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Vertragsrecht Niederlande

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Anwalt für Allgemeine Geschäfts­bedingungen in den Niederlanden

Inhaltsverzeichnis

Anwalt für allgemeine Geschäftsbedingungen in Holland

Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in den Niederlanden für Gesellschaftsrecht und gewerblichen Rechtsschutz unterstützen Ihr Unternehmen gerne bei der Überprüfung vorhandener oder bei der Erstellung neuer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für grenzüberschreitende Geschäfte in den Niederlanden. Unserer Anwalt für Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Niederlanden hilft Ihnen gerne weiter.

Battle of forms und AGB’s in den Niederlanden

Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden unterscheidet sich von anderen Ländern wie z. B. Deutschland. Wenn Sie diejenige Partei sind die ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erste übermittelt hat und Ihr Vertragspartner diesen zustimmt, gelten grundsätzlich Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn diese dem niederländischen Recht entsprechen. Dies wird auch als „First-Shot-Rule“ bezeichnet. Wenn Sie also als Erster ein Angebot mit Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Ihren Vertragspartner senden, gelten – nach dessen (ggf. stillschweigender) Annahme – Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch dann als der Erste, wenn Sie ein Angebot Ihres Vertragspartners annehmen und dabei Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ausdrücklich widersprochen werden kann. Lehnt Ihr Vertragspartner Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab, gehen die zu einem späteren Zeitpunkt übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen denen vor, die abgelehnt wurden. Selbst wenn Sie Ihre AGB ursprünglich  als Erster übermittelt haben. Wenn Sie sich mit einem Handelsstreit konfrontiert und sog. „Battle of Forms“ die andere Partei auf ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt, stehen Ihnen die Anwälte von MAAK gerne bei und prüfen, welche Bedingungen gelten und wie wir Ihre Interessen am besten durchsetzen können.

AGB’s: ERSTELLUNG UND ANWENDUNG

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestimmungen, die Unternehmer in der Regel auf mehrere Verträge anwenden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihrem Vertragspartner spätestens bei Vertragsabschluss, nicht aber danach zur Verfügung gestellt.

Die Gründe für die Nutzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vielfältig. Beispielsweise möchten Sie die Fälle, in denen Sie haften, klar definieren oder Zahlungsbedingungen festlegen, die beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen gelten sollen. Die Erstellung von guten Allgemeinen Geschäftsbedingungen allein reicht jedoch nicht aus. Damit Sie sich auf Ihre AGB berufen können, müssen Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Vertragspartner hinreichend und rechtzeitig auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Das bedeutet, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrem Vertragspartner mindestens einmal vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden müssen.

ERSTELLUNG VON ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOLLAND

Die Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Angelegenheit, die mit großer Sorgfalt ausgeführt werden sollte. Dabei ist vor allem wichtig, die größten Risiken Ihres Geschäftsmodells zu identifizieren. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt können Sie eine Bestandsaufnahme erstellen und besprechen, welche Punkte wie am wirtschaftlich und rechtlich sinnvollsten in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden sollen.

Es gibt einige Situationen, in denen Ihnen neben Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor allem auch ein guter Kauf- oder Dienstleistungsvertrag weiterhilft. Einige Bestimmungen sind nämlich für Allgemeine Geschäftsbedingungen weniger geeignet. Lassen Sie sich hierüber von Ihrem Anwalt beraten.

WAS WIRD IN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GEREGELT?

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ideal für die Festlegung von Zahlungsbedingungen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können Sie auch einen vertraglichen Verzugszinssatz festlegen und die sonstigen Folgen des Zahlungsverzugs regeln. Die Beschränkung von Geschäftsrisiken und Haftung lässt sich auch gut in Allgemeinen Geschäftsbedingungen festhalten. Insbesondere in B2B-Beziehungen kann die Haftung eingeschränkt oder sogar weitgehend ausgeschlossen werden. Besprechen Sie die Möglichkeiten mit einem Fachanwalt für AGB in den Niederlanden.

WARUM SIND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZU EMPFEHLEN?

Durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen decken Sie einerseits mögliche Risiken ab und schaffen andererseits Klarheit und Sicherheit über die getroffenen Vereinbarungen. Die Erstellung und Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine relativ geringe Investition, trägt aber zum Betrieb eines professionellen Unternehmens bei. Denn das Letzte, was Sie wollen, ist, mit einem großen Anspruch konfrontiert zu werden, den Sie mit guten Geschäftsbedingungen hätten abwehren können.

ÜBERPRÜFUNG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

MAAK Advocaten bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen festen Betrag überprüfen zu lassen und Sie auf Risiken hinzuweisen. Die Rechtsprechung im Bereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dynamisch und entwickelt sich ständig weiter. MAAK Advocaten bietet seinen Mandanten die Durchführung von rechtlichen Updates an und denkt mit Ihnen und Ihrem Unternehmen mit.

Niederländische Anwälte für Vertragsrecht

Als niederländische Anwaltskanzlei mit Sitz in Amsterdam verfügen unsere Anwälte über umfassende Erfahrung im niederländischen Vertragsrecht (niederländisches Vertragsrecht, Handelsverträge, Vertragsprüfung, Vertragsverhandlungen, Geschäftsbedingungen).

Ob es um die Gestaltung wasserdichter Verträge nach niederländischem Recht, die Prüfung grenzüberschreitender Vereinbarungen oder die Durchsetzung Ihrer vertraglichen Rechte in den Niederlanden geht – unsere Anwälte in Amsterdam stehen Ihnen als zuverlässige Partner zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte kombinieren juristische Präzision mit wirtschaftlichem Verständnis, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Nehmen Sie noch heute unverbindlich Kontakt mit uns auf – per E-Mail unter mail@maakadvocaten.nl oder telefonisch unter +31(0)202103138.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren vertragsrechtlichen Anliegen in den Niederlanden zu unterstützen.

Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden.

Deutschsprachiger Anwalt

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