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Niederländisches Gesellschaftsrecht

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Unsere Anwaltskanzlei in den Niederlanden verfügt über ein Team von Spezialisten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Unsere Gesellschaftsrechtler unterstützen Parteien bei einem Gesellschafterstreit in den Niederlanden, einer Unternehmensübernahme oder beim Aufbau neuer Strukturen. Unser Corporate / M&A-Team genießt einen guten Ruf bei der Erstellung und Beurteilung von Unternehmensverträgen, dem Kauf von Anteilen, dem Buy-out von Anteilen und der Beratung im Falle der Abberufung eines Geschäftsführers. Unsere niederländischen Fachanwälte handeln für Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer. Wenn Sie eine Gesellschaft gründen wollen (z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft oder eine Personengesellschaft), sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Oder wenn Sie in einen Wirtschaftsstreit geraten, können wir ein Eilverfahren in den Niederlanden, ein Hauptsacheverfahren vor den Zivilgerichten oder ein Untersuchungsverfahren vor der Unternehmenskammer in Amsterdam durchführen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden stehen Ihnen bei der täglichen Strategieauswahl zur Verfügung.

Martin Krüger

Jolmer de Haas

Remko Roosjen

Claartje van der Marel

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Anwalt für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden

Sind Sie auf der Such nach einem Anwalt für Gesellschaftsrecht in den Niederlanden? Unsere Gesellschaftsrechtler helfen Ihnen bei der Gründung einer Gesellschaft oder beraten Sie z.B. bei einem Gesellschaftervertrag. Auch bei der Gründung eines Joint Ventures, einer Fusion oder einer Firmenübernahme können Sie sich an unsere Anwälte wenden. Ein großer Teil unserer Beratungstätigkeit betrifft auch die Haftung von Geschäftsführern, die Stellung eines Betriebsrats, eines Aufsichtsrats oder die Art und Weise, wie Aktionäre Einfluss auf das „Innenleben“ eines Unternehmens nehmen können.

Wenn ein Streit zwischen Gesellschaftern entsteht, geht es oft um eine vermeintlich mangelhafte Pflichterfüllung oder eine Diskussion über die Auslegung einer Gesellschaftervereinbarung. Wenn die Gesellschaft durch das Handeln eines Geschäftsführers oder Gesellschafters Schaden erleidet, können wir Ihre Interessen vor einem Zivilgericht oder in einem Untersuchungsverfahren vor der Unternehmenskammer in Amsterdam vertreten. Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Strategie fest und können direkt in Ihrem Namen handeln.

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