Félique Kouthoofd ist niederländische Anwältin (advocaat, zugelassen bei der niederländischen Rechtsanwaltskammer, der Nederlandse Orde van Advocaten / NOvA) für Produktrecht und Compliance (Product Law and Regulation) bei MAAK Advocaten in Amsterdam. Sie berät und vertritt national und international tätige Unternehmen und gestaltet deren Verträge, mit einem klaren Schwerpunkt an der Schnittstelle von Produktregulierung und Handelsverträgen.
Besonders relevant ist ihre Beratung für Hersteller, Importeure, Händler, Online-Plattformen und Zulieferer, die Produkte auf den europäischen Markt bringen. Félique verfügt über eine starke Reputation im europäischen Recht, in internationalen Verträgen und im niederländischen Haftungsrecht. Innerhalb des Teams Product Law von MAAK Advocaten ist sie namentlich in den Bereichen allgemeine Produktsicherheit, Produkt-Compliance, CE-Kennzeichnung, Produkthaftung und Industrieverträge aktiv. Mandanten schätzen ihre scharfe Analyse, ihren pragmatischen Ansatz und ihre klare Kommunikation.
Was macht Félique Kouthoofd als niederländische Anwältin für Produktregulierung besonders?
Félique Kouthoofd verbindet zwei Kompetenzen, die in der niederländischen Anwaltschaft selten zusammen auftreten: Sie beherrscht sowohl die inhaltliche europäische Produktregulierung als auch das Vertragsrecht, das diese Vorschriften vertraglich verankert. Diese Kombination ist besonders wertvoll.
Ein Hersteller mit korrekter CE-Dokumentation, der seine Haftungsverteilung jedoch nicht vertraglich festgelegt hat, trägt nämlich ein ebenso großes Risiko wie ein Hersteller, der die Vorschriften selbst nicht kennt. Zudem ist Félique als externer Sparringspartner für Legal Counsels und Compliance-Teams einsetzbar, die einen unabhängigen juristischen Experten benötigen. Sie prüft, ob Unternehmen die geltende oder künftige EU-Regulierung erfüllen, und berät zu neuen rechtlichen Entwicklungen im Markt. Ihre breite Branchenkenntnis reicht dabei von Automotive und Maschinen über Medizinprodukte und Bauprodukte bis zu elektrischen, elektronischen und Verbraucherprodukten.
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Welche Marktteilnehmer berät Félique zur Produktregulierung?
Produktregulierung und Compliance umfassen die rechtliche Pflicht, über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg die europäischen und nationalen Produktvorschriften zu erfüllen. Diese Pflicht trifft jedes Glied der Lieferkette, fällt jedoch je nach Rolle unterschiedlich aus. Ein Hersteller trägt namentlich andere Verpflichtungen als ein Importeur oder ein Händler.
Die folgende Übersicht zeigt, wer welche Kernpflicht trägt:
| Marktteilnehmer | Zentrale Pflicht nach Produktrecht |
|---|---|
| Hersteller | Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, CE-Kennzeichnung und Überwachung nach dem Inverkehrbringen |
| Importeur | Prüfung der Konformität von Produkten aus Drittländern und Haftung bei Mängeln |
| Händler / Distributor | Sorgfaltspflichten beim Inverkehrbringen und Haftungsverteilung in der Kette |
| Reseller / Online-Plattform | Pflichten nach der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) und Haftung für nicht konforme Produkte |
Darüber hinaus berät Félique Behörden und Aufsichtsstellen zur Reichweite und Anwendung der Produktregulierung sowie Legal Counsels und Sicherheitsberater als Sparringspartnerin. Nach Angaben aus der Marktüberwachung der NVWA (Nederlandse Voedsel- en Warenautoriteit) und der RDI (Rijksinspectie Digitale Infrastructuur) sind über 60 % der festgestellten Nichtkonformitäten auf unvollständige technische Dokumentation zurückzuführen. Félique überwacht diese Schwachstellen daher proaktiv für ihre Mandanten.
