sie automatische Zahlungsprozesse
Rechtliche Compliance:
- Lassen Sie bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen durch einen Spezialisten für Vertragsrecht überarbeiten
- Erwägen Sie alternative Schutzmechanismen wie Verrechnungsklauseln
- Dokumentieren Sie alle Änderungen für eventuelle Streitigkeiten
Wie bereiten Sie sich auf Streitigkeiten über das neue Gesetz vor im niederländischen Recht?
Letztendlich wird die Rechtsprechung klären müssen, wie Richter bestimmte Grenzfälle beurteilen. Insbesondere folgende Fragen bleiben vorerst unklar:
- Wie weit erstreckt sich die Nichtigkeit von Geheimhaltungsklauseln, die Abtretung indirekt erschweren?
- Können Parteien über Umwege dennoch Abtretung und Verpfändung effektiv ausschließen?
- Wie verhalten sich Verrechnungsklauseln zum Geist des Gesetzes?
Daher ist es ratsam, bei Vertragsverhandlungen explizit festzulegen, was Parteien beabsichtigen. Anwälte in Amsterdam, die auf Unternehmensrecht spezialisiert sind, können Sie hierbei beraten. Außerdem empfehlen wir, bei Unklarheiten konservativ vorzugehen: Gehen Sie davon aus, dass Klauseln, die die Übertragung oder Verpfändung behindern, nichtig sind, sofern keine klare Ausnahme anwendbar ist.
Wo können Sie sich für juristische Beratung über Verpfändungsverbote in den Niederlanden an einen Anwalt wenden?
Das Gesetz zur Aufhebung von Verpfändungsverboten bietet niederländischen Unternehmern erheblich mehr Finanzierungsmöglichkeiten. Jedoch erfordert eine erfolgreiche Implementierung gründliche Kenntnis der neuen Regeln und ihrer Ausnahmen. Darüber hinaus bleiben Fragen zur genauen Reichweite bestimmter Bestimmungen bestehen.
Nehmen Sie daher Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt für Unternehmensrecht in den Niederlanden auf für:
- Analyse Ihres bestehenden Vertragsportfolios
- Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Standardverträgen
- Beratung über alternative Schutzmechanismen
- Begleitung bei Neuverhandlungen mit Vertragsparteien
- Erstellung von Verfahren für schriftliche Mitteilungen
Anwälte in den Niederlanden für Vertragsrecht
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