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Nichterfüllung eines Vertragsanspruchs nach niederländischem Recht

Das Recht auf Leistungserfüllung gehört zu den Kernthemen des niederländischen Vertragsrechts, schließlich fällt dieses Recht mit einem der Grundprinzipien des Vertragsrechts zusammen, der Verbindlichkeit einer Vereinbarung. Die Anwälte von MAAK Advocaten erläutern in nachfolgendem Beitrag für Sie das Thema Nichterfüllung eines Vertragsanspruchs nach niederländischem Recht.

Was passiert wenn man einen Vertrag nicht einhält?

Nichterfüllung, im niederländischen auch ‚niet-nakoming ‚ oderwanprestatie‚ genannt bezeichnet die fehlende Erfüllung einer Leistungspflicht. Auch deutsche Unternehmer haben bei grenzüberschreitenden Geschäften in den Niederlanden regelmäßig mit Kunden zu tun, die Vereinbarungen nicht erfüllen. Das ist ärgerlich und kann ganze Lieferketten gefährden und zu unnötigen Kosten führen. Wenn eine der Parteien die Vereinbarung nicht erfüllt und ihm diese Nichterfüllung auch zugeschrieben werden kann, er diesen Zustand also zu vertreten hat, liegt eine Vertragsverletzung vor. Dies kann auch bedeuten, dass der Schuldner überhaupt keine Leistung erbringt. Es ist aber auch denkbar, dass die Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird oder dass eine Schlechtleistung vorliegt.

Auch wenn es für Sie offensichtlich erscheint, muss die Partei, die eine Vertragsverletzung begeht, noch darüber informiert werden, dass sie keine oder nur unzureichende Leistungen erbracht hat. Dies erfolgt mittels einer Inverzugsetzung. Dies ist ein formelles Schreiben, das dem Schuldner die letzte Möglichkeit gibt, seinen Verpflichtungen nachzukommen und den Zustand des Verzugs zu beheben. Die Mahnung in welcher ein Schuldner dazu aufgefordert wird, seinen Verpflichtungen doch noch nachzukommen muss allerdings eine „strenge Frist“ (z. B. 14 Tage oder einen Monat) enthalten. In jedem Fall muss diese Frist angemessen sein. Das heißt also, dass dem Schuldner eine faire Chance eingeräumt werden muss seinen Verpflichtungen nachzukommen. Wenn auch nach Fristablauf keine Leistung erbracht wird, befindet sich der Schuldner endgültig im Verzug. Erst ab diesem Moment kann der Gläubiger nach niederländischem Recht eine Reihe von Rechtsbehelfen einsetzen, um seinen Schaden zu beheben.

Obwohl es rechtlich gesehen keine Einwände gibt, die Mitteilung über die Vertragsverletzung, beispielsweise eine fehlerhafte Lieferung, mündlich an den Vertragspartner mitzuteilen, jedenfalls wenn in den AGB oder der Vereinbarung nichts anderweitiges bestimmt wurde, können wir davon nur abraten. Um eventuelle Streitigkeiten zu verhindern, sollten Sie dem Lieferanten eine schriftliche Antwort per Einschreiben zukommen lassen.  Wie bereits erwähnt handelt es sich hierbei um ein formelles Schreiben in dem möglichst genau umschrieben werden sollte, auf welche Fakten Sie den Vorwurf des Vertragsbruchs stützen. Welche Mängel liegen vor und wie lange hat die Vertragspartei Zeit diesen Mangel zu beheben, oder ein Lieferant Zeit um doch noch ordnungsgemäß zu liefern?

Die deutschsprachigen Anwälte von MAAK Advocaten können Sie zum Thema Nichterfüllung bestens unterstützen. Wir haben viel Erfahrung mit grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten und können Sie als Partner in den Niederlanden kompetent beraten und auch das oben beschriebene Mahnschreiben in Ihrem Namen aufsetzen.

Leistungsmangel und NICHTERFÜLLUNG EINES VERTRAGSANSPRUCHS NACH NIEDERLÄNDISCHEM RECHT

Die Nichterfüllung eines Vertragsanspruch nach niederländischem Recht kann zu einer Reihe von Rechtsbehelfen führen. Wenn ein Schuldner seine vertragliche Verpflichtung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt oder wenn die Verpflichtung überhaupt nicht erfüllt wird, kommt dieser Schuldner seiner Erfüllung nicht nach und verstößt dementsprechend gegen den Vertrag.

Im niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch wird der Begriff „Leistungsmangel“ sowohl für die zurechenbare als auch für nicht zurechenbare Nichterfüllung verwendet. Wenn sich ein Mangel offenbart, der dem Schuldner zugeschrieben werden kann oder wenn die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich geworden ist, liegt ab dem Moment eine Nichterfüllung seitens des Schuldners vor. In allen anderen Fällen liegt diese nur dann vor, wenn der Schuldner sich in Verzug befindet. Wenn dem Schuldner ein Leistungsfehler zuzuschreiben werden kann, kann der Gläubiger (unter bestimmten Bedingungen) Schadensersatz verlangen. Im Falle einer zurechenbaren Nichterfüllung hat er diese nämlich auch zu vertreten.

Möchten Sie einen Vertrag nach niederländischem Recht wegen Vertragsbruch aufheben oder haben Sie eine andere Frage zu (grenzüberschreitenden) Verträgen? Wenden Sie sich gerne an unsere deutschsprachigen Anwälte in Amsterdam. 

Niederländischer Fachanwalt spezialisiert auf Vertragsrecht

Haben Sie Fragen zum niederländischen Vertragsrecht oder benötigen Sie in Holland spezifische anwaltliche Beratung zum Thema Nichterfüllung eines Vertragsanspruchs nach niederländischem Recht? Unsere erfahrenen deutschsprachigen Fachanwälte in Holland helfen Ihnen gerne weiter.

Niederländische, deutschsprachige Anwälte, Amsterdam

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