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Um in den Niederlanden Rechtsanwalt (advocaat) zu werden, brauchen Sie in der Regel einen Bachelor- und Masterabschluss in Rechtswissenschaften einer niederländischen Universität (Art. 2 Abs. 1 Advocatenwet). Danach werden Sie vom Gericht vereidigt und eingetragen. Es folgt eine dreijährige Ausbildungszeit (stage) bei einem erfahrenen Anwalt, einschließlich der Beroepsopleiding Advocaten mit Examen (Art. 9b und 9c Advocatenwet).
Dieser Beitrag erklärt die Schritte im Einzelnen. Unser Team berät auch zu Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden.
Was sind die wichtigsten Schritte, um niederländischer Rechtsanwalt zu werden?
- Voraussetzung ist in der Regel ein Bachelor- und Masterabschluss in Rechtswissenschaften mit dem sogenannten civiel effect: Das Studium muss bestimmte Fächer umfassen (Art. 2 Abs. 1 Advocatenwet; Art. 1 Besluit beroepsvereisten advocatuur).
- Sehr gute Niederländischkenntnisse sind in der Praxis unerlässlich, etwa für das Verständnis der Gesetze, die Kommunikation mit Mandanten und Verfahren vor Gericht.
- Eine staatliche Anwaltsprüfung vor der Zulassung gibt es nicht. Sie beantragen die Eintragung bei der örtlichen Anwaltskammer und werden vom Gericht vereidigt (Art. 2 und 3 Advocatenwet).
- Danach folgt eine dreijährige Ausbildungszeit bei einem Patron (patroon), während der Sie die Beroepsopleiding Advocaten mit Examen absolvieren (Art. 9b und 9c Advocatenwet).
- Auch danach erwerben Sie als Anwalt jedes Kalenderjahr mindestens zwanzig Fortbildungspunkte (Art. 4.4 Abs. 1 Verordening op de advocatuur).
Welches Studium brauchen Sie, um Anwalt in den Niederlanden zu werden?
Für ein niederländisches Studium nennt das Gesetz zwei Wege (zu ausländischen Abschlüssen siehe die Häufig gestellten Fragen unten). Entweder haben Sie den Bachelor- und den Mastergrad auf dem Gebiet des Rechts an einer Universität oder der Open Universiteit erworben (Art. 2 Abs. 1 Buchst. a Advocatenwet), oder Sie haben nach einem juristischen Abschlussexamen den Doktorgrad in Rechtswissenschaften oder das Recht, den Titel meester (mr.) zu führen (Art. 2 Abs. 1 Buchst. b).
Das Abschlussexamen muss mindestens folgende Fächer umfassen: Privatrecht einschließlich Zivilprozessrecht, Strafrecht einschließlich Strafprozessrecht sowie eines der Fächer Staatsrecht, Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht oder Steuerrecht (Art. 1 Besluit beroepsvereisten advocatuur). Man spricht vom civiel effect. Ein Bachelor des Fachhochschulstudiengangs HBO-Rechten steht dem universitären Bachelor gleich, wenn zusätzlich ein Brückenprogramm (schakelprogramma) von mindestens 60 Studienpunkten an einer Universität bestanden wurde (Art. 1a Besluit beroepsvereisten advocatuur).
Eine eigene Anwaltsprüfung vor der Zulassung kennt das niederländische Recht nicht. Das Examen legen Sie erst nach der Vereidigung ab, als Teil der Beroepsopleiding Advocaten während der Ausbildungszeit (Art. 9c Abs. 1 Advocatenwet).
Wie wichtig sind Niederländischkenntnisse?
Sehr gute Niederländischkenntnisse sind für die Arbeit als niederländischer Rechtsanwalt in der Praxis unerlässlich. Das Rechtsstudium, die Beroepsopleiding Advocaten und Gerichtsverfahren finden in der Regel auf Niederländisch statt.
Hier sind fünf Gründe, warum Sprachkenntnisse in der juristischen Praxis in den Niederlanden von größter Bedeutung sind:
- Verständnis niederländischer Gesetze und Vorschriften: Sprachkenntnisse in Niederländisch ermöglichen es Anwälten, die Feinheiten der niederländischen Gesetze und Vorschriften genau zu verstehen und zu interpretieren.
- Kommunikation mit Mandanten: Fließende Kommunikation mit Mandanten ist entscheidend, um Vertrauen aufzubauen und ihre Bedürfnisse, Anliegen und Ziele zu verstehen.
- Plädieren vor Gericht: Sprachkenntnisse sind entscheidend, um überzeugende Argumente vorzubringen und sich vor Gericht effektiv für Mandanten einzusetzen.
