Wie sollte ich Aktien in den Niederlanden übertragen?
Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) oder einer Aktiengesellschaft (NV) können Sie Ihre Aktien auch an andere Aktionäre oder an Dritte verkaufen. Dies wird auch als Übertragung von Anteilen bezeichnet. Es kann unterschieden werden zwischen der Übertragung von Anteilen einer gewöhnlichen NV oder BV und einer börsennotierten NV. In diesem Blog erklärt unser Unternehmensrechtsanwalt, wie eine Übertragung von Anteilen von Namensaktien einer NV oder BV in den Niederlanden funktioniert.
Notarielle Urkunde bei einer Übertragung von Anteilen
Namensaktien tragen den Namen des jeweiligen Gesellschafters und sind daher weniger leicht zu übertragen als Inhaberaktien. Der Halter der Namensaktien ist im Gesellschaftsregister der NV oder BV eingetragen. Dieses Register muss immer aktuell sein. Um eine gültige Übertragung zu bewirken, ist die deshalb immer die Beauftragung eines Notars erforderlich. Der Notar erstellt eine notariell beglaubigte Urkunde, mit der die Anteile übertragen werden. Die notarielle Urkunde beinhaltet:
- den Titel, der einer angestrebten Anteilsübertragung zugrunde liegt (dabei handelt es sich normalerweise um einen Kaufvertrag)
- die Namen der an der Übertragung beteiligten Parteien
- Anzahl und Art der Anteile, auf die sich die Übertragung bezieht
- Name des Unternehmens, dessen Anteile übertragen werden
Blockierungsregelung nach niederländischem Recht
Wenn Sie im Falle die Aktien einer BV verkaufen möchten müssen Sie möglicherweise eine Blockierungsregelung beachten. Diese schränkt die Möglichkeit ein, Ihre Anteileeinfach an Dritte zu übertragen. Eine Blockierungsregelung kann aus einer Angebotsregelung oder einer Genehmigungsbedingung bestehen. Konsultieren Sie die dazu die Satzung des Unternehmens, um herauszufinden, was in Ihrem Fall gilt.
Eine Angebotsregelung meint, dass die Anteile erst den anderen Gesellschaftern zum Kauf angeboten werden müssen bevor sie an Dritte verkauft werden dürfen. Wenn die Satzung eine Genehmigungsbedingung enthält, bedeutet dies, dass die Gesellschafter die jeweiligen Anteilsverkäufe erst genehmigen müssen, bevor sie an Dritte übertragen werden können.
Anerkennung durch das Unternehmen
Es ist wichtig, dass die Gesellschaft die Übertragung der Anteile anerkennt, da sonst der neue Anteilseigner seine Rechte als Gesellschafter nicht ausüben kann. Diese Anerkennung kann auf folgende Arten erfolgen:
• durch eine notariellen Urkunde eines Vertreters des Unternehmens;
• durch Vorlage einer notariellen Kopie oder eines Auszugs der Übertragungsurkunde an das Unternehmen. Auf dem eingereichten Dokument ist eine datierte Anerkennungserklärung angebracht.
• durch Eintragung des neuen Gesellschafters in das Gesellschaftsregister in den Niederlanden, durch die Gesellschaft selbst. Das Unternehmen erkennt die Übertragung damit automatisch an.
Fachanwalt für Gesellschaftrecht
Die Übertragung von Aktien unterliegt den gesetzlichen niederländischen Bestimmungen. Für eine gültige Übertragung ist es daher wichtig, dass Sie die geltenden Vorschriften genau kennen. Die Anwälte von MAAK können Sie von der Vorphase bis zum tatsächlichen Verkauf Ihrer Aktien beraten und unterstützen.
Auch wenn Sie über einen Aktienverkauf nachdenken, da Sie sich in den Niederlanden mit einem Gesellschafterstreit konfrontiert sehen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Vor Gericht können wir Sie niederlandeweit vertreten, genau wie bei der Beantragung eines Eilverfahrens bei der Unternehmenskammer in Amsterdam, die sich gleich um die Ecke unserer Kanzlei befindet.
Gesellschafterstreit in den Niederlanden
Die Beilegung eines Gesellschafterstreites verlangt Erfahrung und Fingerspitzengefühl, will man schnell und kosteneffizient zu einer befriedigenden Lösung gelangen und das operative Geschäft nicht schädigen. Die Anwälte von MAAK Advocaten beraten Sie gerne beim weiteren Vorgehen und erörtern zusammen mit Ihnen die weiteren Schritte um einen Streit unter Aktionären schnellstmöglich beizulegen.
Auf die Übertragung von Aktien spezialisierter Rechtsanwalt
Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Anteilsübertragung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.
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