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Vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht

Vorläufige Pfändung nach niederländischem recht

Im Falle der Vollstreckung Ihrer Forderung in den Niederlanden kann es passieren, dass aufgrund der Dauer eines Gerichtsverfahrens Ihr Schuldner sein Vermögen beiseiteschafft und dadurch die anstehenden Vollstreckungsmaßnahmen vereitelt, bevor Sie mithilfe eines Gerichtsvollziehers in dieses Vermögen vollstrecken können. Um diesem Risiko entgegenzutreten, gibt es in den Niederlanden die Möglichkeit der vorläufigen Sicherungspfändung. Eine solche vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht sogar sehr üblich. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden sind spezialisiert auf alle rechtlichen Aspekte innerhalb der Vollstreckung nach niederländischem Recht und können Sie vor den Gerichten in den Niederlanden vertreten, wenn Ihr Schuldner beispielsweise Ihre Forderung trotz Mahnungen nicht begleicht.

Niederländische Beschlagnahme durch einen Anwalt

Seit dem 18. Januar 2017 ist zudem die Verordnung (EU) Nr. 655/2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontopfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (die sogenannte „Europäische Kontopfändung“) in Kraft. Trotz dieser Erneuerung sehen wir für ausländische Parteien immer noch (größere) Vorteile in der vorläufigen Sicherungspfändung nach niederländischem Recht, die daher im Fokus dieses Blogs stehen soll. Unsere Erfahrung ist, dass Gläubiger aufgrund der schlechten Vollstreckungsaussicht beim Schuldner häufig von der Vollstreckung ihrer Forderung absehen. Es ist allgemein bekannt, dass ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden einige Zeit in Anspruch nehmen kann, sodass häufig die Befürchtung besteht, dass (trotz eines positiven Urteils des Gerichts) beim Schuldner „nichts mehr zu holen“ ist. Hier kommt die niederländische Beschlagnahme ins Spiel, die es so nach deutschem Recht nicht gibt. Nachdem ein niederländischer Anwalt für Sie bei Gericht einen Antrag auf vorläufiges „Einfrieren“ des Vermögens Ihres Schuldners gestellt hat, können Sie innerhalb weniger Tage vom niederländischen Gericht in einem vorläufigen Rechtsbehelfsverfahren eine Genehmigung zur vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht des Vermögens des Schuldners erhalten und somit Ihre Forderung vorläufig sichern.

Niederländischer Anwalt für die vorläufige Sicherungspfändung

Es ist eine ganze Reihe von Situationen denkbar, in denen die vorläufige Sicherungspfändung durch einen niederländischen Anwalt sinnvoll ist: beispielsweise, wenn Ihr Schuldner Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlt und/oder droht, in die Insolvenz zu geraten. Hier gilt das Sprichwort: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“. Weitere Motive für eine vorläufige Pfändung in den Niederlanden könnten sein, eine offene Geldforderung einzutreiben, eine rechtswidrige Veröffentlichung zu unterbinden oder eine Stärkung der Beweislage durch die Sicherung und Beschlagnahme von Gegenständen herbeizuführen (wenn Sie z.B. auschlaggebende Dokumente von der Gegenseite benötigen und erhalten möchten). Auch bei schwierigen Verhandlungen kann die vorläufige Sicherungspfändung aus der Sackgasse führen: die Beschlagnahme wird höchstwahrscheinlich unmittelbare nachteilige Folgen auf den Schuldner haben, wodurch dieser angeregt werden kann, mit Ihnen eine Einigung zu erzielen.

Inkasso und vorläufige Sicherungspfändung in den Niederlanden

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrem Schuldner gegenüber nie mit der vorläufigen Sicherungspfändung drohen. Denn dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite entgegengesetzte vorläufige Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist eine vorläufige Sicherungspfändung in den Niederlanden grundsätzlich nicht notwendig, wenn Sie eine Forderung gegen eine Regierungsinstitution oder eine sehr große Partei haben, deren Zahlungsfähigkeit nicht gefährdet ist (beispielsweise gegen den niederländischen Fiskus oder gegen einen Global Player).

Hauptverfahren oder Eilverfahren in den Niederlanden?

Müssen Sie nach der vorläufigen Sicherungspfändung ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden einleiten? Im zugewiesenen Urteil ist angegeben, wann Sie spätestens ein Verfahren gegen die Gegenseite einleiten müssen. Die Beschlagnahme ist für den Schuldner grundsätzlich sehr aufdringlich (besonders wenn sie überraschend kommt). In der Regel ist es – auch im Interesse des Schuldners – daher notwendig, zügig vorzugehen. Die Laufzeit beträgt grundsätzlich 14 Tage, aber auch kürzere oder längere Fristen sind für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens möglich.

vorläufige Sicherungspfändung widersprechen nach niederländischem Recht

Es ist natürlich nicht unwahrscheinlich, dass Ihr Schuldner gegen die vorläufige Pfändung nach niederländischem Rechtvorgehen wird. Dies kann in Form eines sogenannten Aussetzungsunterlassungsverfahrens geschehen. Der Zweck dieses Verfahrens ist es, die Pfändung abzuwehren bzw. aufzuheben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag direkt bei einem Richter eingereicht werden muss und Sie in diesem (separaten) Verfahren innerhalb kürzester Zeit eine Anhörung mit dem Richter haben. Im Falle einer offenen Geldforderung kann der Schuldner zudem eine alternative Garantie anbieten, was dazu führen kann, dass die vorläufige Sicherungspfändung durch den Richter aufgehoben wird. Mögliche Gründe für eine Aufhebung können daher die Bereitstellung einer angemessenen Sicherheit (z.B. eine Bankgarantie), ein nicht vorhandener Anspruch und/oder eine unangemessene Pfändung sein.

Wie viel kostet die vorläufige Sicherungspfändung in den Niederlanden?

Bis Sie als Gläubiger die Pfändungen aufgehoben haben oder ein Gericht die Aufhebung beschlossen hat, gilt die Pfändung weiterhin für alle Vermögenswerte des Schuldners. Als Antragsteller tragen Sie die einmaligen Gerichtskosten für die vorläufige Beschlagnahme. Im Jahr 2022 belaufen sich diese Kosten für Unternehmen auf 676 Euro (Übersicht unter rechtspraak.nl).

Niederländischer Fachanwalt für Pfändungund Vollstreckung 

Haben Sie Fragen zu einer vorläufige Pfändung nach niederländischem Recht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Unterstützung bei der vorläufigen Kontopfändung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter. Unsere niederländischen, deutschsprachigen Fachanwälte sind in Amsterdam erreichbar unter den folgenden Kontaktdaten:

Telefon:  +31 (0)20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutscher Anwalt in den Niederlanden