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Joint Venture in den Niederlanden

Joint Venture mit einem niederländischen Handelspartner

Mit dem Begriff Joint Venture oder auch Gemeinschaftsunternehmung, werden verschiedenste Formen der Unternehmenskooperation zwischen zwei oder mehr Partnerunternehmen bezeichnet. Die Unternehmen die beabsichtigen zusammenzuarbeiten, behalten dabei jedoch ihre volle Unabhängigkeit. Es liegt also keine Fusion der Unternehmen vor. Nehmen wir das Beispiel zweier Unternehmen, die ein Produkt herstellen möchten, dem zunächst ein Forschungs- und Entwicklungsprozess vorausgehen muss. Die Parteien können dann ein Joint Venture für die Entwicklung und Produktion ihres Produkts gründen. In diesem Fall bringt jedes Unternehmen etwas ein, beispielsweise Wissen, die Nutzungsmöglichkeit einer Fabrikhalle und Maschinen oder beispielsweise die Lieferung eines bestimmten Abfallprodukts, das nach einem Recyclingprozess den Rohstoff für das neue Produkt bildet. Gerade bei grenzüberschreitenden Unternehmenskooperationen empfiehlt es sich die Vertragsdetails unter Hinzuziehung eines Fachanwaltes für Unternehmensrecht und niederländisches Vertragsrecht auszuarbeiten, um so eine Interessenwahrung im Streitfall zu gewährleisten und um Sie bei einem Joint Venture in den Niederlanden optimal begleiten zu können

Was ist der Vorteil eines neuen Unternehmens?

Parteien, die ein Joint Venture-Abkommen schließen genießen ebenfalls von der „Vertragsfreiheit“. Dies bedeutet, dass die Parteien grundsätzlich frei sind, ihre Zusammenarbeit selbst zu gestalten, ohne an gesetzliche Vorschriften gebunden zu sein. Grundsätzlich müssen sich alle Beteiligten an diese Vereinbarungen halten. Streitigkeiten zwischen Parteien können dann unter anderem dem Zivilgericht oder dem niederländischen Handelsgericht (NCC) vorgelegt werden. Bei Letzterem handelt es sich um eine internationale, englischsprachige Streitbeilegungsinstanz innerhalb des niederländischen Gerichtssystems, vor der die Anwälte von MAAK Advocaten Sie kompetent  vertreten können.

Um rechtliche Auseinandersetzungen in den Niederlanden bereits im Vorfeld verhindern zu können ist es ratsam, die Vereinbarungen zwischen den Parteien nach Möglichkeit schriftlich festzuhalten. Bei der Ausarbeitung eines Joint Venture-Vertrags besteht die Kunst allerdings darin, nur die wesentlichen Absprachen festzuhalten um so flexibel zu bleiben und gleichzeitig die Interessen Ihres Unternehmens zu schützen. Unser Unternehmensanwalt kann Ihnen bei der Erstellung eines entsprechenden Vertrages nach niederländischem Recht behilflich sein.

Joint Venture in den Niederlanden

Der Vorteil eines Joint Ventures besteht darin, dass die Parteien trotz der Zusammenarbeit, völlig unabhängig bleiben. Wenn Sie die Vereinbarungen in einer Joint Venture festhalten, muss Ihre Rechtslage im Vorfeld jedoch gründlich analysiert werden. Erst dann kann eine maßgeschneiderte Vereinbarung geschlossen werden. MAAK Advocaten verfügt über erfahrene Spezialisten, die Sie bei der Ausarbeitung eines Joint Venture-Vertrags aber auch bei bereits aufgetretenen Streitigkeiten zwischen Gemeinschaftsunternehmen unterstützen können.

Für einige Länder gilt, dass sie ausländische Unternehmen dazu verpflichten eine Zusammenarbeit mit einem lokal ansässigen Unternehmen einzugehen wenn sie den neuen Markt betreten wollen. Solch eine Regelung kennt das niederländische Recht jedoch nicht.

die Beendigung einer Joint-Venture-Vereinbarung

Die Beendigung eines Joint-Venture Vertrages ist eine ziemlich komplexe Angelegenheit. Was machen Sie mit sensiblen Geschäftsdaten und wie stellen Sie sicher, dass Sie nicht mit Ihrem Geschäftspartner in Konflikt geraten?

Wenn ein Joint Venture nicht mehr funktioniert, möchten Sie es vielleicht beenden. Die Bedingungen, unter denen Sie diese Vereinbarung kündigen können, hängen von mehreren Umständen ab, darunter auch von der Vereinbarung, die Sie abgeschlossen haben. Sie sollten von einem niederländischen Anwalt ordnungsgemäß informiert werden.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Joint Venture in den Niederlanden

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Joint Venture in den Niederlanden? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden