Irreführende Werbung, Scheinrabatte und gefälschte Bewertungen schädigen redliche Unternehmen unmittelbar durch Umsatzverluste. Das niederländische Recht bietet Unternehmen wirksame Instrumente zur eigenständigen Durchsetzung gegen unlautere Geschäftspraktiken – unabhängig von der begrenzten Durchsetzungskapazität der niederländischen Wettbewerbsbehörde ACM. Zivilrechtliche Verfahren zwischen Wettbewerbern gewinnen zunehmend an Bedeutung, mit etwa 20 erfolgreichen Urteilen in den letzten Jahren. Unsere niederländischen Anwälte in Amsterdam besprechen die wichtigsten Angelegenheiten.
Die Regelungen zu unlauteren Geschäftspraktiken schützen nicht nur Verbraucher, sondern dienen ausdrücklich auch den Interessen rechtmäßig handelnder Unternehmen. Wettbewerber, die irreführende Praktiken anwenden, entziehen redlichen Händlern Umsätze. Diese doppelte Schutzfunktion bildet die Grundlage für eine wachsende Rechtspraxis, in der Unternehmen einander zivilrechtlich für Verstöße zur Verantwortung ziehen.
Welche Geschäftspraktiken sind nach niederländischem Recht verboten?
Das Gesetz über unlautere Geschäftspraktiken (implementiert in Artikel 6:193a ff. BW) verbietet drei Kategorien von Verhaltensweisen, die durchschnittliche Verbraucher irreführen oder zu Käufen drängen, die sie andernfalls nicht tätigen würden:
Irreführende Geschäftspraktiken umfassen die Bereitstellung falscher Informationen über Preise, Produkteigenschaften, Verfügbarkeit oder die Eigenschaft des Verkäufers. Scheinrabatte stellen hiervon ein häufiges Beispiel dar: Ein Webshop zeigt „von 20 € für 10 €“, obwohl das Produkt nie 20 € kostete. Im Juni 2024 verhängte die ACM Bußgelder von 621.000 € gegen fünf Webshops wegen derartiger Scheinrabatte.
Aggressive Geschäftspraktiken setzen Verbraucher unter Druck durch Einschüchterung, Zwang oder unangemessene Beeinflussung. Hierbei handelt es sich beispielsweise um wiederholte unaufgeforderte Kontaktaufnahme, irreführende Countdown-Uhren („nur noch 2 Minuten bis die Aktion endet“) oder das bewusste Ausnutzen von FOMO bei Kindern. Epic Games erhielt im Mai 2024 ein Bußgeld von über 1 Million € für derartige Praktiken in Fortnite.
Irreführende Unterlassungen entstehen, wenn wesentliche Informationen weggelassen werden, die Verbraucher für eine fundierte Kaufentscheidung benötigen. Falsche Knappheit („nur noch 3 Produkte verfügbar“, obwohl deutlich mehr Vorrat vorhanden ist) und irreführende Nachhaltigkeitsclaims (Greenwashing) fallen hierunter.
Wie funktioniert zivilrechtliche Durchsetzung durch Wettbewerber in den Niederlanden?
Obwohl die ACM jährlich 70 bis 80 % ihrer Untersuchungen dem Verbraucherschutz widmet, erhält sie Hunderte von Hinweisen und Meldungen, die sie nicht alle bearbeiten kann. Die Durchsetzungskapazität ist begrenzt, weshalb viele Beschwerden über unlautere Geschäftspraktiken unbearbeitet bleiben. Wettbewerber müssen jedoch nicht von behördlicher Durchsetzung abhängig sein.
Rechtliche Grundlage für Wettbewerber
Die Rechtsprechung hat inzwischen weitgehend anerkannt, dass Wettbewerber sich auf die Regelungen über unlautere Geschäftspraktiken berufen können. Das Bezirksgericht Amsterdam führte im Januar 2016 aus: „Irreführende Werbung eines Unternehmens, die sich an Verbraucher richtet, kann gegenüber einem konkurrierenden Unternehmen im Sinne von Artikel 6:162 BW unzulässig sein. Bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken wurde der indirekte Schutz von Unternehmern ausdrücklich genannt.“
Die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erkennt in Erwägungsgrund 8 ausdrücklich an, dass unlautere Geschäftspraktiken nicht nur Verbraucher schädigen, sondern auch rechtmäßig handelnde Unternehmen, die mit Zuwiderhandelnden konkurrieren. Diese doppelte Schutzfunktion rechtfertigt das Vorgehen von Wettbewerbern.
Betroffenheit: Wann darf ein Wettbewerber vorgehen?
Für eine erfolgreiche Berufung muss ein Unternehmen nachweisen, dass eine unlautere Geschäftspraktik eines Wettbewerbers vorliegt, die seiner Wettbewerbsposition schaden kann. Diese Hürde liegt nicht hoch – drohender Schaden genügt. Das Bezirksgericht Rotterdam urteilte im Februar 2023, dass selbst potenzielle Wettbewerber mit konkreten Plänen betroffen sein können, auch wenn sie noch nicht tatsächlich im Marktsegment aktiv sind.
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Welche Rechtsmittel stehen Wettbewerbern im niederländischen Recht zur Verfügung?
Geschädigte Unternehmen können über verschiedene juristische Verfahren gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen:
Einstweilige Verfügungsverfahren bieten schnelle Lösungen bei ausreichendem Eilbedürfnis. Der Vorsitzende Richter kann dem Zuwiderhandelnden befehlen, die rechtswidrige Praxis unverzüglich einzustellen, gegebenenfalls gekoppelt an ein Zwangsgeld von 1.000 € bis 25.000 € pro Zuwiderhandlung oder pro Tag. Hierdurch kann innerhalb weniger Wochen die Wettbewerbsposition wiederhergestellt und weiterer Umsatzschaden verhindert werden.
Hauptsacheverfahren bieten die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern, wenn nachweislich Kunden und Umsatz durch die irreführenden Praktiken verloren gegangen sind. Nach Artikel 6:193b Absatz 1 BW qualifiziert sich eine unlautere Geschäftspraktik als unerlaubte Handlung, wodurch der Händler für erlittene Schäden haftet. Auch Gewinnabschöpfung, Berichtigung oder Produktrückruf gehören zu den Möglichkeiten.
Mahnschreiben, in denen mit zivilrechtlichen Verfahren gedroht wird, erweisen sich in der Praxis oft bereits als ausreichend, um unlautere Geschäftspraktiken einzustellen, ohne dass tatsächlich ein Verfahren eingeleitet werden muss.
Die Verfahrensdauer beträgt bei einstweiligen Verfügungen durchschnittlich 14 Tage bis 6 Wochen, während Hauptsacheverfahren 8 bis 18 Monate in Anspruch nehmen können. Die Gerichtskosten beginnen ab 127 € für einfache Verfahren und können bei komplexen Fällen mehrere Tausend Euro erreichen.
Was zeigen aktuelle Urteile über die Erfolgsaussichten nach niederländischem Recht?
In den vergangenen Jahren wurden etwa 20 zivilrechtliche Verfahren geführt, in denen Wettbewerber einander wegen unlauterer Geschäftspraktiken zur Verantwortung zogen. Die Rechtsprechung zeigt ein deutliches Muster erfolgreicher Durchsetzung:
In einem Rechtsstreit zwischen Wasserenthärter-Herstellern verbot das Bezirksgericht Amsterdam die Verwendung des irreführenden Begriffs „Wasserenthärter“ für ein Produkt, das diese Funktion nicht erfüllte. Das Gericht verurteilte den Beklagten zu Schadensersatz für den erlittenen Umsatzschaden.
Das Bezirksgericht Midden-Nederland ordnete die Einstellung einer Werbekampagne eines Hörgeräteakustikers an, der irreführende Aussagen über Krankenversicherungserstattungen für Hörgeräte machte. Die Kampagne enthielt irreführende und unzulässige vergleichende Werbung, die Wettbewerbern unmittelbaren Schaden zufügte.
Bei einem Rechtsstreit über Energydrinks befahl das Bezirksgericht Amsterdam dem Beklagten, mehrere irreführende Werbeaussagen wegen unlauterer Geschäftspraktiken und unzulässiger vergleichender Werbung einzustellen.
Diese Urteile demonstrieren, dass niederländische Gerichte bereit sind, gut begründete Forderungen – insbesondere zur Einstellung irreführender Praktiken – zuzusprechen, wenn Wettbewerber nachweisen können, dass ihre Wettbewerbsposition beeinträchtigt wird.
Warum nimmt zivilrechtliche Durchsetzung durch Wettbewerber in den Niederlanden zu?
Verschiedene Faktoren erklären die wachsende Rolle zivilrechtlicher Durchsetzung:
Begrenzte Kapazität der ACM: Obwohl die ACM scharfe Aufsicht führt und jährlich Millionenbußgelder verhängt, kann sie bei weitem nicht alle Beschwerden aufgreifen. Die Aufsichtsbehörde verfügt über erheblichen Spielraum, Durchsetzungsanträge unter Berufung auf ihre Priorisierungspolitik nicht zu bearbeiten. Unternehmen, die von der ACM abhängig bleiben, laufen Gefahr, dass ihre Beschwerde nicht aufgegriffen wird.
Kontrolle über Zeitplanung: Durch Einleitung eines eigenen zivilrechtlichen Verfahrens behält ein Unternehmen die Kontrolle über den Zeitplan. Im einstweiligen Verfügungsverfahren können innerhalb von 14 Tagen bis 6 Wochen Maßnahmen getroffen werden, während behördliche Verfahren bei der ACM Monate bis Jahre dauern können.
Unmittelbarer Schaden: Wettbewerber erleiden oft konkrete und nachweisbare Schäden durch irreführende Praktiken – Kunden entscheiden sich für den günstigeren, aber unfair beworbenen Konkurrenten. Dieser Schaden rechtfertigt zivilrechtliches Vorgehen und erhöht die Erfolgsaussichten.
Gemeinsames Vorgehen: Mehrere geschädigte Unternehmen können gemeinsam gegen einen unlauteren Wettbewerber vorgehen, wodurch auch die Kosten für rechtlichen Beistand geteilt werden können. Dies senkt die Schwelle für kleinere Unternehmen.
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Welche Entwicklungen gibt es im europäischen Kontext?
Die niederländische Situation unterscheidet sich erheblich von beispielsweise Deutschland, wo die Durchsetzung unlauteren Wettbewerbs bereits seit 1896 primär bei Wettbewerbern angesiedelt ist. Das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) kennt keine behördliche Aufsichtsbehörde vergleichbar der ACM. Stattdessen führen Wettbewerber und Verbraucherorganisationen eigenständig Verfahren bei ordentlichen Gerichten.
Dieses System hat Vorteile – schnelle Durchsetzung durch unmittelbar betroffene Parteien – aber auch Nachteile. Die Rechtsprechung kennt eine Wildwuchs an Kasuistik über Regelungsauslegung. Außerdem besteht das Risiko, dass Wettbewerber auf kleine Verstöße „Jagd machen“ mit dem einzigen Ziel, dem Konkurrenten zu schaden, was einem gesunden Unternehmensklima nicht förderlich ist.
Die Niederlande kennen ein hybrides Modell, in dem sowohl behördliche Durchsetzung (ACM-Bußgelder bis zu 900.000 € oder 10 % des Jahresumsatzes) als auch zivilrechtliche Durchsetzung durch Wettbewerber möglich sind. Dies bietet das Beste aus beiden Welten: Die ACM kann gegen große, systematische Zuwiderhandelnde vorgehen, während einzelne Unternehmen schnell bei spezifischen Schäden eingreifen können.
In Frankreich verfolgt die DGCCRF (Direction Générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des Fraudes) strafrechtliche Verfolgung unlauterer Praktiken, während in Belgien das FÖD Wirtschaft ähnlich wie die ACM operiert. In 75 % der grenzüberschreitenden Fälle zwischen Niederlanden und Deutschland kommt niederländisches Recht zur Anwendung, wenn der Zielmarkt primär in den Niederlanden liegt.
Was muss sich für wirksamere Durchsetzung gemäß niederländischem Recht verbessern?
Trotz wachsender Rechtspraxis besteht bei Richtern noch Unsicherheit über die genaue Rechtsgrundlage für Forderungen von Wettbewerbern. Diese Unklarheit führt dazu, dass Unternehmen diese Möglichkeit relativ begrenzt nutzen, obwohl die Regelungen ausdrücklich ihren Interessen dienen.
Theoretische Diskussion über Rechtsgrundlage
Die Rechtsprechung kennt zwei Hauptströmungen. Die erste stellt fest, dass Wettbewerber sich nicht unmittelbar auf Artikel 6:193a ff. BW berufen können, weil der Anwendungsbereich auf Verbraucher beschränkt ist. Sie können sich allerdings über die Sorgfaltsnorm von Artikel 6:162 BW (unerlaubte Handlung) auf diese Bestimmungen berufen – die sogenannte „Korrektur Langemeijer“. Der Gerichtshof Arnhem-Leeuwarden vertritt diese Auffassung.
Die zweite Strömung – dominant in der unteren Rechtsprechung – stellt fest, dass Wettbewerber aufgrund richtlinienkonformer Auslegung sehr wohl eine unmittelbare Berufung auf Artikel 6:193a-j BW vornehmen können. Die Richtlinie UGP nennt schließlich ausdrücklich, dass Wettbewerber geschützt werden müssen, wodurch ein Rückgriff auf die allgemeine Sorgfaltsnorm nicht erforderlich ist.
In der Praxis macht dieser Unterschied für das Ergebnis von Verfahren wenig Unterschied. Beide Wege führen zur gleichen Schlussfolgerung: Die Regelungen über unlautere Geschäftspraktiken schützen auch Wettbewerber, die durch Zuwiderhandlungen Schaden erleiden. Dennoch ist Klarheit wünschenswert für Unternehmen, die ein Verfahren erwägen.
Rolle für Hohen Rat oder Gesetzgeber
Klarheit kann dadurch entstehen, dass sich der Hohe Rat über die Rechtsgrundlage äußert, gegebenenfalls infolge präjudizieller Fragen eines unteren Gerichts. Auch der Gesetzgeber könnte eingreifen, indem er ausdrücklich im Gesetz aufnimmt, dass Wettbewerber bei der Durchsetzung der Regelungen über unlautere Geschäftspraktiken betroffen sind.
Bei dieser Klarstellung verdient auch die Reichweite des Begriffs „Wettbewerber“ Beachtung. Aus der Rechtsprechung ergibt sich Diskussionsbedarf über die Frage, welche Unternehmen genau als Wettbewerber angesehen werden können – müssen sie in exakt demselben Marktsegment aktiv sein, oder genügt eine Überschneidung der Zielgruppe?
Welche praktischen Schritte sollten Unternehmen nach niederländischem Recht unternehmen?
Unternehmen, die gegen unlautere Wettbewerbspraktiken vorgehen möchten, sollten folgende konkrete Maßnahmen ergreifen:
- Beweissicherung systematisch durchführen: Fertigen Sie Screenshots von Websites, Werbeanzeigen und Social-Media-Posts an. Bewahren Sie Preisverläufe und Produktverfügbarkeiten auf. Dieses Beweismaterial ist entscheidend für ein erfolgreiches Verfahren.
- Schadensberechnung vorbereiten: Ermitteln Sie, wie viele Kunden möglicherweise zum Wettbewerber gewechselt sind infolge der irreführenden Praktiken. Auch drohender Schaden – potenzielle Kunden, die Sie verpassen – kann ersetzt werden.
- Gemeinsames Vorgehen erwägen: Ziehen Sie in Betracht, gemeinsam mit anderen geschädigten Wettbewerbern vorzugehen. Dies stärkt Ihre Position und teilt die Kosten. Branchenorganisationen können hierbei eine unterstützende Rolle spielen.
- Juristische Prüfung einholen: Lassen Sie Ihre Situation von einem deutschsprachigen Anwalt in Amsterdam bewerten, der auf niederländisches Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Eine fundierte Ersteinschätzung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.
Ein Unternehmer aus Deutschland mit einer Niederlassung in Amsterdam sah sich mit einem Wettbewerber konfrontiert, der Scheinrabatte von angeblich 50 % bewarb. Nach systematischer Dokumentation über drei Monate stellte sich heraus, dass die „Originalpreise“ nie tatsächlich verlangt wurden. Im einstweiligen Verfügungsverfahren ordnete das Bezirksgericht die sofortige Einstellung der Werbekampagne an, verbunden mit einem Zwangsgeld von 5.000 € pro Tag bei Zuwiderhandlung. Der geschätzte zurückgewonnene Umsatz betrug innerhalb von sechs Monaten etwa 45.000 €.
Welches Zukunftsperspektiv hat die Durchsetzung gemäß niederländischem Recht?
Der ACM-Vorsitzende Martijn Snoep kündigte 2019 an, „schneller und entschlossener“ durchzusetzen, mit einer Zunahme der Anzahl von Bußgeldern. Dieser Trend setzt sich fort: 2022 folgten Vergleiche über mehr als 2 Millionen € wegen irreführender Nachhaltigkeitsclaims, und 2024 Bußgelder von über 700.000 € für Scheinrabatte und gefälschte Bewertungen.
Gleichzeitig wächst die Anzahl zivilrechtlicher Verfahren, in denen Wettbewerber einander zur Verantwortung ziehen. Diese parallele Entwicklung – strengere behördliche Durchsetzung kombiniert mit aktiverer zivilrechtlicher Durchsetzung – verstärkt die Wirksamkeit der Regelungen über unlautere Geschäftspraktiken. Die ACM konzentriert sich auf große, systematische Zuwiderhandelnde und branchenweite Untersuchungen, während einzelne Unternehmen schnell bei spezifischen Schäden in ihrem Marktsegment eingreifen können.
Für redliche Unternehmen bedeutet dies eine Stärkung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Unlautere Wettbewerber, die Umsatz aus irreführenden Praktiken generieren, werden schneller gestoppt, sei es durch ACM-Bußgelder oder durch zivilrechtliche Verfahren. Dies schützt nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmen, die in Qualität, Innovation und ehrliches Marketing investieren.
Die Digitalisierung wird diese Entwicklung weiter beschleunigen. Online-Marktplätze und Social-Media-Plattformen ermöglichen schnellere Verbreitung unlauterer Praktiken, bieten aber gleichzeitig bessere Möglichkeiten zur Beweissicherung. Künstliche Intelligenz wird zunehmend zur automatischen Erkennung irreführender Praktiken eingesetzt, sowohl durch Aufsichtsbehörden als auch durch Wettbewerber selbst.
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