Irgendwann kann es einen Grund geben, dass ein Handelsvertrag gekündigt oder aufgelöst werden muss. Das kann daran liegen, dass die andere Partei nicht (mehr) gut genug leistet, aber auch daran, dass das Geschäft kommerziell nicht mehr interessant ist. Es können auch unvorhergesehene Umstände die Zusammenarbeit gestört haben und dann kann es notwendig sein, dass eine Vereinbarung schnell beendet wird. Sind sich die Parteien hierüber uneinig, kann das Eingreifen eines Zivilgerichts oder eines Schiedsgerichts erforderlich sein. Unsere Vertragsanwälte werden in diesen Verfahren für Sie tätig.