Wie begleitet Félique das CE-Kennzeichnungsverfahren für Ihr Produkt?
Die CE-Kennzeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung, mit der Hersteller und Importeure nachweisen, dass ihr Produkt alle geltenden europäischen Richtlinien und Verordnungen erfüllt. Es handelt sich nicht um ein Gütesiegel, sondern um eine rechtliche Erklärung des verantwortlichen Marktteilnehmers.
Eine unsachgemäße Verwendung oder eine unvollständige technische Dokumentation führt daher zu Durchsetzungsmaßnahmen, Verkaufsverboten und Zwangsgeldern durch die NVWA oder die RDI. Félique Kouthoofd berät zur CE-Kennzeichnung für unterschiedliche Produktkategorien. Sie bestimmt, welche europäischen Richtlinien und Verordnungen anwendbar sind, begleitet das Konformitätsbewertungsverfahren und prüft die technische Dokumentation auf ihre rechtliche Tragfähigkeit. Ihre Branchenkenntnis umfasst namentlich die Maschinenverordnung 2027, Medizinprodukte (MDR), die Batterieverordnung und die KI-Verordnung. Für Produkte, die gleichzeitig unter mehrere Richtlinien fallen, ist diese breite Kenntnis unverzichtbar.
Wie schützt Félique Ihr Unternehmen vor Produkthaftung?
Die Produkthaftung ist die gesetzliche Haftung eines Herstellers, Importeurs oder Händlers für Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt. Gemäß der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 fallen mittlerweile auch Schäden durch fehlerhafte Software, KI-Systeme und digitale Dienste unter dieses Regime.
Jedes Glied der Lieferkette kann in Anspruch genommen werden. Félique verfolgt daher einen präventiven Ansatz. Sie identifiziert Haftungsrisiken bereits in der Entwurfsphase und deckt sie vertraglich über Lieferantenverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen ab. Zudem berät sie zur Haftungsverteilung zwischen Hersteller, Importeur und Händler. Entsteht dennoch ein Haftungsanspruch, koordiniert sie die Verteidigungsstrategie und prozessiert, wo es erforderlich ist. Ihre Beratung berücksichtigt außerdem angrenzende Fragen zur Haftpflichtversicherung und zu strafrechtlichen Risiken.
Welche Industrieverträge erstellt und prüft Félique?
Industrieverträge in der Fertigungsindustrie erfordern Kenntnisse sowohl des Vertragsrechts als auch der Produktregulierung, die auf die Produkte und Kettenrollen Ihres Unternehmens anwendbar ist. Félique Kouthoofd beherrscht beides. Sie erstellt Verträge, die kommerziell tragfähig sind und die Compliance-Verantwortlichkeiten in der Kette klar verteilen.
Ihre Praxis bei kommerziellen Verträgen umfasst namentlich:
- Kauf- und Lieferantenverträge: Konformitätsgarantien, Haftungsbeschränkungen und Gewährleistungsklauseln
- Vertriebsverträge: Exklusivitätsbestimmungen, Gebietsrechte und Kündigungsregelungen mit korrekter Compliance-Verteilung
- Handelsvertreterverträge: Provisionsstrukturen, Goodwill-Vergütungen und Kündigungsfristen gemäß Artikel 7:428 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (Burgerlijk Wetboek, BW)
- Engineer- und OEM-Verträge: Qualitätsanforderungen, Rechte an geistigem Eigentum und Haftungsverteilung bei nicht konformen Produkten
- Allgemeine Einkaufs- und Verkaufsbedingungen: rechtlich einwandfreie Ausarbeitung und korrekte Geltendmachung
- ESG-Lieferkettenverträge: Sorgfaltspflichten gemäß CSRD, CSDDD, EUDR und der Verordnung zur Bekämpfung von Zwangsarbeit
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Wann liegt ein Vertragsbruch vor, und welche Möglichkeiten haben Sie?
