Bente van Doorn ist niederländische Rechtsanwältin (advocaat — eine bei der niederländischen Rechtsanwaltskammer, der Nederlandse Orde van Advocaten / NOvA, zugelassene Anwältin) mit Spezialisierung auf niederländisches Vertragsrecht, Haftungsrecht und internationales Privatrecht. Sie berät und prozessiert für nationale und internationale Unternehmen nach niederländischem Recht.
Besonders relevant ist ihre Beratung für Unternehmen der verarbeitenden Industrie — darunter Elektronik, Bauwesen, Einzelhandel und Kreativwirtschaft —, die in eine Handelsstreitigkeit geraten oder eine solche vermeiden möchten. Diese Streitigkeiten betreffen häufig Verträge, Produkthaftung oder andere berufliche Haftung. Bente verbindet dabei juristische Prozesserfahrung mit einem klaren Blick für die geschäftliche Realität ihrer Mandanten.
Auf welche Rechtsgebiete ist Bente van Doorn spezialisiert?
Bente van Doorn ist auf drei eng verbundene Rechtsgebiete des niederländischen Rechts spezialisiert: Vertragsrecht (verbintenissenrecht), Haftungsrecht (aansprakelijkheidsrecht) und internationales Privatrecht (internationaal privaatrecht / IPR). Gerade in grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten greifen diese drei Bereiche ineinander.
Zur Einordnung zeigt die folgende Übersicht, welcher Rechtsrahmen für diese Gebiete typischerweise maßgeblich ist:
| Rechtsgebiet | Maßgeblicher Rechtsrahmen |
|---|---|
| Vertragsrecht | Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek / BW), Buch 6; Wiener Kaufrecht (CISG) bei internationalen Kaufverträgen |
| Produkt- und Berufshaftung | BW Art. 6:185 ff.; Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 |
| Internationales Privatrecht | Rom I (Verordnung (EG) Nr. 593/2008), Rom II (Verordnung (EG) Nr. 864/2007), Brüssel Ia (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) |
Bente verfügt über umfangreiche Erfahrung in nationalen und internationalen Handelsstreitigkeiten. Möchten Sie wissen, wie sie Ihre Position einschätzt? Kontaktieren Sie Bente van Doorn für ein unverbindliches Erstgespräch.
Was bedeutet niederländisches Vertragsrecht für Ihr Unternehmen?
Das niederländische Vertragsrecht regelt die Rechte und Pflichten, die aus einem Vertrag entstehen — von der Erfüllung über die Haftung bei Vertragsverletzung bis zur Beendigung. Es bildet damit die rechtliche Grundlage nahezu jeder Geschäftsbeziehung.
Bente van Doorn berät und prozessiert zu Streitigkeiten über Verträge, etwa wenn eine Partei ihre Verpflichtungen nicht, verspätet oder mangelhaft erfüllt. Kommt es zum Konflikt, stehen einer Partei nach niederländischem Recht grundsätzlich drei Wege offen: die Erfüllung einfordern, den Vertrag gemäß Artikel 6:265 BW auflösen oder Schadensersatz verlangen. Bente analysiert daher zuerst, welcher Weg in Ihrer Situation die stärkste Position bietet, und setzt ihn anschließend konsequent durch.
Wann greift die Produkthaftung nach niederländischem Recht?
Die Produkthaftung (productaansprakelijkheid) begründet die Haftung eines Herstellers, Importeurs oder Vertreibers für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt. Sie ist in Artikel 6:185 ff. BW geregelt und beruht auf europäischem Recht.
Für internationale Unternehmen ist außerdem die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 von Bedeutung, die den europäischen Rahmen modernisiert. Bente van Doorn berät und vertritt Unternehmen bei Ansprüchen aus Produkthaftung und sonstiger beruflicher Haftung: sowohl auf der Seite des Anspruchstellers als auch bei der Abwehr solcher Ansprüche. Da sie zugleich das Vertragsrecht beherrscht, deckt sie die Haftungsverteilung in der Lieferkette aus einer Hand ab.
Was regelt das internationale Privatrecht bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten?
Das internationale Privatrecht (IPR) bestimmt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten drei zentrale Fragen: welches Gericht zuständig ist, welches nationale Recht anwendbar ist und wie eine ausländische Entscheidung anerkannt und vollstreckt wird. Für Unternehmen mit internationalen Handelsbeziehungen entscheidet dies oft über den Ausgang eines Streits.
