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Untersuchungs­verfahren nach niederländischem Recht

Untersuchungsverfahren nach niederländischem Recht bei der Unternehmenskammer Amsterdam

Unsere deutschsprachigen Unternehmensrechtsanwälte sind mit den Besonderheiten der Verfahren bei der Unternehmenskammer vertraut und verfügen über umfangreiche Erfahrung in Bezug auf Untersuchungsverfahren nach niederländischem Recht vor dieser besonderen Kammer (im Englischen auch als Inquiry proceedings und auf Niederländisch als Enquêteprocedure bezeichnet).

Einleitung Untersuchungsverfahren in den Niederlanden

Die Unternehmenskammer befassen sich in der Regel mit Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten innerhalb von Unternehmen vor, wie z. B. einen Gesellschafterstreit, bei Schwierigkeiten bei der Entscheidungsfindung oder Missmanagement durch Geschäftsführer vor. Dieses sogenannte Untersuchungsverfahren hat das Ziel, interne Beziehungen innerhalb von Unternehmen zu reparieren.

Verfahren bei der Ondernemingskamer in Amsterdam

Das Untersuchungsverfahren nach niederländischem Recht bei der ondernemingskamer in Amsterdam hat seinen Namen von der Untersuchung, auf der es basiert. Das Untersuchungsverfahren nach niederländischem Rechtsind ein sehr wirksames Instrument, beispielsweise bei Uneinigkeiten über die gemeinsame Zusammenarbeit. Das Gericht hat weitreichende Befugnisse um die Wiederherstellung von internen Beziehungen zu erreichen. Denken Sie beispielsweise an eine Amtsenthebung oder die Ernennung von Geschäftsführern und die Aufhebung von internen Entscheidungen. Die Praxis zeigt, dass die Unternehmenskammer sich auch nicht scheut, diese (weitreichenden) Befugnisse auszuüben.

Die Phasen des Untersuchungsverfahrens

Das Untersuchungsverfahren nach niederändischem Rechtbesteht aus zwei Phasen. Während der ersten Phase kann ein Antrag auf Durchführung einer Untersuchung gestellt werden. Wenn im Zuge dessen durch das Gericht beispielsweise ein Missmanagement seitens eines Geschäftsführers feststellt kann die Kammer das Unternehmen dazu auffordern, in der zweiten Phase Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Umstand Einhalt zu gebieten.

Missmanagement innerhalb des Unternehmens

Die überwiegende Mehrheit der Verfahren die von der Unternehmenskammer in Amsterdam behandelt werden befassen sich mit der Frage ob und wem innerhalb des Unternehmens ein Missmanagement nachgewiesen werden kann. Wenn es triftige Gründe gibt, an der Strategie oder der Unternehmenspolitik zu zweifeln, kann ein Verfahren bei der Unternehmenskammer in Amsterdam beantragt werden.
Die Unternehmenskammer in Amsterdam verfügt über verschiedene Befugnisse worunter die Erlassmöglichkeit einer Einstweiligen Verfügung mit dem Ziel interne Konflikte im Sinne des Unternehmens zu lösen.

Was wir bei einem Untersuchungsverfahren nach niederändischem Recht überprüft?


Das Untersuchungsverfahren bezieht sich immer auf die laufende Geschäftsführung und Ereignisse innerhalb eines Unternehmens, die Einfluss auf diese ausüben. Sie unterscheiden sich damit von einem gewöhnlichen Zivilgerichtsverfahren in den Niederlanden, welche sich in der Regel auf Geldforderungen beziehe

Antragssteller können Aktionäre einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V. oder N.V.) sein, wenn sie gemeinsam 10% oder mehr der Aktien halten. Auch der Vorstand und die Gesellschaft selbst können einen Antrag bei der Unternehmenskammer in Amsterdam stellen.

Antragsstellung bei der Unternehmenskammer Amsterdam

Wenn ein Gesellschafter die Kammer auffordert, eine Untersuchung einzuleiten muss dieser zunächst den Vorstand und ggf. den Aufsichtsrat schriftlich über seine Einwände gegen die aktuelle Strategie, die Unternehmenspolitik oder andere Ereignisse die Anlass dazu bieten die Kammer anzurufen, informiert haben.

Die Unternehmenskammer wird eine Untersuchung anordnen, wenn es Gründe hat, an einer korrekten Unternehmensführung zu zweifeln. In dringenden Fällen – wenn es einen triftigen Grund hat – kann das Unternehmensgericht auch eine „sofortige Erleichterung“ für die Dauer des Verfahrens gewähren, beispielsweise die Suspendierung eines Geschäftsführers und die vorübergehende Suspendierung des Stimmrechts der Aktionäre.

Im Zuge einer Untersuchungsanordnung wird ein Ermittler ernannt. Dieser kann Aufzeichnungen und Datenträger wie beispielsweise Computer einsehen und ist zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Kosten der Anfrage sind in der Regel von der juristischen Person zu tragen. Der Ermittler reicht einen Bericht ein, der das Ende der ersten Phase des Ermittlungsverfahrens signalisiert.

Zweite Phase Untersuchungsverfahren

Wenn die Untersuchung Informationen ans Licht bringt, die ein Missmanagement nachweisen, kann der Antragsteller (unter Umständen auch eine andere Partei) die Unternehmenskammer dazu auffordern, Erleichterungen zu gewähren, z. B. die Aufhebung einer (internen) Entscheidungen, die Amtsenthebung von Geschäftsführern oder die Aufhebung der Satzung. Als letztes Mittel kann die Unternehmenskammer sogar beschließen, das Unternehmen aufzulösen. Die Befugnisse der Unternehmenskammer können dementsprechend sehr weitreichende Folgen haben.

Amsterdamer Anwaltskanzlei für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

Die Unternehmenskammer in Amsterdam ist auf gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten spezialisiert. In einigen Fällen kann es sich anbieten, um sich direkt an die Kammer in Amsterdam zu wenden anstatt ein Verfahren vor einem niederländischen Zivilgericht anzustreben, selbst wenn Sie oder Ihr Vertragspartner sich in einem anderen Teil der Niederlande befinden. Zusammen mit Ihnen können die Anwälte von MAAK Advocaten eruieren, ob eine Verfahrenseinleitung bei der Unternehmenskammer sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile ein Antrag mit sich mitbringt. Dazu analysieren wir Ihren Fall um festzustellen, ob sich das Untersuchungsverfahren in Ihrer individuellen Situation tatsächlich als der erfolgversprechendste Weg erweist. Eine Alternative könnte beispielsweise darin bestehen, dass Sie in den Niederlanden vor Gericht ziehen. Gemeinsam mit Ihnen legen wir den Kurs und die Strategie für fest und beraten Sie während dieses Prozesses zu allen Aspekten des niederländischen Verfahrensrechts und vertreten Sie niederlandeweit vor Gericht.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Untersuchungsverfahren der Unternehmenskammer Amsterdam? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Amsterdam helfen Ihnen gerne weiter.

T: +31 (0)20 – 210 31 38
E: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden.