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Vertragsstrafe in den Niederlanden

Wann muss man eine Vertragsstrafe in den niederlanden zahlen?

Viele Verträge erhalten zur Sicherung vertraglicher Pflichten sogenannte Vertragsstrafenklauseln. Ziel von solchen Vertragsstrafen in den Niederlanden ist es, den Vertragsparteien gegenseitig Strafen aufzuerlegen, falls eine (bestimmte) Pflichtverletzung vorliegt. Solche Klauseln legen im Allgemeinen einen zu zahlenden Geldbetrag, also eine Vertragsstrafe fest, den die Partei, die den Vertragsbruch begeht, an die andere Partei zu zahlen hat. Eine Vertragsstrafe in den Niederlanden ist ein besonders nützliches Instrument, um die Parteien zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten zu bewegen und können nach niederländischem Recht in vielen Formen vereinbart werden. Unsere deutschsprachigen Fachanwälte für Vertragsrecht in Amsterdam helfen Ihnen bei Fragen rund um das Thema Vertragsstrafen gerne weiter.

Deutschsprachige, auf die Themen Schadenersatz und Vertragsstrafen spezialisierte niederländische Rechtsanwälte

Unsere deutschsprachigen Anwälte beraten sehr häufig zu der Frage, ob und wie in den Niederlanden Vertragsstrafen vereinbart werden können und, wie ein Gericht in den Niederlanden diese beurteilt. Häufige Fragen sind z.B., ob eine vereinbarte Vertragsstrafe durch einen Richter verringert oder auch aus Gründen der Redlichkeit sogar außer Kraft gesetzt werden kann. Unsere deutschsprachige Anwaltskanzlei in Amsterdam berät Sie gerne zu dem Thema Vertragsstrafen nach niederländischem Recht.

Vertragsstrafen in den niederlanden im Zivilrecht

Das niederländische Recht definiert eine Klausel zur Vereinbarung einer Vertragsstrafe als Vertragsbestimmung, die vorsieht, dass die vertragsbrechende Partei an die andere Partei einen Geldbetrag zahlen oder eine andere Leistung erbringen muss, unabhängig davon, ob dieser Geldbetrag oder diese andere Leistung als Schadenersatz oder nur als Anreiz zur Erfüllung der Verpflichtung gedacht ist. Als niederländische Anwälte erhalten wir sehr viele Fragen zu diesem Thema.

Wichtig beim Thema Vertragsstrafen ist, dass die Zahlung der Vertragsstrafe nach niederländischem Recht nur verlangt werden kann, wenn die Partei die Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung auch zu verschulden hat. Abhängig von der Formulierung der Klausel kann ein Gläubiger nach niederländischem Recht nicht zugleich die Erfüllung der Vertragsstrafe und die mit der Klausel verbundene Leistung verlangen. Dies ist oft nicht wünschenswert, da die Vertragsstrafe dann anstelle der Forderung auf Schadensersatz tritt. Daher ist eine Beratung durch einen niederländischen Anwalt zu empfehlen, wenn Verträge nach niederländischem Recht geschlossen werden, die eine Vertragsstrafe enthalten.

Durchsetzbarkeit einer Vertragsstrafe in den Niederlanden

Nach niederländischem Recht sind Vertragsstrafen auch dann durchsetzbar, wenn es keinen Zusammenhang zwischen der Strafe und dem Verlust oder Schaden gibt, der im Falle eines Vertragsbruchs entsteht. Der Hauptzweck einer solchen Klausel ist die Abschreckung und anschließende Strafe. Als solche muss eine Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu dem durch den betreffenden Vertragsbruch verursachten Schaden stehen. Darüber hinaus können Parteien, die sich auf eine Vertragsstrafe berufen, neben der Eintreibung der Strafe auch Schadenersatz für den tatsächlich erlittenen Schaden verlangen, vorausgesetzt dies wurde vertraglich vereinbart.

Der Einfluss von Treu und Glauben auf Vertragsstrafen in den Niederlanden

Vertragsstrafen müssen zwar grundsätzlich nicht in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch den Verstoß erlittenen Schaden stehen. Sie dürfen aber auch nicht völlig unverhältnismäßig sein. Wenn eine Strafe zu drastisch ausfällt, kann ein Richter (auf Antrag des Schuldners) die Strafe in Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Treu und Glauben verringern. Zudem ist zu beachten, dass es auch bestimmte Arten von Verträgen gibt (wie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Verbrauchergeschäften verwendet werden) für die besondere Vorschriften gelten, die Vertragsstrafen verhindern.

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Vertragstrafen

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Vertragsstrafen nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam | Kontaktdaten

Telefon: +31 (0) 20 – 210 31 38
E-Mail: mail@maakadvocaten.nl
Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden.