Fast alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten Klauseln, die die Haftung eines Vertragspartners abhängig von der eigenen Position einschränken, ausschließen oder ausweiten. Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden sind sehr verbreitet. Unsere niederländischen Anwälte für Vertragsrecht erläutern in diesem Beitrag Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden in B2B-Situationen, also bei einem Vertrag zwischen zwei professionellen Parteien.
Haftungsbeschränkungen in AGB mit Verbrauchern
In einer B2C-Situation, also bei einem Verbrauchergeschäft, können Haftungsbeschränkungen in AGB nach niederländischem Recht für den Verbraucher unangemessen belastend bzw. unfair sein. Solche unfairen Klauseln sind nach niederländischem Recht im Prinzip nichtig. Eine solche Nichtigkeit kann auch in B2B-Situationen bestehen, wobei die gesetzliche Grundlage im niederländischen Recht allerdings eine andere ist.
Klauseln zur Haftungsbeschränkung
Eine Klausel zur Haftungsbeschränkung in AGB kann die (gesetzliche) Haftung des Verwenders der AGB nach niederländischem Recht für bestimmte Schäden ganz oder teilweise ausschließen. Unsere deutschsprachigen niederländischen Anwälte besprechen die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung und des Haftungsausschlusses in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht im nächsten Teil dieses Beitrags.
Haftungsausschluss in AGB nach niederländischem Recht
Ist die Haftung in einer Klausel in den AGB für spezifische Situationen ausgeschlossen, haftet der Verwender der AGB nicht für den entstandenen Schaden. Der Ausschluss der Haftung kann sich die Haftung an sich, bestimmte Situationen bzw. auch auf bestimmte Schäden beziehen. Der Unterschied zwischen „direktem“ und „indirektem“ Schaden ist Anwälten, die spezialisiert sind auf Vertragsrecht wahrscheinlich allgemein bekannt. Wichtig ist, dass dieser Unterschied zwischen den Schadenssorten im niederländischen Recht nicht im Gesetz geregelt ist. Die Umschreibung des Schadens, der ausgeschlossen werden soll, muss daher im Vertrag bzw. in den AGB näher definiert werden.
Bei Erstellung bzw. Prüfung von Verträgen nach niederländischem Recht ist es wichtig, dass man die verschiedenen Schadenspositionen im niederländischen Gesetz kennt. Nach niederländischem Recht unterscheidet das niederländische Gesetz z.B. zwischen „Vermögensschaden“ und „sonstigem Nachteil“, bzw. zwischen „materiellem“ und „immateriellem Schaden“. Ist die Haftung z.B. für immaterielle Schäden ausgeschlossen, so haftet die haftende Partei für materielle Schäden, soweit diese der Gegenseite nach niederländischem Recht zustehen.
Unsere niederländischen Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Erstellung bzw. Prüfung von Verträgen oder AGB nach niederländischem Recht, auch gerne in deutscher Sprache.
Haftungsbeschränkung in AGB nach niederländischem Recht
Wenn nur bestimmte Schäden von der Haftung ausgeschlossen werden, wird dies als ein teilweiser Haftungsausschluss gesehen. Solche Haftungsbeschränkungen in AGB nach niederländischem Recht bestehen in vielen Variationen. Im Kern kann man nach niederländischem Recht zwischen der Beschränkung der Haftung durch Begrenzung der Schadenshöhe oder durch Begrenzung der Zahl der haftungsbegründenden Ereignisse oder des Zeitraums, auf den sich die Haftung bezieht, unterscheiden. Eine Kombination beider Situationen ist nach niederländischem Recht möglich.
Beschränkung der Haftungshöhe in AGB nach niederländischem Recht
Eine Beschränkung der Haftungshöhe in AGB nach niederländischem Recht ist eine Klausel, die die Höhe der Haftung einer Partei auf einen bestimmten Betrag beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung kann z. B. an den Wert der Transaktion, den Vertragswert bzw. einer Rechnung orientieren. Alternativ empfehlen unsere niederländischen Anwälte auch oft die Haftungsbeschränkung auf den Betrag, den ein Versicherer der haftenden Partei im Schadensfall gegebenenfalls auszahlt. Damit wird das finanzielle Risiko einer haftenden Partei, welches diese selbst tragen muss, sehr stark beschränkt.