- Erstellen von Rechtsdokumenten: Anwälte müssen über starke schriftliche Fähigkeiten in Niederländisch verfügen. Dadurch können Sie präzise und rechtlich bindende Dokumente wie Verträge oder Klageschriften verfassen.
- Zusammenarbeit mit Kollegen: Eine effektive Zusammenarbeit mit Kollegen, einschließlich juristischer Recherche und Diskussionen, erfordert solide Kenntnisse der niederländischen Sprache.
Wie schreiben Sie sich für ein Jurastudium in den Niederlanden ein?
Für das Bachelorstudium in Rechtswissenschaften bewerben Sie sich bei einer niederländischen Universität. Welche Vorbildung, Fristen und Sprachnachweise verlangt werden, erfahren Sie bei der jeweiligen Universität.
Wenn Sie später Anwalt werden wollen, achten Sie bei der Wahl der Fächer darauf, dass Ihr Abschluss das civiel effect hat. Bei Fragen dazu verweist die NOvA auf die juristische Fakultät Ihrer Universität (NOvA: Hoe word ik advocaat?).
Was gehört zum Jurastudium?
Nach erfolgreichem Einschreiben an einer juristischen Fakultät ist der nächste wesentliche Schritt, um niederländischer Rechtsanwalt zu werden, der Abschluss eines Jurastudiums. Diese Phase der Reise ist entscheidend, um das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zur Ausübung des Rechts zu erlangen.
Hier sind fünf wichtige Aspekte des Abschlusses eines Jurastudiums:
- Kursarbeit: Die Studierenden absolvieren Kurse aus verschiedenen Rechtsgebieten. Für den späteren Anwaltsberuf müssen Privatrecht mit Zivilprozessrecht, Strafrecht mit Strafprozessrecht und Staatsrecht, Verwaltungsrecht oder Steuerrecht dazugehören (civiel effect).
- Praktika: Praktika während des Studiums sind für die Zulassung als Anwalt nicht vorgeschrieben. Sie helfen aber, die Praxis kennenzulernen und eine Kanzlei für die spätere Ausbildungszeit zu finden.
- Forschung und Schreiben: Jurastudierende sollen starke Forschungs- und Schreibfähigkeiten entwickeln, indem sie rechtliche Forschungsprojekte und wissenschaftliche Arbeiten abschließen.
- Prüfungen: Im Verlauf des Studiums werden die Studierenden Prüfungen ablegen, um ihr Verständnis und ihre Anwendung rechtlicher Grundsätze zu bewerten.
- Abschlussarbeit: Viele Jurastudiengänge erfordern von den Studierenden das Verfassen einer Abschlussarbeit. Die Studierenden sollen so ein bestimmtes rechtliches Thema vertiefen.
Wie läuft die Ausbildungszeit (stage) ab?
Nach dem Studium suchen Sie eine Kanzlei und einen Patron (patroon), also einen erfahrenen Anwalt, der Sie während der Ausbildungszeit anleitet. Die Ausbildungszeit und den Patron genehmigt der Rat der örtlichen Anwaltskammer (raad van de orde) (Art. 3.5 Verordening op de advocatuur).
Den Antrag auf Eintragung als Anwalt reichen Sie beim Rat der Anwaltskammer in dem Gerichtsbezirk ein, in dem Sie Ihre Kanzlei haben wollen, zusammen mit einem Führungszeugnis (verklaring omtrent het gedrag) (Art. 2 Abs. 5 und 6 Advocatenwet). Anschließend vereidigt Sie das Gericht (rechtbank) dieses Bezirks (Art. 3 Abs. 1 Advocatenwet). Ab dann sind Sie Anwalt in Ausbildung (advocaat-stagiaire) und zunächst nur bedingt eingetragen (Art. 1 Abs. 3 Advocatenwet).
Die Ausbildungszeit beginnt, sobald Sie vereidigt sind, Ausbildungszeit und Patron genehmigt sind und Sie mit der Praxis begonnen haben (Art. 3.1 Verordening op de advocatuur).
Wie lange dauert die Ausbildungszeit?
Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre ab der Eintragung (Art. 9b Abs. 1 Advocatenwet). Wer in Teilzeit arbeitet, dessen Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend. Der Rat der Anwaltskammer kann sie um höchstens drei Jahre verlängern, wenn noch nicht genügend Praxiserfahrung vorliegt; auf Antrag kann sie mit Zustimmung des Vorstands der NOvA (algemene raad) auch verkürzt werden (Art. 9b Abs. 2 Advocatenwet).
