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Gesellschaftervereinbarung nach niederländischem Recht

Gesellschaftervereinbarung in den Niederlanden

Unsere niederländischen Anwälte besprechen die wichtigsten Aspekte von einer Gesellschaftervereinbarung nach niederländischem Recht, die die Verhältnisses zwischen den Gesellschaftern bestimmt .

In den Niederlanden gibt es neben der Satzung / des Gesellschaftsvertrags einer Kapitalgesellschaft im Gesellschaftsrecht in den Niederlanden auch oftmals noch einen Vertrag, den die Gesellschafter untereinander schließen und der das Rechtsverhältnis unter den Gesellschaftern regelt. Dieser Vertrag wird oftmals Gesellschaftervereinbarung bzw. Aktionärsvereinbarung (‚aandeelhoudersovereenkomst‚) genannt. Im Englischen ist ein solcher Vertrag auch als Shareholders Agreement bekannt.

Nach niederländischem Recht gilt dies vor allem bei einer niederländischen GmbH, die sogenannte Besloten Vennootschap / BV und einer nicht börsennotierten niederländischen Aktiengesellschaft, der sogenannten Naamloze Vennootschap / NV. Bei einer BV wird dieser Vertrag in der Regel Gesellschaftervereinbarung und bei einer NV Aktionärsvereinbarung genannt. Unsere deutschsprachigen Anwälte werden in diesem Beitrag den Term Gesellschaftervertrag nach niederländischem Recht verwenden, da die BV im Vergleich zu einer NV in den Niederlanden öfter verwendet wird.

Die Gesellschafter des Unternehmens möchten in der sogenannten Gesellschaftervereinbarung Angelegenheiten des Rechtsverhältnisses untereinander vereinbaren, die nicht in der Satzung der Gesellschaft aufgenommen sind. Oftmals werden in einem Gesellschaftervertrag nach niederländischem Recht Vereinbarungen über das Beschlussverhalten der Gesellschafter bei der Gesellschafterversammlung und dem Ein- bzw. Austritt von Gesellschaftern aufgenommen.

Unsere niederländischen Anwälte erläutern in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte eines solchen Vertrags nach niederländischem Recht, erklären den Nutzen, möglichen Inhalt und Hintergrund und besprechen die Situation, in der sich ein Gesellschafter nicht an die Vereinbarung hält.

Vertrag zwischen Gesellschaftern

Eine Gesellschaftervereinbarung ist eine Vereinbarung, die zwischen mehreren Gesellschaftern abgeschlossen wird. Im Falle einer Gesellschaft mit nur einem Gesellschafter ist die Gesellschaftervereinbarung daher nicht erforderlich.

In der Gesellschaftervereinbarung werden eine Reihe wichtiger Angelegenheiten zwischen den Gesellschaftern festgehalten. Vereinbarungen werden im Vorfeld (z.B. vor der Gründung der Gesellschaft bzw. vor Eintreten des Gesellschafters) getroffen, so dass Konflikte und Unklarheiten im Nachhinein vermieden werden können. Wichtig ist, dass nach niederländischem Recht in einer Gesellschaftervereinbarung auch Vereinbarungen getroffen werden können, die von der Satzung der Gesellschaft abweichen.

Eine Gesellschaftervereinbarung kann daher von großer Bedeutung sein und sollte vor allem vor Erwerb von Gesellschaftsanteilen einer niederländischen Gesellschaft geprüft werden. Nach niederländischem Recht ist es gesetzlich nicht erforderlich, eine Gesellschaftervereinbarung zu schließen. Da oftmals nicht alle Angelegenheiten in der Satzung einer Gesellschaft aufgenommen sind bzw. eine Satzung nur notariell geändert werden kann, wird eine Gesellschaftervereinbarung in der Praxis in den Niederlanden aber oftmals geschlossen.

Inhalt einer Gesellschaftervereinbarung nach niederländischem Recht

Auf einen solchen Vertrag sind die normalen Regelungen des niederländischen Vertragsrechts anwendbar. Es besteht daher auch Vertragsfreiheit und die Gesellschafter sind bis auf die gesetzlichen Einschränkungen frei, den Inhalt zu bestimmen.

In den Niederlanden werden die folgenden Bestimmungen bzw. Punkte oftmals in einer Gesellschaftervereinbarung aufgenommen:

  • Wettbewerbsklauseln
    Relevante Fragen hierbei sind z.B., ob ein Gesellschafter mit der Gesellschaft konkurrieren darf und, ob der Gesellschafter mit einem anderen Unternehmen für Kunden der Gesellschaft arbeiten darf. 
  • Die Ausschüttung von Dividenden     
    Relevante Fragen sind dabei z.B., ob der gesamte Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet wird, ob und wenn ja welche Reserven gebildet werden oder, ob die Gesellschaft einen Zwischenweg wählt.  
  • Geheimhaltung
    Gesellschafter haben oftmals Zugang zu vertraulichen Informationen der Gesellschaft. In einem Gesellschaftervertrag kann aufgenommen werden, wie Gesellschafter mit diesen Informationen umgehen müssen.
  • In der Gesellschaftervereinbarung können auch Situationen aufgenommen werden, in denen ein Gesellschafter die Gesellschaftsanteile anbieten bzw. übertragen muss. Solche Bestimmungen sind oftmals auch in der Satzung aufgenommen. Beispiele sind Krankheitsfälle, aber auch, wenn einer der Gesellschafter seine Gesellschaftsanteile an einen Dritten verkaufen möchte, aber der Dritte alle Gesellschaftsanteile der Gesellschaft erwerben möchte. Die sogenannte Drag Along Klausel.  
  • Auch die Situation von Liquiditätsproblemen kann in einer Gesellschaftervereinbarung geregelt werden. Relevante Fragen sind z.B., ob Gesellschafter bei Liquiditätsproblemen Privatkapital einbringen bzw. ein Darlehen gewähren müssen.

Nach niederländischem Recht ist die Erstellung einer Gesellschaftervereinbarung immer abhängig von den Umständen und den Wünschen und der Position der Gesellschafter. Abhängig von der Situation können andere Bestimmungen wichtig sein. Daher empfiehlt es sich einen niederländischen Anwalt zu konsultieren, wenn Sie eine Gesellschaftervereinbarung erstellen bzw. abschließen möchten.

Unterschiede zwischen der Satzung / Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft und Gesellschaftervereinbarung zwischen den Gesellschaftern

Innerhalb einer Gesellschaft werden die internen Angelegenheiten durch die Satzung der Gesellschaft geregelt. Diese wird bei Gründung der Gesellschaft durch den Notar beurkundet und ist öffentlich zugänglich. In der Satzung werden Aspekte wie die Berufung von Gesellschaftern, Anforderungen an die Gesellschafter, Kapital der Gesellschaft und die Einberufung der Gesellschafterversammlung aufgenommen.

Neben der Satzung können die Gesellschafter eine Gesellschaftervereinbarung schließen. Das Schließen einer Gesellschaftervereinbarung hat den Vorteil, dass diese nur bei den Vertragsparteien bekannt ist und daher diskret behandelt werden kann. Eine Gesellschaftervereinbarung muss im Gegensatz zur Satzung nicht veröffentlicht werden. Falls bei der Beschlussfassung die Satzung verletzt wird, ist der Beschluss nichtig bzw. anfechtbar. Wenn aber die Gesellschaftervereinbarung verletzt wird, stehen den anderen Gesellschaftern die vertragsrechtlichen Rechtsmittel bzw. Einreden zur Verfügung, so dass z.B. Schadensersatz gefordert werden kann. Ein weiterer Vorteil der Gesellschaftervereinbarung ist, dass diese durch die Gesellschafter wie ein normaler Vertrag geändert werden kann. Eine Satzung muss nach niederländischem Recht durch den Notar geändert bzw. beurkundet werden.

Gesellschaftervereinbarung – Nichterfüllung von Verpflichtungen / Vertragsverletzung

Falls ein Gesellschafter eine Bestimmung aus der Gesellschaftervereinbarung verletzt, stehen den anderen Gesellschaftern die vertragsrechtlichen Rechtsmittel bzw. Einreden nach niederländischem Recht zur Verfügung. Daher könnte prinzipiell von der Gesellschaftervereinbarung zurückgetreten, auf Einhaltung geklagt bzw. Schadensersatz verlangt werden.  

Da solche Situationen und die spezifischen Möglichkeiten immer abhängig vom Einzelfall sind, ist es zu empfehlen sich durch einen niederländischen Anwalt beraten zu lassen.

Gesellschaftervertrag nach niederländischem Recht – Zusammenfassung

Eine Gesellschaftervereinbarung ist nach niederländischem Recht ein wichtiges Instrument, um das Rechtsverhältnis zwischen den Gesellschaftern einer niederländischen GmbH oder niederländischen AG (Aktionärsvereinbarung) zu regeln. Ziel einer Gesellschaftervereinbarung ist es, Deutlichkeit zwischen den Gesellschaftern zu schaffen und Streitigkeiten zu verhindern. Falls es doch zu Streitigkeiten kommen sollte, kann auf Einhaltung der Gesellschaftervereinbarung geklagt werden.

Falls Sie einen solchen Vertrag nach niederländischem Recht erstellen möchten bzw. in eine Streitigkeit über einen Gesellschaftervertrag involviert sind bzw. eine solche droht, ist es zu empfehlen sich durch einen niederländischen Anwalt rechtlich beraten zu lassen.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Gesellschaftsrecht

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