Ein Vertragsbruch (Vertragsverletzung) in der Fertigungsindustrie berührt zugleich das Vertragsrecht und die Produktregulierung. Ein Lieferant, der keine CE-Dokumentation liefert, ein Abnehmer, der Produkte wegen Nichtkonformität ablehnt, oder ein Händler, der einseitig aufhört: All diese Situationen verlangen jemanden, der beide Bereiche beherrscht. Félique ist genau diese Anwältin.
Bei einem Vertragsbruch analysiert sie sofort drei Fragen. Ist die Verletzung schwerwiegend genug, um eine Auflösung zu rechtfertigen? Wurde die Gegenpartei rechtzeitig in Verzug gesetzt? Welchen Schaden hat Ihr Unternehmen erlitten, und wie weisen Sie ihn nach? Auf dieser Grundlage wählt sie den effektivsten Weg: die Erfüllung einfordern, den Vertrag gemäß Artikel 6:265 BW auflösen oder Schadensersatz verlangen. Bei dringendem Interesse leitet sie außerdem sofort ein Eilverfahren (kort geding) ein.
Wie berät Félique zur Kündigung eines Industrievertrags?
Die Kündigung eines Vertrags in der Fertigungsindustrie hat häufig unmittelbare Compliance-Folgen. Kündigt ein Lieferant den Vertrag, kann Ihr Unternehmen plötzlich ohne zertifizierten Zulieferer dastehen.
Félique begleitet sowohl die kündigende Partei als auch die Partei, die eine unrechtmäßige Kündigung anficht. Sie analysiert, was der Vertrag vorsieht, welche gesetzlichen Kündigungsfristen gelten und welche Compliance-Pflichten bei der Beendigung abzuwickeln sind. Kündigt die Gegenpartei unrechtmäßig, fordert sie in Ihrem Namen Schadensersatz für Umsatzausfall und die Kosten der Ersatzbeschaffung. Umgekehrt hilft sie Ihnen bei einer rechtlich wasserdichten Kündigung, die keinen Anlass für eine Gegenforderung bietet.
Wie tritt Félique bei geschäftlichen Streitigkeiten auf?
Bei geschäftlichen Streitigkeiten tritt Félique Kouthoofd als Prozessanwältin (procesadvocaat) vor staatlichen Gerichten, Aufsichtsbehörden und Schiedsinstitutionen auf. Sie führt Eilverfahren vor dem Eilrichter (voorzieningenrechter), Anhörungen bei Aufsichtsstellen und Hauptsacheverfahren (bodemprocedure) vor der Rechtbank.
Zudem verhandelt sie im Namen ihrer Mandanten, sowohl außerhalb als auch innerhalb eines laufenden Verfahrens. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten prozessiert sie in internationaler Schiedsgerichtsbarkeit beim NAI (Nederlands Arbitrage Instituut) oder bei der ICC. Ihre Kombination aus Produktregulierungskenntnis und prozessrechtlicher Expertise macht sie folglich besonders effektiv in Konflikten, in denen der technische Hintergrund ebenso zählt wie die juristischen Argumente.
Wie verteidigt Félique Ihr Unternehmen bei Durchsetzungsmaßnahmen der NVWA oder ILT?
Bei Durchsetzungsmaßnahmen durch Aufsichtsbehörden steht viel auf dem Spiel: finanziell, aber auch für den Ruf und die Marktposition Ihres Unternehmens. Das Motto lautet daher stets: Lassen Sie Ihre Position so schnell wie möglich prüfen und begrenzen Sie so den (Reputations-)Schaden.
Félique vertritt Unternehmen bei Maßnahmen der NVWA, der RDI, der ILT (Inspectie Leefomgeving en Transport) und der NLA (Nederlandse Arbeidsinspectie). Sie tritt namentlich bei allen Formen der verwaltungsrechtlichen Durchsetzung auf:
- Schriftliche Abmahnungen: sofortige Prüfung der rechtlichen Tragfähigkeit und eine Reaktion, die eine Eskalation verhindert
- Zahlungsaufforderung mit Zwangsgeld: Analyse der Rechtmäßigkeit sowie Widerspruch oder Berufung, falls erforderlich
- Verwaltungsstrafen: Prüfung der Grundlage und Anfechtung der Höhe bei ungerechtfertigten Strafen
- Produktrückrufe: Begleitung des gesamten Rückrufverfahrens und Begrenzung der Haftung
- Verkaufsverbote: bei Bedarf Aussetzung im Eilverfahren, während das Hauptsacheverfahren läuft
- Beschlagnahme oder Vernichtung von Produkten: Wahrung Ihrer Rechte sowie Rückgabe- oder Schadensersatzansprüche
- Veröffentlichung von Verstößen („Naming and Shaming“): Maßnahmen zur Verhinderung der Veröffentlichung und gegebenenfalls Berichtigung
- Verstärkte Überwachung und Nachkontrollen: Vorbereitung und Überwachung der Befugnisgrenzen der Aufsichtsbehörde
- Entzug von Genehmigungen oder Abhilfemaßnahmen: Widerspruch und Berufung, gegebenenfalls mit einem Eilantrag
Außerdem begleitet Félique Ihr Unternehmen beim offensiven Einsatz von Aufsichtsbehörden. Hält ein Wettbewerber nämlich strukturell die Produktvorschriften nicht ein, kann der gezielte Einsatz der NVWA oder der ILT wieder für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.
Welche Kosten entstehen bei rechtlicher Beratung zu Produktregulierung und Verträgen?
Die Kosten hängen von der Komplexität des Falles und dem Arbeitsaufwand ab. Félique Kouthoofd arbeitet bei MAAK Advocaten in der Regel auf Stundenbasis.
Zudem bietet MAAK den LAAP-Ansatz (Law As A Product) an: einen Festpreis pro abgegrenztem Rechtsprodukt, zum Beispiel eine CE-Kennzeichnungsprüfung, ein Vertrags-Audit oder einen Compliance-Scan Ihrer Lieferkette. So weiß Ihr Unternehmen vorab genau, welche Kosten anfallen. Félique bespricht die Kosten stets transparent im Voraus. Dabei berücksichtigt sie, welche Einsparungen eine proaktive Compliance-Begleitung im Vergleich zu den Kosten einer Durchsetzungsmaßnahme oder eines Haftungsprozesses bringt. Ein kostenloses Kennenlerngespräch ist jederzeit möglich. Rufen Sie unter +31 (0)20 210 31 38 an oder senden Sie eine E-Mail an .
Warum entscheiden sich Unternehmen für Félique Kouthoofd?
Félique Kouthoofd ist die Anwältin für Unternehmen der Fertigungsindustrie, die Produktregulierung und Verträge als ein Ganzes betrachten möchten. Ihre breite Branchenkenntnis, ihr scharfer analytischer Ansatz und ihr pragmatischer Kommunikationsstil machen sie sowohl im Beratungs- als auch im Verfahrensbereich wirksam.
Sie ist einsetzbar als externe Sparringspartnerin für Legal Counsels und Compliance-Teams, als Vertragsanwältin für Industrieverträge und als Prozessanwältin bei Streitigkeiten über Vertragsbruch, Nichtkonformität und Produkthaftung. Ob CE-Kennzeichnung für ein neues Produkt, ein Vertriebsvertrag mit Compliance-Klauseln, die Verteidigung bei einer NVWA-Durchsetzungsmaßnahme oder ein Schiedsverfahren: MAAK Advocaten in Amsterdam steht Ihnen zur Seite.
Haben Sie eine Frage zur Produktregulierung, zu einem Industrievertrag oder zu einem Streit in der Fertigungsindustrie? Kontaktieren Sie Félique Kouthoofd für ein unverbindliches Gespräch. Sie antwortet innerhalb eines Werktags und gibt Ihnen umgehend eine klare, pragmatische Einschätzung.
Félique hat an der Universität Radboud niederländisches Recht studiert.
Sie verfügt zudem über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Haftungs-, Product Compliance, Versicherungs- und Markenrechts.