Bis zum Ende der Ausbildungszeit müssen Sie unter anderem fünfmal in streitigen Verfahren vor Gericht aufgetreten sein, wobei Ihr Patron mindestens einmal bei einer mündlichen Verhandlung anwesend war. Außerdem haben Sie zehn Schriftstücke verfasst, davon mindestens sieben Prozessschriftsätze, und auf zwei der drei Gebiete Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht (jeweils mit Prozessrecht) Erfahrung gesammelt, oder, wenn das nicht möglich ist, auf mehreren Teilgebieten eines dieser Gebiete (Art. 3.9 Verordening op de advocatuur). Hinzu kommen zehn Ausbildungspunkte aus Veranstaltungen der örtlichen Kammer und eine bestandene Plädierübung (Art. 3.10 Abs. 1).
Ist die Ausbildungszeit abgelaufen, haben Sie das Zertifikat der Beroepsopleiding, erfüllen Sie die genannten Anforderungen aus Art. 3.9 und 3.10 Abs. 1 und hält der Rat Ihre Praxiserfahrung nach Anhörung von Patron und Ihnen für ausreichend, erhalten Sie die Erklärung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungszeit (Art. 3.2 Verordening op de advocatuur; Art. 9b Abs. 5 Advocatenwet). Damit entfällt die Bedingung Ihrer Eintragung (Art. 1 Abs. 3 Advocatenwet). Wer drei Jahre bedingt eingetragen ist, ohne diese Erklärung oder das bestandene Examen vorlegen zu können, wird grundsätzlich vom Tableau gestrichen; bei Teilzeit oder verlängerter Ausbildungszeit verlängert sich diese Frist um höchstens drei Jahre (Art. 8c Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 Advocatenwet).
Wer kann Ihr Patron sein?
Die Verordening op de advocatuur sieht keine Akkreditierung von „Praktikumsanbietern“ vor. Stattdessen genehmigt der Rat der örtlichen Anwaltskammer die Ausbildungszeit und den Patron im Einzelfall (Art. 3.5 Verordening op de advocatuur). Er verweigert die Genehmigung unter anderem, wenn der vorgesehene Patron in den drei Jahren vor dem Antrag keinen Patronenkurs besucht hat oder in der Regel weniger als fünf Jahre ununterbrochen in den Niederlanden als Anwalt eingetragen ist (Art. 3.5a und 3.6 Abs. 3). Der Patron leitet Sie an und überwacht Ihre Entwicklung (Art. 3.13 Abs. 1).
Bei der Wahl der Kanzlei können Sie zum Beispiel auf folgende Punkte achten:
- Ruf: Achten Sie auf Kanzleien mit einem guten Ruf in der juristischen Gemeinschaft.
- Spezialisierung: Wählen Sie eine Kanzlei, die in Ihrem gewünschten Rechtsgebiet tätig ist; beachten Sie aber die Mindestanforderungen an die Praxiserfahrung (Art. 3.9 Verordening op de advocatuur).
- Anleitung: Fragen Sie, wie die Kanzlei die Begleitung durch den Patron organisiert.
- Netzwerk: Berücksichtigen Sie Kanzleien, die Kontakte in der juristischen Branche fördern.
- Standort: Patron und Anwalt in Ausbildung müssen im selben Gerichtsbezirk eingetragen sein; sonst ruht die Ausbildungszeit (Art. 3.4 Abs. 2 Buchst. d Verordening op de advocatuur).
Was ist die Beroepsopleiding Advocaten?
Ein Staatsexamen für Rechtsanwälte gibt es in den Niederlanden nicht. An seine Stelle tritt die Beroepsopleiding Advocaten (BA): Die NOvA sorgt für eine Ausbildung der Anwälte in Ausbildung, die mit einem Examen abschließt (Art. 9c Abs. 1 Advocatenwet). Sie melden sich vor oder bei Beginn der Ausbildungszeit an (Art. 3.16 Abs. 1 Verordening op de advocatuur).
Die BA beginnt zweimal im Jahr (Art. 3.14 Abs. 3 Verordening op de advocatuur), nach Angaben der NOvA im März und im September, und dauert zwei Jahre (NOvA: Over de Beroepsopleiding). Sie umfasst folgende Unterrichtsteile (Art. 3.14 Abs. 1 Buchst. b):
- Ethik (ethiek)
- allgemeine Fertigkeiten (algemene vaardigheden)
- kanzleispezifische Fertigkeiten (kantoorspecifieke vaardigheden)
- juristisch-inhaltliches Wissen (juridisch-inhoudelijke kennis)
- Vorbereitung auf die integrativen Tage (voorbereiding integratieve dagen)
Wie bestehen Sie das Examen der Beroepsopleiding?
Das Examen der BA besteht aus mehreren Prüfungen zu den Unterrichtsteilen (Art. 3.19 Abs. 1 Verordening op de advocatuur). Nach Angaben der NOvA sind das drei zentrale Prüfungen: Ethik und zwei integrative Tage. Dort zeigen Sie in Praxissimulationen, etwa einem Moot Court, einer Verhandlung oder einer Zeugenvernehmung, wie Sie Wissen, Fertigkeiten und ethisches Bewusstsein anwenden.
Sie nehmen an der ersten Prüfungsgelegenheit teil und, wenn Sie nicht bestehen, an der nächsten. Jede Prüfung können Sie höchstens dreimal ablegen; eine nicht genutzte Gelegenheit gilt als nicht bestanden (Art. 3.19 Abs. 2 bis 5). Der Vorstand der NOvA kann davon in Härtefällen abweichen (Abs. 6). Haben Sie alle Prüfungen bestanden und alle Ausbildungspflichten erfüllt, erhalten Sie das Zertifikat der BA (Art. 3.21 Verordening op de advocatuur).
Planen Sie die Vorbereitung neben der Arbeit in der Kanzlei gut ein. Sind Sie angestellt, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen während der Bürozeiten unter Fortzahlung des Gehalts Gelegenheit geben, an der Ausbildung und den Prüfungen teilzunehmen und sich darauf vorzubereiten (Art. 3.13 Abs. 3 Verordening op de advocatuur).
Was lernen Sie während der Ausbildungszeit?
Während der Ausbildungszeit lernen Sie in der Praxis beim Patron und in der Beroepsopleiding Advocaten. Ziel ist, dass Sie am Ende selbständig und ordnungsgemäß als Anwalt arbeiten können (Art. 3.9 Verordening op de advocatuur).
Hier sind fünf wichtige Bestandteile der beruflichen Ausbildung für Anwälte in den Niederlanden:
- Rechtsforschung und Schreiben: Anwälte lernen, gründliche Rechtsforschung durchzuführen und ihre Ergebnisse in schriftlicher Form effektiv zu kommunizieren.
- Mandantenberatung und Verhandlung: Anwälte entwickeln die Fähigkeit, ihren Mandanten fundierte rechtliche Ratschläge zu geben und in ihrem Namen zu verhandeln.
- Auftreten vor Gericht: Anwälte lernen die Kunst, Argumente und Beweise vor Gericht vorzutragen, um die Interessen ihrer Mandanten zu verteidigen.
- Ethik und berufliche Verantwortung: Anwälte verstehen die Bedeutung der Einhaltung ethischer Standards und beruflichen Verhaltens in ihrer Praxis.
- Praktische Erfahrung: Anwälte sammeln praktische Erfahrungen, indem sie an realen Fällen unter der Aufsicht erfahrener Anwälte arbeiten.
Durch die berufliche Ausbildung werden angehende Anwälte in den Niederlanden mit den erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnissen ausgestattet, um in ihrer juristischen Karriere erfolgreich zu sein.
Werden Sie automatisch Mitglied der niederländischen Anwaltskammer?
Ja. Alle in den Niederlanden eingetragenen Anwälte bilden zusammen die Nederlandse orde van advocaten (NOvA), eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 17 Abs. 1 Advocatenwet). Maßgeblich ist die Eintragung auf dem Tableau (Art. 1 Advocatenwet). Den Titel „advocaat“ darf nur führen, wer eingetragen ist (Art. 9a Advocatenwet).
Sind Sie drei Jahre oder länger (auch mit Unterbrechungen) eingetragen, müssen Sie jedes Kalenderjahr mindestens zwanzig Fortbildungspunkte erwerben, davon mindestens die Hälfte auf einem für Ihre Praxis relevanten Rechtsgebiet (Art. 4.2 Abs. 1 und Art. 4.4 Abs. 1 Verordening op de advocatuur). Wer unbedingt eingetragen ist, registriert sich zudem auf einem bis vier Rechtsgebieten im Rechtsgebietsregister der niederländischen Anwaltskammer und erwirbt dafür jedes Kalenderjahr je Rechtsgebiet mindestens zehn Punkte (Art. 4.4 Abs. 2 und Art. 6.32 Abs. 1 Verordening op de advocatuur).
Bei der Berufsausübung gelten die Grundwerte (kernwaarden) des Art. 10a Abs. 1 Advocatenwet: Unabhängigkeit, Parteilichkeit für die berechtigten Interessen des Mandanten, Sachkunde, Integrität und Verschwiegenheit als Vertrauensperson.
Häufig gestellte Fragen zum Weg zum niederländischen Rechtsanwalt
Wie lange dauert es, in den Niederlanden Rechtsanwalt zu werden?
In der Regel rund sieben Jahre. Ein universitärer Bachelor umfasst 180 Studienpunkte, ein Master in der Regel 60 Studienpunkte; 60 Studienpunkte entsprechen einem Studienjahr (Art. 7.4 und 7.5 Abs. 1 WHW). Einzelne Studiengänge sind länger (Art. 7.5c und 7.5d WHW). Danach folgt die dreijährige Ausbildungszeit (Art. 9b Abs. 1 Advocatenwet).
Was braucht man, um Anwalt in den Niederlanden zu werden?
Einen juristischen Abschluss mit civiel effect (Art. 2 Abs. 1 Advocatenwet; Besluit beroepsvereisten advocatuur), eine Kanzlei mit einem Patron, ein Führungszeugnis für den Antrag auf Eintragung (Art. 2 Abs. 6 Advocatenwet), die Vereidigung durch das Gericht (Art. 3 Abs. 1) und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildungszeit mit der Beroepsopleiding Advocaten (Art. 9b und 9c Advocatenwet).
Kann ich mit einem ausländischen Jurastudium Anwalt in den Niederlanden werden?
Unter Umständen. Wer in einem anderen EU-Staat, einem EWR-Staat oder der Schweiz ein juristisches Universitätsstudium abgeschlossen hat, kann die Eintragung beantragen; der Vorstand der NOvA prüft dann die Gleichwertigkeit und kann eine Eignungsprüfung oder zusätzliche Examen verlangen (Art. 2 Abs. 4 Advocatenwet). Für Anwälte mit einer anerkannten Berufsqualifikation gelten eigene Regeln (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c Advocatenwet). Lassen Sie Ihren Einzelfall von der NOvA prüfen.
Gibt es in den Niederlanden ein Staatsexamen für Anwälte?
Nicht vor der Zulassung. Das Examen gehört zur Beroepsopleiding Advocaten, die Sie nach der Vereidigung während der Ausbildungszeit absolvieren (Art. 9c Advocatenwet). Jede Prüfung können Sie grundsätzlich höchstens dreimal ablegen; in Härtefällen kann der Vorstand der NOvA davon abweichen (Art. 3.19 Abs. 4 und 6 Verordening op de advocatuur).
Wie spezialisieren sich niederländische Anwälte?
Unbedingt eingetragene Anwälte registrieren sich auf einem bis vier Rechtsgebieten, auf denen sie jeweils mindestens zehn Fortbildungspunkte erworben haben (Art. 4.4 Abs. 2 und 6.32 Abs. 1 Verordening op de advocatuur); mehr dazu im Rechtsgebietsregister. Die Bezeichnung „advocaat bij de Hoge Raad“ setzt einen Vermerk auf dem Tableau und zusätzliche Anforderungen an die Fachkunde voraus (Art. 9j Advocatenwet).
Schlussfolgerung zu den Schritten, um niederländischer Rechtsanwalt zu werden
Zusammenfassend führt der Weg zum Anwalt in den Niederlanden über ein Jurastudium mit civiel effect, den Antrag auf Eintragung, die Vereidigung vor dem Gericht und eine dreijährige Ausbildungszeit bei einem Patron mit der Beroepsopleiding Advocaten und deren Examen. Danach sind Sie unbedingt eingetragen und bilden sich jedes Jahr fort.
Es ist eine herausfordernde, aber lohnende Reise, die Hingabe, Durchhaltevermögen und das Bekenntnis zur Wahrung der Gerechtigkeit erfordert. Wie es im niederländischen Sprichwort heißt: ‚Geen rozen zonder doornen‘ (Keine Rosen ohne Dornen) kann der Weg zum Anwalt Hindernisse haben. Die Möglichkeiten, das Leben der Menschen zu beeinflussen, machen es jedoch allemal lohnenswert.
Primärquellen
- Advocatenwet: Art. 1, 2, 3, 8c, 9a, 9b, 9c, 9j, 10a und 17
- Besluit beroepsvereisten advocatuur: Art. 1 und 1a
- Verordening op de advocatuur: Art. 3.1, 3.2, 3.4, 3.5, 3.5a, 3.6, 3.9, 3.10, 3.13, 3.14, 3.16, 3.19, 3.21, 4.4 und 6.32
- Wet op het hoger onderwijs en wetenschappelijk onderzoek (WHW): Art. 7.4, 7.5, 7.5c und 7.5d
- NOvA: Hoe word ik advocaat? und NOvA: Over de Beroepsopleiding