Beschränkung der Haftungsgründe in AGB nach niederländischem Recht
Im Falle einer Beschränkung der Haftungsgründe in AGB nach niederländischem Recht oder des Zeitraums, auf den sich die Haftung bezieht, kann diese Beschränkung der Haftung beispielsweise an ein spezifisches Ereignis, eine Reihe von Ereignissen mit derselben Ursache oder eine Reihe von Ereignissen in einem Kalenderjahr geknüpft werden. Eine Kombination dieser beiden Haftungsbeschränkungen ist nach niederländischem Recht möglich. Ein Beispiel einer solchen Klausel wäre, dass der Schaden auf den in Rechnung gestellten Preis des letzten Vertragsjahres begrenzt wird. Eine solche Haftungsbeschränkung in AGB wird z.B. oftmals in Langzeitverträgen nach niederländischem Recht aufgenommen.
Besonderheiten bei Klauseln zur Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss nach niederländischem Recht
Unsere niederländischen Anwälte weisen in diesem Beitrag zum Abschluss auf die folgenden Besonderheiten bei Klauseln zur Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss nach niederländischem Recht hin:
Haftung bei vorsätzlich oder bewusst leichtfertigem Verhalten nach niederländischem Recht
Die Haftung bei vorsätzlich oder bewusst leichtfertigem Verhalten kann nach niederländischem vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Klauseln zur Haftungsbeschränkung oder einem Haftungsausschluss, können nach niederländischem Recht unwirksam sein.
Definitionen in AGB nach niederländischem Recht
Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden empfehlen bei Fragen zu Klauseln für den Haftungsausschluss oder der Haftungsbeschränkung immer die genaue Prüfung der aufgenommenen Definitionen in AGB nach niederländischem Recht. Der Ausschluss von „indirekten Schäden“ kann so weit gefasst werden, dass er auch die Haftung für Schäden ausschließt, die nach normaler Ansicht auch zu den „direkten Schäden“ gehören sollten.
Formulierung von Klauseln zur Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss in niederländischen AGB
Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nach niederländischem Recht bei der Formulierung von Klauseln zur Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss in niederländischen AGB prinzipiell zwei Möglichkeiten der Formulierung wählen. Solche Klauseln in AGB nach niederländischem Recht können positiv oder negativ formuliert werden. Bei einer positiven Formulierung wird z.B. aufgenommen, dass der Verwender der AGB für Sachschäden haftet (wobei die Haftung für andere Schäden ausgeschlossen wird). Bei einer negativen Formulierung schließt der Verwender der AGB nach niederländischem Recht die Haftung für immaterielle Schäden aus. Obwohl eine positive Formulierung sympathisch sein kann, empfehlen unsere niederländischen Anwälte eine negative Formulierung. Denn die in AGG formulierte Übernahme der Haftung für bestimmte Schäden bedeutet nicht automatisch, dass die Haftung für andere Schäden ausgeschlossen ist. Außerdem bestimmt nach niederländischem Recht das Gesetz, für welche Schäden der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet, so dass in Allgemeine Geschäftsbedingungen nach niederländischem Recht nur entsprechende Abweichungen der gesetzlichen Haftung geregelt werden.
Aufnahme von Verjährungsklauseln und/oder Verfallsklauseln in AGB nach niederländischem Recht
Die Haftung kann auch durch die Aufnahme von Verjährungs- und/oder Verfallsklauseln in AGB nach niederländischem Recht begrenzt werden. Zum Beispiel eine Klausel, die vorsieht, dass die Haftung erlischt, wenn der Schaden dem Verwender der haftungsbeschränkenden Klausel nicht innerhalb eines Kalenderjahres, nachdem der Vertragspartner von dem haftungsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat.
Rechtsanwälte in Amsterdam spezialisiert auf AGB und Vertragsrecht in den Niederlanden
Falls Sie weitere Fragen zur Haftung bzw. Haftungsbeschränkung nach niederländischem Recht haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Unsere Rechtsanwälte sind spezialisiert auf AGB und Vertragsrecht in den Niederlanden. Unsere deutschsprachigen Anwälte unterstützen international tätige Unternehmen bei der Erstellung von Verträgen, aber auch bei (Streitigkeiten über) die Beendigung von Verträgen nach niederländischem Recht. Bei weiteren Fragen über Haftungsbeschränkungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Niederlanden, können Sie sich gerne an Herrn Remko Roosjen, Fachanwalt für niederländisches Vertragsrecht, wenden.