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Gesellschafter in den Niederlanden

Unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte besprechen die wichtigsten Aspekte des Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern nach niederländischem Recht. Als Gesellschafter in den Niederlanden informieren wir Sie über das niederländische Recht und die Themen, die Sie beachten sollten, wenn Sie in den Niederlanden tätig sind.

In den Niederlanden gibt es neben der Satzung / des Gesellschaftsvertrags einer Kapitalgesellschaft auch oftmals noch einen Vertrag, den die Gesellschafter untereinander schließen und damit das Rechtsverhältnis unter den Gesellschaftern regeln. Dieser Vertrag wird oftmals Gesellschaftervertrag bzw. Gesellschaftervereinbarung genannt. Im Englischen ist ein solcher Vertrag auch als Shareholders Agreement bekannt.

Nach niederländischem Recht gilt dies vor allem bei einer niederländischen GmbH, die sogenannte Besloten Vennootschap / BV und einer nicht börsennotierten niederländischen Aktiengesellschaft, der sogenannten Naamloze Vennootschap / NV. Die Gesellschafter des Unternehmens möchten im sogenannten Gesellschaftervertrag Angelegenheiten des Rechtsverhältnisses untereinander vereinbaren, die nicht in der Satzung der Gesellschaft aufgenommen sind. Oftmals werden in einem Gesellschaftervertrag Vereinbarungen über das Beschlussverhalten der Gesellschafter bei der Gesellschafterversammlung und dem Ein- bzw. Austritt von Gesellschaftern aufgenommen.

Unsere niederländischen Anwälte erläutern in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte eines Gesellschaftervertrags nach niederländischem Recht, erklären den Nutzen, möglichen Inhalt und Hintergrund und besprechen die Situation, in der sich ein Gesellschafter nicht an die Vereinbarung hält.

Gesellschaftervertrag nach niederländischem Recht

Ein Gesellschaftervertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen mehreren Gesellschaftern abgeschlossen wird. Im Falle einer Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter ist der Gesellschaftervertrag daher nicht erforderlich.

Im Gesellschaftervertrag werden eine Reihe wichtiger Angelegenheiten zwischen den Gesellschaftern festgehalten. Vereinbarungen werden im Vorfeld (z.B. vor der Gründung der Gesellschaft bzw. vor Eintreten des Gesellschafters) getroffen, so dass Konflikte und Unklarheiten im Nachhinein vermieden werden können. Wichtig ist, dass nach niederländischem Recht in einem Gesellschaftervertrag auch Vereinbarungen getroffen werden können, die von der Satzung der Gesellschaft abweichen.

Ein Gesellschaftervertrag kann daher von großer Bedeutung sein und sollte vor allem vor Erwerb von Gesellschaftsanteilen einer niederländischen Gesellschaft geprüft werden. Nach niederländischem Recht ist es nicht erforderlich, einen Gesellschaftervertrag zu schließen. Da oftmals nicht alle Angelegenheiten in der Satzung einer Gesellschaft aufgenommen sind bzw. eine Satzung nur notariell geändert werden kann, wird ein Gesellschaftervertrag in der Praxis in den Niederlanden oftmals geschlossen.

Inhalt eines Gesellschaftervertrages nach niederländischem Recht

Auf einen Gesellschaftervertrag sind die normalen Regelungen des niederländischen Vertragsrechts anwendbar. Es besteht daher auch Vertragsfreiheit und die Gesellschafter in den Niederlanden sind bis auf die gesetzlichen Einschränkungen frei, den Inhalt zu bestimmen.

In den Niederlanden werden die folgenden Bestimmungen bzw. Punkte oftmals in einem Gesellschaftervertrag aufgenommen:

  • Wettbewerbsklauseln
    Relevante Fragen hierbei sind z.B., ob ein Gesellschafter mit der Gesellschaft konkurrieren darf und, ob der Gesellschafter mit einem anderen Unternehmen für Kunden der Gesellschaft arbeiten darf. 
  • Geheimhaltung
    Gesellschafter haben oftmals Zugang zu vertraulichen Informationen der Gesellschaft. In einem Gesellschaftervertrag kann aufgenommen werden, wie Gesellschafter mit diesen Informationen umgehen müssen.
  • Die Ausschüttung von Dividenden
    Relevante Fragen sind dabei z.B., ob der gesamte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, ob und wenn ja welche Reserven gebildet werden oder, ob die Gesellschaft einen Zwischenweg wählt.  
  • Im Gesellschaftervertrag können auch Situationen aufgenommen werden, in denen ein Gesellschafter die Gesellschaftsanteile anbieten bzw. übertragen muss. Solche Bestimmungen sind oftmals auch in der Satzung aufgenommen. Beispiele sind Krankheitsfälle, aber auch, wenn einer der Gesellschafter seine Gesellschaftsanteile an einen Dritten verkaufen möchte, aber der Dritte alle Gesellschaftsanteile der Gesellschaft erwerben möchte. Die sogenannte Drag Along Klausel. 
  • Auch die Situation von Liquiditätsproblemen kann in einem Gesellschaftervertrag geregelt werden. Relevante Fragen sind z.B., ob Gesellschafter bei Liquiditätsproblemen Privatkapital einbringen bzw. ein Darlehen gewähren müssen.

Nach niederländischem Recht ist die Erstellung eines Gesellschaftervertrag immer abhängig von den Umständen und den Wünschen und der Position der Gesellschafter. Abhängig von der Situation können andere Bestimmungen wichtig sein. Daher empfiehlt es sich einen niederländischen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie einen Gesellschaftsvertrag erstellen bzw. abschließen möchten.

Unterschiede zwischen der Satzung und des Gesellschaftsvertrages

Innerhalb einer Gesellschaft werden die internen Angelegenheiten durch die Satzung der Gesellschaft geregelt. Diese wird bei Gründung der Gesellschaft durch den Notar beurkundet und ist öffentlich zugänglich. In der Satzung werden Aspekte wie die Berufung von Gesellschaftern, Anforderungen an die Gesellschafter, Kapital der Gesellschaft und die Einberufung der Gesellschafterversammlung aufgenommen.

Neben der Satzung können die Gesellschafter einen Gesellschaftervertrag schließen. Das Schließen eines Gesellschaftervertrages hat die Vorteile, dass dieser nur bei den Vertragsparteien bekannt ist und daher diskret behandelt werden kann. Ein Gesellschaftervertrag muss im Gegensatz zur Satzung nicht veröffentlicht werden. Falls bei der Beschussfassung die Satzung verletzt wird, ist der Beschluss nichtig bzw. anfechtbar. Wenn aber der Gesellschaftervertrag verletzt wird, stehen den anderen Gesellschaftern die vertragsrechtlichen Rechtsmittel zur Verfügung, so dass z.B. Schadensersatz gefordert werden kann. Ein weiterer Vorteil des Gesellschaftervertrag ist, dass dieser durch die Gesellschafter wie ein normaler Vertrag geändert werden kann. Eine Satzung muss nach niederländischem Recht durch den Notar geändert bzw. beurkundet werden.

Nichterfüllung von Verpflichtungen / Vertragsverletzung

Falls ein Gesellschafter eine Bestimmung aus dem Gesellschaftervertrag verletzt, stehen den anderen Gesellschaftern die vertragsrechtlichen Rechtsmittel nach niederländischem Recht zur Verfügung. Daher könnte prinzipiell vom Gesellschaftervertrag zurückgetreten, auf Einhaltung geklagt bzw. Schadensersatz verlangt werden.  

Da solche Situationen und die spezifischen Möglichkeiten immer abhängig vom Einzelfall sind, ist es zu empfehlen sich durch einen niederländischen Anwalt beraten zu lassen.

Gesellschafter in den Niederlanden – Zusammenfassung

Ein Gesellschaftervertrag ist nach niederländischem Recht ein wichtiges Instrument, um das Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaftern einer niederländischen GmbH oder niederländischen AG zu regeln. Ziel eines Gesellschaftervertrages ist es, Deutlichkeit zwischen den Gesellschaftern zu schaffen und Streitigkeiten zu verhindern. Falls es doch zu Streitigkeiten kommen sollte, kann auf Einhaltung des Gesellschaftervertrags geklagt werden.

Falls Sie einen Gesellschaftervertrag nach niederländischem Recht erstellen möchten bzw. in eine Streitigkeit über einen Gesellschaftervertrag involviert sind bzw. eine solche droht, ist es zu empfehlen sich durch einen niederländischen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Gesellschaftsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung über einen Gesellschaftervertrag nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter. Auch finden Sie weitere Informationen auf der Website des niederländischen Handelsregisters (Handelskammer: ‚Kamer van Koophandel‚).

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

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