Innerhalb der EU liefern hierfür vor allem drei Verordnungen den Rahmen: Rom I für das auf Verträge anwendbare Recht, Rom II für außervertragliche Haftung und Brüssel Ia für die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung. Bei internationalen Warenkaufverträgen kommt zudem häufig das Wiener Kaufrecht (CISG) ins Spiel. Bente van Doorn berät Sie daher frühzeitig zu Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln, damit Sie im Streitfall nicht in einer unerwarteten Jurisdiktion prozessieren müssen.
Vor welchen Gerichten und Schiedsinstitutionen tritt Bente van Doorn auf?
Als niederländische Prozessanwältin (procesadvocaat) führt Bente van Doorn Verfahren vor allen Zivilgerichten in den Niederlanden. Sie vertritt Unternehmen damit in der gesamten niederländischen Gerichtsbarkeit: von der Rechtbank bis zum Berufungsverfahren.
Darüber hinaus ist Bente selbst als Schiedsrichterin (arbiter) bei mehreren nationalen und internationalen Schiedsinstitutionen tätig, namentlich beim NAI (Nederlands Arbitrage Instituut), bei der ICC und beim Council of Arbitration in Construction Disputes (Raad van Arbitrage in bouwgeschillen). Diese Berufung als Schiedsrichterin ist ein Zeichen fachlicher Anerkennung: Sie entscheidet Streitigkeiten nicht nur als Parteivertreterin, sondern beurteilt sie auch aus der Perspektive des Spruchkörpers. Für Ihr Unternehmen bedeutet das eine Beraterin, die genau weiß, worauf ein Schiedsgericht in der Praxis achtet.
Welchen Vorteil bietet Bentes Erfahrung als frühere Syndikusanwältin?
Vor ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin arbeitete Bente van Doorn als Syndikusanwältin (bedrijfsjurist: Unternehmensjuristin im Angestelltenverhältnis) für verschiedene Unternehmen. Dadurch kennt sie die Perspektive des Mandanten aus eigener Erfahrung.
Aus dieser Zeit weiß sie, wie wichtig ein Anwalt ist, der Druck nehmen und Klarheit schaffen kann. Bente fungiert daher gerne als leicht erreichbarer Sparringspartner, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was Sie am meisten schätzen: Ihr Geschäft. Diese Kombination aus Prozesserfahrung und Inhouse-Blick macht ihre Beratung besonders praxisnah.
Für welche Branchen arbeitet Bente van Doorn?
Bente van Doorn berät und prozessiert für nationale und internationale Unternehmen in verschiedenen Sektoren der verarbeitenden Industrie. Ihr Schwerpunkt liegt namentlich auf den Bereichen Elektronik, Bauwesen, Einzelhandel und Kreativwirtschaft.
Diese Branchenerfahrung ist bei Handelsstreitigkeiten von echtem Wert. Ein Baustreit folgt nämlich anderen Mustern als ein Konflikt im Einzelhandel oder in der Elektronikbranche. Bente kennt die typischen Vertrags- und Haftungsrisiken dieser Sektoren und richtet ihre Strategie entsprechend aus.
Warum entscheiden sich Unternehmen für Bente van Doorn?
Unternehmen wählen Bente van Doorn, weil sie umfangreiche Prozesserfahrung mit einem klaren, unternehmerischen Blick verbindet. Sie führt Verfahren vor allen niederländischen Zivilgerichten, ist zugleich als Schiedsrichterin anerkannt und kennt aus ihrer Zeit als Syndikusanwältin genau, was Unternehmen von ihrem Anwalt erwarten: Klarheit, Erreichbarkeit und eine Strategie, die zum Geschäft passt.
Ob Vertragsstreit, Produkt- oder Berufshaftung oder eine grenzüberschreitende Handelsstreitigkeit: MAAK Advocaten in Amsterdam steht Ihnen zur Seite. Haben Sie eine Frage zu einem Vertrag, einer Haftungsfrage oder einem laufenden Verfahren? Kontaktieren Sie Bente van Doorn für ein unverbindliches Gespräch oder rufen Sie unter +31 (0)20 210 31 38 an. Sie berät Sie direkt und ehrlich zu Ihrer Rechtslage, den Risiken und dem für Ihre Situation am besten geeigneten Vorgehen.
Bente ist bei der Niederländischen Rechtsanwaltskammer in den folgenden Haupt- (und Unter-) Rechtsgebieten eingetragen:
– Zivilprozessrecht
– Schiedsgerichtsbarkeit
– Pfändung und Zwangsvollstreckung
– Rechtsstreitigkeiten
– Vertragsrecht
– Vertretung und Vertrieb
Aufgrund dieser Eintragung ist sie verpflichtet, in jedem Kalenderjahr zehn Fortbildungspunkte in jedem der Hauptrechtsgebiete zu erwerben, die nach den Vorschriften der Niederländischen Rechtsanwaltskammer eingetragen sind.