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Force Majeure nach niederländischem Recht

Höhere Gewalt in Holland

Sollten zwei oder mehrere Vertragsparteien Vertragsanpassungen aufgrund von höherer Gewalt in Holland vornehmen wollen, müssen die Vertragsbedingungen erneut festgelegt werden. Nach niederländischem Recht gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Force Majeure automatisch für alle nach niederländischem Recht abgeschlossenen Verträge. Die Parteien können jedoch eine ausdrückliche Klausel aufnehmen, wenn sie die gesetzlichen Bestimmungen außer Kraft setzen oder von diesen abweichen wollen. Eine Haftung für Nichterfüllung aufgrund eines Verschuldens oder einer groben Fahrlässigkeit einer Partei kann unter Anwendung des niederländischen Vertragsrechts allerdings unter keinen Umständen ausgeschlossen werden. Unsere deutschsprachigen Anwälte in den Niederlanden sind auf das niederländische Recht spezialisiert und Experten wenn es um Vertragsrecht geht

Munster Klausel Force Majeure in einem Vertrag nach niederländischem Recht

Untenstehend haben wir zwei exemplarische Klauseln zum Thema Höhere Gewalt nach niederländischem Recht für Sie aufgeführt.

Beispielklausel 1 höhere Gewalt nach niederländischem Recht

In dieser Vereinbarung bedeutet der Begriff höhere Gewalt die Verhinderung der Erfüllung der Vereinbarung infolge von Feuer, Explosion, Embargo, Aufstand, Aufruhr, Krieg (ob Angriffskrieg oder nicht), Naturkatastrophen (einschließlich Sturm-(flut).

Bei höherer Gewalt wird die Erfüllung des Vertrags ausgesetzt. Bei höherer Gewalt teilen sich die Vertragsparteien so bald wie möglich schriftlich die Art und die Umstände der höheren Gewalt, das Datum, an dem die Situation eingetreten ist und falls möglich, die voraussichtliche Dauer, mit.

Wenn die höhere Gewalt länger als dreißig (30) Kalendertage gedauert hat oder vernünftigerweise voraussichtlich länger als dreißig (30) Kalendertage andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliches Zwischenkommen aufzuheben.

Bedenken Sie jedoch, dass in diesem Fall, die von der höheren Gewalt betroffene Partei verpflichtet ist, Schadenersatz zu leisten.

Beispielklausel 2 höhere Gewalt nach niederländischem Recht

Nach diesem Vertrag meint „höhere Gewalt“: jeden Umstand, der vom Willen der Parteien unabhängig ist und aufgrund dessen die Vertragserfüllung nach Maßstäben von Angemessenheit und Billigkeit vorübergehend oder dauerhaft nicht verlangt werden kann. Höhere Gewalt umfasst in jedem Fall: Bürgerkrieg und drohenden Bürgerkrieg, Naturkatastrophen, Streiks, übermäßige Abwesenheit von Mitarbeitern, Transportprobleme, Feuer, Rohstoffmangel, staatliche Maßnahmen einer Regierung ob in den Niederlanden oder anderswo, in jedem Fall einschließlich Einfuhr- und Ausfuhrverboten, Quotenregelungen und Aufschlüsselungen bei der Vertragspartei sowie Nichterfüllung oder höhere Gewalt seitens eines Dritten, mit dem Ergebnis, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner nicht oder nicht mehr wie vereinbart nachgekommen werden kann. Im Falle von höherer Gewalt ist die betroffene Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder die Vertragserfüllung auszusetzen, bis der Umstand, der die höhere Gewalt verursacht nicht mehr besteht und der Vertragspartner keinen Anspruch auf Entschädigung oder anderweitigen Schadenersatz hat.

Wenn Sie als deutscher Unternehmer Probleme haben weil eine niederländische Vertragspartei durch den Umstand „Force Majeure“ seine Pflichten nicht mehr erfüllt, ist es ratsam zunächst alle Verträge von einem Fachanwalt analysieren zu lassen um herauszufinden, welche Strategie am Besten verfolgt werden kann, um doch noch zu einer schnellen und kostengünstigen Lösung zu gelangen. Wichtig ist zudem erst Kontakt mit allen Vertragsparteien aufzunehmen um die genauen Umstände zu klären die zu dem Vertragsbruch geführt haben. Auch hierbei unterstützen Sie die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten Sie gern. Haben Sie Fragen zum niederländischen Recht oder im Speziellen zur Vertragsklausel Höhere Gewalt in den Niederlanden? In Zeiten von Corona und auch noch lange danach, können Lieferschwierigkeiten, bedingt durch gesetzliche Maßnahmen viele Fragen aufwerfen. Kontaktieren gerne unsere Rechtsanwaltsteam in Amsterdam. MAAK Advocaten hilft Ihnen gerne weiter.

Niederländischer Fachanwalt „Force Majeure“

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Force Majeure nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Rechtsanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

MAAK Advocaten – niederländische, deutschsprachige Fachanwälte in Amsterdam

Telefon: +31 (0)20 – 210 31 38
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Ihr Ansprechpartner: Martin Krüger | Deutschsprachiger Anwalt in den Niederlanden