Abtretung eines Anspruchs nach niederländischem Recht
Unser deutschsprachiger, niederländischer Anwalt informiert Sie darüber, wie Sie Forderungen, Nebenrechte und Verträge nach niederländischem Recht abtreten bzw. übertragen können und was eine Abtretung für Sie als Schuldner bedeutet (auf holländisch: ‚Cessie‚). Von einer Abtretung eines Anspruchs nach niederländischem Recht spricht man, wenn eine Person (Zedent) eine ausgewählte Forderung an eine andere Person (Zessionar) überträgt. Eine Forderung ist ein Vermögensrecht, das nur auf dem Rechtsweg, nicht aber durch Inbesitznahme durchgesetzt werden kann, wie zum Beispiel eine Schuld oder ein Recht auf Entschädigung. In folgendem Beitrag erläutert unser Fachanwalt für Vertragsrecht das Thema Abtretung einer Forderung nach niederländischem Recht.
Beispiel einer Abtretung einer Forderung
Zur Illustration einer Abtretung nach niederländischem Recht das folgende Beispiel einer Abtretung einer Forderung:
Person A hat eine Schuld gegenüber Person B. Person B kann die Forderung, also beispielsweise den Rechtsanspruch auf das Geld, an Person C abtreten. Person A ist dann verpflichtet, das Geld an Person C und nicht an B zu zahlen. Sobald die Verbindlichkeit rechtsgültig abgetreten ist, kann C die Zahlung der Verbindlichkeit durchsetzen, und nur die Zahlung an C wird die Verbindlichkeit erlöschen lassen.
Unsere deutschsprachigen Anwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden helfen Ihnen bei Fragen zum Thema Abtretung und Übertragung gerne weiter.
Wie kann eine Forderung nach niederländischem Recht abgetreten werden?
Nach niederländischem Recht gilt die allgemeine Regel, dass eine Forderung immer abgetreten werden kann, es sei denn, eine Abtretung ist gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen. Dies ist in Artikel 3:83 Abs. 1 des niederländischen BGB (burgerlijk wetboek – BW) geregelt. Die Vertragsparteien können im Vertrag festlegen, dass eine Abtretung von Forderungen ausgeschlossen ist (Artikel 3:83 Abs. 2 BW). Beispielsweise kann eine Vertragspartei bei einer Vertriebsvereinbarung den Vertriebshändler daran hindern wollen, dass das Vertriebsrecht an einen Dritten abgetreten wird. Eine solche Klausel könnte nach niederländischem Recht beispielsweise wie folgt aussehen:
„Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei ein Recht aus diesem Vertrag an einen Dritten abtreten oder übertragen. Diese Einschränkung ist gemäß Artikel 3:83 Ab 2 BW wirksam.“
Enthält Ihr Vertrag eine solche oder ähnliche Klausel? Sprechen Sie uns gerne an – unsere deutschsprachigen Fachanwälte für Vertragsrecht in den Niederlanden können Sie beim Thema Abtretung bzw. Abtretungsverbot gerne beraten.
Übertragung des Eigentums an einer Forderung
Die Abtretung einer Forderung erfordert die „Übergabe“ (levering) der Forderung. Es gibt zwei Möglichkeiten, einen vertraglichen Anspruch zu übertragen:
Gemäß Artikel 3:94 Abs. 1 BW kann eine Forderung zum einen durch eine notarielle Urkunde und anschließende Mitteilung an den Schuldner oder an die Person, gegen die das Forderungsecht besteht, übertragen werden. Entweder der Zedent oder der Zessionar kann diese Mitteilung ausführen. In dieser Situation ist die Abtretung erst dann abgeschlossen, wenn der Schuldner die Mitteilung erhalten hat.
Zudem kann eine Abtretung gemäß Artikel 3:94 Abs. 2 BW auch durch eine notarielle Beurkundung erfolgen. In diesem Fall muss der Schuldner nicht benachrichtigt werden, um die Abtretung zu vollziehen. Allerdings kann die Forderung nicht gegen den Schuldner eingefordert bzw. vollstreckt werden, bevor dieser nicht vom Zedenten oder Zessionar benachrichtigt worden ist.
Erwerb von Nebenrechten nach niederländischem Recht
Wichtig ist zudem, dass der Zessionar nach Abtretung der Forderung auch alle Rechte erwirbt, die mit dieser Forderung einhergehen (Artikel 6:142 BW). Typische Nebenrechte sind Pfandrechte, Hypotheken oder das Recht, Urteile in Bezug auf den Anspruch zu vollstrecken. Der Erwerb eines solchen Nebenrechts kann daher für den Zessionar sehr vorteilhaft sein. Auch das Recht auf Zinsen oder auf vertraglich vereinbarte Vertragsstrafen gehören zu solchen Nebenrechten.
Zu beachten ist jedoch, dass die Forderungsabtretung die Einreden des Schuldners nicht berührt (Artikel 6:145 BW). Wenn beispielsweise der ursprüngliche Vertrag zwischen dem Zedenten und dem Schuldner eine Klausel für höhere Gewalt enthielt und ein Ereignis eintritt, das als höhere Gewalt eingestuft werden kann, kann die Klausel auch weiterhin den Schuldner von seiner Pflicht befreien. Der Wechsel des Gläubigers ändert an den Einreden des Schuldners daher nichts.
Unser deutschsprachiger Anwalt bespricht die Vertragsübertragung nach niederländischem Recht
In den meisten Rechtssystemen betrifft die Abtretung lediglich die Übertragung von Rechten aber nicht von Pflichten. Eine Abtretung kann daher nicht die Gesamtheit einer Vertragsposition, einschließlich Rechte als Pflichten, übertragen.
Artikel 6:159 BW sieht jedoch vor, dass eine Vertragspartei mit Zustimmung der anderen Vertragspartei ihre vertragliche Stellung durch eine Urkunde auf eine dritte Partei übertragen kann. Alle Rechte und Pflichten werden damit auf die dritte Partei übertragen, sofern nicht in Bezug auf akzessorische Rechte (beispielsweise eine Hypothek) oder Rechte, die bereits einklagbar geworden sind, etwas anderes gilt. Dies bedeutet, dass die neue Vertragspartei im Prinzip genau dieselben Rechte und Pflichten wie die ursprüngliche Vertragspartei hat. Sie wird zum Beispiel dieselben Leistungspflichten und dieselben Rechte auf Kündigung und Schadenersatz wegen Vertragsverletzung durch die andere Vertragspartei haben. Hierbei ist es besonders wichtig, alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Vertragspartners zu kennen. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden helfen ihnen diesbezüglich gerne weiter.
Übernahme eines Vertrages nach niederländischem Recht
Für die Übernahme eines Vertrags an eine dritte Partei nach niederländischem Recht eine Urkunde erforderlich, die von der ursprünglichen Vertragspartei und der Partei, die den Vertrag „übernimmt“, unterzeichnet wird. Es besteht jedoch kein Formerfordernis für die Zustimmung der anderen Vertragspartei, d.h. der Partei, die Vertragspartei bleibt. Die Zustimmung kann mündlich, schriftlich oder unter bestimmten Umständen sogar konkludent erteilt werden.
Eine wichtige Frage, die unsere deutschsprachigen Anwälte nach niederländischem Recht oft beantworten müssen, ist, welche Verträge nach niederländischem Recht übernommen werden können. Im Prinzip können alle Verträge nach dem in Artikel 6:159 BW beschriebenen Verfahren übernommen werden. Wie bei der Abtretung können Sie jedoch auch hier vertraglich festlegen, dass die Übernahme des Vertrages unzulässig ist. Eine anwaltliche Beratung ist aufgrund der Komplexität des Themas zu empfehlen.
Leider bestätigen auch beim Thema Übertragung von Verträgen Ausnahmen die Regel. Verträge, bei denen eine Übertragung nicht möglich ist sind z.B.:
- Verträge, die Rechte und Pflichten enthalten, die bereits erfüllt wurden und die für die Parteien wesentlich sind,
- Vereinbarungen mit Rechten und Pflichten, die für die Parteien wesentlich sind und die ihrer Natur nach nicht übertragbar sind,
- Vereinbarungen, die das Recht auf Übertragung ausdrücklich ausschließen
und - Vereinbarungen, die Rechte und Pflichten enthalten, die nicht hinreichend bestimmt sind.
Die Erfahrung zeigt, dass eine anwaltliche Beratung bei grenzüberschreitenden Rechtsgeschäften unabdingbar ist.
Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Vertragsrecht
Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Abtretung einer Forderung nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.
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